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Mobilcom & Deaktivierungsgebühr


15.10.2000 13:45 - Gestartet von Falke123
Hi
Nun läuft Ende diesem Monats mein Mobilcom-Mobilfunk-Vertrag Super9 aus.

In diesem ist in der Preisliste (immer noch) eine Deaktivierungsgebühr vorgesehen in Höhe von DM 68,- (netto)
Die Rechnung wurde mir auch schon zugestellt....

Ich bin der Meinung, das diese nicht mehr rechtes ist lt. der RegTP und einige Musterklagen, doch leider kann ich darüber keinerlei Informationen finden.

Habt Ihr mehr Info darüber?

Und wenn die Deaktivierungsgebühr nicht mehr rechtens ist, wie kann ich vorgehen (hab' leider keine Rechtsschutz).
Reicht evtl. ein entsprechend formulierter Brief?

Vielen Dank schon einmal im Vorraus.

Gruß Falke

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[1] troll antwortet auf Falke123
09.01.2001 01:42
Hei!
Deaktivierungsgebühr nicht bezahlen. Auf gesetzliche Bestimmungen verweisen und mit Öffentlichkeit drohen. Da brauche ich keinen Rechtsanwalt oder so was. Danach nie wieder bei einer solchen Firma unterschreiben.
henry
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[2] spunk_ antwortet auf Falke123
03.02.2001 14:37
Benutzer Falke123 schrieb:

Deaktivierungsgebühr vorgesehen in Höhe von DM 68,- (netto)

wie kann ich vorgehen (hab' leider keine Rechtsschutz).

bei der hotline anrufen... die haben mir gesagt:" wird zurücküberwiesen"
habe denen 2 wochen frist gegeben.

danach habe ich die abbuchung zurückgebucht (dem kunden entstehen KEINE kosten dabei) und gleichzeitig den korrigierten rechnungsbetrag an dasselbe konto überweisen.

hat geklappt
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[2.1] Mic Bloom antwortet auf spunk_
05.02.2001 13:01
Benutzer spunk_ schrieb:

bei der hotline anrufen... die haben mir gesagt:" wird zurücküberwiesen"
habe denen 2 wochen frist gegeben.

danach habe ich die abbuchung zurückgebucht (dem kunden entstehen KEINE kosten dabei) und gleichzeitig den korrigierten rechnungsbetrag an dasselbe konto überweisen.

hat geklappt

Dabei mußt Du nur aufpassen, daß sich Rücküberweisung und Lastschrift-Rückgabe nicht überschneiden, sonst bist Du in der Kreide.

Mic
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[2.1.1] zeit lassen
rix antwortet auf Mic Bloom
10.02.2001 22:24
nein, nicht in der kreide. wer abbuchung widerruft wg. falschabbuchung und im gegenzug den korrekten betrag überweist, ist nicht in der kreide (verzug erst nach 30 tagen, nach dem gesetz zur beschleunigung ausstehender zahlungen per 5.2000).

ausserdem kann ich mir notfalls die 30 tage nehmen, um selbst zu recherchieren; vergleich das mal mit den antwortzeiten der provider.
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[2.1.1.1] nela antwortet auf rix
12.02.2001 13:36
Benutzer rix schrieb:

nein, nicht in der kreide. wer abbuchung widerruft wg. falschabbuchung und im gegenzug den korrekten betrag überweist, ist nicht in der kreide (verzug erst nach 30 tagen, tagen, nach dem gesetz zur beschleunigung ausstehender zahlungen per 5.2000).
30 Tage, außer es ist eine andere Fälligkeit angegeben ("sofort fällig").
In diesem Falle ist es "sofort".
ausserdem kann ich mir notfalls die 30 tage nehmen, um selbst zu recherchieren; vergleich das mal mit den antwortzeiten der provider.
Kann man, man ist allerdings so lange in Verzug
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[2.1.1.2] Mic Bloom antwortet auf rix
12.02.2001 21:36
Benutzer rix schrieb:

nein, nicht in der kreide. wer abbuchung widerruft wg. falschabbuchung und im gegenzug den korrekten betrag überweist, ist nicht in der kreide (verzug erst nach 30 tagen, tagen, nach dem gesetz zur beschleunigung ausstehender zahlungen per 5.2000).

ausserdem kann ich mir notfalls die 30 tage nehmen, um selbst zu recherchieren; vergleich das mal mit den antwortzeiten der provider.

So meinte ich das nicht. Wenn Du die Deaktivierungs- oder eine andere Gebühr reklamierst und zurückforderst, solltest Du keine Rückbuchung vornehmen, denn:

Deaktivierungsgebühr bezahlt (per Abbuchung)
Deaktivierungsgebühr erstattet
Deaktivierungsgebühr nicht bezahlt (weil Rücklastschrift)

ergibt eine Deaktivierungsgebühr zu Deinen Lasten.

Außerdem, wenn Du eine Mahnung bekommen solltest, wirst Du in Verzug gesetzt, auch wenn die 30 Tage nicht vorbei sind.

Mic