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Von NetCologne über'n Tisch gezogen!


18.11.2007 09:56 - Gestartet von SwissTunes
Ich bin schwer enttäuscht von NetCologne,

Als ich im Jahre 2006 den Vertrag bei denen abschloss dachte ich mir ich hätte einen Anbieter gefunden der sich wenigstens ein bisschen für seine Kunden interessiert doch dem ist nicht so.
Im Sep. 2006 bin ich aus dem Rheinland in das Schwabenland gezogen was weit entfernt von Versorgungsgebiet NetColognes liegt. Damals wurde mir gesagt das ich aufgrund meines Umzuges ein Sonderkündigungsrecht habe.
Ich habe eine Kündigung mit der neuen Meldebescheinigung an NetCologne gesendet in der hoffung das alles noch im Sep. 2006 geregelt wird.
Doch dann begann das was ich echt als einzigartig bezeichne.
NetCologne schickte mir ein schreiben in dem Sie es schade finden das ich Sie verlassen würde, Sie aber nur den Anschluss erst zum 31.03.2009 Kündigen können und Sie dies auch tun würden.
Jedoch müssten die meinen Anschluss direkt Kündigen da ich ja nicht mehr in deren Versorgungsgebiet bin.
Es folgten dann mehrere Gespräche mit sämtlichen Mitarbeitern die mir immer wieder sagten das Sie keine Meldebescheinigung von mir erhalten hätten und ich die doch nochmals schicken solle mit einer Kündigung dies habe ich über 12mal gemacht ich habe die Kündigung sogar abgeben lassen im NetCologne Shop in Aachen und einige male das Schreiben gefaxt jeopch wurde mir immer wieder gesagt das sie keine meldebescheinigung dabei sei.
Das dies gelogen ist muss man keinen sagen das es nicht sein kann das unterwegs der halbe Brief verloren geht denn entweder geht der gesamte Brief verlorgen oder garnicht.
Nach langem ringen wurde mein anschluss im November gekündigt und nun forderten Sie Rechnungen für den Sep., Okt. und Nov. die da der anschluss immer weiterlief während ich immer wieder vergeblich gekündigt habe.
Das ganze nahm seinen Lauf und wurde an ein Inkassobüro gegeben diese leiteten den Fall dann weiter an die Anwälte Axmann die genauso wie das Inkassobüro Schimmelpfäng in Darmstadt sind.
Diese gaben das dann an das Mahngericht in Euskirchen weiter die dann über das Amtgericht Waibilgen mir ein Mahnbescheid zukommen ließen. Gegen diesen habe ich Widerspruch eingelegt und nun schlägt mir NetCologne einen Vergelcih in höhe von 130€ vor wobei dies alle Rechnungen beinhalet da eine Grundgebür ungefähr 55€ betrug. was bedeutet das ich letztenendes dann doch alle Rechungen bezahlen würde.

Nun frag ich euch was Ratet ihr mir soll ich es auf ein eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen oder den Vergleich zahlen?
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[1] ElaHü antwortet auf SwissTunes
18.11.2007 10:41
Benutzer SwissTunes schrieb:
Ich bin schwer enttäuscht von NetCologne,

Als ich im Jahre 2006 den Vertrag bei denen abschloss dachte ich mir ich hätte einen Anbieter gefunden der sich wenigstens ein bisschen für seine Kunden interessiert doch dem ist nicht so.
Im Sep. 2006 bin ich aus dem Rheinland in das Schwabenland gezogen was weit entfernt von Versorgungsgebiet NetColognes liegt. Damals wurde mir gesagt das ich aufgrund meines Umzuges ein Sonderkündigungsrecht habe.
Ich habe eine Kündigung mit der neuen Meldebescheinigung an NetCologne gesendet in der hoffung das alles noch im Sep. 2006 geregelt wird.
Doch dann begann das was ich echt als einzigartig bezeichne. NetCologne schickte mir ein schreiben in dem Sie es schade finden das ich Sie verlassen würde, Sie aber nur den Anschluss erst zum 31.03.2009 Kündigen können und Sie dies auch tun würden.
Jedoch müssten die meinen Anschluss direkt Kündigen da ich ja nicht mehr in deren Versorgungsgebiet bin.
Es folgten dann mehrere Gespräche mit sämtlichen Mitarbeitern die mir immer wieder sagten das Sie keine Meldebescheinigung von mir erhalten hätten und ich die doch nochmals schicken solle mit einer Kündigung dies habe ich über 12mal gemacht ich habe die Kündigung sogar abgeben lassen im NetCologne Shop in Aachen und einige male das Schreiben gefaxt jeopch wurde mir immer wieder gesagt das sie keine meldebescheinigung dabei sei. Das dies gelogen ist muss man keinen sagen das es nicht sein kann das unterwegs der halbe Brief verloren geht denn entweder geht der gesamte Brief verlorgen oder garnicht. Nach langem ringen wurde mein anschluss im November gekündigt und nun forderten Sie Rechnungen für den Sep., Okt. und Nov. die da der anschluss immer weiterlief während ich immer wieder vergeblich gekündigt habe.
Das ganze nahm seinen Lauf und wurde an ein Inkassobüro gegeben diese leiteten den Fall dann weiter an die Anwälte Axmann die genauso wie das Inkassobüro Schimmelpfäng in Darmstadt sind. Diese gaben das dann an das Mahngericht in Euskirchen weiter die dann über das Amtgericht Waibilgen mir ein Mahnbescheid zukommen ließen. Gegen diesen habe ich Widerspruch eingelegt und nun schlägt mir NetCologne einen Vergelcih in höhe von 130€ vor wobei dies alle Rechnungen beinhalet da eine Grundgebür ungefähr 55€ betrug. was bedeutet das ich letztenendes dann doch alle Rechungen bezahlen würde.

Nun frag ich euch was Ratet ihr mir soll ich es auf ein eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen oder den Vergleich zahlen?

Was sagen die AGB bezüglich vorzeitiger Kündigung wegen Umzugs?
Hast du einen Beweis, dass du eine Meldebescheinigung abgeschickt hast, z.B. Einschreibebeleg o.ä.?

Ich glaube, es wäre das beste, dich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
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[1.1] Phoenix999 antwortet auf ElaHü
20.02.2008 13:33
Ohne Beweislage wirds schwierig. Also ich würde die Kohle zahlen und hätte dann ganz einfach meine Ruhe...
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[1.2] Waldemoor antwortet auf ElaHü
04.03.2008 14:45
Ich weiß jetzt nicht, woher das Wort "Sonderkündigungsrecht" im Thread kommt. Sonderkündigungsrecht ist nicht gleichbedeutend mit "Umzug" ausserhalb des Versorgungsgebietes - daraus ergibt sich vieles, aber keine ausserordentliche Kündigung. Ich denke, dass wenn man sich hier schon so dick aufbläst, und grundsätzlich sind es ja immer die bösen Anbieter, sollte man sich besser informieren. Schon mal was von Kulanzkündigung gehört? Ein Recht aus dem Vertrag auszutreten hat der Kunde nämlich nicht! Jeder Firma kann auch bei Verlassen den Einzugsgebties auf Vertragserfüllung bestehen. Da hilft auch kein Anwalt, wie hier der glorreiche Tipp gegeben wurde - das ist lächerlich.

Waldemoor