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Genion + Flatrate


03.08.2006 21:47 - Gestartet von Sony_EricssonW810i
Ich habe heute ein super Handy erworben...
Allerdings musste ich um es für 9,99€ zu erhalten einen Vertrag mit Genion UND Flaterate abschließen...was ich vorher echt übersehen hatte...so komme ich jetzt auf eine Grundgebühr von 19,98€ und für alles was außerhalb des Vertragsrahmens fällt muss ich draufzahlen...Da es sich für mich echt nicht lohnt diesen Flateratevertrag zu haben...wollte ich nun mal wissen ob ich den noch rausschmeißen kann???
bitte helft mir...
Gruß Annabell
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[1] fruli antwortet auf Sony_EricssonW810i
03.08.2006 22:08
Hi,

Benutzer Sony_EricssonW810i schrieb:

Da es sich für mich echt nicht lohnt diesen Flateratevertrag zu haben...wollte ich nun mal wissen ob ich den noch rausschmeißen kann???
bitte helft mir...

Ging bisher gegen eine Strafzahlung in Höhe von 35€ einmalig.

oder du machst einen Tarifwechsel zu Active 50 (AFAIK kostenlos) und dann wieder zurück zu Genion - das dürfte günstiger sein.

So long.
fruli
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[1.1] Andre23 antwortet auf fruli
03.08.2006 22:27
Benutzer fruli schrieb:
Hi,

Benutzer Sony_EricssonW810i schrieb:

Da es sich für mich echt nicht lohnt diesen Flateratevertrag zu haben...wollte ich nun mal wissen ob
ich den noch rausschmeißen kann???
bitte helft mir...

Ging bisher gegen eine Strafzahlung in Höhe von 35€ einmalig.

oder du machst einen Tarifwechsel zu Active 50 (AFAIK kostenlos) und dann wieder zurück zu Genion - das dürfte günstiger sein.

So long.
fruli

Dieser Wechsel kostet jetzt 150€. Um Genau zu sein, der Wechsel ist kostenlos, das Deaktivieren der Flat kostet 150€.
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[1.1.1] Dragen antwortet auf Andre23
03.08.2006 22:30
Benutzer Andre23 schrieb:
Benutzer fruli schrieb:
Hi,

Benutzer Sony_EricssonW810i schrieb:

Da es sich für mich echt nicht lohnt diesen Flateratevertrag zu haben...wollte ich nun mal wissen ob
ich den noch rausschmeißen kann???
bitte helft mir...

Ging bisher gegen eine Strafzahlung in Höhe von 35€ einmalig.

oder du machst einen Tarifwechsel zu Active 50 (AFAIK kostenlos) und dann wieder zurück zu Genion - das dürfte günstiger sein.

So long.
fruli

Dieser Wechsel kostet jetzt 150€. Um Genau zu sein, der Wechsel ist kostenlos, das Deaktivieren der Flat kostet 150€.
Hast Du den Vertrag heute oder in den letzten 14 Tagen über Internet abgeschlossen?
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[1.1.1.1] Andre23 antwortet auf Dragen
03.08.2006 22:33
Benutzer Dragen schrieb:
Benutzer Andre23 schrieb:
Benutzer fruli schrieb:
Hi,

Benutzer Sony_EricssonW810i schrieb:

Da es sich für mich echt nicht lohnt diesen Flateratevertrag zu haben...wollte ich nun mal wissen ob
ich den noch rausschmeißen kann???
bitte helft mir...

Ging bisher gegen eine Strafzahlung in Höhe von 35€ einmalig.

oder du machst einen Tarifwechsel zu Active 50 (AFAIK kostenlos) und dann wieder zurück zu Genion - das dürfte günstiger sein.

So long.
fruli

Dieser Wechsel kostet jetzt 150€. Um Genau zu sein, der Wechsel ist kostenlos, das Deaktivieren der Flat kostet 150€.
Hast Du den Vertrag heute oder in den letzten 14 Tagen über Internet abgeschlossen?

Der Thread-Ersteller schrieb das er es heute gekauft hat.
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[1.1.1.1.1] Dragen antwortet auf Andre23
03.08.2006 22:34

einmal geändert am 03.08.2006 22:37
Benutzer Andre23 schrieb:
Benutzer Dragen schrieb:
Benutzer Andre23 schrieb:
Benutzer fruli schrieb:
Hi,

Benutzer Sony_EricssonW810i schrieb:

Da es sich für mich echt nicht lohnt diesen Flateratevertrag zu haben...wollte ich nun mal wissen ob
ich den noch rausschmeißen kann???
bitte helft mir...

Ging bisher gegen eine Strafzahlung in Höhe von 35€ einmalig.

oder du machst einen Tarifwechsel zu Active 50 (AFAIK kostenlos) und dann wieder zurück zu Genion - das dürfte günstiger sein.

So long.
fruli

Dieser Wechsel kostet jetzt 150€. Um Genau zu sein, der Wechsel ist kostenlos, das Deaktivieren der Flat kostet 150€.
Hast Du den Vertrag heute oder in den letzten 14 Tagen über Internet abgeschlossen?

Der Thread-Ersteller schrieb das er es heute gekauft hat.
Der Kern der Frage liegt auf "Internetkauf"!
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[1.1.1.1.1.1] shaissforum antwortet auf Dragen
03.08.2006 23:56
Ich dachte, die Flat kann man problemlos in den ersten drei Monaten kündigen?

Benutzer Dragen schrieb:
Benutzer Andre23 schrieb:
Benutzer Dragen schrieb:
Benutzer Andre23 schrieb:
Benutzer fruli schrieb:
Hi,

Benutzer Sony_EricssonW810i schrieb:

Da es sich für mich echt nicht lohnt diesen Flateratevertrag zu haben...wollte ich nun mal wissen ob
ich den noch rausschmeißen kann???
bitte helft mir...

Ging bisher gegen eine Strafzahlung in Höhe von 35€ einmalig.

oder du machst einen Tarifwechsel zu Active 50 (AFAIK kostenlos) und dann wieder zurück zu Genion - das dürfte günstiger sein.

So long.
fruli

Dieser Wechsel kostet jetzt 150€. Um Genau zu sein, der Wechsel ist kostenlos, das Deaktivieren der Flat kostet 150€.
Hast Du den Vertrag heute oder in den letzten 14 Tagen über Internet abgeschlossen?

Der Thread-Ersteller schrieb das er es heute gekauft hat.
Der Kern der Frage liegt auf "Internetkauf"!
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[1.1.1.1.1.1.1] nicmar antwortet auf shaissforum
04.08.2006 00:43
Benutzer shaissforum schrieb:
Ich dachte, die Flat kann man problemlos in den ersten drei Monaten kündigen?

Das war bis 31.7. auch der Fall. Seit dem sind auch die Handypreise extrem geklettert, wenn man keine Flat dazu nimmt.

Diese täuschenden 9,95 Euro für ein läppisches 6230i gelten ohne Flat eben nicht, dann zahlt man satte 79 Euro für die Kiste.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] shaissforum antwortet auf nicmar
04.08.2006 14:34

einmal geändert am 04.08.2006 14:37
Hat sich was bei der Kündigungsfristen der Flat geändert? Man könnte doch die Flat bei Vertragsabschluß buchen und schon nach dem ersten Monat kündigen,oder?

Benutzer nicmar schrieb:
Benutzer shaissforum schrieb:
Ich dachte, die Flat kann man problemlos in den ersten drei Monaten kündigen?

Das war bis 31.7. auch der Fall. Seit dem sind auch die Handypreise extrem geklettert, wenn man keine Flat dazu nimmt.

Diese täuschenden 9,95 Euro für ein läppisches 6230i gelten ohne Flat eben nicht, dann zahlt man satte 79 Euro für die
Kiste.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] nicmar antwortet auf shaissforum
04.08.2006 15:51
Benutzer shaissforum schrieb:
Hat sich was bei der Kündigungsfristen der Flat geändert? Man könnte doch die Flat bei Vertragsabschluß buchen und schon nach dem ersten Monat kündigen,oder?

Ja, man konnte früher innerhalb der ersten 3 Monate kündigen, nun ist das sofort auf 24 Monate fest.

Deshalb auch die günstigeren Handypreise respektive die unverschämten Preise, wenn man keine Flat nimmt.
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[1.1.1.1.1.2] backspin antwortet auf Dragen
04.08.2006 09:33
Benutzer Dragen schrieb:
Der Kern der Frage liegt auf "Internetkauf"!

Selbst wenn er den Vertrag über das Internet gemacht hat, verfällt die 14-Tage-Frist sobald er den Vertrag nutzt.
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[1.1.1.1.1.2.1] Dragen antwortet auf backspin
04.08.2006 09:51
Benutzer backspin schrieb:
Benutzer Dragen schrieb:
Der Kern der Frage liegt auf "Internetkauf"!

Selbst wenn er den Vertrag über das Internet gemacht hat, verfällt die 14-Tage-Frist sobald er den Vertrag nutzt.
Das §355 BGB "Widerspruchsrecht bei Verbraucherverträgen" sagt dazu doch gar nichts.
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
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[1.1.1.1.1.2.1.1] platon antwortet auf Dragen
04.08.2006 11:30
Benutzer Dragen schrieb:
Benutzer backspin schrieb:
Benutzer Dragen schrieb:
Der Kern der Frage liegt auf "Internetkauf"!

Selbst wenn er den Vertrag über das Internet gemacht hat, verfällt die 14-Tage-Frist sobald er den Vertrag nutzt.
Das §355 BGB "Widerspruchsrecht bei Verbraucherverträgen" sagt dazu doch gar nichts.
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
Das schon, aber das Widerrufsrecht wird dir nicht durch 355, sondern durch 312d eingeräumt. Und da könnte man (bzw. o2) schon was finden: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1] Sony_EricssonW810i antwortet auf platon
04.08.2006 12:26
Ich habe den Vertrag gestern im O2 Shop abgeschlossen...danke für eure vielen Antworten...Muss ich da jetzt gleich handeln oder haben sie dagegen neuerdings Gesetze???
Gruß Annabell (bin kein Kerl ;) )
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[1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] Dragen antwortet auf Sony_EricssonW810i
04.08.2006 12:31
Benutzer Sony_EricssonW810i schrieb:
Ich habe den Vertrag gestern im O2 Shop abgeschlossen...danke für eure vielen Antworten...Muss ich da jetzt gleich handeln oder haben sie dagegen neuerdings Gesetze???
Gruß Annabell (bin kein Kerl ;) )
So wie ich das sehe, kannst Du nur auf Kulanz hoffen, dass Dir der Vertrag storniert wird.
Geh mal hin und sag ganz lieb bitte, bitte...vielleicht hilft das ;)
Ich wünsche Dir jendenfalls viel Glück und Erfolg
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[1.1.1.1.1.2.1.1.2] backspin antwortet auf platon
04.08.2006 14:55
Benutzer platon schrieb:
Benutzer Dragen schrieb:
Benutzer backspin schrieb:
Benutzer Dragen schrieb:
Der Kern der Frage liegt auf "Internetkauf"!

Selbst wenn er den Vertrag über das Internet gemacht hat, verfällt die 14-Tage-Frist sobald er den Vertrag nutzt.
Das §355 BGB "Widerspruchsrecht bei Verbraucherverträgen" sagt
dazu doch gar nichts.
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
Das schon, aber das Widerrufsrecht wird dir nicht durch 355, sondern durch 312d eingeräumt. Und da könnte man (bzw. o2) schon was finden: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen: bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Und das hast Du sobald Du die Dienstleistung durch Nutzung in Anspruch nimmst.
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[1.1.1.1.1.2.1.1.2.1] Dragen antwortet auf backspin
04.08.2006 15:12
Benutzer backspin schrieb:
Benutzer platon schrieb:
Benutzer Dragen schrieb:
Benutzer backspin schrieb:
Benutzer Dragen schrieb:
Der Kern der Frage liegt auf "Internetkauf"!

Selbst wenn er den Vertrag über das Internet gemacht hat, verfällt die 14-Tage-Frist sobald er den Vertrag nutzt.
Das §355 BGB "Widerspruchsrecht bei Verbraucherverträgen" sagt
dazu doch gar nichts.
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
Das schon, aber das Widerrufsrecht wird dir nicht durch 355,
sondern durch 312d eingeräumt. Und da könnte man (bzw. o2) schon was finden: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen: bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Und das hast Du sobald Du die Dienstleistung durch Nutzung in Anspruch nimmst.
Mit anderen Worten, ich habe ein Handy, lege die Sim-Karte ein uns stelle anschließend fest, dass die Netzabdeckung ungenügend ist. Dann kann ich nicht vom Vertrag zurücktreten, da ich die Sim karte benutzt habe?
Hätte ich mir auf der Liege beim Bier die Sim Karte 12 Tage angeschaut dann würde es gehen? Wie soll ich denn wissen ob eine Dienstleistung zu meiner Zufriedenheit erbracht wird, wenn ich diese nicht testen darf/kann?
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[1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.1] platon antwortet auf Dragen
04.08.2006 15:27
Benutzer Dragen schrieb:
Mit anderen Worten, ich habe ein Handy, lege die Sim-Karte ein uns stelle anschließend fest, dass die Netzabdeckung ungenügend ist. Dann kann ich nicht vom Vertrag zurücktreten, da ich die Sim karte benutzt habe?
Auf dem Standpunkt würden bestimmt die Netzbetreiber stehen...

Hätte ich mir auf der Liege beim Bier die Sim Karte 12 Tage angeschaut dann würde es gehen? Wie soll ich denn wissen ob eine Dienstleistung zu meiner Zufriedenheit erbracht wird, wenn ich diese nicht testen darf/kann?
Das ist ja generell ein Problem- egal ob du telefonisch, per internet oder persönlich eine Dienstleistung einkaufst. Bei Widerrufsrecht im Fernabsatz wurde aber -wenn ich es recht verstanden habe- vorallem auf gekaufte Gegenstände abgezielt. Die kannst du dir in einem Geschäft zumindest ansehen und zeigen lassen (so zumindest die Fiktion- ich habe selten erlebt, daß ich mir z.b. einen Bildschirm mal im Betrieb ansehen durfte).
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[1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.2] nicmar antwortet auf Dragen
04.08.2006 15:53
Benutzer Dragen schrieb:

Mit anderen Worten, ich habe ein Handy, lege die Sim-Karte ein uns stelle anschließend fest, dass die Netzabdeckung ungenügend ist. Dann kann ich nicht vom Vertrag zurücktreten, da ich die Sim karte benutzt habe?

Testen gibts nicht und gabs noch nie. Es will ja auch keiner dein benutztes und zurückgeschicktes Handy anschließend als Neuhandy bekommen...

Testen kannste nur mit ner Karte eines Kumpels. Eine Loop-Nur-SIM für 2,- Euro bei Saturn kaufen, wie es die damals zuhauf gab.
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[1.1.1.1.1.2.1.1.2.1.3] toco antwortet auf Dragen
04.08.2006 16:33
Benutzer Dragen schrieb:

Hätte ich mir auf der Liege beim Bier die Sim Karte 12 Tage angeschaut dann würde es gehen? Wie soll ich denn wissen ob eine Dienstleistung zu meiner Zufriedenheit erbracht wird, wenn ich diese nicht testen darf/kann?

Ich vermute, hier greifen die AGB, die eine Gewährleitung auf Netzabdeckung ausschließen.
Die hast Du anerkannt, und weil Du die anerkannt bist, bist Du zufrieden, sobald Du das Produkt auch nur einmal nutzt. Schließlich hast Du ja Deine Unterschrift darunter gesetzt, ein Produkt ohne Garantie auf Abdeckung zu kaufen*

(*das ist nicht meine Meinung. Aber ich denke, so wird es rechtlich aussehen)
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[2] ergobarbus antwortet auf Sony_EricssonW810i
04.08.2006 22:11
Benutzer Sony_EricssonW810i schrieb:
Ich habe heute ein super Handy erworben... Allerdings musste ich um es für 9,99€ zu erhalten einen Vertrag mit Genion UND Flaterate abschließen...was ich vorher echt übersehen hatte...

Somit hast Du 9,99€, falls Du Dich für das w810i entschieden hast, für das Handy bezahlt und nicht 129,99€, die es bei Genion ohne Flatrate kosten würde, also 120,-€ weniger.

Wenn Du jetzt für 150,- € die Flatrate abbestellt hast Du einen Verlust von 30,00 EUR gemacht, auf 24 Monate gerechnet also 1,25€ pro Monat.

so komme ich jetzt auf eine Grundgebühr von 19,98€ und für alles was außerhalb des Vertragsrahmens fällt muss ich draufzahlen...Da es sich für mich echt nicht lohnt diesen Flateratevertrag zu haben...wollte ich nun mal wissen ob ich den noch rausschmeißen kann???

Nein. Wenn Du zum Händler gehst und dort einen Vertrag abschließt ist das kein Haustürgeschäft, wie z.B. bei den nervigen Arcor-Vertreter bzw. eine Bestellung im Internet.

Da Du kein Online-Kunde bist kannst Du kostenlos die Hotline anrufen und evtl. die 30,00€ als Gutschrift aushandeln, damit Du und o2 zufrieden sind.

EB