Benutzer wetty72 schrieb:
Genau das sehe ich auch so. Rein rechtlich hast Du 2 von einander unabhängige Veträge abgeschlossen (auch wenn es sich offensichtlich um eine Abwicklung handelt).
1. einen Mobilfunkvertrag mit O2
2. einen Kaufvertrag über das Gerät
Ich glaube mit der Interpretation wäre o2 nicht ganz glücklich. Da könnte ich ja einen Onlinevertrag mit Handy abschließen und wenn ich das Handy bekommen habe (für wenig Geld), mache ich von meinem Widerrufsrecht gebraucht und lasse nur den Mobilfunkvertrag wieder rückabwickeln. ;-)
Es steht wohl außer Frage, daß Mobilvertrag und Handy in irgendeiner rechtlichen Weise aneinander gekoppelt sind. Hat der Bundesgerichtshof nicht mal eine Entscheidung zu Mobilvertrag mit Handykauf gefällt? Deren Beurteilung sollte wohl maßgeblich sein...