Benutzer fugazi2000 schrieb:
und was man noch wissen MUSS !!!!
Der Handyanbieter egal ob Provider oder Netzbetreiber tritt hier nur als "Inkasso" auf.
Der Rechnungsbetrag muß erstmal bezahlt werden und die von Jamba und Co. "angeblich" falsch berechnetetn gebühren muß der Kunde selber einklagen, aber er muß leider die gesamte Rechnung bezahlen.
Muss er nicht! Er kann den Rechnungsbetrag kürzen und den unstrittigen Teil der Forderung überweisen. Wenn Jamba & Co. meinen, ihre Forderung sei Rechtens, dann müssen sie in Vorleistung treten, einen Mahnbescheid beantragen und am zuständigen Amtsgericht des Schuldners Klage einreichen,
um einen Titel zu erwirken.
Kleiner Tipp am Rande 99% der von jamba und co geforderten beträge sind rechtens !
Meist mal irgendwas per SMS aus dem Vernsehen, Wap, Zeitschrift usw bestellt (Töne Bilder usw) und schon hast du das ABO an der Backe.
In diesen fällen muß leider immer der Kunde beweisen das er dies nie genutzt hat, was meist nicht möglich ist !
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Nein, der Kläger muß beweisen, daß seine Forderung rechtens ist
und daß ein Vertrag geschlossen wurde!
Benutzer bananensplit schrieb:
Benutzer Koelnman schrieb:
Hallo,
Kennen sie den Satz "Recht haben und Recht bekommen sind in einem Rechtsstatt unterschiedliche paar Schuhe"??? Fakt ist das ich schwöre nichts bestellt zu haben. Aber ich kann Jamba nichts beweisen. Dazu kommt das mein tolle Provider Einsprüche meiner Seits nicht zählen lies und mir den Vollstrecker auf den Hals hetzt. Die Verbraucher Beratung hat mir den Tipp gegeben zu Zahlen.
Den diese Firma zieht vor Gericht und in Deutschland ist es so
das die Firma "IMMER" recht bekommt. Ganz gleich was du beteuerst und versuchst zu beweisen.
Du hast hier keine Chance.
Armes Deutschland.
dann ist die verbraucherberatung nicht ganz dicht.
wenn sie schwören nichts bestellt zu haben, zahlen sie den entsprechenden anteil der rechnung nicht.
wer einklagen will, ist im zugzwang und muss vorlegen.
jamba kann nachweisen, wann und was von ihrem handy aus gebucht wurde. haben ja alle daten da. konnten ja auch rechnung stellen.
wenn sie nicht zahlen, bekommen sie mahnung, mahnbescheid (widerspruch einlegen) verhandlung.
wenn in der verhandlung jamba nichts vorlegen kann, müssen sie nichts bezahlen. nicht mal die gerichtskosten.
dazu muss man aber genau wissen, dass man nichts gebucht
hat.