Normalerweise hat man ja ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Saftladen einfach die Bedingungen im laufenden Vertrag ändert. Aber wie allgemein bekannt, wird einem sowas ja konsequent verweigert (siehe Sonderkündigung 0180).
Wenn du aufgrund dieser Erhöhung kündigen willst, wirst du wohl den Klageweg beschreiten müssen. O2 lässt da nicht mit sich reden. Zunächst musst du auf jeden Fall ausserordentlich kündigen und die Ablehung von O2-can-do abwarten. Dann zum Anwalt und den Verein ordentlich durch den Kakao ziehen.
Benutzer marco5555 schrieb:
Ich lese gerade auf Telefon-Treff das die Nummer für die Netzabfrage plötzlich von o2 bepreist werde bzw. geändert wurde.
Kann das einer bestätigen? Gibt es eine Alternative bei o2. Soweit ich mich erinnern kann muss jeder Netzbetreiber die Abfrage kostenfrei zur Verfügung stellen.
Gruß Marco
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