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0180er, neue Mahnung von REAL-Inkasso


04.11.2007 12:12 - Gestartet von klaussc
Gestern (03.11.07) habe ich eine weitere Mahnung von REAL-Inkasso (von O2 beauftragt) bekommen nachdem ich ja nun wochenlang nichts mehr von O2 und Konsorten gehört habe:

Man steht auf dem Standpunkt: " ... ,dass der Preis für die Anwahl der 0180er nicht Vertragsbestandteil sei und daher von O2 ohne meine Einwilligung erhöht werden kann" weiterhin "steht es dem Mobilfunkunternehmen frei, den Service von Sonderrufnummern anzubieten" und "es stünde O2 frei, den Service ohne meine Zustimmung sogar komplett einzustellen".

Es besteht für mich also "keine Unzumutbarkeit darin den Vertrag bis zum Vertragsende aufrecht zu erhalten" und somit wäre meine Kündigung unwirksam.

Ab 14.11.07 wird man dann weitere Schritte einleiten.

Details, wie dass ich die Zahlung gegenüber O2-Germany und REAL-Inkasso bereits mehrfach schriftlich endgültig verweigert habe (§ 286 II Nr. 3 BGB) interessiert sie scheinbar nicht.

Ich denke daher, eine Antwort kann ich mir in diesem Fall schenken.

Gruß
Klaus
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[1] NicoFMuc antwortet auf klaussc
04.11.2007 13:12
Benutzer klaussc schrieb:
Gestern (03.11.07) habe ich eine weitere Mahnung von REAL-Inkasso (von O2 beauftragt) bekommen nachdem ich ja nun wochenlang nichts mehr von O2 und Konsorten gehört habe:


Nachdem wir mal gleichauf waren hält sich o2 derzeit bedackt. Das letzte war von "o2 Recht+Inkasso" mit Zahlungsfrist bis 28.7.07....

Man steht auf dem Standpunkt: " ... ,dass der Preis für die Anwahl der 0180er nicht Vertragsbestandteil sei und daher von O2 ohne meine Einwilligung erhöht werden kann" weiterhin "steht es dem Mobilfunkunternehmen frei, den Service von Sonderrufnummern anzubieten" und "es stünde O2 frei, den Service ohne meine Zustimmung sogar komplett einzustellen".

Klar, wie gehabt. o2 darf die Preise halt anpassen wie sie wollen, der Kunde hat gefälligst zu zahlen und die Klappe zu halten.

Es besteht für mich also "keine Unzumutbarkeit darin den Vertrag bis zum Vertragsende aufrecht zu erhalten" und somit wäre meine Kündigung unwirksam.

Ab 14.11.07 wird man dann weitere Schritte einleiten.

Na da bin ich gespannt ;-)

Details, wie dass ich die Zahlung gegenüber O2-Germany und REAL-Inkasso bereits mehrfach schriftlich endgültig verweigert habe (§ 286 II Nr. 3 BGB) interessiert sie scheinbar nicht.

Wozu auch? o2-Recht bricht Bundesrecht :-)

Ich denke daher, eine Antwort kann ich mir in diesem Fall schenken.

Ja, nachdenken tun die wohl erst wenn du dem gerichtlichen Mahbescheid widersprichst, vielleicht auch kurz vorher ;-)

Bye
Nico
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[1.1] marco5555 antwortet auf NicoFMuc
04.11.2007 17:04
Benutzer NicoFMuc schrieb:
Ich denke daher, eine Antwort kann ich mir in diesem Fall schenken.

Ja, nachdenken tun die wohl erst wenn du dem gerichtlichen Mahbescheid widersprichst, vielleicht auch kurz vorher ;-)

Laut einem User aus Telefon-treff verschicken die wohl gerade welche. Ob die Konstellation gleich ist entzieht sich meine Kenntnis.

Gruß Marco
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[2] tcsmoers antwortet auf klaussc
04.11.2007 21:45
Benutzer klaussc schrieb:
Gestern (03.11.07) habe ich eine weitere Mahnung von REAL-Inkasso (von O2 beauftragt) bekommen nachdem ich ja nun wochenlang nichts mehr von O2 und Konsorten gehört habe:

Man steht auf dem Standpunkt: " ... ,dass der Preis für die Anwahl der 0180er nicht Vertragsbestandteil sei und daher von O2 ohne meine Einwilligung erhöht werden kann" weiterhin "steht es dem Mobilfunkunternehmen frei, den Service von Sonderrufnummern anzubieten" und "es stünde O2 frei, den Service ohne meine Zustimmung sogar komplett einzustellen".

Es besteht für mich also "keine Unzumutbarkeit darin den Vertrag bis zum Vertragsende aufrecht zu erhalten" und somit wäre meine Kündigung unwirksam.

Ab 14.11.07 wird man dann weitere Schritte einleiten.

Details, wie dass ich die Zahlung gegenüber O2-Germany und REAL-Inkasso bereits mehrfach schriftlich endgültig verweigert habe (§ 286 II Nr. 3 BGB) interessiert sie scheinbar nicht.

Ich denke daher, eine Antwort kann ich mir in diesem Fall schenken.

Gruß
Klaus

So sehe ich das auch. Dieser Saftladen versucht es immer wieder.
Einfach den Mahnbescheid abwarten und widersprechen.

Spätestens bei der Klageschrift haben die ein Problem.

Fakt ist, dass O2 als notorisccher Vertragsbrecher mittlerweile überall bekannt ist.

Diese Typen meinen immer noch, dass sie keine Vorschriften beachten müssen.

O2 ist und bleibt unseriös.

peso
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[2.1] vendril antwortet auf tcsmoers
10.11.2007 20:36
Benutzer tcsmoers schrieb:

O2 ist und bleibt unseriös.

Auch was die Auszahlungs-Verweigerung von LOOP-Karten bei Kündigung angeht, wenn angeblich das geld aus Easymoney-Gutschriften stammt. Du scheinst Dich ja immer super auszukennen...hast Du vielleicht einen Tipp, wo man für Premium-SMS, 0137x oder 0900x gute Auszahlungen bekommt? Finde derzeit nur um die 50% des minutenpreises. Vielen vielen Dank für Deine Hilfe im Kampf gegen o2!
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[2.1.1] Drachexxx antwortet auf vendril
11.11.2007 12:25
Unseriös ist noch weit untertrieben.

Das sind Gangster.
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[3] Drachexxx antwortet auf klaussc
04.11.2007 22:36
Hallo,

meinst du, die O2-Clique lässt jetzt bei dir pfänden? Wär ja echt krass, wenn die A... sich das trauen.

Mir haben diese P...r auch die rechtmäßige Kündigung verweigert.

Ich bin echt ratlos, was ich da machen soll. Soll ichs drauf ankommen lassen und es bis zu Inkasso treiben?
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[3.1] spl antwortet auf Drachexxx
04.11.2007 23:19
Benutzer Drachexxx schrieb:
meinst du, die O2-Clique lässt jetzt bei dir pfänden? Wär ja echt krass, wenn die A... sich das trauen.

Ohne Vollstreckungstitel (Urteil, Vollstreckungsbescheid) keine Pfändung. Außergerichtliche Mahnungen sind keine Vollstreckungstitel.

Mir haben diese P...r auch die rechtmäßige Kündigung verweigert.

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung und kann daher genauso wenig "verweigert" werden wie eine Mahnung, eine Vollmacht oder ein Testament (da muss ja auch nicht der enterbte Enkel zustimmen).

spl
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[3.1.1] Fanta antwortet auf spl
19.11.2007 10:58
Benutzer spl schrieb:
Benutzer Drachexxx schrieb:
meinst du, die O2-Clique lässt jetzt bei dir pfänden? Wär ja echt krass, wenn die A... sich das trauen.

Ohne Vollstreckungstitel (Urteil, Vollstreckungsbescheid) keine Pfändung. Außergerichtliche Mahnungen sind keine Vollstreckungstitel.

Mir haben diese P...r auch die rechtmäßige Kündigung verweigert.

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung und kann daher genauso wenig "verweigert" werden wie eine Mahnung, eine Vollmacht oder ein Testament (da muss ja auch nicht der enterbte Enkel zustimmen).

spl

Die private Anfrage beantworte ich öffentlich:
An Deinen Ausführungen habe ich nichts beanstandet.
Diese sind sachlich richtig und neutral formuliert.
Ich wollte es so verstanden wissen, daß sich ein mit O2 unzufriedener Kunde nicht von einigen Spezies hier im Forum anstiften lassen möge, voreilige unüberlegte Schritte zu tun mit möglicherweise unkalkulierbaren finanziellen Folgen für ihn.

Fanta
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[3.1.1.1] Zulu antwortet auf Fanta
19.11.2007 11:48
Benutzer Fanta schrieb:

Die private Anfrage beantworte ich öffentlich: An Deinen Ausführungen habe ich nichts beanstandet. Diese sind sachlich richtig und neutral formuliert. Ich wollte es so verstanden wissen, daß sich ein mit O2 unzufriedener Kunde nicht von einigen Spezies hier im Forum anstiften lassen möge, voreilige unüberlegte Schritte zu tun mit möglicherweise unkalkulierbaren finanziellen Folgen für ihn.


Du wolltest provozieren, und kein Aas geht auf deine Provokation ein. Ist das nicht enttäuschend? :-))))

Zulu... du hättest Namen nennen sollen, dann funzt das auch mit der Provokation.:-)

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[3.1.1.2] spl antwortet auf Fanta
19.11.2007 13:44
Benutzer Fanta schrieb:
Ich wollte es so verstanden wissen, daß sich ein mit O2 unzufriedener Kunde nicht von einigen Spezies hier im Forum anstiften lassen möge, voreilige unüberlegte Schritte zu tun

Meiner Meinung nach kann man hier (Kündigung wegen 0180-Vertragsbruchs) wenig falsch machen: außerordentlich kündigen, Altforderungen bezahlen und fertig. Mehr würde ich auch selbst nicht machen.

Es lohnt sich nicht, mit unqualifizierten und lustlosen Inkassomitarbeitern herumzudiskutieren, die doch nur nach Schema F vorgehen und oft keinen Entscheidungsspielraum haben oder das zumindest behaupten. Nähere Ausführungen lohnen sich erst wieder im Prozess, da liest sie wenigstens der Richter. Wenn es denn so weit kommt.

mit möglicherweise unkalkulierbaren finanziellen Folgen für ihn.

So ein kleiner Prozess um ein paar hundert Euro ist überhaupt nicht unkalkulierbar. Selbst im Verlustfall, was ich bei einer Kündigung wegen O2s 0180-Vertragsbruchs erst mal sehen will, schätzungsweise 300 Euro inkl. Anwalt.

spl
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[3.2] Fanta antwortet auf Drachexxx
19.11.2007 00:27
Benutzer Drachexxx schrieb:
Hallo,

meinst du, die O2-Clique lässt jetzt bei dir pfänden? Wär ja echt krass, wenn die A... sich das trauen.

Mir haben diese P...r auch die rechtmäßige Kündigung verweigert.

Ich bin echt ratlos, was ich da machen soll. Soll ichs drauf ankommen lassen und es bis zu Inkasso treiben?


Bei Rechtsfragen konsultiert man VORHER einen guten Rechtsanwalt und nicht anonyme Forenteilnehmer*.
Ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen kann man von denen höchstens moralische Unterstützung bekommen.
Und das dann möglicherweise in einer Situation, wo man dringend finanzielle Unterstützung nötig hätte.

Fanta

*Die angesprochenen Herren wissen schon wen ich meine und mögen sich jetzt umgehend persönlich bei Dir melden, um Dich in diesem Konflikt finanziell zu unterstützen.
Damit könnten sie gerne meine These im zweiten Satz widerlegen...

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[4] Enrico76 antwortet auf klaussc
12.11.2007 18:51
Bevor die Sache bei Real-Inkasso gelandet ist, war ja auf die meisten Kunden schon ein Rechtsanwalt von Bissel&Partner angesetzt. Das man sich nicht zur Durchsetzung des Anspruchs entschlossen, sondern lieber zum Verkauf an Real-Inkasso entschlossen hat, deutet doch nochmals auf die Aussichtslosigkeit der gerichtlichen Durchsetzung hin. Jetzt wird man uns nochmals ein halbes Jahr mit immer höheren Forderungen belästigen und dann hoffentlich aufgeben. Der eine oder andere mag dem Druck vielleicht dann doch nicht mehr standhalten. Ich zumindest werde bis zu meinem Lebensende nie wieder einen Vertrag mit o2 abschließen. Da bin ich wahrscheinlich auch nicht alleine... Haltet durch!
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[4.1] klaussc antwortet auf Enrico76
12.11.2007 19:17
Benutzer Enrico76 schrieb:
Bevor die Sache bei Real-Inkasso gelandet ist, war ja auf die meisten Kunden schon ein Rechtsanwalt von Bissel&Partner angesetzt.

Nöö, die haben mir nicht geschrieben.

Das man sich nicht zur Durchsetzung des Anspruchs entschlossen, sondern lieber zum Verkauf an Real-Inkasso entschlossen hat, deutet doch nochmals auf die Aussichtslosigkeit der gerichtlichen Durchsetzung hin. Jetzt wird man uns nochmals ein halbes Jahr mit immer höheren Forderungen belästigen und dann hoffentlich aufgeben. Der eine oder andere mag dem Druck vielleicht dann doch nicht mehr standhalten. Ich zumindest werde bis zu meinem Lebensende nie wieder einen Vertrag mit o2 abschließen. Da bin ich wahrscheinlich auch nicht alleine... Haltet durch!

So wie ich das verstanden habe, dürfen Sie keine Kosten mehr draufschlagen wenn Du die Zahlung endgültig verweigerst. Ich hatte das so einen Satz, moooment:

"In diesem Zusammenhang weise ich Sie darauf hin, dass ich die Zahlung gegenüber O2-Germany bereits mehrfach schriftlich endgültig verweigert habe (§ 286 II Nr. 3 BGB). Die Folge dessen ist, dass die Kosten für daraufhin erfolgte Mahnungen (und Inkasso) unabhängig vom Ausgang der Hauptstreitigkeit nicht zweckmäßig und damit nicht ersatzfähig sind."

Auf das letzte Ultimatum von REAL habe ich auch nicht mehr reagiert, alleine die Unverschämtheit mir vorzuwerfen, dass ich mich ständig wiederhole finde ich völlig daneben... dann wiederhole ich mich jetzt eben nicht mehr.

Nun hoffe ich mal das ist so ok, ich bin kein Jurist, nur gutgläubiger Bürger ;-)

Gruß
Klaus

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[4.2] EmmZett antwortet auf Enrico76
20.11.2007 19:54
Benutzer Enrico76 schrieb:

standhalten. Ich zumindest werde bis zu meinem Lebensende nie wieder einen Vertrag mit o2 abschließen. Da bin ich wahrscheinlich auch nicht alleine... Haltet durch!

Du musst auch keinen neuen Vertrag abschließen, um weiter Spaß mit den gesetzestreuen Mitarbeitern von O2 zu haben.

Trotz gerichtlicher Bestätigung, dass die Kündigungen meiner Ehefrau und von mir bestandskräftig sind, schickt O2 weiter Rechnungen und Mahnungen.

Deutlicher kann man wohl nicht machen, dass Recht und Gesetz O2 einen Dreck scheren.

Ich mache jedenfalls erstmal nix und warte auf handfestere Maßnahmen von O2 oder einem beauftragten Inkasso-Unternehmen. Sollen sie halt nochmal vor die Wand sausen, wenn sie drauf bestehen.

Ciao,
Mario
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[5] Drachexxx antwortet auf klaussc
18.11.2007 19:02
Tja, O2 betreibt halt nur das Abkassieren seiner Kunden. Lügen und betrügen gehört zu deren Geschäft. Wen wunderts?
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[5.1] Matti1978 antwortet auf Drachexxx
18.11.2007 23:35
Benutzer Drachexxx schrieb:
Tja, O2 betreibt halt nur das Abkassieren seiner Kunden.

Achja? Komisch, warum haben die es dann noch nicht bei mir versucht? Wenn es doch zur Tagesordnung gehört?

Sorry, ich habe nichts gegen eine gepflegte Diskussion, aber einfach so eine Aussage in den Raum stellen, ohne auf irgendwas Bezug nehmen, zeigt mir das es hier einige gibt, mit denen man besser nicht diskutiert, weil es zeitverschwendung ist.
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[5.1.1] klaussc antwortet auf Matti1978
19.11.2007 11:58
Benutzer Matti1978 schrieb:
Benutzer Drachexxx schrieb:
Tja, O2 betreibt halt nur das Abkassieren seiner Kunden.

Achja? Komisch, warum haben die es dann noch nicht bei mir versucht? Wenn es doch zur Tagesordnung gehört?

Vielleicht hast Du es nur noch nicht bemerkt.

Wenn Du lange genug Kunde bist wurdest Du automatisch bei der Euro-Umstellung betrogen, 30.000.000 Euro stehen im Raum, eventuell werden sie jetzt von der Verbraucherzentrale eingeklagt und für einen besseren Zweck verwendet.

Weiterhin bist Du wohl auch von der 0180er Erhöhung betroffen, auch hier gegen geltendes Recht.

Aber solche Kunden, die nix mehr merken, werden von O2 natürlich gerne genommen und behalten.

Sorry, ich habe nichts gegen eine gepflegte Diskussion, aber einfach so eine Aussage in den Raum stellen, ohne auf irgendwas Bezug nehmen, zeigt mir das es hier einige gibt, mit denen man besser nicht diskutiert, weil es zeitverschwendung ist.

Du kannst nun dazu gepflegt Stellung beziehen.

Gruß
Klaus