Hallo -udo,
ich habe deshalb gefragt, weil sich einige Verbraucher, darunter auch ich, das von teltex nicht gefallen lassen haben, hartnäckig blieben und ihr Handy aus der Quam-Aktion erhalten haben.
Auch hier im Forum haben einige das Handy aus der Quam-Aktion "eingetrieben", hier die entprechenden Posts:
https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/4031-... https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/3856-...https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/3856-... Obwohl die Sache etwas her ist, laß Dir Dein Handy nicht vorenthalten.
Falls Du Deinen Forderungen Nachdruck verleihen möchtest, im nachfolgenden Text sind meines Erachtens u.a. ein paar recht interessante, auch z.T. kostenlose/risikolose Möglichkeiten aufgeführt.
Gruß,
Xiong
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Bei Mobilfunkgeschäften mit Händlern können 2 Probleme auftreten: Entweder das Handy oder das Geld kommt nicht.
Das kann ja immer mal passieren.
Dann sich nur keinen Kopf machen, sondern gleich handeln. Wer nicht sofort handelt, riskiert daß der Händler in der Zwischenzeit in Insolvenz geht. Dann kann man Geld oder Handy meistens gleich abschreiben: Aus dem Vermögen, das noch vorhanden ist, reicht oft nicht einmal, um den Insolvenzverwalter zu bezahlen...
Deshalb:
1. Sofort dem Händler eine angemessene Frist setzen (Mahnung)
Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Geld wir ausbezahlt oder Handy kommt, dann ist alles ok.
b) wenn nicht, dann gleich mal zur Tat schreiten:
2. Nachlesen
Im Internet gleich mal schauen, was andere Kunden bzw. die Presse von der Firma berichten (z.B. in der Suchmaschine: "firmenname" und "Forumname" eingeben, beispielsweise: dlc teltarif)
3. Melden
im teltarif Forum gleich sofort melden
Zum Einen gibt es meistens gute Tipps, Betroffene können sich finden und austauschen, andere sind schon mal vorgewarnt und zum Anderen wird Öffentlichkeit erzeugt, was schon oft einen hilfreichen Druck auf die Händler ausgeübt.
4. Aktionen:
a) Handy kommt nicht
Möglichkeiten:
1. wenn Rechtschutzversicherung: sofort Anwalt einschalten
2. wenn keine Rechtschutzversicherung:
dann sollte man meiner Meinung nach lieber auf "kostengünstigere" Alternativen ausweichen. Grund: Die meisten Händler verfügen über wenig Kapital. Schnell sind sie insolvent. Dann bleibt man trotz berechtigten, gewonnen Verfahren auf den Kosten sitzen. Außerdem ist die Rechtslage nicht in jedem Fall eindeutig.
Hier ein paar Möglichkeiten:
2.1. Zuerst mal so genau wie möglich informieren: Internet, Verbraucherschutzzentralen, Rechtsberatung (am besten kostenlose Angebote nutzen, z.B. kostenfreie Beratung bei Studenten)
2.2. so viel Öffentlichkeit erzeugen wie möglich:
- in allen Foren (z.B. teltarif.de -> Meeinungen) und Verbraucherportale (z.B. Ciao.com) seine Erfahrungen veröffentlichen
- Kontakt zur Presse aufbauen (TV, Interrnetportale, Zeitungen)
(z.B. wurde ja schon im TV-Bereich der Hessische Rundfunk aktiviert, auch die Firma Medienkontor, die glaube ich Beiträge für BIZZ macht:
https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/3892-...)
2.3. Anzeige erstatten
2.4. Zuständige IHK anschreiben
2.5. Rechtsanwälte aus dem Freundes-/Bekanntenkreis kontaktieren, die im Falle einer Insolvenz des Händlers auf Ihr Honorar verzichten
2.6. obudsmann.de - die neutrale Schlichtungsstelle für den Online-Handel
Die aus der schwedischen Rechtstradition stammende Einrichtung eines Ombudsmannes, einer Ombudsfrau oder einer Ombudsstelle soll dazu führen, dass Beschwerden von Bürgern gegen den Staat oder Unternehmen Gehör verschafft wird.
Die Europäischen Kommission und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unterstüzten finanziell dieses Projekt des Bundesverbandes Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
Absolute Pluspunkte: Keine Kosten! Rasche Bearbeitung!
2.7. Musterprozess:
Alle Geschädigten schließen sich zusammen und finanzieren zuerst einen Prozess. Sollte er schiefgehen, dann verteilen sich die Kosten. Sollte er gewonnen werden, dann gibt es keine Kosten und dann kann jeder einzeln ohne allzu großens Risiko gegen den Händler vorgehen.
b)Geld kommt nicht
Möglichkeiten:
siehe oben unter 4b)
Zusätzlich möglich, da Geldforderung:
- gerichtliches Mahnverfahren
Gerichtliches Mahnverfahren:
- Vorteil: schneller und kostengünstigerr als Klage
- Nachteile:
I Kosten
II Händler kann einfach Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen, somit ist der ganze Aufwand umsonst
III Der Händler kann, falls es soweit überhaupt gekommen ist, gegen Ende des Verfahrens auch noch Einspruch gegen Vollstreckung einlegen und dadurch die Sache hinauszögern.
Verfahren:
Zuerst einmal muss, falls noch nicht geschehen, dem Händler eine Frist gesetzt werden sein für die Überweisung des Geldes. In diesem Schreiben sollte das entsprechende Empfängerkonto enthalten sein. Geht das Geld nicht bis zum bestimmten Termin ein, dann beginnt das eigentliche Verfahren:
+ Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen
+ Amtsgericht fordert den Händler auf, die Schuld
samt Gerichtskosten und Zinsen binnen einer Frist von zwei Wochen zu bezahlen oder beim Amtsgericht Widerspruch zu erheben
+ zahlt der Händler, dann ist alles ok
+ zahlt der Händler immer noch nicht und legt Widerspruch rechtzeitig ein: so muss man doch Klage erheben
+ zahlt der Händler immer noch nicht und legt keinen/nicht rechtzeitig Widerspruch ein, dann kann man
sofort einen Vollstreckungsantrag stellen. Damit kann der Gerichtsvollzieher sofort das Vermögen des Antragstellers pfänden, wenn der Händler nicht binnen 14 Tagen dagegen Einspruch erhebt. Der Einspruch führt dann zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung vor Gericht. Wenn er nichts unternimmt, pfändet der Gerichtsvollzieher das bewegliche Vermögen und kann nach Ablauf der Einspruchsfrist die gepfändeten Gegenstände versteigern.
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