Thread
Menü

0180er Kündigung: Nach REAL Inkasso EOS?


14.01.2008 10:56 - Gestartet von klaussc
einmal geändert am 14.01.2008 10:57
Nachdem ich mich mittlerweile ein Jahr mit O2 auseinandersetzen musste und wir nun beim "Mahnbescheid" angelangt sind, den REAL-Inkasso mir im Dezember geschickt hat, nachdem die Forderung angeblich von O2 an REAL abgetreten wurde (den Nachweis für die Abtretung haben sie jedenfalls nicht erbracht, obwohl ich diesen schriftlich angefordert habe) erhielt ich nun ein dubioses Schreiben einer Firma "EOS Information Services GmbH" in welchem man mir mitteilte, dass ich gem §33 BDSG erstmalig gespeichert wurde. Unter Anderem sammeln sie Daten bzgl. etwaiger Verbindlichkeiten und Hinweise zum Zahlungsverhalten.

Da ich bisher wissentlich keinerlei Negativeinträge in derartigen Dateien habe, stellt sich mir die Frage nach einem Zusammenhang zwischen REAL und EOS, an einen Zufall kann ich jedenfalls nicht recht glauben.

Meine Eigenauskunft bei EOS ergab nun, das zu meinem Zahlungsverhalten keine Erkenntnisse vorliegen, dies könnte sich aber sicherlich ändern ohne dass ich dies bemerke...?

Interessant vielleicht auch noch, das REAL angeblich "meinen Fall" an einen Rechtsanwalt Fülleborn weitergegeben hat, ein RA der zwar eine Festnetznummer besitzt, aber scheinbar nur über eine 01805er Rufnummer erreichbar ist, welche von O2 aus ja neuerdings recht hoch tarifiert wird ;-)

Gruß
Klaus
Menü
[1] Handyschlampe antwortet auf klaussc
19.01.2008 20:04
§ 35 BDSG
Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Dritter Abschnitt (Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen)
Zweiter Unterabschnitt (Rechte des Betroffenen)


(1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.

(2) Personenbezogene Daten können außer in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1 und 2 jederzeit gelöscht werden. Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn 1.
ihre Speicherung unzulässig ist,
2.
es sich um Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, über Gesundheit oder das Sexualleben, strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann,
3.
sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder
4.
sie geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden und eine Prüfung jeweils am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit ihrer erstmaligen Speicherung ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist.


(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit 1.
im Fall des Absatzes 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
2.
Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder
3.
eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.


(4) Personenbezogene Daten sind ferner zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt.

(5) Personenbezogene Daten dürfen nicht für eine automatisierte Verarbeitung oder Verarbeitung in nicht automatisierten Dateien erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit der Betroffene dieser bei der verantwortlichen Stelle widerspricht und eine Prüfung ergibt, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse der verantwortlichen Stelle an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Rechtsvorschrift zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung verpflichtet.

(6) Personenbezogene Daten, die unrichtig sind oder deren Richtigkeit bestritten wird, müssen bei der geschäftsmäßigen Datenspeicherung zum Zweck der Übermittlung außer in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 nicht berichtigt, gesperrt oder gelöscht werden, wenn sie aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen und zu Dokumentationszwecken gespeichert sind. Auf Verlangen des Betroffenen ist diesen Daten für die Dauer der Speicherung seine Gegendarstellung beizufügen. Die Daten dürfen nicht ohne diese Gegendarstellung übermittelt werden.

(7) Von der Berichtigung unrichtiger Daten, der Sperrung bestrittener Daten sowie der Löschung oder Sperrung wegen Unzulässigkeit der Speicherung sind die Stellen zu verständigen, denen im Rahmen einer Datenübermittlung diese Daten zur Speicherung weitergegeben werden, wenn dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen.

(8) Gesperrte Daten dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen nur übermittelt oder genutzt werden, wenn 1.
es zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist und
2.
die Daten hierfür übermittelt oder genutzt werden dürften, wenn sie nicht gesperrt wären.




Weitere Paragraphen:
§ 30 - Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung in anonymisierter Form
§ 31 - Besondere Zweckbindung
§ 32
§ 33 - Benachrichtigung des Betroffenen
§ 34 - Auskunft an den Betroffenen
§ 35 - Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
§ 36
§ 37
§ 38 - Aufsichtsbehörde
§ 38a - Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen
§ 39 - Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
Menü
[2] Handyschlampe antwortet auf klaussc
19.01.2008 20:10
(Nachfolgend wird die Beantwortung einer Anfrage in anonymisierte Form veröffentlicht)

"Sehr geehrter Herr ...,
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom ... . Sie haben sich erkundigt, ob die X GmbH datenschutzkonform handelt, wenn sie Ihnen eine "Benachrichtigung über Datenübermittlung" übersendet, obwohl Sie bei dem Meldeamt Ihrer Gemeinde der Preisgabe Ihrer personenbezogenen Daten widersprochen haben.

1) Ob die Firma X GmbH rechtmäßig gehandelt hat, kann ich derzeit leider nicht abschließend beantworten. Mit der X GmbH hat Sie ein Unternehmen gemäß § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber informiert, dass es "über Ihre Person gespeicherte Daten erstmals übermittelt" hat.

Das bedeutet, dass dieses Unternehmen geschäftsmäßig Informationen über Sie sammelt und auswertet, um sie an dritte Unternehmen weiterzugeben. Wenn das Unternehmen zum ersten Mal die über Sie gespeicherten Informationen an einen Kunden weitergibt, muss es Sie hierüber unterrichten. Genau das hat die Firma X GmbH mit dem besagten Schreiben getan, insoweit handelt sie also vermutlich gesetzmäßig.

Häufig erfüllen Unternehmen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, um sie an Dritte weiterzugeben, nur die gesetzlichen Mindestanforderungen. Das bedeutet, dass das Unternehmen Sie über die erstmalige Datenübermittlung informiert und Ihnen dann relativ knapp die von § 33 BDSG verlangten Informationen bekannt gibt.

Wie es regelmäßig der Fall ist, hat Sie die Firma X GmbH also nicht aus eigenem Anlass informiert, welche Informationen sie über Sie speichert, von wem sie diese Daten erhalten und an wen sie die Daten weitergegeben hat.

Informationen über Sie kann die Firma X GmbH aus verschiedenen Quellen erlangt haben. Beispielsweise kann ein Versandhandelsunternehmen, bei dem Sie eine Ware bestellt haben, Ihre Adresse an die Firma X GmbH verkauft haben. Die X GmbH kann aber auch "allgemein zugängliche Quellen" ausgewertet haben, wie Telefonbücher, über Zeitschriften veröffentlichte Teilnehmerlisten von Sportveranstaltungen, Mitgliederlisten von Vereinen im Internet usw..

Dass sich ein Adresshandelsunternehmen an die Meldebehörde wendet, um Ihre Adresse zu erhalten, ist zwar nicht völlig auszuschließen, aber doch eher unüblich, weil der Verkehrswert Ihrer Adresse häufig den Aufwand der Meldeabfrage kostenmäßig nicht wesentlich übersteigt.

Ein Wirtschaftsunternehmen darf in der Regel Ihre Anschrift zu Werbezwecken an einen Adresshändler verkaufen, wenn sich die übermittelten Angaben auf Adressdaten, die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B.: Der Betroffene ist Kunde eines bestimmten Unternehmens) und das Geburtsjahr beschränken. Etwas anderes gilt nur, wenn ein "Grund zu der Annahme besteht", dass Sie ein "schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung" haben (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 BDSG). Ein solcher Grund kann insbesondere darin bestehen, dass Sie bei Abschluss eines Vertrags vorsorglich der Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken oder Zwecken der Markt- und Meinungsforschung widersprechen.

Diese Widerspruchsregelung halte ich für unbefriedigend, weil sie die betroffenen Verbraucher ständig zum Durchlaufen bürokratischer Hürden zwingt, wenn sie keine Direktansprachen zu Werbezwecken wünschen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz setzt sich deshalb seit geraumer Zeit für eine Änderung der Gesetzeslage zu Gunsten der Verbraucher ein.

2) Falls Sie eine weitere Nutzung Ihrer Daten durch die X GmbH nicht wünschen, empfehle ich Ihnen folgende Vorgehensweise:

a) Machen Sie gegenüber der Firma X GmbH schriftlich Ihren Anspruch auf Auskunft geltend. Teilen Sie dem Unternehmen mit, welche Informationen Sie wünschen. Als Anhang füge ich Ihnen ein anonymisiertes Beispielschreiben bei.

Gemäß § 34 Abs. 1 BDSG muss das Unternehmen Ihnen grundsätzlich mitteilen,
welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind
von wem Ihre personenbezogenen Daten stammen ("Herkunft der Daten")
an wen Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben wurden (Sie haben dabei ein Wahlrecht, sich den genauen Empfänger benennen zu lassen oder es bei einer Empfängerkategorie bewenden zu lassen)
aus welchen Gründen Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden ("Zweck der Speicherung").

Setzen Sie der Firma X GmbH eine angemessene Frist (bei einem Auskunftsersuchen gegenüber einem Adresshändler ist eine Frist von zwei bis drei Wochen in jedem Fall angemessen).

b) Widersprechen Sie der weiteren Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten zu Zwecken des Adresshandels, der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung. Verlangen Sie eine Sperrung Ihrer Daten (nicht die Löschung ! Wenn Sie eine Löschung verlangen, kann es Ihnen passieren, dass das Unternehmen Ihre Daten erneut einkauft und weiterveräußert).

Verlangen Sie ferner, dass die X GmbH die datenempfangende Stelle von der Unzulässigkeit der weiteren Speicherung benachrichtigt. Lassen Sie sich die Sperrung und die Benachrichtigung schriftlich bestätigen.

Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Anhaltspunkte haben, die ein rechtswidriges Verhalten der X GmbH vermuten lassen, wird Ihnen die für die X GmbH zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde sicherlich gerne weiterhelfen (Anmerkung: Die Zuständigkeit für nichtöffentliche Stellen ergibt sich aus dem Geschäftssitz des jeweiligen Unternehmens. Für Stellen in Schleswig-Holstein nimmt das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz die Aufgabe der Datenschutz-Aufsicht wahr).

Mit freundlichen Grüßen ... "

Anhang: Beispiel für ein Auskunfts- und Widerspruchsschreiben

Adresse der ansprechenden Firma

Datum
Ihre Benachrichtigung über Datenspeicherung / Datenübermittlung; Ihr Zeichen: ... Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs, Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung bzw. Nutzung meiner personenbezogenen Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom ... haben Sie mich darüber informiert, dass Sie erstmals meine personenbezogene Daten an ein drittes Unternehmen weitergegeben haben.

Gemäß § 34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz bitte ich Sie, mir folgende Auskunft zu erteilen:

Welche personenbezogenen Daten haben Sie über mich gespeichert?
Von wem stammen die gespeicherten personenbezogenen Daten? Bitte nennen Sie mir Name und Adresse der übermittelnden Stelle.
An wen haben Sie meine personenbezogenen Daten weitergegeben? Bitte benennen Sie Name und Adresse der datenempfangenden Stelle.
Zu welchen Zwecken haben Sie meine personenbezogenen Daten gespeichert?

Hiermit widerspreche ich der weiteren Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten. Bitte sperren Sie meine personenbezogenen Daten für die Zwecke des Adresshandels, der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung. Bitte benachrichtigen Sie ferner gemäß § 35 Absatz 7 BDSG die Stellen, an die Sie meine personenbezogenen Daten übermittelt haben, von der Unzulässigkeit ihrer weiteren Speicherung.

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass Sie eine entsprechende Sperrung vorgenommen und die Datenempfänger von der Unzulässigkeit der weiteren Speicherung meiner Daten benachrichtigt haben.

Ihrer Antwort sehe ich bis zum (Datum) entgegen. Sollte bis dahin nicht die gewünschte Auskunft erteilt, die Sperrung und Benachrichtigung nicht vorgenommen sein, werde ich die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde benachrichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Menü
[2.1] klaussc antwortet auf Handyschlampe
20.01.2008 14:42
Benutzer Handyschlampe schrieb:
(Nachfolgend wird die Beantwortung einer Anfrage in anonymisierte Form veröffentlicht)

"Sehr geehrter Herr ...,
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom ... . Sie haben sich erkundigt, ob die X GmbH datenschutzkonform handelt, wenn sie Ihnen eine "Benachrichtigung über Datenübermittlung" übersendet, obwohl Sie bei dem Meldeamt Ihrer Gemeinde der Preisgabe Ihrer personenbezogenen Daten widersprochen haben.

1) Ob die Firma X GmbH rechtmäßig gehandelt hat, kann ich derzeit leider nicht abschließend beantworten. Mit der X GmbH hat Sie ein Unternehmen gemäß § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber informiert, dass es "über Ihre Person gespeicherte Daten erstmals
übermittelt" hat.

Das bedeutet, dass dieses Unternehmen geschäftsmäßig Informationen über Sie sammelt und auswertet, um sie an dritte Unternehmen weiterzugeben. Wenn das Unternehmen zum ersten Mal die über Sie gespeicherten Informationen an einen Kunden weitergibt, muss es Sie hierüber unterrichten. Genau das hat die Firma X GmbH mit dem besagten Schreiben getan, insoweit handelt sie also vermutlich gesetzmäßig.

Häufig erfüllen Unternehmen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, um sie an Dritte weiterzugeben, nur die gesetzlichen Mindestanforderungen. Das bedeutet, dass das Unternehmen Sie über die erstmalige Datenübermittlung informiert und Ihnen dann relativ knapp die von § 33 BDSG verlangten Informationen bekannt gibt.

Wie es regelmäßig der Fall ist, hat Sie die Firma X GmbH also nicht aus eigenem Anlass informiert, welche Informationen sie über Sie speichert, von wem sie diese Daten erhalten und an wen sie die Daten weitergegeben hat.

EOS teilte mir mit, dass sie meine Daten für einen geschlossenen Teilnehmerkreis von Unternehmen aus Industrie und Handel in separaten Datenpools speichert und aktuell halten.

a) Machen Sie gegenüber der Firma X GmbH schriftlich Ihren Anspruch auf Auskunft geltend. Teilen Sie dem Unternehmen mit, welche Informationen Sie wünschen. Als Anhang füge ich Ihnen ein anonymisiertes Beispielschreiben bei.

Gemäß § 34 Abs. 1 BDSG muss das Unternehmen Ihnen grundsätzlich mitteilen, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind von wem Ihre personenbezogenen Daten stammen ("Herkunft der Daten")
an wen Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben wurden (Sie haben dabei ein Wahlrecht, sich den genauen Empfänger benennen zu lassen oder es bei einer Empfängerkategorie bewenden zu lassen)
aus welchen Gründen Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden ("Zweck der Speicherung").

Setzen Sie der Firma X GmbH eine angemessene Frist (bei einem Auskunftsersuchen gegenüber einem Adresshändler ist eine Frist von zwei bis drei Wochen in jedem Fall angemessen).

b) Widersprechen Sie der weiteren Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten zu Zwecken des Adresshandels, der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung. Verlangen Sie eine Sperrung Ihrer Daten (nicht die Löschung ! Wenn Sie eine Löschung verlangen, kann es Ihnen passieren, dass das Unternehmen Ihre Daten erneut einkauft und weiterveräußert).

Verlangen Sie ferner, dass die X GmbH die datenempfangende Stelle von der Unzulässigkeit der weiteren Speicherung benachrichtigt. Lassen Sie sich die Sperrung und die Benachrichtigung schriftlich bestätigen.

Nun habe ich bereits meine Daten angefordert und auch eine Antwort erhalten. Zurzeit sind keinerlei Negativeinträge vermerkt.

Mein Ansinnen mir auch die Empfänger meiner Daten zu nennen lehnte man jedoch ab, da ich "keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit der Daten vorgetragen habe", "nicht vorgetragen habe Schadenersatz oder Richtigstellungsansprüche geltend zu machen, da einzelne Daten unzutreffend seien" und "nicht vorgetragen habe, dass Auskunftsempfänger den Datensatz unberechtigt an Dritte weitergeben bzw. missbräuchlich verwenden.

Nun fragt sich natürlich, wie ich es mitbekommen soll, wenn man sich bei EOS entschließen sollte irgendwann einmal meine Daten zu "aktualisieren"?

Gemäß Auskunft werden z.B. bereits "Zahlungsproteste", "Inkassoaufträge", Ratenzahlung, Mahnbescheide und strittige Verfahren eingetragen.

Und hier sehe ich das Problem:

O2 hat mir (aus meiner Sicht) Kosten in Rechnung gestellt, die m.E. nicht gerechtfertigt sind, da ich meine Verträge außerordentlich gekündigt habe.

Anstatt nun endlich vor Gericht zu ziehen und die (aus Sicht von O2) "gerechtfertigte Forderung" einzuklagen, bombardieren sie mich mit immer wieder neuen Briefen:

16.01.08 Unser Rechtsanwalt hat uns mitgeteilt, dass Sie dem Mahnbescheid widersprochen haben. Und nun erhalte ich einen Bogen zum ankreuzen:

ich habe überwiesen, ich will überweisen, ich werde überweisen, ich kann zurzeit nicht zahlen, bla bla bla.

Dieser Vorgang alleine würde also bei EOS wie folgt vermerkt:

1 Zahlungsprotest
1 Inkassoauftrag
1 Mahnbescheid
1 Streitiges Verfahren

Das kann doch nicht korrekt sein, oder?

Gruß
Klaus
Menü
[2.1.1] Handyschlampe antwortet auf klaussc
20.01.2008 15:26
https://www.datenschutzzentrum.de/index.htm

Trage dein Anliegen schriftlich vor. Am besten mit Kopien des Schriftwechsels. Verweise auf den Schriftwechsel mit der Verweigerung der Herausgabe der Daten.


Unabhängiges Landeszentrum
für Datenschutz Schleswig-Holstein

Briefadresse:
Postfach 71 16
24171 Kiel

Besucheradresse:
Holstenstr. 98
24103 Kiel

Telefon: 04 31 / 9 88 - 12 00
Telefax: 04 31 / 9 88 - 12 23
Menü
[2.1.1.1] klaussc antwortet auf Handyschlampe
23.01.2008 08:42

@handyschlampe

vielen Dank für die Infos :-)

Auch wenn ich das Vorgehen von EOS nicht akzeptabel finde, habe ich mich entschlossen, den Fall erst einmal nicht weiter zu verfolgen, da es mir die Zeit nicht wert ist.

Letztlich halte ich es selber lediglich für einen weiteren Versuch von O2 (bzw. REAL) mich "mürbe zu machen"... denn eigentlich wird es wohl Niemanden interessieren, was in der Datei einer recht unbekannten Firma so alles verzeichnet ist.

Sollte man mich wirklich unter Druck setzen wollen, müsste man mir ohnehin mitteilen, dass nun etwas Negatives über mich gespeichert wurde...

Weiterhin habe ich mich entschlossen, nur für O2, REAL und EOS, einen zeitlich unbegrenzten Zugang zu "meinSchufa.de" für immerhin 15Eur "Gebühren" zu beantragen. Hier werde ich nun regelmäßig beobachten, ob zukünftig neue Erkenntnisse zu meiner Person vorliegen.

Das Problem, dass Firmen wie EOS mich zwar gemäß Datenschutzgesetz informieren müssen, wenn sie erstmalig Daten von mir speichern, aber dass ich keine weitere Information mehr bekomme, wenn sich diese Daten dann von "neutral/positiv" auf "negativ" ändern war mir vorher gar nicht bewusst.

Wieder etwas gelernt.

Gruß
Klaus
Menü
[3] kkk antwortet auf klaussc
23.01.2008 11:47
Hallo zusammen,

ich habe es endlich geschafft o2 los zu werden... hat sich auch über ein Jahr gezogen, bin relativ früh zum Anwalt gegangen. Letztendlich wurde eine Feststellungsklage eingereicht, worauf o2 dann gütig angeboten hat, den Vertrag zu lösen...
Menü
[4] Phoenix999 antwortet auf klaussc
12.02.2008 13:26
Das ist halt die Taktik, die O2 fährt. O2 zockt halt die Kunden gerne ab. Is halt wie in der Börse...da wirste auch nur beschis sen...
Menü
[5] rufnummer und Adresse von Real Inkasso
zwergelicious antwortet auf klaussc
27.02.2008 12:54
Hallo!!!!!
Kann mir evtl. einer von euch die Adresse oder Zuständige Rufnummer von Real Inkasso geben????
Da der Vertrag auf meine Freundin läuft und wir nichts mehr miteinander zu tun haben komm ich nicht mehr an die nr!
wäre sehr lieb wenn sie mir jemand schicken würde lieben gruss
Menü
[5.1] klaussc antwortet auf zwergelicious
27.02.2008 15:29
Benutzer zwergelicious schrieb:
Hallo!!!!!
Kann mir evtl. einer von euch die Adresse oder Zuständige Rufnummer von Real Inkasso geben????
Da der Vertrag auf meine Freundin läuft und wir nichts mehr miteinander zu tun haben komm ich nicht mehr an die nr! wäre sehr lieb wenn sie mir jemand schicken würde lieben gruss

http://www.real-inkasso.de/

Aber aus meiner Erfahrung mit REAL kann ich nur sagen, dass es praktisch sinnlos ist, mit REAL zu kommunizieren, es sei denn, die Forderung wird von Dir nicht bestritten.

Das Einzige was ich denen heute noch schreiben würde wäre, dass ich die Zahlung entgütig verweigere und dass daher weitere Inkassokosten von mir nicht mehr zu zahlen sind (den Wortlaut und den Paragraphen findest Du hier sicherlich irgendwo), sonst kann ich auch noch einmal nachsehen...

Gruß
Klaus
Menü
[5.1.1] zwergelicious antwortet auf klaussc
27.02.2008 17:31
Hey danke dir das ist super lieb!!!!
Also weis nicht habe eine Ratenzahlung mit denen ausgemacht aber da ich jetzt wieder zur schule gehe kann und konnte ich es bisher nicht mehr Zahlen!
Aber da der Vertrag auf dem namen meiner ex Besten Freundin läuft und sie die Post bekommt muss ich es doch zahlen da sie doch dann den Ärger hat!!!!
Was passiert wenn ich das nicht weiter bezahle droht mir dann der gerichtsvollzieher???
Menü
[5.1.1.1] klaussc antwortet auf zwergelicious
27.02.2008 18:33
Benutzer zwergelicious schrieb:
Hey danke dir das ist super lieb!!!!
Also weis nicht habe eine Ratenzahlung mit denen ausgemacht aber da ich jetzt wieder zur schule gehe kann und konnte ich es bisher nicht mehr Zahlen!
Aber da der Vertrag auf dem namen meiner ex Besten Freundin läuft und sie die Post bekommt muss ich es doch zahlen da sie doch dann den Ärger hat!!!!
Was passiert wenn ich das nicht weiter bezahle droht mir dann der gerichtsvollzieher???
der gerichtsvollzieher???<BR>

Es kommt irgendwann ein Mahnbescheid, wenn Du dem nicht widersprichst bekommt REAL einen "Titel" und damit können sie pfänden, also Gerichtsvollzieher.

Wiedersprichst Du kann REAL klagen und wenn sie im Recht sind, bekommen sie den Titel auch, aber es wird dann immer teurer für Dich.

Wenn Die Forderung gerechtfertigt ist, solltest Du Dich lieber mit ihnen einigen, je länger Du "herumhampelst" je höher sind die "Gebühren" die durch das Inkasso entstehen....

Aber ich bin kein Rechtsanwalt und in meinem Fall selber auf Hilfe angewiesen.

Gruß
Klaus