Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Illegale Geschäftsgebare


15.02.2007 09:42 - Gestartet von Koelnman
Hallo forum,

Ich habe seit einigen Wochen arge Probleme mit dem Illegalen Gescfhäftsgebaren der Firma "The Phonehouse".
Es geht um folgendes:
Ich bin sehr lange Kunde dieser Firma und hatte nie Probleme mit der Rechnung. Alles lief bestens.
Doch plötzlich hatte ich Kosten einer anderen Firma auf meiner Rechnung deren Namen wir bestimmt alle kennen. "JAMBA".
Weit über 40 Euro.
Dabei habe ich noch nie Klingeltöne oder Bildchen auf ein Telefon gespielt. Den dazu ist so ein Gerät nicht da. Für mich ist ein Handy ein normales Werkzeug welches keinen Style oder Outfit braucht.
Dies glaubte mir mein EX Provider nicht. Jamba konnte nicht stichhaltig beweise das ich etwas bei ihnen gekauft habe. Man sagte mir nur "Unsere PC Netze sind 100% Sicher vor Angriffen von aussen!"
Komisch. Selbst das Pentagon der USA ist nicht Sicher. Aber eine Stink Firme wie JAMBA hat ein Sicheres PC Netz?
Das sollten die dann an das Pentagon verkaufen. Da wäre mehr Geld drin als in Klingeltönen und so Sachen.
Weiterhin meinte Jamba das "Ich" kein Geld überwiesen habe und demzufolge auch nichts zurück ziehen kann. Dies müsse "The Phonehouse" machen. Diese sagte wiederrum das Jamba das Geld einfordert und ich es von denen zurück ziehen muss.

Ein TEUFELSKREIS.

Nach beratung mit der Verbraucher Beratung musste ich erkennen das ich zwar Recht habe aber es nicht erzwingen kann. Das ist halt Deutschland.
Also Bezahlte ich mit deiner Galaxien Großen Faust in der Tasche diese Rechnung und dachte das nun alles vorbei sei. Aber ... weit gefehlt. Den "The Phonehouse" ging zum nächsten Schritt über. Diese Mafia gleiche Firma hat einen Anwalt eingeschaltet der das bereits gezahlte Geld eintreiben sollte.
Eines steht fest.

NIE WIEDER KUNDE VON THE PHONEHOUSE!!!


Mfg Koelnman
Menü
[1] bananensplit antwortet auf Koelnman
15.02.2007 09:56
ja was denn nun?

wenn sie sich sicher sind, nichts gebucht, bestellt oder sonst was getan zu haben, warum zahlen sie dann????

da hätte ich bis aufs messer gestritten.

wenn ich weiß, daß ich nichts getan habe, lehne ich mich zurück und warte auf rechnungen, mahnbescheide, anwälte....
das wäre mir so etwas von jacke.

muß natürlich gesagt sein, daß ich alles außer jamba bezahlt hätte.
denn das ist gebuchter tarif.
Menü
[1.1] Koelnman antwortet auf bananensplit
19.02.2007 22:44
Hallo,

Kennen sie den Satz "Recht haben und Recht bekommen sind in einem Rechtsstatt unterschiedliche paar Schuhe"???
Fakt ist das ich schwöre nichts bestellt zu haben. Aber ich kann Jamba nichts beweisen. Dazu kommt das mein tolle Provider Einsprüche meiner Seits nicht zählen lies und mir den Vollstrecker auf den Hals hetzt.
Die Verbraucher Beratung hat mir den Tipp gegeben zu Zahlen. Den diese Firma zieht vor Gericht und in Deutschland ist es so das die Firma "IMMER" recht bekommt. Ganz gleich was du beteuerst und versuchst zu beweisen.
Du hast hier keine Chance.

Armes Deutschland.
Menü
[1.1.1] bananensplit antwortet auf Koelnman
20.02.2007 16:22
Benutzer Koelnman schrieb:
Hallo,

Kennen sie den Satz "Recht haben und Recht bekommen sind in einem Rechtsstatt unterschiedliche paar Schuhe"??? Fakt ist das ich schwöre nichts bestellt zu haben. Aber ich kann Jamba nichts beweisen. Dazu kommt das mein tolle Provider Einsprüche meiner Seits nicht zählen lies und mir den Vollstrecker auf den Hals hetzt. Die Verbraucher Beratung hat mir den Tipp gegeben zu Zahlen. Den diese Firma zieht vor Gericht und in Deutschland ist es so das die Firma "IMMER" recht bekommt. Ganz gleich was du beteuerst und versuchst zu beweisen.
Du hast hier keine Chance.

Armes Deutschland.

dann ist die verbraucherberatung nicht ganz dicht.

wenn sie schwören nichts bestellt zu haben, zahlen sie den entsprechenden anteil der rechnung nicht.

wer einklagen will, ist im zugzwang und muss vorlegen.

jamba kann nachweisen, wann und was von ihrem handy aus gebucht wurde. haben ja alle daten da. konnten ja auch rechnung stellen.

wenn sie nicht zahlen, bekommen sie mahnung, mahnbescheid (widerspruch einlegen) verhandlung.
wenn in der verhandlung jamba nichts vorlegen kann, müssen sie nichts bezahlen. nicht mal die gerichtskosten.

dazu muss man aber genau wissen, dass man nichts gebucht hat.
Menü
[1.1.1.1] fugazi2000 antwortet auf bananensplit
07.03.2007 12:34
und was man noch wissen MUSS !!!!

Der Handyanbieter egal ob Provider oder Netzbetreiber tritt hier nur als "Inkasso" auf.
Der Rechnungsbetrag muß erstmal bezahlt werden und die von Jamba und Co. "angeblich" falsch berechnetetn gebühren muß
der Kunde selber einklagen, aber er muß leider die gesamte Rechnung bezahlen.
Kleiner Tipp am Rande 99% der von jamba und co geforderten beträge sind rechtens !
Meist mal irgendwas per SMS aus dem Vernsehen, Wap, Zeitschrift usw bestellt (Töne Bilder usw) und schon hast du das ABO an der Backe.
In diesen fällen muß leider immer der Kunde beweisen das er dies nie genutzt hat, was meist nicht möglich ist !


Benutzer bananensplit schrieb:
Benutzer Koelnman schrieb:
Hallo,

Kennen sie den Satz "Recht haben und Recht bekommen sind in einem Rechtsstatt unterschiedliche paar Schuhe"??? Fakt ist das ich schwöre nichts bestellt zu haben. Aber ich kann Jamba nichts beweisen. Dazu kommt das mein tolle Provider Einsprüche meiner Seits nicht zählen lies und mir den Vollstrecker auf den Hals hetzt. Die Verbraucher Beratung hat mir den Tipp gegeben zu Zahlen.
Den diese Firma zieht vor Gericht und in Deutschland ist es so
das die Firma "IMMER" recht bekommt. Ganz gleich was du beteuerst und versuchst zu beweisen.
Du hast hier keine Chance.

Armes Deutschland.

dann ist die verbraucherberatung nicht ganz dicht.

wenn sie schwören nichts bestellt zu haben, zahlen sie den entsprechenden anteil der rechnung nicht.

wer einklagen will, ist im zugzwang und muss vorlegen.

jamba kann nachweisen, wann und was von ihrem handy aus gebucht wurde. haben ja alle daten da. konnten ja auch rechnung stellen.

wenn sie nicht zahlen, bekommen sie mahnung, mahnbescheid (widerspruch einlegen) verhandlung.
wenn in der verhandlung jamba nichts vorlegen kann, müssen sie nichts bezahlen. nicht mal die gerichtskosten.

dazu muss man aber genau wissen, dass man nichts gebucht hat.
Menü
[1.1.1.1.1] bananensplit antwortet auf fugazi2000
07.03.2007 16:09
Benutzer fugazi2000 schrieb:

auch wenn der handyanbieter das inkasso betreibt, wäre mir das völlig egal.
wenn ich zu 100% weiß, daß ich nichts bestellt habe, wird der betrag abgezogen und der rest überwiesen.
wo würde ich da stehen, wenn ich ungerechtfertigte forderungen erst bezahle, damit ich es mir nachher wieder einklagen kann.
das ist ja so etwas wie ein schuldeingeständnis.

dann sollen sie es doch einklagen. dann müssen eben die fakten auf den tisch. jamba oder wer auch immer hat doch bestimmt daten über diese bestellung. sollen sie es meinetwegen kostenpflichtig rausrücken.

und was man noch wissen MUSS !!!!

Der Handyanbieter egal ob Provider oder Netzbetreiber tritt hier nur als "Inkasso" auf.
Der Rechnungsbetrag muß erstmal bezahlt werden und die von Jamba und Co. "angeblich" falsch berechnetetn gebühren muß der Kunde selber einklagen, aber er muß leider die gesamte Rechnung bezahlen.
Kleiner Tipp am Rande 99% der von jamba und co geforderten beträge sind rechtens !
Meist mal irgendwas per SMS aus dem Vernsehen, Wap, Zeitschrift usw bestellt (Töne Bilder usw) und schon hast du das ABO an der Backe.
In diesen fällen muß leider immer der Kunde beweisen das er dies nie genutzt hat, was meist nicht möglich ist !


Benutzer bananensplit schrieb:
Benutzer Koelnman schrieb:
Hallo,

Kennen sie den Satz "Recht haben und Recht bekommen sind in einem Rechtsstatt unterschiedliche paar Schuhe"??? Fakt ist das ich schwöre nichts bestellt zu haben. Aber ich kann Jamba nichts beweisen. Dazu kommt das mein tolle Provider Einsprüche meiner Seits nicht zählen lies und mir den Vollstrecker auf den Hals hetzt. Die Verbraucher Beratung hat mir den Tipp gegeben zu Zahlen.
Den diese Firma zieht vor Gericht und in Deutschland ist es so
das die Firma "IMMER" recht bekommt. Ganz gleich was du beteuerst und versuchst zu beweisen.
Du hast hier keine Chance.

Armes Deutschland.

dann ist die verbraucherberatung nicht ganz dicht.

wenn sie schwören nichts bestellt zu haben, zahlen sie den entsprechenden anteil der rechnung nicht.

wer einklagen will, ist im zugzwang und muss vorlegen.

jamba kann nachweisen, wann und was von ihrem handy aus gebucht wurde. haben ja alle daten da. konnten ja auch rechnung stellen.

wenn sie nicht zahlen, bekommen sie mahnung, mahnbescheid (widerspruch einlegen) verhandlung.
wenn in der verhandlung jamba nichts vorlegen kann, müssen sie nichts bezahlen. nicht mal die gerichtskosten.

dazu muss man aber genau wissen, dass man nichts gebucht
hat.
Menü
[1.1.1.1.2] marbri antwortet auf fugazi2000
07.03.2007 17:45
Benutzer fugazi2000 schrieb:
und was man noch wissen MUSS !!!!

Der Handyanbieter egal ob Provider oder Netzbetreiber tritt hier nur als "Inkasso" auf.
Der Rechnungsbetrag muß erstmal bezahlt werden und die von Jamba und Co. "angeblich" falsch berechnetetn gebühren muß der Kunde selber einklagen, aber er muß leider die gesamte Rechnung bezahlen.

Muss er nicht! Er kann den Rechnungsbetrag kürzen und den unstrittigen Teil der Forderung überweisen. Wenn Jamba & Co. meinen, ihre Forderung sei Rechtens, dann müssen sie in Vorleistung treten, einen Mahnbescheid beantragen und am zuständigen Amtsgericht des Schuldners Klage einreichen,
um einen Titel zu erwirken.


Kleiner Tipp am Rande 99% der von jamba und co geforderten beträge sind rechtens !
Meist mal irgendwas per SMS aus dem Vernsehen, Wap, Zeitschrift usw bestellt (Töne Bilder usw) und schon hast du das ABO an der Backe.
In diesen fällen muß leider immer der Kunde beweisen das er dies nie genutzt hat, was meist nicht möglich ist !
>
Nein, der Kläger muß beweisen, daß seine Forderung rechtens ist
und daß ein Vertrag geschlossen wurde!


Benutzer bananensplit schrieb:
Benutzer Koelnman schrieb:
Hallo,

Kennen sie den Satz "Recht haben und Recht bekommen sind in einem Rechtsstatt unterschiedliche paar Schuhe"??? Fakt ist das ich schwöre nichts bestellt zu haben. Aber ich kann Jamba nichts beweisen. Dazu kommt das mein tolle Provider Einsprüche meiner Seits nicht zählen lies und mir den Vollstrecker auf den Hals hetzt. Die Verbraucher Beratung hat mir den Tipp gegeben zu Zahlen.
Den diese Firma zieht vor Gericht und in Deutschland ist es so
das die Firma "IMMER" recht bekommt. Ganz gleich was du beteuerst und versuchst zu beweisen.
Du hast hier keine Chance.

Armes Deutschland.

dann ist die verbraucherberatung nicht ganz dicht.

wenn sie schwören nichts bestellt zu haben, zahlen sie den entsprechenden anteil der rechnung nicht.

wer einklagen will, ist im zugzwang und muss vorlegen.

jamba kann nachweisen, wann und was von ihrem handy aus gebucht wurde. haben ja alle daten da. konnten ja auch rechnung stellen.

wenn sie nicht zahlen, bekommen sie mahnung, mahnbescheid (widerspruch einlegen) verhandlung.
wenn in der verhandlung jamba nichts vorlegen kann, müssen sie nichts bezahlen. nicht mal die gerichtskosten.

dazu muss man aber genau wissen, dass man nichts gebucht
hat.