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Betrug durch Viag-Händler


21.11.2002 15:39 - Gestartet von smati
Ich bin vor ca. 11 Monate von einem Viag Händler betrogen worden.
Er hat in meinem Genion-Vertrag nicht angegeben, dass ich Studentin bin (nur unter den Kundendaten als Berufstätigkeit hat er "Student" angegeben, was ich aber gestern erfahren habe, keinen Einfluss auf den Vertrag hat) und hat angegeben, dass ich ein Handy von ihm bekommen hätte obwohl es nicht wahr ist. (Unter Endgerättyp hat er "sonstiges" eingegeben und mir gesagt, dass wäre die Angabe für Leute, die ein Handy schon haben).

Dementsprechend sind die versprochen Begünstigungen nicht eingehalten worden.

O2 zieht sich von der Sache raus und sagt, dass sie KEINE Verantwortung dafür haben, da ich diese Absprache nur mit dem Händler getroffen habe.
Der Händler ist jetzt pleite und existiert deswegen nicht mehr!

Hat jemand von Euch schon so was erlebt und kann mir weiterhelfen wie ich hier vorgehen kann bzw. mich von Vertrag lösen kann?

Danke sehr!
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[1] fibrozyt antwortet auf smati
21.11.2002 16:20
Benutzer smati schrieb:
>>
Dementsprechend sind die versprochen Begünstigungen nicht eingehalten worden.

>> Hat jemand von Euch schon so was erlebt und kann mir
weiterhelfen wie ich hier vorgehen kann bzw. mich von Vertrag lösen kann?

Danke sehr!

Du hast einen Vertrag unterschrieben. Letztendlich zählt das was da drin steht und nicht die mündliche Versprechung. Du wirst aus dem Vertrag wohl nicht herauskommen.
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[1.1] smati antwortet auf fibrozyt
21.11.2002 16:35
Gilt es auch wenn ich den Betrug beweisen kann? Ich habe zwei Zeugen!

Wieder danke sehr!

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[1.1.1] fibrozyt antwortet auf smati
21.11.2002 17:53
Benutzer smati schrieb:
Gilt es auch wenn ich den Betrug beweisen kann? Ich habe zwei Zeugen!

Wieder danke sehr!

Über die genaue Rechtslage weiß ich nicht bescheid, da müsste sich mal ein anderer äußern. Meine persönliche Meinung dazu ist einfach: Es steht ja im Vertrag drin, d.h. auf diese Leistungen hast du Anspruch. Ansonsten wäre es wohl ein steiniger Weg Geld von einem bankrotten Unternehmen einzuklagen. Ob dir das die Sache wert ist musst du selbst wissen. Ich denke du musst dies unter "Lebenserfahrung" einordnen und das nächste mal besser aufpassen. Wenn der Vertrag völlig uninteressant geworden ist würde ich auf einen Tarif mit geringer Grundgebühr downgraden und die restlichen Monate zahlen. Wenn der Vertrag aber schon seit 11 Monaten läuft ist es fraglich, ob du im Moment nach den massiven Preiserhöhungen einen besseren bekommst.
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[2] Hagen21 antwortet auf smati
21.11.2002 19:33
Er hat in meinem Genion-Vertrag nicht angegeben, dass ich Studentin bin (nur unter den Kundendaten als Berufstätigkeit hat er "Student" angegeben, was ich aber gestern erfahren habe, keinen Einfluss auf den Vertrag hat) und hat angegeben, dass ich ein Handy von ihm bekommen hätte obwohl es nicht wahr ist.

Wenn ich einen Vertrag mit Vergünstigung mache, achte ich bei der ersten Rechnung auf die korrekte Grundgebühr bzw. Ermäßigung.

Ab wann hast Du Dich denn wegen der fehlenden Ermäßigung beschwert?

Im Zweifelsfall kann man den Studentenstatus nachträglich (nochmals) nachweisen.

Du wolltest kein Handy haben, weil Du noch eines hast?

Dann gab es doch bestimmt eine Gutschrift. Deshalb hat er dann "Sonstiges" eingetragen, quasi statt Handysubvention.
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[3] Mobilfunk-Experte antwortet auf smati
22.11.2002 11:31
Benutzer smati schrieb:

Ich bin vor ca. 11 Monate von einem Viag Händler betrogen worden.
Er hat in meinem Genion-Vertrag nicht angegeben, dass ich Studentin bin (nur unter den Kundendaten als Berufstätigkeit hat er 'Student' angegeben, was ich aber gestern erfahren habe, keinen Einfluss auf den Vertrag hat) und hat angegeben, dass ich ein Handy von ihm bekommen hätte obwohl es nicht wahr ist. (Unter Endgerättyp hat er 'sonstiges' eingegeben und mir gesagt, dass wäre die Angabe für Leute, die ein Handy schon haben).

Dementsprechend sind die versprochen Begünstigungen nicht eingehalten worden.

O2 zieht sich von der Sache raus und sagt, dass sie KEINE Verantwortung dafür haben, da ich diese Absprache nur mit dem Händler getroffen habe.
Der Händler ist jetzt pleite und existiert deswegen nicht mehr!

Hat jemand von Euch schon so was erlebt und kann mir weiterhelfen wie ich hier vorgehen kann bzw. mich von Vertrag lösen kann?

Ich denke, es geht hier um zwei Dinge:

1. Studentenkonditionen

Die Studentenvergünstigung kannst du prinzipiell auch nachträglich noch bekommen. Du schreibst einen netten Brief an o2, dass du den Vertrag eigentlich zu Studentenkonditionen abgeschlossen hast, dass du aber auf der Rechnung bisher den entsprechenden Rabatt vermisst. Am besten fügst du eine Immatrikulationsbescheinigung (oder einen ähnlichen Nachweis) bei. Wenn du viel Glück hast, bekommst du auch für die vergangenen elf Monate noch eine Gutschrift.

Übrigens: Wenn du künftig ein bisschen genauer auf deine Rechnungen schaust, wirst du solche Fehler auch schneller bemerken. Das kann nie schaden.

2. Kein Handy bekommen

Wenn du einen normalen Vertrag abschließt und kein (subventioniertes) Handy kaufst, freut sich natürlich der Händler, denn er kann die gesamte Provision für sich behalten. Dafür kann aber o2 nichts. Natürlich ärgerst du dich jetzt, dass du damals kein neues Handy bekommen hast. Ein echtes Problem ist das aber nicht, oder?
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[3.1] smati antwortet auf Mobilfunk-Experte
22.11.2002 11:47
Ich erkläre die Situation ein wenig genauer, sonst denken alle dass ich nur blöd gewesen bin und eigentlich alles rechtsmäßig gelaufen sei.

Der Händler hatte folgendes mit mir abgesprochen und schriftlich auf der Hinterseite des Vertrages festgehalten:

- 18 Monate ohne Grundgebühr (6 Monate wegen Weihnahctsaktion + 12 Monate weil ich kein Handy bekommen habe)

- die restlichen 6 Monate hätte ich nur den Studentenbeitrag bezahlen müssen

Die ersten 6 Monaten ging alles gut...ich bezahlte keine Grundgebühr. So habe ich auch aufgehört jedes Mal die Rechnung zu kontrollieren. Seit 4 Rechnungen aber wird die volle Grundgebühr abgezogen.

Nach langem Nachfragen habe ich erfahren, dass der Händler an Viag einen normalen Vertrag angemeldet hat. (Keinen Studentenvertrag) Da der Vertrag in der Zeit von der Weihnachtsaktion abgeschlossen wurde habe ich nur die 6 Monate ohne Grundgebühr bekommen.

Zu den anderen Antworten: "Sontiges" bedeutet nicht, dass ich ein Guthaben bekommen habe, sondern - meinte ein anderer Händler - dass ich ein sonstiges Handy (also eins der nicht bekanntesten Marken) bekommen habe.

Das ist schlicht und Ende Betrug!

Ich werde mich auf jeden beraten lassen ob ich den Vertrag wegen arglistische Täuschung anfechten kann.
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[3.1.1] unklare Mobilfunkverträge
Alexda antwortet auf smati
22.11.2002 12:13
Benutzer smati schrieb:
Der Händler hatte folgendes mit mir abgesprochen und schriftlich auf der Hinterseite des Vertrages festgehalten:

- 18 Monate ohne Grundgebühr (6 Monate wegen Weihnahctsaktion + + 12 Monate weil ich kein Handy bekommen habe)

Normalerweise hätte der Händler dir die 12 Monate bar auszahlen sollen. So war es bei mir auch damals bei der Weihnachtsaktion, nur dass ich 18 Monate überwiesen bekommen habe (+6 Monate erlassen von Viag).

Aber wenn ihr das schriftlich auf dem Vertrag stehen habt, sollte es auch gelten. Der Vertrag hätte dann von Viag gar nicht freigeschaltet werden dürfen, wenn sie nicht einverstanden sind.

Und der Studentenrabatt sollte zumindest für die jetzt noch verbleibende Zeit kein Problem sein.

Meiner Meinung nach ist das praktizierte Vertragsabschlußverfahren im Mobilfunkbereich extrem kundenunfreundlich. Auf dem vom Kunden zu unterzeichnenden Dokument steht nämlich nie der zu zahlende Betrag.

Bei dem Tarifwirrwarr heutzutage und zusätzlich noch den Sonderaktionen ist das doch richtig Arbeit da durchzublicken.

Im Internet muss man sich die Web-Seite ausdrucken, um einen Beweis zu haben. Darauf weist einen aber auch keiner hin.
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[3.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf Alexda
22.11.2002 16:33
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer smati schrieb:
Der Händler hatte folgendes mit mir abgesprochen und schriftlich auf der Hinterseite des Vertrages festgehalten:

- 18 Monate ohne Grundgebühr (6 Monate wegen Weihnahctsaktion +
+ 12 Monate weil ich kein Handy bekommen habe)

Normalerweise hätte der Händler dir die 12 Monate bar auszahlen sollen. So war es bei mir auch damals bei der Weihnachtsaktion, nur dass ich 18 Monate überwiesen bekommen habe (+6 Monate erlassen von Viag).
[...]
Und der Studentenrabatt sollte zumindest für die jetzt noch verbleibende Zeit kein Problem sein.

Da habe ich so meine Zweifel, denn normalerweise sind Weihnachtsrabatte und Studentenrabatt nicht kombinierbar. Für den Studentenrabatt sehe ich frühestens bei einer Vertragsverlängerung eine Chance.
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[3.1.1.1.1] Alexda antwortet auf Mobilfunk-Experte
22.11.2002 16:47
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer smati schrieb:
Der Händler hatte folgendes mit mir abgesprochen und schriftlich auf der Hinterseite des Vertrages festgehalten:

- 18 Monate ohne Grundgebühr (6 Monate wegen Weihnahctsaktion +
+ 12 Monate weil ich kein Handy bekommen habe)

Normalerweise hätte der Händler dir die 12 Monate bar auszahlen sollen. So war es bei mir auch damals bei der Weihnachtsaktion, nur dass ich 18 Monate überwiesen bekommen habe (+6 Monate erlassen von Viag).
[...]
Und der Studentenrabatt sollte zumindest für die jetzt noch verbleibende Zeit kein Problem sein.

Da habe ich so meine Zweifel, denn normalerweise sind Weihnachtsrabatte und Studentenrabatt nicht kombinierbar. Für den Studentenrabatt sehe ich frühestens bei einer Vertragsverlängerung eine Chance.

Wenn es aber so auf dem Vertrag - sorry: Antrag - steht, und Viag den angenommen hat. Bei der GG für die 12 Monate können sie sich ja vielleicht rausreden, dass das der Händler hätte zahlen müssen.

Naja, man hat jedenfalls nur Ärger mit solchen manuellen Änderungen. Wie sagt man so schön: Bargeld lacht.
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[3.1.1.1.1.1] spaceman antwortet auf Alexda
22.11.2002 16:54
Hi!
Wenn es aber so auf dem Vertrag - sorry: Antrag - steht, und Viag den angenommen hat. Bei der GG für die 12 Monate können sie sich ja vielleicht rausreden, dass das der Händler hätte zahlen müssen.
Ist bloß die Frage auf welcher Version es auf der Rückseite steht? Auf der die dem Kunden gegeben wurde oder auf der die O2 erhielt? (oder gar auf beiden? was ich bei dem komischen Händler nich ganz glaub)
Bye
~Spaceman
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[3.1.1.1.1.1.1] Rückseite vom Mobilfunkantrag
Alexda antwortet auf spaceman
22.11.2002 17:02
Benutzer spaceman schrieb:
Wenn es aber so auf dem Vertrag - sorry: Antrag - steht, und Viag den angenommen hat. Bei der GG für die 12 Monate können sie sich ja vielleicht rausreden, dass das der Händler hätte zahlen müssen.
Ist bloß die Frage auf welcher Version es auf der Rückseite steht? Auf der die dem Kunden gegeben wurde oder auf der die O2 erhielt? (oder gar auf beiden? was ich bei dem komischen Händler nich ganz glaub)

Klar, mit der Rückseite ist das schon so ein Problem. Wenn der Antrag zum Beispiel erstmal gefaxt wird zwecks schneller Bearbeitung... und das ohne Rückseite ... Aber rechtskräftig ist doch letztendlich nur das Original. Und wenn Viag keine zig Leute einstellen will, die die Originale mal angucken ... Pech für Viag, oder? Normalerweise halt auch Pech für den Händler, aber in diesem Fall, wo jeniger Pleite ist....
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[3.1.1.1.1.1.1.1] spaceman antwortet auf Alexda
22.11.2002 17:19
Hi!
...
Klar, mit der Rückseite ist das schon so ein Problem. Wenn der Antrag zum Beispiel erstmal gefaxt wird zwecks schneller Bearbeitung... und das ohne Rückseite ... Aber rechtskräftig ist doch letztendlich nur das Original. Und wenn Viag keine zig Leute einstellen will, die die Originale mal angucken ... Pech für Viag, oder? Normalerweise halt auch Pech für den Händler, aber in diesem Fall, wo jeniger Pleite ist....
Gefaxt wird eigentlich schon lang nicht mehr... (allerhöchstens bei Quam (ruhe in frieden...)). Geht normalerweise per Computer. Und da hätte der Händler dann irgendwo im System diese zusätzlichen Vereinbarungen eintragen müssen. Hat er wohl nicht. (und falls es doch per fax geht/ging, dann hätte der Händler den Antrag auch noch Rückseitig faxen müssen)
Angenommen Viag akzeptiert ohne die Rückseite gesehen zu haben, so ist in meinen Augen der Händler zu belangen, nicht Viag. Im nachhinein kann auch der Händler auf die Rückseite schreiben was er will (kostenlose Flugreise ins Lummerland mit kostenlosem Telefonieren ;-), deswegen muß Viag dieses nicht einlösen weils auf der RS des Vertrages steht...
Viag muß nur das Einhalten, was sie zur "Voreinsicht" des Vertrages bekommen haben.
Bye
~Spaceman
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[3.1.1.1.1.1.1.1.1] spunk_ antwortet auf spaceman
22.11.2002 17:26
Benutzer spaceman schrieb:

Viag muß nur das Einhalten, was sie zur "Voreinsicht" des Vertrages bekommen haben.

nicht unbedingt. es gibt das stichwort "ohne jegliche nebenabreden"

meist ist in den agb dieses stichwort zu finden, d.h. vertragsänderungen (auch auf dem originalvertrag) sind generell unwirksam. oft ist auch der punkt. dass diese opunkte in jedem fall erst nach einer schriftlichen zustimmung verlangen
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[3.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Alexda antwortet auf spunk_
22.11.2002 17:31
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer spaceman schrieb:

Viag muß nur das Einhalten, was sie zur "Voreinsicht" des Vertrages bekommen haben.

nicht unbedingt. es gibt das stichwort "ohne jegliche nebenabreden"

meist ist in den agb dieses stichwort zu finden, d.h. vertragsänderungen (auch auf dem originalvertrag) sind generell unwirksam.

Gibt es zu diesem AGB-Punkt schon rechtskräftige Urteile?
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[3.1.1.1.1.1.1.1.2] Alexda antwortet auf spaceman
22.11.2002 17:29
Benutzer spaceman schrieb:
Klar, mit der Rückseite ist das schon so ein Problem. Wenn der Antrag zum Beispiel erstmal gefaxt wird zwecks schneller Bearbeitung... und das ohne Rückseite ... Aber rechtskräftig ist doch letztendlich nur das Original. Und wenn Viag keine zig Leute einstellen will, die die Originale mal angucken ... Pech für Viag, oder? Normalerweise halt auch Pech für den Händler, aber in diesem Fall, wo jeniger Pleite ist....
Gefaxt wird eigentlich schon lang nicht mehr... (allerhöchstens bei Quam (ruhe in frieden...)). Geht normalerweise per Computer. Und da hätte der Händler dann irgendwo im System diese zusätzlichen Vereinbarungen eintragen müssen. Hat er wohl nicht. (und falls es doch per fax geht/ging, dann hätte der Händler den Antrag auch noch Rückseitig faxen müssen) Angenommen Viag akzeptiert ohne die Rückseite gesehen zu haben, so ist in meinen Augen der Händler zu belangen, nicht Viag. Im nachhinein kann auch der Händler auf die Rückseite schreiben was er will (kostenlose Flugreise ins Lummerland mit kostenlosem Telefonieren ;-), deswegen muß Viag dieses nicht einlösen weils auf der RS des Vertrages steht...

Aber es geht doch einmal im Monat oder so ein großer Karton mit Originalen vom Händler zu Viag, oder etwa nicht?!? (*graus*)

Viag muß nur das Einhalten, was sie zur "Voreinsicht" des Vertrages bekommen haben.

Ich denke die müssen gar nichts einhalten, die können den Antrag ja auch einfach ablehnen. Solange du nicht die erste Rechnung hast können sie dich wahrscheinlich auch einfach wieder deaktivieren.
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[4] LeonxXx antwortet auf smati
27.11.2002 04:28
Benutzer smati schrieb:
Ich bin vor ca. 11 Monate von einem Viag Händler betrogen worden.
Er hat in meinem Genion-Vertrag nicht angegeben, dass ich Studentin bin (nur unter den Kundendaten als Berufstätigkeit hat er "Student" angegeben, was ich aber gestern erfahren habe, keinen Einfluss auf den Vertrag hat) und hat angegeben, dass ich ein Handy von ihm bekommen hätte obwohl es nicht wahr ist. (Unter Endgerättyp hat er "sonstiges" eingegeben und mir gesagt, dass wäre die Angabe für Leute, die ein Handy schon haben).

Dementsprechend sind die versprochen Begünstigungen nicht eingehalten worden.

O2 zieht sich von der Sache raus und sagt, dass sie KEINE Verantwortung dafür haben, da ich diese Absprache nur mit dem Händler getroffen habe.
Der Händler ist jetzt pleite und existiert deswegen nicht mehr!

Hat jemand von Euch schon so was erlebt und kann mir weiterhelfen wie ich hier vorgehen kann bzw. mich von Vertrag lösen kann?

Danke sehr!


Halllo,
ich finde es schade das es solche Händler gibt die so eine sch.... machen kein wunder das er Pleite ist.

Nur da kann ja o2 nichts zu denn du hast ja dein Vertag bei dem Händler unterschrieben meine Tip an dich ab Heute immer das lesen was du Unterschreibst.

Wenn mann bei Verträgen sonstige angibt heisst es : Weil der Handy Typ was du kaufen willlst nicht n der Liste ist gibt mann in dem Feld Sonstige ein.Weil jeden tag andere handys auf dem mark kommen und da muss mann ja im Fastfree ( programm für Vertagsabschluss o2 )updaten weil mann das ja nicht jeden tag machen kann gibt mann immer bei nicht vorhanden im Liste Sonstige an.

Der Händler hat deine Beruf als Studentin angegeben was er nicht gemacht hat ist .Er hat dein Vetrag nicht als Rahmenkundenvertrag aufgenommen mit der Rahmenvertragsnummer 52000000.Er hat ganz normal aufgenommen damit er von o2 Germany mehr proviion kassieren kann .Für Studenten vertäge gibt es ja nicht soviel provisionen.

ich würd an deine Stelle an eine o2 Orginalshop gehen wenn du willst kann ich dir auch helfen.Dein Jetztigen Vertrag KÜNDIGEN und die restlichen monatlichen GG bezahlen.
Wenn du noch Student bist kanst du ja ein Genion-Duo vertrag abschliesen da bekommst du 2 Handy und du bekommst monatlice ermäsigung 2 * 4,95 Euro ermäsigung das heisst du würdest für beibe Handys monatliche GG insgesamt 7,05 Euro mit 60/1 taktung bezahlen.
und du hat keine mindest umsatz
und du bekommst 2 mal festnetznummer + 2 mal Handynummer