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MobilCom und kein Ende? Da muss es doch...


11.03.2002 10:30 - Gestartet von tardis
...eine Möglichkeit geben.

Auch ich war so nachlässig, erst jetzt zu erkennen, dass die MobilCom einseitig und OHNE Info einen Mindestumsatz eingeführt hat.

Meine Recherche im Netz (u.a. hier und bei Vocatus.de) hat ergeben, dass es ja unzählige solcher Fälle gibt.

Wie wäre es mit einer Sammelklage gegen diese Firma?

Gruß

tardis

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[1] chb antwortet auf tardis
11.03.2002 10:51
Benutzer tardis schrieb:
Auch ich war so nachlässig, erst jetzt zu erkennen, dass die MobilCom einseitig und OHNE Info einen Mindestumsatz Wie wäre es mit einer Sammelklage gegen diese Firma?

MobilCom ist keine US-amerikanische Firma, also wirst Du kein US-Gericht finden, das sich für eine Klage begeistern wird bzw. überhaupt für zuständig erklären wird.

Das deutsche Rechtssystem kennt (zum Glück) keine Sammelklage nach US-Muster. Einen Prozess musst Du schon allein durchstehen.

Benni
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[2] django antwortet auf tardis
11.03.2002 14:21
Benutzer tardis schrieb:
...eine Möglichkeit geben.

Auch ich war so nachlässig, erst jetzt zu erkennen, dass die MobilCom einseitig und OHNE Info einen Mindestumsatz eingeführt hat.

Meine Recherche im Netz (u.a. hier und bei Vocatus.de) hat ergeben, dass es ja unzählige solcher Fälle gibt.

Wie wäre es mit einer Sammelklage gegen diese Firma?

Gruß

tardis

Hallo!
Du kannst ja zumindest mal versuchen, ob MC deinen Vertrag ab Oktober 2001 wieder auf den alten Tarif umstellt. Informiert haben die ihre Kunden nicht richtig, die Frist war zu kurz, den Tarif haben sie zwei Wochen nach ihrer angeblichen "Information" eingeführt, obwohl sie laut AGB eine Frist von sechs Wochen einhalten mussten usw.

Gruss
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[2.1] Leone antwortet auf django
31.03.2002 11:50
Hallo Leute! Immer noch im Vertrag?

Auf was beruft sich MCC eigentlich?

Auf 3.4 der AGB „Werden Änderungen im Leistungsumfang notwendig, die ihren Grund in Änderungen der Netzbetreiber haben, wird dem Kunden die Leistungsänderung und die Frist zur Umsetzung bekanntgegeben'?

Das trifft nicht zu; denn bekanntgegeben wurde nichts - oder? Der folgende Satz „Bei Änderungen zuungunsten des Kunden ...' bezieht sich auf den ersten, kann also kaum selbständig betrachtet werden. Zumal ermöglicht er wieder das von Gericht bereits verbotene Treiben MobilComs, das Arbeiten mit fingierter Zustimmung.

Davon abgesehen wäre noch gerichtlich zu klären, ob es sich hier überhaupt um eine Leistungsänderung handelt oder um eine Vertragsänderung. Von einer solchen steht gar nichts in den AGB. Das heißt, da hätte MCC wohl kaum eine Rechtsgrundlage.

Zu Punkt 4.2 „Tarifänderungen werden mit einer Frist von 6 Wochen nach Mitteilung durch MCC wirksam ...' muß gefragt werden, ob hier etwas mitgeteilt wurde.

Hier steht einwandfrei „nach Mitteilung durch MCC' und nicht „nach Mitteilung durch AGB'. Die AGB teilen solche Änderungen nicht mit. Jedenfalls konnte ich in meinen AGB nichts von einem angeblichen Schreiben vom 17. 09. 2001 entdecken.

Das liegt vielleicht daran, daß meine AGB vom 1. 2. 2000 sind. So ein Pech aber auch!

Doch Mobi macht weiter. Hier wieder etwas Neues aus der Trickkiste::

MobiCom schrieb mir auf meine Kündigung hin: „Ihr neuer Mobilfunkvertrag Super 9 Smile'. Mein alter Vertrag ist also bereits erloschen. MCC hat es selbst bekräftigt. Was will die Firma folglich noch. Zu einem neuen Vertrag gehört doch wohl immer noch eine Unterschrift. Was meint Ihr? Hat man auch Euch schon einen „Neuen' untergeschoben? Und, wird dieser nach 4 Wochen wirksam oder nach sechs? Natürlich fehlteauch hier auf dem Schreiben wieder einmal jegliche Rechtsbelehrung.

Viele Grüße

Leone


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[2.1.1] django antwortet auf Leone
31.03.2002 14:57
Benutzer Leone schrieb:
Hallo Leute! Immer noch im Vertrag?

Hallo Leone!


Auf was beruft sich MCC eigentlich?

Auf 3.4 der AGB „Werden Änderungen im Leistungsumfang notwendig, die ihren Grund in Änderungen der Netzbetreiber haben, wird dem Kunden die Leistungsänderung und die Frist zur Umsetzung bekanntgegeben'?

Das trifft nicht zu; denn bekanntgegeben wurde nichts - oder? Der folgende Satz „Bei Änderungen zuungunsten des Kunden ...' bezieht sich auf den ersten, kann also kaum selbständig betrachtet werden. Zumal ermöglicht er wieder das von Gericht bereits verbotene Treiben MobilComs, das Arbeiten mit fingierter Zustimmung.

Davon abgesehen wäre noch gerichtlich zu klären, ob es sich hier überhaupt um eine Leistungsänderung handelt oder um eine Vertragsänderung. Von einer solchen steht gar nichts in den AGB. Das heißt, da hätte MCC wohl kaum eine Rechtsgrundlage.

Zu Punkt 4.2 „Tarifänderungen werden mit einer Frist von 6 Wochen nach Mitteilung durch MCC wirksam ...' muß gefragt werden, ob hier etwas mitgeteilt wurde.

Hier steht einwandfrei „nach Mitteilung durch MCC' und nicht „nach Mitteilung durch AGB'. Die AGB teilen solche Änderungen nicht mit. Jedenfalls konnte ich in meinen AGB nichts von einem angeblichen Schreiben vom 17. 09. 2001 entdecken.

Das liegt vielleicht daran, daß meine AGB vom 1. 2. 2000 sind.
So ein Pech aber auch!

Doch Mobi macht weiter. Hier wieder etwas Neues aus der Trickkiste::

MobiCom schrieb mir auf meine Kündigung hin: „Ihr neuer Mobilfunkvertrag Super 9 Smile'. Mein alter Vertrag ist also bereits erloschen. MCC hat es selbst bekräftigt. Was will die Firma folglich noch. Zu einem neuen Vertrag gehört doch wohl immer noch eine Unterschrift. Was meint Ihr? Hat man auch Euch schon einen „Neuen' untergeschoben? Und, wird dieser nach 4 Wochen wirksam oder nach sechs? Natürlich fehlteauch hier auf dem Schreiben wieder einmal jegliche Rechtsbelehrung.


Tja, Mobilcom meinte ja im September alle Super9-Tarif-Besitzer hätten eine Info zur Tarifumstellung erhalten. Das dem nicht so ist, hast du ja auch gemerkt. Folglich haben alle, die aufgepasst haben, erst mit der Oktoberrechnung (die m.E. ziemlich genau Ende Oktober kam!?!) von der tarifumstellung erfahren.
MC hätte die Tarifänderung laut ihren AGB erst zum November eintreten lassen dürfen. Hat se nicht. Ja, und da konnte man letztendlich bis ende November sonderkündigen. Zum Eintritt der Tarifänderung wohlgemerkt, also zum 01.10.2001. Gesagt, getan und mittlerweile bin ich bis zum EInspruch bei der Inkassofirma gekommen, weil MC trotz Kündigungsbestätigung immer noch meint, sie bekäme auch nach dem 01.10.2001 Geld von mir. Dem ist aber nicht so.
Also warten wir ab.
Viele Grüße

Leone


Dürfte ich dich noch auf die anderen Threads zu diesem Thema verweisen? Dort wurde schon ausreichend über dieses Thema "referiert".

Gruss
d.
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[2.1.1.1] Leone antwortet auf django
01.04.2002 19:28
Hallo Django!

Danke für die schnelle Antwort. Du bist ja schon sehr weit fortgeschritten. Wird wohl
die letzte Stufe sein. Es würde mich wundern, wenn die Firma es bis zum Gericht
gehen ließe. Wenn sie nämlich nicht obsiegte - und es spricht wohl einiges dafür, da wir
nicht das Gesetz der freien Weide in Deutschland haben wie in Wild-West -
würde ein Rattenschwanz von Regreßforderungen auf sie zukommen.

Tatsache bleibt, daß zumindest nicht alle Kunden laut AGB-Vorschriften informiert
wurden, und daß jegliche gesonderte Rechtsbelehrung - auch auf den folgenden
Rechnungen war keine vermerkt - unterblieb.

Die ohne alle Ankündigung auftauchende Bezeichnung „Mindestumsatz' war nicht
einmal im Ansatz erklärt. In den AGB stand auch nichts darüber. Jeglicher Hinweis
unter welchen Punkt er fiel; ob unter Tarifänderung, Leistungsänderung oder was
auch immer er zu erfassen gewesen wäre, fehlte. Ebenso wurde nicht erklärt, aus was
er sich zusammensetzte oder was er beinhaltete. Deshalb konnte man nicht einmal
wissen, ob man gegen das Ding Widerspruch einlegen konnte, sollte oder überhaupt
mußte.

Wie auch immer, das wird vor Gericht zu klären sein. Tatsache ist und bleibt, daß
jedwede Ankündigung, Rechtsbelehrung und Frist zum Wirksamwerden des
einseitigen Eingriffs unterblieben ist.

Bin gespannt, wie's weiter geht.
Toi, toi, toi!

Auch ich halte Dich auf dem laufenden.

Leone