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Simlock nach Netzabschaltung


09.11.2008 23:02 - Gestartet von popfm+
Hallo alle zusammen,

nach der Abschaltung des T-mobile Netzes in meiner Region stehe ich als Tchibo Kunde nun allein da. Sehr gerne würde ich nun einfach den Anbieter wechseln, habe aber ein gesimlocktes Handy. Wer weiß, wie ich trotzdem den Anbieter wechseln kann??

Ist Tchibo verpflichtet mir den Simlockcode vorher rauszugeben?? Schließlich ist es ja Vertragsbruch!

Franz
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[1] chrispac antwortet auf popfm+
10.11.2008 08:32
Benutzer popfm+ schrieb:
Hallo alle zusammen,

nach der Abschaltung des T-mobile Netzes in meiner Region stehe ich als Tchibo Kunde nun allein da. Sehr gerne würde ich nun einfach den Anbieter wechseln, habe aber ein gesimlocktes Handy. Wer weiß, wie ich trotzdem den Anbieter wechseln kann??

Ganz einfach. Eine neue Simkarte bestellen-fertig ;o)

Ist Tchibo verpflichtet mir den Simlockcode vorher rauszugeben?? Schließlich ist es ja Vertragsbruch!

Tchibo/O2 ist hierzu nicht verpflichtet. Gemäß den O2-Geschäftsbedingungen ist das national Roaming kein fester Bestandteil des Vertrages. Als Kunde bei O2 behält sich der Anbieter vor, jederzeit auf das eigene Netz zu beschränken. Es ist von daher kein Vertragsbruch! Nachdem die die Tchibo Karte im Prepaid auch jederzeit kündigen kannst steht dir auch kein Recht zu auf ausserordentliche Kündigung wegen Leistungseinschränkung argumentieren.

Nun gibt es drei Möglichkeiten:

a) Du verkaufst/verschenkst (ist ja bald Weihnachten) dein altes Handy und kaufst dir ein simlockfreies.
b) Du versuchst bei der Kundenhotline mal dein Glück. Evtl. sind sie ja so kulant ;o). Gegen 100Euro bekommst du den Schlüssel jedoch generell früher-was sich nie (äusserst selten) lohnt.
c) Du gehst vor Gericht. Bezüglich der Abschaltung von national Roaming gibt es hier jedoch unterschiedliche Urteile und Ansichtsweisen der Gerichte. Vom Betrag her, den Umständen und dem Risiko daher nicht empfehlenswert.


Tipp: Verusuch einfach mla eine fremde Sim bei deinem Gerät. Vieleicht hast du Glück, der Simlock wird nicht immer umgesetzt. Ansonsten: Ich empfinde die Deaktivierung des national Roamings als absolut gerechtfertigt. Wer für das O2-Netz bezahlt und sich für diesen Anbieter entscheidet, der sollte dies nicht tun weil er von T-Mobile überzeugt ist ;O)....
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[1.1] namorico antwortet auf chrispac
10.11.2008 08:35
Außerdem ist der Anbieter auch jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Bei Tchibo gibt es keine Mindestlaufzeit.
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[1.2] lagoon antwortet auf chrispac
10.11.2008 09:43
Benutzer chrispac schrieb:

b) Du versuchst bei der Kundenhotline mal dein Glück. Evtl. sind sie ja so kulant ;o). Gegen 100Euro bekommst du den Schlüssel jedoch generell früher-was sich nie (äusserst selten) lohnt.

Bei Tchibo ist es laut offizieller Preisliste "nur" der halbe Betrag, also EUR 50 ;-)

Bleibt trotzdem die Frage, ob das eine sinnvolle Investition wäre ...
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[1.3] nova antwortet auf chrispac
10.11.2008 10:24
Benutzer chrispac schrieb:

Tchibo/O2 ist hierzu nicht verpflichtet. Gemäß den O2-Geschäftsbedingungen ist das national Roaming kein fester Bestandteil des Vertrages. Als Kunde bei O2 behält sich der Anbieter vor, jederzeit auf das eigene Netz zu beschränken. Es ist von daher kein Vertragsbruch! Nachdem die die Tchibo Karte im Prepaid auch jederzeit kündigen kannst steht dir auch kein Recht zu auf ausserordentliche Kündigung wegen Leistungseinschränkung argumentieren.

Das nationale Roaming ist sehr wohl Vertragsbestandteil. Die Passage die du zitierst bezieht sich auf den Data Tarif. Hier konnte O² jederzeit auf das eigene Netz reduzieren - was inszwischen ja auch umgesetzt wurde. Ich habe meine AGB´s und das dazugehörige Vertragskundenheft. In keinem Punkt steht dort beschrieben, das O² das nationale Roaming jederzeit abschalten kann. Ich habe O² daraufhin mit den Unterlagen angeschrieben und eine sehr großzügige Gutschrift erhalten. Ich hätte sicherlich auch eine außerordentliche Kündigung durchsetzen können.

Ich würde in diesem konkreten Fall ein neues Handy kaufen - z.b. bei ebay. Neuen Anbieter wählen, fertig!

Nova
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[1.3.1] popfm+ antwortet auf nova
10.11.2008 13:24
Wo genau steht das in ABG?? Gelten diese AGB auch für Tchibo? Schick doch bitte mal einen Link...


Das nationale Roaming ist sehr wohl Vertragsbestandteil. Die Passage die du zitierst bezieht sich auf den Data Tarif. Hier konnte O² jederzeit auf das eigene Netz reduzieren - was inszwischen ja auch umgesetzt wurde. Ich habe meine AGB´s und
das dazugehörige Vertragskundenheft.