Benutzer tatort schrieb:
Möglichkeit 1: ins Ausland ziehen
wird seitens des Anbieter nicht akzeptiert, da Umzug ins Ausland kein Sonderkündigungsrecht erwirkt und man das Handy ja auch im Ausland nutzen könnte.
Es gibt vom Prinzip her nur wenige Möglichkeiten für Sonderkündigungsrecht, z.Bsp.: der eigene Tod, Versetzung von Bundeswehrangehörigen in Krisengebiete (Kulanzlösung), Personen die unter Betreuung gestellt werden, keine Netzversorgung (auch eine Kulanzlösung) und soweit ich weiß, bei Rahmenvertägen wennn man aus der Firma ausscheidet...
Möglichkeit 2: o2 die Grundgebühr für die Restlaufzeit überweisen.
Wäre eine Alternative, versuch dochmal die Nummer bei ebay los zu werden. Gib noch ein bisschen (Geld o.ä.) dazu und schon sollte es klappen...