Thread
Menü

Gebühr für Ersatzkarte = Gesprächsguthaben???


23.09.2002 08:46 - Gestartet von mikesuhl
Folgendes Schreiben erklärt kurz das Problem und ist eben zu O² per Mail auf die Reise gegangen.
________________­__________­__________­__________­_________________


Im Juli erhielt ich wegen technischer Probleme eine Ersatzkarte und man sicherte mir zu, daß diese kostenlos ist. Jedoch wurden mir mit Rechnung vom 21.08. 10,77 € (netto) dafür belastet.Ich habe natürlich sofort widersprochen, wonach mir die Gutschrift mit der nächsten Rechnung zugesichert wurde.Allerdings war auf der Rechnung vom 19.09. wieder keine Gutschrift und ich rief wieder bei Ihnen an. Erst sagte man wieder die Gutschrift auf der nächsten Rechnung zu, worauf ich sagte diesen Satz kenne ich schon. Daraufhin stellte sich heraus, daß die Gutschrift als Gesprächsguthaben erfolgt, was mich sehr erstaunte wo Sie doch von mir auch Bargeld wollten und ich somit auch Bargeld erwarte.Da ich die Karten nur als Ersatzkarten nutze ist dies für mich unannehmbar. Den der Austausch stellt für mich eine Nachbesserung dar, die nach allgemeiner Rechtslage kostenlos zu erfolgen hat.

Ich überlege jetzt ob ich nicht meinen Vertrag fristlos beenden soll. Allternativ kann ich auch die Abbuchung widerrufen und nur den unstrittigen Betrag überweisen. Aber die bessere Lösung währe, Sie korrigieren die Rechnung noch vor Abbuchung (30.9.) und buchen den richtigen Betrag ab. Oder buchen alles ab und erstatten die Ersatzkartengebühr per Überweisung.
Menü
[1] NicoF antwortet auf mikesuhl
23.09.2002 11:23
Benutzer mikesuhl schrieb:
Folgendes Schreiben erklärt kurz das Problem und ist eben zu O² per Mail auf die Reise gegangen.
________________­__________­__________­__________­_________________


Im Juli erhielt ich wegen technischer Probleme eine Ersatzkarte und man sicherte mir zu, daß diese kostenlos ist. Jedoch wurden mir mit Rechnung vom 21.08. 10,77 € (netto) dafür belastet.Ich habe natürlich sofort widersprochen, wonach mir die Gutschrift mit der nächsten Rechnung zugesichert wurde.Allerdings war auf der Rechnung vom 19.09. wieder keine Gutschrift und ich rief wieder bei Ihnen an. Erst sagte man wieder die Gutschrift auf der nächsten Rechnung zu, worauf ich sagte diesen Satz kenne ich schon. Daraufhin stellte sich heraus, daß die Gutschrift als Gesprächsguthaben erfolgt, was mich sehr erstaunte wo Sie doch von mir auch Bargeld wollten und ich somit auch Bargeld erwarte.Da ich die Karten nur als Ersatzkarten nutze ist dies für mich unannehmbar. Den der Austausch stellt für mich eine Nachbesserung dar, die nach allgemeiner Rechtslage kostenlos zu erfolgen hat.

Ich überlege jetzt ob ich nicht meinen Vertrag fristlos beenden soll. Allternativ kann ich auch die Abbuchung widerrufen und nur den unstrittigen Betrag überweisen. Aber die bessere Lösung währe, Sie korrigieren die Rechnung noch vor Abbuchung (30.9.) und buchen den richtigen Betrag ab. Oder buchen alles ab und erstatten die Ersatzkartengebühr per Überweisung.


Ob nun Gutschrift oder Gesprächsguthaben, ist doch in dem Fall das gleiche...der zu zahlende Betrag geht doch dann um genau den schon mal abgezogenen Betrag auf null....also ist da ja kein unterschied ob nun Gutschrift oder Gesprächsguthaben.

Ist zwar unschön das sie da abgebucht hatten, aber deswegen eine eíne Kündigung zu wollen, zumal sie es zurückerstatten wollen finde ich dann doch etwas übertrieben.


Bye
NicoF

Menü
[1.1] mikesuhl antwortet auf NicoF
25.09.2002 08:32
Anbei der neue Zwischenstand meiner Kommunikation mit O² und meine Antwort von heute:

Zunächst einmal Danke für die relativ schnelle Antwort. Warum kann man nicht direkt darauf antworten sondern muß wieder direkt über die Homepage?

Ihre Auffassung, daß Gutschriften nur per Gesprächsguthaben erstattet werden ist mir neu, da Sie ja auch die Genion-Duo-Gutschrift in Geldform erstatten. Desweiteren steht auch in Ihren AGB nichts über diese Erstattungspraxis geschrieben.

Außerdem bleibe ich bei meiner Rechtsauffassung,daß ein Kartentausch wegen eines technischen Defekts eine Nachbesserung i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darstellt und somit kostenfrei zu erfolgen hat.

Lassen Sie diesen Sachverhalt bitte ggf. durch Ihre Rechtsabteilung prüfen. Bis zur neuerlichen Antwort werde ich von weiteren Schritten absehen und bin der Hoffnung, den Sachverhalt einvernehmlich zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
_________________­__________­__________­__________­_________________

Re: GENION Support: Genion Duo {ID:12419619}

Guten Tag Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Produkten.

Wenn wir eine Gutschrift erteilen dann erfolgt diese immer als Gesprächsgutschrift, ein Teil davon ist schon auf Ihrer aktuellen Rechnung zu sehen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Die neuesten Informationen, Tipps und Services rund um o2 Germany finden Sie im Internet
unter www.o2online.de. Im Bereich Kundenservice können Sie auch Änderungen an Ihren
Kundendaten und Ihrem Tarif, sowie einen Wechsel der Option und der Homezone, online
vornehmen und Ihre Rechnung einsehen.

Der Fax Infoservice hält unter der Nummer (0800) 55 222 77 ebenfalls interessante
Informationen rund um unsere Produkte und Services für Sie bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kundenbetreuung von o2 (Germany)

-----Original Message-----
To: kontakt@genion.de
Date: Mon, 23 Sep 2002 08:39:13 +0200 (CEST)
Subject: GENION Sup!
port: Geni
on Duo


Rechnungsreklamation

Im Juli erhielt ich wegen technischer Probleme eine Ersatzkarte und man sicherte mir zu, daß diese kostenlos ist. Jedoch wurden mir mit Rechnung vom 21.08. 10,77 € (netto) dafür belastet.Ich habe natürlich sofort widersprochen, wonach mir die Gutschrift mit der nächsten Rechnung zugesichert wurde.Allerdings war auf der Rechnung vom 19.09. wieder keine Gutschrift und ich rief wieder bei Ihnen an. Erst sagte man wieder die Gutschrift auf der nächsten Rechnung zu, worauf ich sagte diesen Satz kenne ich schon. Daraufhin stellte sich heraus, daß die Gutschrift als Gesprächsguthaben erfolgt, was mich sehr erstaunte wo Sie doch von mir auch Bargeld wollten und ich somit auch Bargeld erwarte.Da ich die Karten nur als Ersatzkarten nutze ist dies für mich unannehmbar. Den der Austausch stellt für mich eine Nachbesserung dar, die nach allgemeiner Rechtslag!
e kostenlo
s zu erfolgen hat.

Ich überlege jetzt ob ich nicht meinen Vertrag fristlos beenden soll. Allternativ kann ich auch die Abbuchung widerrufen und nur den unstrittigen Betrag überweisen. Aber die bessere Lösung währe, Sie korrigieren die Rechnung noch vor Abbuchung (30.9.) und buchen den richtigen Betrag ab. Oder buchen alles ab und erstatten die Ersatzkartengebühr per Überweisung.

Mit freundlichen Grüßen

Mike Janik
Menü
[1.1.1] NicoF antwortet auf mikesuhl
25.09.2002 09:59
Benutzer mikesuhl schrieb:
Anbei der neue Zwischenstand meiner Kommunikation mit O² und meine Antwort von heute:

Zunächst einmal Danke für die relativ schnelle Antwort. Warum kann man nicht direkt darauf antworten sondern muß wieder direkt über die Homepage?

Ihre Auffassung, daß Gutschriften nur per Gesprächsguthaben erstattet werden ist mir neu, da Sie ja auch die Genion-Duo-Gutschrift in Geldform erstatten. Desweiteren steht auch in Ihren AGB nichts über diese Erstattungspraxis geschrieben.

Außerdem bleibe ich bei meiner Rechtsauffassung,daß ein Kartentausch wegen eines technischen Defekts eine Nachbesserung i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darstellt und somit kostenfrei zu erfolgen hat.

Lassen Sie diesen Sachverhalt bitte ggf. durch Ihre Rechtsabteilung prüfen. Bis zur neuerlichen Antwort werde ich von weiteren Schritten absehen und bin der Hoffnung, den Sachverhalt einvernehmlich zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

xxx _________________­__________­__________­__________­_________________

Re: GENION Support: Genion Duo {ID:12419619}

Guten Tag Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail und das Interesse an unseren Produkten.

Wenn wir eine Gutschrift erteilen dann erfolgt diese immer als Gesprächsgutschrift, ein Teil davon ist schon auf Ihrer aktuellen Rechnung zu sehen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Die neuesten Informationen, Tipps und Services rund um o2 Germany finden Sie im Internet unter www.o2online.de. Im Bereich Kundenservice können Sie auch Änderungen an Ihren Kundendaten und Ihrem Tarif, sowie einen Wechsel der Option und der Homezone, online
vornehmen und Ihre Rechnung einsehen.

Der Fax Infoservice hält unter der Nummer (0800) 55 222 77 ebenfalls interessante Informationen rund um unsere Produkte und Services für Sie bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kundenbetreuung von o2 (Germany)

-----Original Message-----
To: kontakt@genion.de
Date: Mon, 23 Sep 2002 08:39:13 +0200 (CEST)
Subject: GENION Sup!
port: Geni
on Duo


Rechnungsreklamation

Im Juli erhielt ich wegen technischer Probleme eine Ersatzkarte und man sicherte mir zu, daß diese kostenlos ist. Jedoch wurden mir mit Rechnung vom 21.08. 10,77 € (netto) dafür belastet.Ich habe natürlich sofort widersprochen, wonach mir die Gutschrift mit der nächsten Rechnung zugesichert wurde.Allerdings war auf der Rechnung vom 19.09. wieder keine Gutschrift und ich rief wieder bei Ihnen an. Erst sagte man wieder die Gutschrift auf der nächsten Rechnung zu, worauf ich sagte diesen Satz kenne ich schon. Daraufhin stellte sich heraus, daß die Gutschrift als Gesprächsguthaben erfolgt, was mich sehr erstaunte wo Sie doch von mir auch Bargeld wollten und ich somit auch Bargeld erwarte.Da ich die Karten nur als Ersatzkarten nutze ist dies für mich unannehmbar. Den der Austausch stellt für mich eine Nachbesserung dar, die nach allgemeiner Rechtslag!
e kostenlo
s zu erfolgen hat.

Ich überlege jetzt ob ich nicht meinen Vertrag fristlos beenden soll. Allternativ kann ich auch die Abbuchung widerrufen und nur den unstrittigen Betrag überweisen. Aber die bessere Lösung währe, Sie korrigieren die Rechnung noch vor Abbuchung (30.9.) und buchen den richtigen Betrag ab. Oder buchen alles ab und erstatten die Ersatzkartengebühr per Überweisung.

Mit freundlichen Grüßen

Mike Janik


Was willst du denn jatzt noch?

Sie haben es eingeshen und dir den Betrag gutgeschribene! Es isst doch egal ob als Gesprächsguthaben oder sonstiges! Du bekommst trotzdem die irrtümlich in Rechnung gestellten 12,50 Euro zurück, was willst du jetzt denn noch?

Bye
NicoF
Menü
[1.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf NicoF
26.09.2002 18:04
Benutzer NicoF schrieb:
Benutzer mikesuhl schrieb:
Ihre Auffassung, daß Gutschriften nur per Gesprächsguthaben erstattet werden ist mir neu, da Sie ja auch die Genion-Duo-Gutschrift in Geldform erstatten. Desweiteren steht auch in Ihren AGB nichts über diese Erstattungspraxis geschrieben.

Außerdem bleibe ich bei meiner Rechtsauffassung,daß ein Kartentausch wegen eines technischen Defekts eine Nachbesserung i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darstellt und somit kostenfrei zu erfolgen hat........
o2:
Wenn wir eine Gutschrift erteilen dann erfolgt diese immer als Gesprächsgutschrift, ein Teil davon ist schon auf Ihrer aktuellen Rechnung zu sehen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.....
Rechnungsreklamation
.... Daraufhin stellte sich heraus, daß die Gutschrift
als Gesprächsguthaben erfolgt, was mich sehr erstaunte wo Sie doch von mir auch Bargeld wollten und ich somit auch Bargeld erwarte.Da ich die Karten nur als Ersatzkarten nutze ist dies für mich unannehmbar. Den der Austausch stellt für mich eine Nachbesserung dar, die nach allgemeiner Rechtslag!
e kostenlo
s zu erfolgen hat.

Ich überlege jetzt ob ich nicht meinen Vertrag fristlos beenden soll. Allternativ kann ich auch die Abbuchung widerrufen und nur den unstrittigen Betrag überweisen. Aber die bessere Lösung währe, Sie korrigieren die Rechnung noch vor Abbuchung (30.9.)
und buchen den richtigen Betrag ab. Oder buchen alles ab und erstatten die Ersatzkartengebühr per Überweisung.

Mit freundlichen Grüßen

Mike Janik


Was willst du denn jatzt noch?

Sie haben es eingeshen und dir den Betrag gutgeschribene! Es isst doch egal ob als Gesprächsguthaben oder sonstiges! Du bekommst trotzdem die irrtümlich in Rechnung gestellten 12,50 Euro zurück, was willst du jetzt denn noch?

Bye
NicoF
Ich denke, Mike hat Recht-wüsste zumindest keinerlei rechtlichen Grund warum nicht- "machen wir immer so" ist sicherlich keine genügende Grundlage für dem BGB widersprechendes Gewohnheitsrecht. Was mich besonders stören würde ist, dass offenbar noch immer keine schriftliche Bestätigung für die angebliche Gutschrift vorliegt.
Bei Lust auf Auseinandersetzung also Fristsetzung (ca. 10 Tage)für Überweisung, ansonsten Rückbuchung,
zumindest aber schriftliche Bestätiung anforden.
Offensichtlich stellen die sich dumm,
weil sie nur an telefonierende Kunden ein Interesse haben,
falls überhaupt...
viel Erfolg Pistazienfresser
Menü
[1.1.1.1.1] mikesuhl antwortet auf pistazienfresser
14.10.2002 09:30
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer NicoF schrieb:
Benutzer mikesuhl schrieb:
Ihre Auffassung, daß Gutschriften nur per Gesprächsguthaben erstattet werden ist mir neu, da Sie ja auch die Genion-Duo-Gutschrift in Geldform erstatten. Desweiteren steht auch in Ihren AGB nichts über diese Erstattungspraxis geschrieben.

Außerdem bleibe ich bei meiner Rechtsauffassung,daß ein Kartentausch wegen eines technischen Defekts eine Nachbesserung i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darstellt und somit kostenfrei zu erfolgen hat........
o2:
Wenn wir eine Gutschrift erteilen dann erfolgt diese immer
als Gesprächsgutschrift, ein Teil davon ist schon auf Ihrer aktuellen Rechnung zu sehen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.....
Rechnungsreklamation
.... Daraufhin stellte sich heraus, daß die Gutschrift
als Gesprächsguthaben erfolgt, was mich sehr erstaunte wo Sie doch von mir auch Bargeld wollten und ich somit auch Bargeld erwarte.Da ich die Karten nur als Ersatzkarten nutze ist dies für mich unannehmbar. Den der Austausch stellt für mich eine Nachbesserung dar, die nach allgemeiner Rechtslag!
e kostenlo
s zu erfolgen hat.

Ich überlege jetzt ob ich nicht meinen Vertrag fristlos beenden soll. Allternativ kann ich auch die Abbuchung widerrufen und nur den unstrittigen Betrag überweisen. Aber die bessere Lösung währe, Sie korrigieren die Rechnung noch vor Abbuchung (30.9.)
und buchen den richtigen Betrag ab. Oder buchen alles ab und erstatten die Ersatzkartengebühr per Überweisung.

Mit freundlichen Grüßen

Mike Janik


Was willst du denn jatzt noch?

Sie haben es eingeshen und dir den Betrag gutgeschribene! Es isst doch egal ob als Gesprächsguthaben oder sonstiges! Du bekommst trotzdem die irrtümlich in Rechnung gestellten 12,50 Euro zurück, was willst du jetzt denn noch?

Bye
NicoF
Ich denke, Mike hat Recht-wüsste zumindest keinerlei rechtlichen Grund warum nicht- "machen wir immer so" ist sicherlich keine genügende Grundlage für dem BGB widersprechendes Gewohnheitsrecht. Was mich besonders stören würde ist, dass offenbar noch immer keine schriftliche Bestätigung für die angebliche Gutschrift vorliegt. Bei Lust auf Auseinandersetzung also Fristsetzung (ca. 10 Tage)für Überweisung, ansonsten Rückbuchung, zumindest aber schriftliche Bestätiung anforden.
Offensichtlich stellen die sich dumm, weil sie nur an telefonierende Kunden ein Interesse haben, falls überhaupt...
viel Erfolg Pistazienfresser