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Vorsicht rechtlich bedenkliche Geschäftsgebaren


27.06.2007 08:05 - Gestartet von wassi71
Vorsicht dieser Anbieter legt ein rechtlich bedenkliches Geschaeftsgebaren an den Tag.

Zu den Details: Vor ca 1 Monat bestellte ich mir bei Phonehouse ein SE W710i ohne Vertrag, welches zu einem sehr günstigen Preis (149,99) angeboten wurde. Prompt erhielt ich auch durch The Phonehouse eine entsprechende Auftragsbestaetigung, womit dieses Unternehmen nach deutschem Recht einen Kaufvertrag mit mir eingegangen ist. Nachdem nach zwei Wochen immer noch kein Handy bei mir eintraf (es wurde eine 24h Stunden Lieferung versprochen), setzte ich mich mit The Phonehouse mehrfach auf telefonischen und elektronischen Wege in Verbindung, um den Verbleib der ausstehenden Lieferung zu klären. Die wenig hilfreichen Mitarbeiter bei der kostenpflichtigen Hotline konnten nur wiederspruechliche Informationen liefern. Erst teilte man mir mit, es seinen zu viele Bestellungen eingegangen, man warte auf eine Nachlieferung von SonyErricsson ( wie kann das bei einem vernuenftigen elektronischen Warensystem gehen ?, bei Bestellung wurde das Handy als verfuegbar angegeben), dann wollte man die Bestellung in ein Elson wandeln. Nun ist das Handy wieder im Onlineshop verfuegbar, allerdings nach Aussage der Firma nur für Vertragskunden !? Eine gesetzte Frist zur Lieferung des nun nach Aussagen des Kundenservice wieder verfuegbaren Handys, liess das Unternehmen verstreichen.
Rechtlich gesehen bietet dieses Geschaeftsgebaren des Unternehmens die Grundlage für eine Anzeige wegen unlauteren Wettbewerbs (Lockvogelangebot).

Meine Empfehlung daher: Vorsicht, Finger weg von diesem Anbieter !
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bfg antwortet auf wassi71
23.07.2007 18:14
Benutzer Stefanhil2 schrieb:
Der Meinug bin ich auch!http://www.quckimarkt.com

Es gibt nur einen kwikimarkt, und das ist der, wo Homer Bier kauft...