Benutzer Handyschlampe schrieb:
(Nachfolgend wird die Beantwortung einer Anfrage in anonymisierte Form veröffentlicht)
"Sehr geehrter Herr ...,
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom ... . Sie haben sich erkundigt, ob die X GmbH datenschutzkonform handelt, wenn sie Ihnen eine "Benachrichtigung über Datenübermittlung" übersendet, obwohl Sie bei dem Meldeamt Ihrer Gemeinde der Preisgabe Ihrer personenbezogenen Daten widersprochen haben.
1) Ob die Firma X GmbH rechtmäßig gehandelt hat, kann ich derzeit leider nicht abschließend beantworten. Mit der X GmbH hat Sie ein Unternehmen gemäß § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber informiert, dass es "über Ihre Person gespeicherte Daten erstmals
übermittelt" hat.
Das bedeutet, dass dieses Unternehmen geschäftsmäßig Informationen über Sie sammelt und auswertet, um sie an dritte Unternehmen weiterzugeben. Wenn das Unternehmen zum ersten Mal die über Sie gespeicherten Informationen an einen Kunden weitergibt, muss es Sie hierüber unterrichten. Genau das hat die Firma X GmbH mit dem besagten Schreiben getan, insoweit handelt sie also vermutlich gesetzmäßig.
Häufig erfüllen Unternehmen, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, um sie an Dritte weiterzugeben, nur die gesetzlichen Mindestanforderungen. Das bedeutet, dass das Unternehmen Sie über die erstmalige Datenübermittlung informiert und Ihnen dann relativ knapp die von § 33 BDSG verlangten Informationen bekannt gibt.
Wie es regelmäßig der Fall ist, hat Sie die Firma X GmbH also nicht aus eigenem Anlass informiert, welche Informationen sie über Sie speichert, von wem sie diese Daten erhalten und an wen sie die Daten weitergegeben hat.
EOS teilte mir mit, dass sie meine Daten für einen geschlossenen Teilnehmerkreis von Unternehmen aus Industrie und Handel in separaten Datenpools speichert und aktuell halten.
a) Machen Sie gegenüber der Firma X GmbH schriftlich Ihren Anspruch auf Auskunft geltend. Teilen Sie dem Unternehmen mit, welche Informationen Sie wünschen. Als Anhang füge ich Ihnen ein anonymisiertes Beispielschreiben bei.
Gemäß § 34 Abs. 1 BDSG muss das Unternehmen Ihnen grundsätzlich mitteilen, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind von wem Ihre personenbezogenen Daten stammen ("Herkunft der Daten")
an wen Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben wurden (Sie haben dabei ein Wahlrecht, sich den genauen Empfänger benennen zu lassen oder es bei einer Empfängerkategorie bewenden zu lassen)
aus welchen Gründen Ihre personenbezogenen Daten gespeichert werden ("Zweck der Speicherung").
Setzen Sie der Firma X GmbH eine angemessene Frist (bei einem Auskunftsersuchen gegenüber einem Adresshändler ist eine Frist von zwei bis drei Wochen in jedem Fall angemessen).
b) Widersprechen Sie der weiteren Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten zu Zwecken des Adresshandels, der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung. Verlangen Sie eine Sperrung Ihrer Daten (nicht die Löschung ! Wenn Sie eine Löschung verlangen, kann es Ihnen passieren, dass das Unternehmen Ihre Daten erneut einkauft und weiterveräußert).
Verlangen Sie ferner, dass die X GmbH die datenempfangende Stelle von der Unzulässigkeit der weiteren Speicherung benachrichtigt. Lassen Sie sich die Sperrung und die Benachrichtigung schriftlich bestätigen.
Nun habe ich bereits meine Daten angefordert und auch eine Antwort erhalten. Zurzeit sind keinerlei Negativeinträge vermerkt.
Mein Ansinnen mir auch die Empfänger meiner Daten zu nennen lehnte man jedoch ab, da ich "keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit der Daten vorgetragen habe", "nicht vorgetragen habe Schadenersatz oder Richtigstellungsansprüche geltend zu machen, da einzelne Daten unzutreffend seien" und "nicht vorgetragen habe, dass Auskunftsempfänger den Datensatz unberechtigt an Dritte weitergeben bzw. missbräuchlich verwenden.
Nun fragt sich natürlich, wie ich es mitbekommen soll, wenn man sich bei EOS entschließen sollte irgendwann einmal meine Daten zu "aktualisieren"?
Gemäß Auskunft werden z.B. bereits "Zahlungsproteste", "Inkassoaufträge", Ratenzahlung, Mahnbescheide und strittige Verfahren eingetragen.
Und hier sehe ich das Problem:
O2 hat mir (aus meiner Sicht) Kosten in Rechnung gestellt, die m.E. nicht gerechtfertigt sind, da ich meine Verträge außerordentlich gekündigt habe.
Anstatt nun endlich vor Gericht zu ziehen und die (aus Sicht von O2) "gerechtfertigte Forderung" einzuklagen, bombardieren sie mich mit immer wieder neuen Briefen:
16.01.08 Unser Rechtsanwalt hat uns mitgeteilt, dass Sie dem Mahnbescheid widersprochen haben. Und nun erhalte ich einen Bogen zum ankreuzen:
ich habe überwiesen, ich will überweisen, ich werde überweisen, ich kann zurzeit nicht zahlen, bla bla bla.
Dieser Vorgang alleine würde also bei EOS wie folgt vermerkt:
1 Zahlungsprotest
1 Inkassoauftrag
1 Mahnbescheid
1 Streitiges Verfahren
Das kann doch nicht korrekt sein, oder?
Gruß
Klaus