Benutzer Leone schrieb:
Hallo Leute! Immer noch im Vertrag?
Hallo Leone!
Auf was beruft sich MCC eigentlich?
Auf 3.4 der AGB „Werden Änderungen im Leistungsumfang notwendig, die ihren Grund in Änderungen der Netzbetreiber haben, wird dem Kunden die Leistungsänderung und die Frist zur Umsetzung bekanntgegeben'?
Das trifft nicht zu; denn bekanntgegeben wurde nichts - oder? Der folgende Satz „Bei Änderungen zuungunsten des Kunden ...' bezieht sich auf den ersten, kann also kaum selbständig betrachtet werden. Zumal ermöglicht er wieder das von Gericht bereits verbotene Treiben MobilComs, das Arbeiten mit fingierter Zustimmung.
Davon abgesehen wäre noch gerichtlich zu klären, ob es sich hier überhaupt um eine Leistungsänderung handelt oder um eine Vertragsänderung. Von einer solchen steht gar nichts in den AGB. Das heißt, da hätte MCC wohl kaum eine Rechtsgrundlage.
Zu Punkt 4.2 „Tarifänderungen werden mit einer Frist von 6 Wochen nach Mitteilung durch MCC wirksam ...' muß gefragt werden, ob hier etwas mitgeteilt wurde.
Hier steht einwandfrei „nach Mitteilung durch MCC' und nicht „nach Mitteilung durch AGB'. Die AGB teilen solche Änderungen nicht mit. Jedenfalls konnte ich in meinen AGB nichts von einem angeblichen Schreiben vom 17. 09. 2001 entdecken.
Das liegt vielleicht daran, daß meine AGB vom 1. 2. 2000 sind.
So ein Pech aber auch!
Doch Mobi macht weiter. Hier wieder etwas Neues aus der Trickkiste::
MobiCom schrieb mir auf meine Kündigung hin: „Ihr neuer Mobilfunkvertrag Super 9 Smile'. Mein alter Vertrag ist also bereits erloschen. MCC hat es selbst bekräftigt. Was will die Firma folglich noch. Zu einem neuen Vertrag gehört doch wohl immer noch eine Unterschrift. Was meint Ihr? Hat man auch Euch schon einen „Neuen' untergeschoben? Und, wird dieser nach 4 Wochen wirksam oder nach sechs? Natürlich fehlteauch hier auf dem Schreiben wieder einmal jegliche Rechtsbelehrung.
Tja, Mobilcom meinte ja im September alle Super9-Tarif-Besitzer hätten eine Info zur Tarifumstellung erhalten. Das dem nicht so ist, hast du ja auch gemerkt. Folglich haben alle, die aufgepasst haben, erst mit der Oktoberrechnung (die m.E. ziemlich genau Ende Oktober kam!?!) von der tarifumstellung erfahren.
MC hätte die Tarifänderung laut ihren AGB erst zum November eintreten lassen dürfen. Hat se nicht. Ja, und da konnte man letztendlich bis ende November sonderkündigen. Zum Eintritt der Tarifänderung wohlgemerkt, also zum 01.10.2001. Gesagt, getan und mittlerweile bin ich bis zum EInspruch bei der Inkassofirma gekommen, weil MC trotz Kündigungsbestätigung immer noch meint, sie bekäme auch nach dem 01.10.2001 Geld von mir. Dem ist aber nicht so.
Also warten wir ab.
Viele Grüße
Leone
Dürfte ich dich noch auf die anderen Threads zu diesem Thema verweisen? Dort wurde schon ausreichend über dieses Thema "referiert".
Gruss
d.