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O2 DSL - Abschlagszahlung ok???


23.04.2010 20:08 - Gestartet von SteveStifler
Ich versuche mal den Fall kurz und knapp zu schildern:

Anfang 2009 musste ich beruflich ins Ausland, also hab ich den Arbeitsvertrag geschickt und O2 hat mich aus dem Vertrag entlassen, ohne wenn und aber.

Im Juni war ich zurück und habe mich wieder für O2 DSL entschieden. Nun musste ich wieder ins Ausland, habe wieder alle Unterlagen geschickt und nun will O2 eine Abschlagszahlung von mir. 15 pro Monat Restlaufzeit.

In den AGBs steht wortwörtlich, dass man bei einem Umzug in ein nicht nur vorübergehend nicht versorgtes Gebiet umzieht, der Vertrag mit 1 Monat Frist gekündigt werden kann.

O2 sagt nun, dies bezieht sich auf einen Umzug innerhalb Deutschlands, in den AGBs steht das aber nirgends.

Ist diese Abschlagszahlung gerechtfertigt? Müsste das im Vertrag nicht vereinbart sein?

Ich arbeite hier auch wieder für eine Telekommunikationsfirma und hier stehen solche Gebühren für vorzeitige Kündigung ausdrücklich im Vertrag.
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[1] lagoon antwortet auf SteveStifler
26.04.2010 08:29
O2 könnte natürlich - sehr spitzfindig - aus dem Passus mit dem "nicht nur vorübergehend nicht versorgten Gebiet" herauslesen, dass der Umzug dorthin gemeint ist, wo prinzipiell eine Versorgung durch O2 möglich wäre (also nicht das Ausland). Aber ich würde versuchen, freundlich und in der Sache hart zu bleiben, mich auf die AGB beziehen und notfalls an die Geschäftsleitung wenden. Dann solltest Du mindestens einen besseren Kompromiss erzielen können ...
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[2] 1328 antwortet auf SteveStifler
27.04.2010 15:41
beim nächstenmal würde ich einfach ein anbieter nehmen der ein monatige kündigungfrist anbietet . M-net, Alice, 1und1, und auch die telekom hat glaub ich noch solche verträge.

die kosten evtl ein paar euro mehr aber du bist schnell wieder drausen ohne wenn und aber so wie jetzt. den papier ist geduldig und wenn o2 der meinung ist so sind die AGBs nicht gemeint dann musst du klagen und wer macht das schon gern.... !?

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[2.1] lagoon antwortet auf 1328
27.04.2010 15:43
Klagen muss er nicht gleich - er kann die Forderung bestreiten und erstmal die Zahlung verweigern. Dann ist O2 am langen Ende in der Beweispflicht. Aber das kann leicht recht unangenehm werden, sich mit Inkasso und Mahnbescheid herumzuschlagen ...
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[2.1.1] NicoFMuc antwortet auf lagoon
27.04.2010 16:58
Benutzer lagoon schrieb:
Klagen muss er nicht gleich - er kann die Forderung bestreiten und erstmal die Zahlung verweigern. Dann ist O2 am langen Ende in der Beweispflicht. Aber das kann leicht recht unangenehm werden, sich mit Inkasso und Mahnbescheid herumzuschlagen ...

Nö, eigentlich nicht. Ist schon ganz nett was o2 dann alles versucht. Inkasso kann man vergessen. Es ist eine bestrittene Forderung, dann kann man die getrost ignorieren. Bei mir ist o2 damals auch nicht weitergegangen (allerdings in einem anderen Fall, aber es ging auch um die AGB). Mahnbescheid kam nie. Inkasso hatten Sie auch nicht versucht außer ihr Pseudo-Inkasso "o2 Recht+Inkasso" *lol*
Also einfach auf die AGB hinweisen, am besten an das "Beschwerdemanagement Geschäftsführung" und den Vertrag wie in den AGB geschrieben kündigen. Alles per Einschreiben machen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Also wenn die AGB so sind, wie es Steve geschrieben hat würde ich es drauf ankommen lassen, er braucht ja den Anschluss dann nicht mehr. Nur muss man sich danach damit abfinden, das man wohl auf ner schwarzen Liste steht und nicht mehr so schnell nen o2-Vertrag bekommt (keine Ahnung ob es so ist, ich habe es seit meiner Sache nicht mehr probiert). Das stört mich aber schon seit 3 Jahren nicht mehr, brauchen tut man die nicht...

Gruß
Nico
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[2.1.1.1] SteveStifler antwortet auf NicoFMuc
27.04.2010 17:24
Benutzer NicoFMuc schrieb:


Also wenn die AGB so sind, wie es Steve geschrieben hat würde ich es drauf ankommen lassen, er braucht ja den Anschluss dann nicht mehr. Nur muss man sich danach damit abfinden, das man wohl auf ner schwarzen Liste steht und nicht mehr so schnell nen o2-Vertrag bekommt (keine Ahnung ob es so ist, ich habe es seit meiner Sache nicht mehr probiert). Das stört mich aber schon seit 3 Jahren nicht mehr, brauchen tut man die nicht...

Gruß
Nico


Ja ich glaub ne Blacklist hat jeder Anbieter, aber ist mir sowas von wurst :D
O2 wäre bei meiner Rückkehr eh keine Option mehr für mich, gibt ja auch gute Alternativen.

Danke schon mal für die Meinungen und Tips :)
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[3] Beschder antwortet auf SteveStifler
27.04.2010 15:54
war es damals auch ein vertrag mit restlaufzeit?

grundsätzlich denke ich hast du keine chance günstiger rauszukommen.

gruss
beschder
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[3.1] SteveStifler antwortet auf Beschder
27.04.2010 17:22
Benutzer Beschder schrieb:
war es damals auch ein vertrag mit restlaufzeit?

grundsätzlich denke ich hast du keine chance günstiger rauszukommen.

gruss
beschder


Ja, war genau das selbe Ding, auch mit Laufzeit. Na ja, dieses Vorgehen passt zu O2 und ihren immer wieder wilden Aktionen ^^

Ich werd's mal weiter versuchen.

Danke schon mal für eure Antworten :)