Benutzer lagoon schrieb:
Klagen muss er nicht gleich - er kann die Forderung bestreiten und erstmal die Zahlung verweigern. Dann ist O2 am langen Ende in der Beweispflicht. Aber das kann leicht recht unangenehm werden, sich mit Inkasso und Mahnbescheid herumzuschlagen ...
Nö, eigentlich nicht. Ist schon ganz nett was o2 dann alles versucht. Inkasso kann man vergessen. Es ist eine bestrittene Forderung, dann kann man die getrost ignorieren. Bei mir ist o2 damals auch nicht weitergegangen (allerdings in einem anderen Fall, aber es ging auch um die AGB). Mahnbescheid kam nie. Inkasso hatten Sie auch nicht versucht außer ihr Pseudo-Inkasso "o2 Recht+Inkasso" *lol*
Also einfach auf die AGB hinweisen, am besten an das "Beschwerdemanagement Geschäftsführung" und den Vertrag wie in den AGB geschrieben kündigen. Alles per Einschreiben machen. Dann ist man auf der sicheren Seite.
Also wenn die AGB so sind, wie es Steve geschrieben hat würde ich es drauf ankommen lassen, er braucht ja den Anschluss dann nicht mehr. Nur muss man sich danach damit abfinden, das man wohl auf ner schwarzen Liste steht und nicht mehr so schnell nen o2-Vertrag bekommt (keine Ahnung ob es so ist, ich habe es seit meiner Sache nicht mehr probiert). Das stört mich aber schon seit 3 Jahren nicht mehr, brauchen tut man die nicht...
Gruß
Nico