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Widerruf von Mobilfunkvertrag O2


11.06.2005 11:30 - Gestartet von emok
Hallo,
ich hab einen O2 Genion Duo mit 2 Motorola V635. Der MP3-Player geht jedoch nicht korrekt. (Java + Handy hängen sich auf). Jetzt sind beide Geräte schon zwei mal getauscht. Nach dem dritten Tausch steht mir ja Wandlung zu. Kann man da auch von ganzen Vertrag zurücktreten oder ist man da gezwungen ein anderes Gerät zu nehmen. Ist das Handy Bestandteil des Mobilfunkvertrages? Hat da jemand schon Erfahrung? Um Antwort wäre ich dankbar.

Grüße

EMOK
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[1] stefie-im-netz antwortet auf emok
11.06.2005 13:27
Benutzer emok schrieb:
Hallo, ich hab einen O2 Genion Duo mit 2 Motorola V635. Der MP3-Player geht jedoch nicht korrekt. (Java + Handy hängen sich auf). Jetzt sind beide Geräte schon zwei mal getauscht. Nach dem dritten Tausch steht mir ja Wandlung zu. Kann man da auch von ganzen Vertrag zurücktreten oder ist man da gezwungen ein anderes Gerät zu nehmen. Ist das Handy Bestandteil des Mobilfunkvertrages? Hat da jemand schon Erfahrung? Um Antwort wäre ich dankbar.

Grüße

EMOK

Was hat der Vertrag mit einem defekten Gerät zu tun??? Du kannst wandeln, aber den Vertrag must Du behalten.Du hättest ja auch einen ohne Gerät abschließen können. Das Gerät ist kein Bestandteil des Vertrags.
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[1.1] wetty72 antwortet auf stefie-im-netz
11.06.2005 13:51
Genau das sehe ich auch so. Rein rechtlich hast Du 2 von einander unabhängige Veträge abgeschlossen (auch wenn es sich offensichtlich um eine Abwicklung handelt).

1. einen Mobilfunkvertrag mit O2
2. einen Kaufvertrag über das Gerät


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[1.1.1] dandy85 antwortet auf wetty72
11.06.2005 13:58
Zumal ja Kopplungsgeschäfte in D verboten sind.

MfG
dandy
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[1.1.1.1] emok antwortet auf dandy85
11.06.2005 17:02
Ok, danke. Wie sieht es dann mit der Wandlung in Bezug auf das Handy aus? Ist der Kaufpreis des Gerätes der Maßstab oder die Ausstattungsmerkmale? Bekomme ich ein Handy aus der gleichen Preisklasse oder mit den identischen (ähnlichen) Ausstattungsmerkmalen?

EMOK
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[1.1.1.1.1] stefie-im-netz antwortet auf emok
12.06.2005 12:54
Benutzer emok schrieb:
Ok, danke. Wie sieht es dann mit der Wandlung in Bezug auf das Handy aus? Ist der Kaufpreis des Gerätes der Maßstab oder die Ausstattungsmerkmale? Bekomme ich ein Handy aus der gleichen Preisklasse oder mit den identischen (ähnlichen) Ausstattungsmerkmalen?

EMOK

Der Kaufpreis ist wichtig. Du kannst aber auch ein Gerät nehmen, was mehr kostet. Mußt dann halt den Rest noch zuzahlen.
Liegt ganz an Dir.


Gruß Stefan
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[1.1.2] platon antwortet auf wetty72
13.06.2005 07:51
Benutzer wetty72 schrieb:
Genau das sehe ich auch so. Rein rechtlich hast Du 2 von einander unabhängige Veträge abgeschlossen (auch wenn es sich offensichtlich um eine Abwicklung handelt).

1. einen Mobilfunkvertrag mit O2
2. einen Kaufvertrag über das Gerät
Ich glaube mit der Interpretation wäre o2 nicht ganz glücklich. Da könnte ich ja einen Onlinevertrag mit Handy abschließen und wenn ich das Handy bekommen habe (für wenig Geld), mache ich von meinem Widerrufsrecht gebraucht und lasse nur den Mobilfunkvertrag wieder rückabwickeln. ;-)
Es steht wohl außer Frage, daß Mobilvertrag und Handy in irgendeiner rechtlichen Weise aneinander gekoppelt sind. Hat der Bundesgerichtshof nicht mal eine Entscheidung zu Mobilvertrag mit Handykauf gefällt? Deren Beurteilung sollte wohl maßgeblich sein...