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Teltex und Quam


11.07.2002 19:07 - Gestartet von haichera
Hallo Leute,

auch ich hatte bei Teltex schon im April diesen "tollen" Quam 3Star online-Vertrag + Partnerkarte bestellt.
Wir schreiben nun heute bereits den 11.07.2002, ich habe bis jetzt weder ein Handy noch eine Sim-Karte, aber bereits die erste Rechnung von Quam erhalten!!
Mittlerweile habe ich wirklich die Nase voll und habe den Vertrag fristlos per Einschreiben mit Rückantwort bei Quam gekündigt. Ich bin wirklich ein "geduldiger Kunde", aber das hat mit Service nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun!!

Ausser einem "elektronischen Brief" habe ich noch keine vernünftige Antwort von Quam bekommen, ist mir ehrlich gesagt auch mittlerweile völlig Wurst!!

Ich möchte hiermit auch jeden, erstens vor Teltex (dieser "Kuchenbude"!!!!!!!) und zweitens vor Quam bewahren.
Leute, schont lieber Euere Nerven, dann werdet Ihr älter!!

MfG

Steffen
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[1] johnnyt antwortet auf haichera
11.07.2002 19:20
....tja, aus dem quamvertrag wirst du nicht mehr raus kommen...

hast den antrag doch unterschrieben!

kannst höchstens hoffen, dass die teltex jetzt druck machen!

quam könnte höchstens SEHR kulant sein.

greetz

johnnyt
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[1.1] haichera antwortet auf johnnyt
11.07.2002 22:57
...wenn ich nach fast 3 Monaten immer noch weder Sim-Karte noch Handy (aber schon eine Rechnung )habe kann ich sehr wohl fristlos kündigen!!
Ich habe als Kunde das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund - und wenn das kein wichtiger Grund ist, was dann (nicht erbrachre Leistung!!)
Anderenfalls muss ich mich (zum ersten Mal in meinem Leben) an einen Rechtsanwalt wenden, habe einen Rechtschutz!

Ich habe, bevor ich gekündigt habe, auch schon bei Teltex und bei Quam angerufen. Von diesen "Plinsen" schiebt`s einer auf den anderen!!
Man versprach mir schellste Bearbeitung - auch schon wieder
fast 2 1/2 Wochen her!!

Ich informiere das Diskussionsforum über den Ausgang.

Freu Dich auf spannende Beiträge!!

MfG

Steffen
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[2] mju antwortet auf haichera
20.07.2002 23:02
Benutzer haichera schrieb:
auch ich hatte bei Teltex schon im April diesen 'tollen' Quam 3Star online-Vertrag + Partnerkarte bestellt.
Wir schreiben nun heute bereits den 11.07.2002, ich habe bis jetzt weder ein Handy noch eine Sim-Karte, aber bereits die erste Rechnung von Quam erhalten!!

Wir haben wenigstens schon die SIM-Karten (und meine Frau auch schon einen der 'heissbegehrten' Teltex-Handysessel - ich bin mir da wirklich nicht sicher, ob ich das Ding als Geste sehen soll oder ob Teltex wirklich glaubt, dass einen das besänftigt...) und natürlich auch schon die Rechnungen.

Weder auf email noch auf Fax kamen bisher Reaktionen (ausser den Vertröstungen in den Massenmails, die scheinbar an alle Kunden gehen, Teltex hat wohl (auch?) den Überblick vollkommen verloren, wenn sie noch nicht mal die bearbeiteten von den noch offenen Vorgängen trennen können...

Ohne Telefon lässt sich schlecht telefonieren, auch mit SIM-Karten und ich werd' sicherlich nicht die Partnerkarte in meinem alten Telefon nutzen, solange nicht klar ist, ob der Vertrag wirklich zustande kommt, zum Glück ist der alte Vertrag noch nicht gekündigt.

Mal sehen wie das mit der Erstattung weitergeht, wenn denn mal endlich das Telefon da ist (ich hoffe noch, dass es vor dem Ende der GG-Freiheit seitens Quam passiert...)

Trotzdem schönes Wochenende,
-udo
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[2.1] stefannbg antwortet auf mju
20.07.2002 23:28
Benutzer mju schrieb:
Benutzer haichera schrieb:
auch ich hatte bei Teltex schon im April diesen 'tollen' Quam 3Star online-Vertrag + Partnerkarte bestellt. Wir schreiben nun heute bereits den 11.07.2002, ich habe bis jetzt weder ein Handy noch eine Sim-Karte, aber bereits die erste Rechnung von Quam erhalten!!

Wir haben wenigstens schon die SIM-Karten (und meine Frau auch schon einen der 'heissbegehrten' Teltex-Handysessel - ich bin mir da wirklich nicht sicher, ob ich das Ding als Geste sehen soll oder ob Teltex wirklich glaubt, dass einen das besänftigt...) und natürlich auch schon die Rechnungen.

Weder auf email noch auf Fax kamen bisher Reaktionen (ausser den Vertröstungen in den Massenmails, die scheinbar an alle Kunden gehen, Teltex hat wohl (auch?) den Überblick vollkommen verloren, wenn sie noch nicht mal die bearbeiteten von den noch offenen Vorgängen trennen können...

Ohne Telefon lässt sich schlecht telefonieren, auch mit SIM-Karten und ich werd' sicherlich nicht die Partnerkarte in meinem alten Telefon nutzen, solange nicht klar ist, ob der Vertrag wirklich zustande kommt, zum Glück ist der alte Vertrag noch nicht gekündigt.

Mal sehen wie das mit der Erstattung weitergeht, wenn denn mal endlich das Telefon da ist (ich hoffe noch, dass es vor dem Ende der GG-Freiheit seitens Quam passiert...)

Trotzdem schönes Wochenende,
-udo

Wenn die Karten freigschaltet sind und funktionieren, ist der Vertrag zustandegekommen, du kannst sie also nutzen, wenn du willst.

Meine teltex-Karten sind auch schon freigeschaltet und jetzt warte ich noch auf mein Handy. Angeblich will teltex ja alle Telefone nächste Woche verschicken! Warten wir ab?

Grüsse

Stefan
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[2.1.1] mju antwortet auf stefannbg
21.07.2002 08:59
Hallo Stefan,

Benutzer stefannbg schrieb:
Wenn die Karten freigschaltet sind und funktionieren, ist der Vertrag zustandegekommen,

Nicht notwendigerweise, Quam mag das so sehen, in meiner Willenserklärung habe ich jedoch die Zusagen von Teltex (die bis heute nicht erfüllt sind und von denen nicht abzusehen ist, wie und wann sie erfüllt werden) mit einbezogen. Quam hat Karten aktiviert, aber wir haben (noch) nicht den Vertrag vollzogen, den ich unterschrieben habe.

du kannst sie also nutzen, wenn du willst.

Ich will Sie nur dann nutzen, wenn es Sinn mach die Telefonnummern zu verbreiten (und bisher sehe ich das nicht als gesichert an, da Teltex nicht in die Pötte kommt, nachdem Quam sich Zeit gelassen hat.)

Meine teltex-Karten sind auch schon freigeschaltet und jetzt warte ich noch auf mein Handy. Angeblich will teltex ja alle Telefone nächste Woche verschicken! Warten wir ab?

Bis 31.12.2002 kost' das Warten ja nicht, ausser die Aktivierungsgebühr wird doch noch fällig. (Nennt es Galgenhumor...)

cu,
-udo
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[2.1.1.1] spunk_ antwortet auf mju
21.07.2002 12:55
Benutzer mju schrieb:

Nicht notwendigerweise, Quam mag das so sehen, in meiner Willenserklärung habe ich jedoch die Zusagen von Teltex (die bis heute nicht erfüllt sind und von denen nicht abzusehen ist, wie und wann sie erfüllt werden) mit einbezogen. Quam hat Karten aktiviert, aber wir haben (noch) nicht den Vertrag vollzogen, den ich unterschrieben habe.
korrekt. falls es jemals noch weitere probleme ggeben sollte werde ich mich auch auf diesen standpunkt setzen.

zumal
https://www.teltarif.de/arch/2002/kw19/...

interessant der punkt im dritt-untersten absatz "für den verbaucher
die sicherste......". und diese vorgehensweise ist zumindest bei teltex vorgesehen.

Ich will Sie nur dann nutzen, wenn es Sinn mach die Telefonnummern zu verbreiten (und bisher sehe ich das nicht als gesichert an, da Teltex nicht in die Pötte kommt, nachdem Quam sich Zeit gelassen hat.)
mal kommende woche abwarten. (ob die s35 überhaupt lieferbar sind!)



aber nutzen tue ich die karten bereits in einer übergangszeit bis der alte vertrag ausläuft. für meinen bedarf ist der optimal.



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[2.1.2] xxiong antwortet auf stefannbg
20.12.2004 21:03
Hallo stefannbg,

auch an Dich kurz die Frage, hast Du von Teltex damals das Handy erhalten?

Gruß,
xxiong
----------------­----------­----------­-----------------------
http://www.geocities.com/aerger_mit_mobilfunk_haendler/

Benutzer stefannbg schrieb:
Benutzer mju schrieb:
Benutzer haichera schrieb:
auch ich hatte bei Teltex schon im April diesen 'tollen' Quam 3Star online-Vertrag + Partnerkarte bestellt. Wir schreiben nun heute bereits den 11.07.2002, ich habe bis jetzt weder ein Handy noch eine Sim-Karte, aber bereits die erste Rechnung von Quam erhalten!!

Wir haben wenigstens schon die SIM-Karten (und meine Frau auch schon einen der 'heissbegehrten' Teltex-Handysessel - ich bin mir da wirklich nicht sicher, ob ich das Ding als Geste sehen soll oder ob Teltex wirklich glaubt, dass einen das besänftigt...) und natürlich auch schon die Rechnungen.

Weder auf email noch auf Fax kamen bisher Reaktionen (ausser
den Vertröstungen in den Massenmails, die scheinbar an alle Kunden gehen, Teltex hat wohl (auch?) den Überblick vollkommen verloren, wenn sie noch nicht mal die bearbeiteten von den noch
offenen Vorgängen trennen können...

Ohne Telefon lässt sich schlecht telefonieren, auch mit SIM-Karten und ich werd' sicherlich nicht die Partnerkarte in meinem alten Telefon nutzen, solange nicht klar ist, ob der Vertrag wirklich zustande kommt, zum Glück ist der alte Vertrag
noch nicht gekündigt.

Mal sehen wie das mit der Erstattung weitergeht, wenn denn mal endlich das Telefon da ist (ich hoffe noch, dass es vor dem Ende der GG-Freiheit seitens Quam passiert...)

Trotzdem schönes Wochenende,
-udo

Wenn die Karten freigschaltet sind und funktionieren, ist der Vertrag zustandegekommen, du kannst sie also nutzen, wenn du willst.

Meine teltex-Karten sind auch schon freigeschaltet und jetzt warte ich noch auf mein Handy. Angeblich will teltex ja alle Telefone nächste Woche verschicken! Warten wir ab?

Grüsse

Stefan
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[2.2] xxiong antwortet auf mju
20.12.2004 20:58
Hallo mju bzw. udo,

aus gegebenen Anlaß höre ich mich mal um, wie so die alte Quam-Geschichte für Teltex Kunden ausging. Hat Deine Frau oder hast Du das Handy jemals erhalten?

Gruß.
xxiong
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http://www.geocities.com/aerger_mit_mobilfunk_haendler/

Benutzer mju schrieb:
Benutzer haichera schrieb:
auch ich hatte bei Teltex schon im April diesen 'tollen' Quam 3Star online-Vertrag + Partnerkarte bestellt. Wir schreiben nun heute bereits den 11.07.2002, ich habe bis jetzt weder ein Handy noch eine Sim-Karte, aber bereits die erste Rechnung von Quam erhalten!!

Wir haben wenigstens schon die SIM-Karten (und meine Frau auch schon einen der 'heissbegehrten' Teltex-Handysessel - ich bin mir da wirklich nicht sicher, ob ich das Ding als Geste sehen soll oder ob Teltex wirklich glaubt, dass einen das besänftigt...) und natürlich auch schon die Rechnungen.

Weder auf email noch auf Fax kamen bisher Reaktionen (ausser den Vertröstungen in den Massenmails, die scheinbar an alle Kunden gehen, Teltex hat wohl (auch?) den Überblick vollkommen verloren, wenn sie noch nicht mal die bearbeiteten von den noch offenen Vorgängen trennen können...

Ohne Telefon lässt sich schlecht telefonieren, auch mit SIM-Karten und ich werd' sicherlich nicht die Partnerkarte in meinem alten Telefon nutzen, solange nicht klar ist, ob der Vertrag wirklich zustande kommt, zum Glück ist der alte Vertrag noch nicht gekündigt.

Mal sehen wie das mit der Erstattung weitergeht, wenn denn mal endlich das Telefon da ist (ich hoffe noch, dass es vor dem Ende der GG-Freiheit seitens Quam passiert...)

Trotzdem schönes Wochenende,
-udo
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[2.2.1] mju antwortet auf xxiong
29.12.2004 13:23
Benutzer xxiong schrieb:

aus gegebenen Anlaß höre ich mich mal um, wie so die alte Quam-Geschichte für Teltex Kunden ausging. Hat Deine Frau oder hast Du das Handy jemals erhalten?

Nope (war aber nicht anders zu erwarten, oder...)
Teltex hatte nur Vertröstungen übrig und hoffte sehr früh auf 'die Pleite' von Quam (wobei die ja nicht wirklich Insolvenz anmeldeten).

Ohne Telefon lässt sich schlecht telefonieren, auch mit SIM-Karten und ich werd' sicherlich nicht die Partnerkarte in meinem alten Telefon nutzen, solange nicht klar ist, ob der Vertrag wirklich zustande kommt, zum Glück ist der alte Vertrag noch nicht gekündigt.

Nachdem weder Teltex ihren Vertragspflichten nachkam, und auch Quam ins Straucheln geriet (im August sollte die Online-Rechnung kommen und kam nicht), habe ich dann begonnen, die Karten zu nutzen (die Konditionen waren ja ok und ich hatte auf den Verträgen noch ein Hintertürchen).

Mich würde mal interessieren, bis wohin damals die Provisionen geflossen sind...

Schade, dass sie dicht gemacht haben (Quam).

Schade, dass Teltex nicht dicht gemacht hat, die haben sich mit der Aktion komplett übernommen und sind ihren leeren Webseitenversprechungenen nicht nachgekommen ('Erfolg durch Zufriedenheit' steht (noch) heute dort - aber vielleicht lese ich es nur falsch und es ist die Zufriedenheit des Geschäftsführers gemeint?).

Ich konnte damals parallel dazu einen Fall bei Obocom (Passau) verfolgen, die Abwicklung lief zwar auf Kundensicht zäh (was kein Wunder bei dem Chaos war), aber sie lief und Obocom hat aus meiner Sicht sehr viel dafür getan. Nach meiner Erinnerung und der Verfolgung des Kundenforums dort hat jeder Kunde der damaligen Aktion die vertraglich vereinbarten Konditionen erhalten.

cu,
-udo

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[2.2.1.1] RE: Quam und Teltex
xxiong antwortet auf mju
01.01.2005 06:34
Hallo -udo,

ich habe deshalb gefragt, weil sich einige Verbraucher, darunter auch ich, das von teltex nicht gefallen lassen haben, hartnäckig blieben und ihr Handy aus der Quam-Aktion erhalten haben.

Auch hier im Forum haben einige das Handy aus der Quam-Aktion "eingetrieben", hier die entprechenden Posts:

https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/4031-...

https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/3856-...

https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/3856-...

Obwohl die Sache etwas her ist, laß Dir Dein Handy nicht vorenthalten.
Falls Du Deinen Forderungen Nachdruck verleihen möchtest, im nachfolgenden Text sind meines Erachtens u.a. ein paar recht interessante, auch z.T. kostenlose/risikolose Möglichkeiten aufgeführt.


Gruß,
Xiong



-------
Bei Mobilfunkgeschäften mit Händlern können 2 Probleme auftreten: Entweder das Handy oder das Geld kommt nicht.

Das kann ja immer mal passieren.
Dann sich nur keinen Kopf machen, sondern gleich handeln. Wer nicht sofort handelt, riskiert daß der Händler in der Zwischenzeit in Insolvenz geht. Dann kann man Geld oder Handy meistens gleich abschreiben: Aus dem Vermögen, das noch vorhanden ist, reicht oft nicht einmal, um den Insolvenzverwalter zu bezahlen...



Deshalb:
1. Sofort dem Händler eine angemessene Frist setzen (Mahnung)

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Geld wir ausbezahlt oder Handy kommt, dann ist alles ok.
b) wenn nicht, dann gleich mal zur Tat schreiten:

2. Nachlesen
Im Internet gleich mal schauen, was andere Kunden bzw. die Presse von der Firma berichten (z.B. in der Suchmaschine: "firmenname" und "Forumname" eingeben, beispielsweise: dlc teltarif)

3. Melden
im teltarif Forum gleich sofort melden
Zum Einen gibt es meistens gute Tipps, Betroffene können sich finden und austauschen, andere sind schon mal vorgewarnt und zum Anderen wird Öffentlichkeit erzeugt, was schon oft einen hilfreichen Druck auf die Händler ausgeübt.

4. Aktionen:
a) Handy kommt nicht
Möglichkeiten:
1. wenn Rechtschutzversicherung: sofort Anwalt einschalten
2. wenn keine Rechtschutzversicherung:
dann sollte man meiner Meinung nach lieber auf "kostengünstigere" Alternativen ausweichen. Grund: Die meisten Händler verfügen über wenig Kapital. Schnell sind sie insolvent. Dann bleibt man trotz berechtigten, gewonnen Verfahren auf den Kosten sitzen. Außerdem ist die Rechtslage nicht in jedem Fall eindeutig.


Hier ein paar Möglichkeiten:
2.1. Zuerst mal so genau wie möglich informieren: Internet, Verbraucherschutzzentralen, Rechtsberatung (am besten kostenlose Angebote nutzen, z.B. kostenfreie Beratung bei Studenten)
2.2. so viel Öffentlichkeit erzeugen wie möglich:
- in allen Foren (z.B. teltarif.de -> Meeinungen) und Verbraucherportale (z.B. Ciao.com) seine Erfahrungen veröffentlichen
- Kontakt zur Presse aufbauen (TV, Interrnetportale, Zeitungen)
(z.B. wurde ja schon im TV-Bereich der Hessische Rundfunk aktiviert, auch die Firma Medienkontor, die glaube ich Beiträge für BIZZ macht: https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/3892-...)
2.3. Anzeige erstatten
2.4. Zuständige IHK anschreiben
2.5. Rechtsanwälte aus dem Freundes-/Bekanntenkreis kontaktieren, die im Falle einer Insolvenz des Händlers auf Ihr Honorar verzichten
2.6. obudsmann.de - die neutrale Schlichtungsstelle für den Online-Handel
Die aus der schwedischen Rechtstradition stammende Einrichtung eines Ombudsmannes, einer Ombudsfrau oder einer Ombudsstelle soll dazu führen, dass Beschwerden von Bürgern gegen den Staat oder Unternehmen Gehör verschafft wird.
Die Europäischen Kommission und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft unterstüzten finanziell dieses Projekt des Bundesverbandes Die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V.
Absolute Pluspunkte: Keine Kosten! Rasche Bearbeitung!
2.7. Musterprozess:
Alle Geschädigten schließen sich zusammen und finanzieren zuerst einen Prozess. Sollte er schiefgehen, dann verteilen sich die Kosten. Sollte er gewonnen werden, dann gibt es keine Kosten und dann kann jeder einzeln ohne allzu großens Risiko gegen den Händler vorgehen.

b)Geld kommt nicht
Möglichkeiten:
siehe oben unter 4b)
Zusätzlich möglich, da Geldforderung:
- gerichtliches Mahnverfahren

Gerichtliches Mahnverfahren:
- Vorteil: schneller und kostengünstigerr als Klage
- Nachteile:
I Kosten
II Händler kann einfach Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen, somit ist der ganze Aufwand umsonst
III Der Händler kann, falls es soweit überhaupt gekommen ist, gegen Ende des Verfahrens auch noch Einspruch gegen Vollstreckung einlegen und dadurch die Sache hinauszögern.

Verfahren:
Zuerst einmal muss, falls noch nicht geschehen, dem Händler eine Frist gesetzt werden sein für die Überweisung des Geldes. In diesem Schreiben sollte das entsprechende Empfängerkonto enthalten sein. Geht das Geld nicht bis zum bestimmten Termin ein, dann beginnt das eigentliche Verfahren:
+ Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen
+ Amtsgericht fordert den Händler auf, die Schuld
samt Gerichtskosten und Zinsen binnen einer Frist von zwei Wochen zu bezahlen oder beim Amtsgericht Widerspruch zu erheben
+ zahlt der Händler, dann ist alles ok
+ zahlt der Händler immer noch nicht und legt Widerspruch rechtzeitig ein: so muss man doch Klage erheben
+ zahlt der Händler immer noch nicht und legt keinen/nicht rechtzeitig Widerspruch ein, dann kann man
sofort einen Vollstreckungsantrag stellen. Damit kann der Gerichtsvollzieher sofort das Vermögen des Antragstellers pfänden, wenn der Händler nicht binnen 14 Tagen dagegen Einspruch erhebt. Der Einspruch führt dann zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung vor Gericht. Wenn er nichts unternimmt, pfändet der Gerichtsvollzieher das bewegliche Vermögen und kann nach Ablauf der Einspruchsfrist die gepfändeten Gegenstände versteigern.
.........