Benutzer daGiz schrieb:
Ist alles ganz easy erklärt.
1.) Onlinezugang ist an aktiven Vertrag geknüpft. Ist der durch Kündigung schon deaktiviert, kann das Onlineportal nicht mehr aufgerufen werden. Rechnugnen kann man sich, wie man sieht, problemlos nachliefern lassen.
ja, wenn man die kostenpflichtige Hotline dazu bemueht.
Ist übrigens nicht nur bei MoWoTel der Fall
bei allen Drillisch Marken die ich habe (DeutschlandSIM, winSIM,Simply,maXXim) laeuft der Onlinezugang 6 monate laenger als das Vertragsende und dann habe ich genuegend Zeit die Rechnung abzurufen. So macht man das.
2.) Sepa: Das Lastschriftmandat wurde NACH Vertragsende widerrufe. Das heißt, es war bis zum Vertragsende gültig.
Falsch. Ein Lastschriftmandat kann JEDERZEIT widerrufen werden und ist ab dem Tag des widerrufs nicht mehr gueltig. Die Zahlungsverpflichtung besteht ja weiterhn, das ist kein Thema und der bin ich auch nachgekommen.
>Nur
darauf kommt es an! Ein Widerruf des SEPA-Mandats gilt NICHT rückwirkend,
das habe ich auch nicht Rueckwirkend widerrufen. Sondern 8 Tage bevor der Einzug versucht wurde.
Bedeutet in dem Fall: Bis Vertragsende war es gültig, also erfolgt Lastschrift. Wäre der Vertrag weiter existent, erst DANN wäre das Lastschriftverfahren ab dem Abrechnungszeitraum,
Naja, wenn Du meinst. Meine Bank sagte dazu etwas anderes. Ich wurde darauf Hingewiesen das ich zur Zahlung verpflichtet bin, habe ich auch nie bestritten. Aber bei einem Vorlauf von 8 Tagen darf eine Lastschrift nicht mehr durchgefueht werden. Wenn nun eine Bearbeitungsgebuehr fuer die fehlgeschlagene Lastschrift kommen sollte muss ich auch diese nicht bezahlen, 8 Tage ist ein angemessener Zeitraum.
Wolfgang