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Taktwechsel löscht 3 Mon. GG-frei?


28.11.2002 17:15 - Gestartet von Kaiser Wilhelm II
Ich habe Ende August einen o2-Genion Duo-Vertrag abgeschlossen, dafür wurden mir 3 Monate Grundgebührenbefreiung zugesagt. Im Oktober habe ich die Taktung auf 60/1 umgestellt.

Wie ich soeben meiner Rechnung entnehme, wurde nun ab dem Tag der Umstellung auf 60/1 die Grundgebühr berechnet! Dadurch ist mir ca. 1 Monat GG-Befreiung verloren gegangen (=17 EUR). Ist das zulässig von o2? Hat hier noch jemand das Problem? Bringt es was, sich zu beschweren? Wenn ja: Bei der Hotline - oder besser schriftlich bei der Kundenbetreuung?
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[1] Klara antwortet auf Kaiser Wilhelm II
28.11.2002 18:14
Moin.

Hab das gleiche Problem. Hotline sagt, es wäre ein Tarifwechsel und damit würde die GG-Befreiung enden. Aber ich könne an die Kundenbetreuung in Nürnberg schreiben.

Bin auch der Meinung, dass die online-maske zwischenzeitlich auf "Tarifwechsel mit Taktänderung" geändert wurde und damals dort nur von "Taktwechsel" geredet wurde. Hab davon leider keine hardcopy.

Ausserdem wird auch heute noch beim online-Taktwechsel der alte Tarif und der neue gegenübergestellt. Und in beiden Spalten steht da nix von vorher GG-frei und hinterher nicht mehr.

Andere Rufnr. habe ich per Hotline umstellen lassen, da es zu Beginn noch Probleme online gab. Auch hier wurde nicht auf die Beendigung der GG-Befreiung hingewiesen. Es hies nur, alles wäre kostenlos, da online noch Störungen bestehen. Es wäre doch nur fair gewesen, wenn der Berater bei Einsicht meiner Verträge auf eine eventl. Beendigung der GG-Befreiung hingewiesen hätte.

Und schlussendlich hat o2 durch den Taktwechsel Vorteile, denn sie sparen an der "fiktiven" zu erstattenden GG und erhalten durch den schlechteren Takt noch höhere Gesprächspreise.

Bin ziemlich angesäuert wegen der Aktion...

klara korn


Benutzer Kaiser Wilhelm II schrieb:
Ich habe Ende August einen o2-Genion Duo-Vertrag abgeschlossen, dafür wurden mir 3 Monate Grundgebührenbefreiung zugesagt. Im Oktober habe ich die Taktung auf 60/1 umgestellt.

Wie ich soeben meiner Rechnung entnehme, wurde nun ab dem Tag der Umstellung auf 60/1 die Grundgebühr berechnet! Dadurch ist mir ca. 1 Monat GG-Befreiung verloren gegangen (=17 EUR). Ist das zulässig von o2? Hat hier noch jemand das Problem? Bringt es was, sich zu beschweren? Wenn ja: Bei der Hotline - oder
besser schriftlich bei der Kundenbetreuung?
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[1.1] Kaiser Wilhelm II antwortet auf Klara
29.11.2002 13:27
Benutzer Klara schrieb:
Moin.
Hab das gleiche Problem.
Hotline sagt, es wäre ein Tarifwechsel
und damit würde die GG-Befreiung enden.

Wo steht bei o2 (in den AGB etc.), dass bei einem "Tarifwechsel mit Taktänderung" die GG-Befreiung aufgehoben wird? Ich habe das nirgends gesehen, in den Unterlagen, die ich im August bei Vertragsabschluß bekam.

Aber ich könne an die Kundenbetreuung in Nürnberg schreiben.

Hast Du das getan?

Bin auch der Meinung, dass die online-maske zwischenzeitlich auf "Tarifwechsel mit Taktänderung" geändert wurde und damals dort nur von "Taktwechsel" geredet wurde. Hab davon leider keine hardcopy.

Ganz genau!


Außerdem wird auch heute noch beim online-Taktwechsel der alte Tarif und der neue gegenübergestellt. Und in beiden Spalten steht da nix von vorher GG-frei und hinterher nicht mehr.

Andere Rufnr. habe ich per Hotline umstellen lassen, da es zu Beginn noch Probleme online gab. Auch hier wurde nicht auf die Beendigung der GG-Befreiung hingewiesen. Es hies nur, alles wäre kostenlos, da online noch Störungen bestehen. Es wäre nur fair gewesen, wenn der Berater bei Einsicht meiner Verträge auf eine evtl. Beendigung der GG-Befreiung hingewiesen hätte. Und schlussendlich hat o2 durch den Taktwechsel Vorteile, denn sie sparen an der "fiktiven" zu erstattenden GG und erhalten durch den schlechteren Takt noch höhere Gesprächspreise.

Bin ziemlich angesäuert wegen der Aktion...

klara korn


Benutzer Kaiser Wilhelm II schrieb:
Ich habe Ende August einen o2-Genion Duo-Vertrag abgeschlossen, dafür wurden mir 3 Monate Grundgebührenbefreiung zugesagt. Im Oktober habe ich die Taktung auf 60/1 umgestellt.

Wie ich soeben meiner Rechnung entnehme, wurde nun ab dem Tag der Umstellung auf 60/1 die Grundgebühr berechnet! Dadurch ist mir ca. 1 Monat GG-Befreiung verloren gegangen (=17 EUR). Ist das zulässig von o2? Hat hier noch jemand das Problem? Bringt es was, sich zu beschweren? Wenn ja: Bei der Hotline - oder
besser schriftlich bei der Kundenbetreuung?
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[1.2] Kaiser Wilhelm II antwortet auf Klara
07.12.2002 18:18
Benutzer Klara schrieb:
Moin.

Hab das gleiche Problem. Hotline sagt, es wäre ein Tarifwechsel und damit würde die GG-Befreiung enden. Aber ich könne an die Kundenbetreuung in Nürnberg schreiben.

Bin auch der Meinung, dass die online-maske zwischenzeitlich auf 'Tarifwechsel mit Taktänderung' geändert wurde und damals dort nur von 'Taktwechsel' geredet wurde. Hab davon leider keine hardcopy.

Ausserdem wird auch heute noch beim online-Taktwechsel der alte Tarif und der neue gegenübergestellt. Und in beiden Spalten steht da nix von vorher GG-frei und hinterher nicht mehr.

Andere Rufnr. habe ich per Hotline umstellen lassen, da es zu Beginn noch Probleme online gab. Auch hier wurde nicht auf die Beendigung der GG-Befreiung hingewiesen. Es hies nur, alles wäre kostenlos, da online noch Störungen bestehen. Es wäre doch nur fair gewesen, wenn der Berater bei Einsicht meiner Verträge auf eine eventl. Beendigung der GG-Befreiung hingewiesen hätte.

Und schlussendlich hat o2 durch den Taktwechsel Vorteile, denn sie sparen an der 'fiktiven' zu erstattenden GG und erhalten durch den schlechteren Takt noch höhere Gesprächspreise.

Bin ziemlich angesäuert wegen der Aktion...

klara korn

Die schriftliche Beschwerde bei der Kundenbetreuung Nürnberg wurde jetzt zurückgewiesen. Keinerlei Kulanz bei o2. Ich bin mir zwar sicher, damals nicht auf den GG-Verlust hingewiesen worden zu sein, aber das kann ich jetzt nicht mehr beweisen. Jetzt den Rechtsweg zu wählen wäre viel zu aufwendig.

Dieses Erlebnis mit o2 zeigt aber, wie diese Firma mit ihren Kunden umgeht. Beim nächsten Mal, wenn ich einen Mobilfunkanbieter wähle, werde ich dies in die Entscheidung mit einfliessen lassen...
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[1.2.1] ullo antwortet auf Kaiser Wilhelm II
07.12.2002 18:37
Also bleibt nur eins, Geld durch uploopen zurückholen.

gruß
Ulli
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[2] Hagen21 antwortet auf Kaiser Wilhelm II
28.11.2002 19:14
Haben die mit Studentenermäßigung nun Glück gehabt, dass die Ermäßigung dort bei Wechsel zu 60/1 nicht entfallen ist?
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[2.1] Kaiser Wilhelm II antwortet auf Hagen21
29.11.2002 11:38
Benutzer Hagen21 schrieb:
Haben die mit Studentenermäßigung nun Glück gehabt, dass die Ermäßigung dort bei Wechsel zu 60/1 nicht entfallen ist?

Das kann man so sagen!

---

Eigentlich ist das ganze eine riesige Unverschämtheit! Nirgends wurde darauf hingewiesen, dass durch einen Takt-Wechsel die Grundgebühr-Befreiung aufgehoben wird. Weder am Anfang, beim Vertragsabschluss, noch später beim Takt-Wechsel. Es hieß "Der Taktungs-Wechsel ist für Sie kostenlos". Außerdem bleibt man ja im Genion-Duo-Tarif, und der Rabatt, den einem o2 einräumen müsste, würde für o2 sogar geringer. Statt 22,x müssten die einem nur 16,95 EUR Rabatt gewähren.

Für 17 EUR lohnt es sich für mich nicht, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Aber wenn man bedenkt, dass auf die gleiche Weise bestimmt tausende von Kunden ver****t wurden, dann bin auch ich ziemlich sauer auf o2! Früher konnte ich o2 nur weiter empfehlen, jetzt würde ich dies nicht mehr tun.
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[2.1.1] Hagen21 antwortet auf Kaiser Wilhelm II
29.11.2002 12:36
Eigentlich ist das ganze eine riesige Unverschämtheit! Nirgends wurde darauf hingewiesen, dass durch einen Takt-Wechsel die Grundgebühr-Befreiung aufgehoben wird. Weder am Anfang, beim Vertragsabschluss, noch später beim Takt-Wechsel.

Ich würde auf jeden Fall 2-3* bei der Hotline anrufen (man hat ja meist immer einen anderen dran) und nochmal und nochmals meckern und fragen, ob man das wenigstens rückgängig machen lassen kann oder evtl. doch die Befreiung weiter bekommt.

"Sonst wäre man sehr enttäuscht und würde mit o2 keine Geschäfte mehr machen" oder so ähnlich.
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[3] LeonxXx antwortet auf Kaiser Wilhelm II
02.12.2002 03:42
Benutzer Kaiser Wilhelm II schrieb:

dafür wurden mir 3 Monate Grundgebührenbefreiung zugesagt. Im Oktober habe ich die Taktung auf 60/1 umgestellt.

1.Fehler von dir denn,

solange du ja keine GG bezahlst war ja die 10/10 Taktung besser denn in der Zeit hättest du ja auch Gespräche unter einer Minute führen können.Und nach drei Monaten hättest du ja deine Rechnung analysieren können.Und die für die Richtige Taktung entschieden . Schade eingentlich das du voreillig warst.

Wie ich soeben meiner Rechnung entnehme, wurde nun ab dem Tag der Umstellung auf 60/1 die Grundgebühr berechnet! Dadurch ist mir ca. 1 Monat GG-Befreiung verloren gegangen (=17 EUR).

( = 17 EUR )
und du musst die Verbindungen unter einer Min vol bezahlen.

das zulässig von o2?

weiss ich leider nicht.

Hat hier noch jemand das Problem?

GG Befreiungs Aktion ist ja bei o2 noch Aktuell für neu Vertrag abschluss sollte mann 10/10 wählen und nach drei Monaten die Takung übers Internet oder übe die Kurzwahl Tarifmanager 1414 ändern ( Vorsicht nicht über die Kundenbereuung ändern weil manchmal Kostenpflichtig ist )

MFG

LeonxXx
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[3.1] Kaiser Wilhelm II antwortet auf LeonxXx
02.12.2002 10:42
Benutzer LeonxXx schrieb:
Benutzer Kaiser Wilhelm II schrieb:

dafür wurden mir 3 Monate Grundgebührenbefreiung zugesagt. Im Oktober habe ich die Taktung auf 60/1 umgestellt.

1.Fehler von dir denn,

Nein, kein Fehler: Ich telefoniere fast nur in der Homezone (nutze Genion als Festnetz-Ersatz) und fast alle Gespräche dauern länger als 1 Minute, ausser ganz selten mal eine Verbindung zu nem Anrufbeantworter. Deshalb ist für mich die 60/1-Taktung besser als 10/10.

Ich wurde an keiner Stelle auf den Verlust der GG-Befreiung hingewiesen.
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[3.2] spunk_ antwortet auf LeonxXx
02.12.2002 18:27
Benutzer LeonxXx schrieb:

solange du ja keine GG bezahlst war ja die 10/10 Taktung besser denn in der Zeit hättest du ja auch Gespräche unter einer Minute führen können.Und nach drei Monaten hättest du ja deine

für micn ist 60/1 definitiv besser, da gespräche sowieso meist mehr als einige minuten sind ... smoit habe ich dann sekundentaktung statt 10er taktung
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[4] Codo77 antwortet auf Kaiser Wilhelm II
02.12.2002 06:04
Benutzer Kaiser Wilhelm II schrieb:
Ich habe Ende August einen o2-Genion Duo-Vertrag abgeschlossen, dafür wurden mir 3 Monate Grundgebührenbefreiung zugesagt. Im Oktober habe ich die Taktung auf 60/1 umgestellt.

Wie ich soeben meiner Rechnung entnehme, wurde nun ab dem Tag der Umstellung auf 60/1 die Grundgebühr berechnet! Dadurch ist mir ca. 1 Monat GG-Befreiung verloren gegangen (=17 EUR). Ist das zulässig von o2? Hat hier noch jemand das Problem? Bringt es was, sich zu beschweren? Wenn ja: Bei der Hotline - oder besser schriftlich bei der Kundenbetreuung?

Ein Taktungswechsel ist und wird wie ein Tarifwechsel gehandhabt und bei so einem Wechsel verliert man alle Sonderkonditionen (außer die Studentenrabatte u.ä.) und falls der Vertrag schon etwas älter sein sollte, akzeptiert damit zugleich auch die neuen Tarife, die ab dem 01.07.02 gelten. Wenn man über den Tarifmanager wechselt, wird man auch ausdrücklich auf diese Folgen drauf hingewiesen und genau dazu sind auch die Mitarbeiter an der Hotline verpflichtet. Dass der Kunde darauf hingewiesen wurde, muss meines Wissens auch als Eintrag in den Kundendaten hinterlegt werden. Ist das nicht der Fall, so hätte man Chance auf Gutschrift der zu früh berechneten Grundgebühr.
Wobei sich mir aber noch die Frage stellt, wozu der Taktungswechsel, wenn man sowieso noch keine Gründgebühr hätte zahlen müssen....
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[4.1] Kaiser Wilhelm II antwortet auf Codo77
02.12.2002 14:39
Benutzer Codo77 schrieb:
Benutzer Kaiser Wilhelm II schrieb:
Ich habe Ende August einen o2-Genion Duo-Vertrag abgeschlossen, dafür wurden mir 3 Monate Grundgebührenbefreiung zugesagt. Im Oktober habe ich die Taktung auf 60/1 umgestellt.

Wie ich soeben meiner Rechnung entnehme, wurde nun ab dem Tag der Umstellung auf 60/1 die Grundgebühr berechnet! Dadurch ist mir ca. 1 Monat GG-Befreiung verloren gegangen (=17 EUR). Ist das zulässig von o2? Hat hier noch jemand das Problem? Bringt es was, sich zu beschweren? Wenn ja: Bei der Hotline - oder besser schriftlich bei der Kundenbetreuung?

Ein Taktungswechsel ist und wird wie ein Tarifwechsel gehandhabt und bei so einem Wechsel verliert man alle Sonderkonditionen (außer die Studentenrabatte u.ä.) und falls der Vertrag schon etwas älter sein sollte, akzeptiert damit zugleich auch die neuen Tarife, die ab dem 01.07.02 gelten. Wenn man über den Tarifmanager wechselt, wird man auch ausdrücklich auf diese Folgen drauf hingewiesen und genau dazu sind auch die Mitarbeiter an der Hotline verpflichtet.

Ich wurde sicher nicht darauf hingewiesen.


Dass der Kunde darauf hingewiesen wurde, muss meines Wissens auch als Eintrag in den Kundendaten hinterlegt werden. Ist das nicht der Fall, so hätte man Chance auf Gutschrift der zu früh berechneten Grundgebühr.

Die Hotline hat mir empfohlen, eine schriftliche Beschwerde an die Kundenbetreuung zu schicken. Dies habe ich nun getan. Hat von dort schon jemand Antwort im Falle des hiesigen Problems bekommen?

Ansonsten: Wie lange sind dort die Bearbeitungszeiten normalerweise?
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[4.1.1] NicoF antwortet auf Kaiser Wilhelm II
02.12.2002 18:25
Benutzer Kaiser Wilhelm II schrieb:


Die Hotline hat mir empfohlen, eine schriftliche Beschwerde an die Kundenbetreuung zu schicken. Dies habe ich nun getan. Hat von dort schon jemand Antwort im Falle des hiesigen Problems bekommen?

Ansonsten: Wie lange sind dort die Bearbeitungszeiten normalerweise?

Nicht allzu lang...hatte Anfang des jahres das problem das bei einem NeuVertrag irrtümlich die Anschlussgebühr bei nem Starter-Power-SMS Vertrag ohne handy berechnet wurde...als ich die rechnung Online erhielt habe ich noch am selben tag einen Widerspruch losgeschickt (normaler Brief). Die Rechnungen werden ja 10 Tage nach dem Rechnungsdatum abgebucht....und diese rechnung war dann schon OHNE Anschlussgeühr abgezogen worden...also bei mit war die Bearbeitungszeit unter einer Woche...
Hatte allerdings damals keine Bestätigung erhalten...es Stand dann auf der nächsten Rechnung nur das eine Berichtigung stattgefunden hat...

Bye
NicoF
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[4.2] spunk_ antwortet auf Codo77
02.12.2002 18:28
Benutzer Codo77 schrieb:

Wobei sich mir aber noch die Frage stellt, wozu der Taktungswechsel, wenn man sowieso noch keine Gründgebühr hätte zahlen müssen....
weil diese taktung besser ist. die gespräche sind sowieso immer länger als einige min uten und somit habe ich dann sekundentaktung statt nur der 10er taktung
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[5] spunk_ antwortet auf Kaiser Wilhelm II
03.01.2003 18:24
Benutzer Kaiser Wilhelm II schrieb:

der Umstellung auf 60/1 die Grundgebühr berechnet! Dadurch ist mir ca. 1 Monat GG-Befreiung verloren gegangen (=17 EUR). Ist das zulässig von o2? Hat hier noch jemand das Problem? Bringt es was, sich zu beschweren? Wenn ja: Bei der Hotline - oder besser schriftlich bei der Kundenbetreuung?
habe mich per fax beschwert und widerspruch eingelegt und mit der jetzigen aktuellen rechnung wurde der "strittige" betrag gutgeschrieben. also alles in butter.