Benutzer NicoF schrieb:
Benutzer mikesuhl schrieb:
Ihre Auffassung, daß Gutschriften nur per Gesprächsguthaben erstattet werden ist mir neu, da Sie ja auch die Genion-Duo-Gutschrift in Geldform erstatten. Desweiteren steht auch in Ihren AGB nichts über diese Erstattungspraxis geschrieben.
Außerdem bleibe ich bei meiner Rechtsauffassung,daß ein Kartentausch wegen eines technischen Defekts eine Nachbesserung i.S.d. Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darstellt und somit kostenfrei zu erfolgen hat........
o2:
Wenn wir eine Gutschrift erteilen dann erfolgt diese immer als Gesprächsgutschrift, ein Teil davon ist schon auf Ihrer aktuellen Rechnung zu sehen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.....
Rechnungsreklamation
.... Daraufhin stellte sich heraus, daß die Gutschrift
als Gesprächsguthaben erfolgt, was mich sehr erstaunte wo Sie doch von mir auch Bargeld wollten und ich somit auch Bargeld erwarte.Da ich die Karten nur als Ersatzkarten nutze ist dies für mich unannehmbar. Den der Austausch stellt für mich eine Nachbesserung dar, die nach allgemeiner Rechtslag!
e kostenlo
s zu erfolgen hat.
Ich überlege jetzt ob ich nicht meinen Vertrag fristlos beenden soll. Allternativ kann ich auch die Abbuchung widerrufen und nur den unstrittigen Betrag überweisen. Aber die bessere Lösung währe, Sie korrigieren die Rechnung noch vor Abbuchung (30.9.)
und buchen den richtigen Betrag ab. Oder buchen alles ab und erstatten die Ersatzkartengebühr per Überweisung.
Mit freundlichen Grüßen
Mike Janik
Was willst du denn jatzt noch?
Sie haben es eingeshen und dir den Betrag gutgeschribene! Es isst doch egal ob als Gesprächsguthaben oder sonstiges! Du bekommst trotzdem die irrtümlich in Rechnung gestellten 12,50 Euro zurück, was willst du jetzt denn noch?
Bye
NicoF
Ich denke, Mike hat Recht-wüsste zumindest keinerlei rechtlichen Grund warum nicht- "machen wir immer so" ist sicherlich keine genügende Grundlage für dem BGB widersprechendes Gewohnheitsrecht. Was mich besonders stören würde ist, dass offenbar noch immer keine schriftliche Bestätigung für die angebliche Gutschrift vorliegt.
Bei Lust auf Auseinandersetzung also Fristsetzung (ca. 10 Tage)für Überweisung, ansonsten Rückbuchung,
zumindest aber schriftliche Bestätiung anforden.
Offensichtlich stellen die sich dumm,
weil sie nur an telefonierende Kunden ein Interesse haben,
falls überhaupt...
viel Erfolg Pistazienfresser