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Einzelverbindungsnachweis (inkludierte Gespräche)


03.11.2009 09:23 - Gestartet von ThomasL82
Hallo,

ich habe einmal eine kurze Frage. Laut der neuen O2 Rechnung sind die inkludierten Gespräche nicht mehr auf meinem Einzelverbindungsnachweis , d.h. keine 0,00 Gespräche mehr.. Ich habe einen Genion-L Vertrag mit flat ins Fest- und O2 Netz.
Laut damaligen Vertragsabschluss habe ich einen Einzelverbindungsnachweis (vollständig, kostenlos) beantragt. Eine Nachfrage bei der O2 Hotline hat ergeben, das O2 angeblich nur auf Anweisung der Bundesnetzagentur dieses umgesetzt hat.
Stimmt das? Ich bin der Meinung das mir ein Einzelverbindungsnachweis zu steht und dieses ein wichtiger Vertragsbestandteil ist, welcher bei Wegfall zur fristlosen Kündigung berechtigt. Ich benötige den Verbingsnachweis für das Finanzamt und für meine Arbeit und einen Nachweis (mit Uhrzeit) über geführte Kundengespräche zu haben (Einhaltung Rufbereitschaftszeiten...).
Was haltet ihr davon ? Eine Anfrage bei der BNetzAgentur habe ich auch mal gestellt.
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[1] vademecum antwortet auf ThomasL82
03.11.2009 10:43
Hallo,

bei mir (O2 DSL) Ähnliches. Keine Einzelverbindungsdaten in der letzten Rechnung (28.10.2009) aufgeführt. Keine Änderungen von mir vorgenommen.

Aussage der O2 Hotline:
War nicht aktiviert... Soll in der nächsten Rechnung wieder io. sein.......

Meine Vermutung:
An der Software rumgefrickelt... Ich lasse mich überraschen...

Grüße
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[1.1] ThomasL82 antwortet auf vademecum
03.11.2009 12:21
Hallo,

bei mir stand es bereits in der E-Mail zur O2 Online Rechnung, das es absofort keine Einzelnachweise für inkludierte Gespräche mehr gibt.

Ich glaube O2 wird das ganze wieder als unwichtig einstufen und es auch nicht wieder aktivieren.


Benutzer vademecum schrieb:
Hallo,

bei mir (O2 DSL) Ähnliches. Keine Einzelverbindungsdaten in der letzten Rechnung (28.10.2009) aufgeführt. Keine Änderungen von mir vorgenommen.

Aussage der O2 Hotline:
War nicht aktiviert... Soll in der nächsten Rechnung wieder io.
sein.......

Meine Vermutung:
An der Software rumgefrickelt... Ich lasse mich überraschen...

Grüße
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[1.1.1] vademecum antwortet auf ThomasL82
03.11.2009 13:18
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[1.1.1.1] Nokia-Mobile antwortet auf vademecum
04.11.2009 09:49
Flatrate-Gespräche, -SMS und -Datenverbindungen werden nicht mehr aufgelistet 03.11.2009
12:04


Die Zeiten der mehrere Seiten langen Rechnungen für Flatrate-Kunden bei o2 sind vorbei. Der Münchener Mobilfunkanbieter hat mit dem aktuellen Rechnungslauf seinen Einzelverbindungsnachweis (EVN) umgestellt. Nicht abrechnungsrelevante Verbindungen werden ab sofort nicht mehr ausgewiesen, die Auflistung der Gespräche und SMS somit entsprechend kürzer. o2 entspricht damit den von der Bundesnetzagentur festgelegten Regeln für einen EVN.
Als nicht abrechnungsrelevant gelten alle Verbindungen, die durch eine Flatrate abgedeckt sind. Das sind beispielsweise alle Gespräche die durch Tarife wie Genion M, L oder XL abgedeckt sind, aber auch SMS innerhalb der o2-SMS-Flatrate. Auch alle Datenverbindungen - selbst im 200-MB-Paket - sind nicht abrechnungsrelevant, da auch nach Verbrauch der 200 MB keine zusätzlichen Kosten entstehen, sondern lediglich die Geschwindigkeit gedrosselt wird. Handelt es sich hingegen um Kontingente wie 100 Gesprächsminuten oder 150 SMS pro Monat, so werden nach Erfahrungen der teltarif.de-Redaktion die Gespräche und SMS ausgewiesen. Die Vorgabe sieht jedoch vor, dass auch in diesem Fall kein Nachweis erbracht werden muss. Erst wenn das Kontingent überschritten ist, muss ein Nachweis über alle SMS bzw. Gespräche erfolgen.
Nachteil der neuen Praxis: Zum einen gehen dem Kunden Nachweise verloren, ob und wann er telefoniert hat, zum anderen verliert er mit der neuen Praxis schnell die Übersicht, ob sich ein gebuchter Tarif überhaupt für ihn lohnt. Denn auch in der Rechnung steht bei o2 nicht mehr, wie viele Minuten, Megabyte oder SMS innerhalb der Flatrate verbraucht wurden - das macht eine Tarifberatung durch Freunde, Bekannte oder unabhängige Berater unmöglich.
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[1.1.1.1.1] ThomasL82 antwortet auf Nokia-Mobile
05.11.2009 09:45
Hallo,

ich habe folgende Antwort von der BnetzAgentur bekommen :
Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie beklagen, dass Sie für Gespräche im Rahmen Ihrer Telefonflat keinen Einzelverbindungsnachweis bekommen und dies nach Aussage des Unternehmens O2 durch die Bundesnetzagentur angeordnet wäre.

Gerne erläutere ich Ihnen die Rechtslage:
In einem EVN sind grundsätzlich die für die Kontrolle der Abrechnung erforderlichen besonders sensiblen Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) enthalten (wann hat zwischen welchen Anschlüssen wie lange Telekommunikation stattgefunden?). Diese Verkehrsdaten unterliegen dem Fernmeldegeheimnis und dürfen nur zu gesetzlich anerkannten Zwecken verarbeitet werden.

Vor der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Februar 2007 war die Kontrolle der Abrechnung als alleiniger Zweck für eine Verarbeitung der Verkehrsdaten in einem EVN anerkannt.

Bei einer Flatrate sind die Daten der einzelnen Verbindungen jedoch für die Abrechnungskontrolle ohne Bedeutung. Es ist ja ein Pauschalpreis für alle Verbindungen einer Abrechnungsperiode vereinbart. Bis zur Änderung des TKG im Februar 2007 durfte ein EVN daher im Rahmen einer Flatrate nicht erstellt werden.

Mit der Änderung des TKG im Februar 2007 hat der Gesetzgeber auch bei einer Flatrate Gründe anerkannt, die eine Aufnahme der Verkehrsdaten in einen EVN rechtfertigen. Hier sind insbesondere die Prüfung der Rentabilität der Flatrate anhand eines EVN (Lohnt sich die Flatrate oder ist ein anderer Tarif bei meinem Telefonverhalten günstiger?) und der Nachweis einzelner Anrufe anhand des EVN zu nennen.

Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 TKG in der seit dem 24. Februar 2007 geltenden Fassung dürfen dem Teilnehmer daher "auf Wunsch auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden". Einen Anspruch hat der Kunde hierauf jedoch nicht. Im Einzelfall bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Telekommunikatio­nsdiensteanbieter - in Ihrem Fall mit O2 -, der hierfür auch ein gesondertes Entgelt verlangen darf.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice

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Ist es nun noch Vertragsbestandteil und kann ich es nach § 99 Abs. 1 noch verlangen ? Für mich ist das keine Nebenleistung sondern ein Nachweis den ich von O2 im Rahmen meines Vertrages bisher jeden Monat bekommen habe. Auf eine Antwort von O2 warte ich bisher noch (Anfrage und Androhung einer Kündigung).

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[1.1.1.1.1.1] stefanniehaus antwortet auf ThomasL82
05.11.2009 10:31
Du kannst o2 darum bitten, o2 muss (und wird vermutlich dem) nicht nachkommen.
Desweiteren kommt o2 seiner Pflicht ja nach. Ein vollständiger Nachweis (d.h. ohne anonymisierte Nummern) wird ja weiterhin erbracht.

Bei vielen anderen Anbietern ist das weglassen der Verbindung, die für die Abrechnung irrelevant sind, schon längst die Regel.
Leider ist o2 nun auch auf den Zug aufgesprungen, da sie damit immernoch die Mindestvorgaben der Bundesnetzagentur erfüllen.
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[1.1.1.1.1.1.1] ThomasL82 antwortet auf stefanniehaus
05.11.2009 12:19
Benutzer stefanniehaus schrieb:
Du kannst o2 darum bitten, o2 muss (und wird vermutlich dem) nicht nachkommen.
Desweiteren kommt o2 seiner Pflicht ja nach. Ein vollständiger Nachweis (d.h. ohne anonymisierte Nummern) wird ja weiterhin erbracht.

Bei vielen anderen Anbietern ist das weglassen der Verbindung, die für die Abrechnung irrelevant sind, schon längst die Regel. Leider ist o2 nun auch auf den Zug aufgesprungen, da sie damit immernoch die Mindestvorgaben der Bundesnetzagentur erfüllen.

-> Hallo Stefanie,
O2 kommt seiner "Pflicht" laut Vertrag ja leider nicht mehr nach. Ich bekomme aktuell keinen vollständigen Einzelverbindungsnachweis ( d.h. ohne anonymisierte Nummern) für die inklusiv Gespräche. Laut Vertrag und Online Portal von O2 habe ich aber einen beantragt. Ich bekomme aktuell nur noch die Gesamtrechnung + Auflistung der FreiSMS + Fremdnetzgespräche.

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[1.1.1.1.1.1.1.1] stefanniehaus antwortet auf ThomasL82
05.11.2009 12:25
Das vollständig heißt eben, dass nicht anonymisiert wird.
Vollständig heißt nicht, dass alle Positionen aufgelistet werden.
Entsprechend ist alles ok.