Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Faircom-trotz Quampleite Grundgebührenerstattung?


15.10.2002 17:25 - Gestartet von BenFatto
Hallo,
tja da hat die Quampleite nicht lange auf sich warten lassen, viele, wie ich, freuen sich warscheinlich drüber, dass sie nun ein Handy ohne Vertrag haben und trauern gleichzeitig drüber das die Gebühren bei Quam recht günstig waren...

Ich habe meinen Quamvertrag bei Faircom abgeschlossen (Quam 2star-mysms+Partnerkarte) mit vollständiger, monatlicher Grundgebührenerstattung von Faircom (~16 Euros), nach der Pleite stellt sich nun die Frage, ob Faircom weiterzahlt oder nicht, bei Nachfrage bei der Faircom Hotline sagte man mir dass ich noch abwarten soll, da sie selbst noch nichts wissen ...

Also meiner Ansicht nach, sollte Faircom weiterzahlen, da man sich ja schliesslich einen anderen Vertrag beschaffen muss und Verträge (ob Powersms oder Normalvertrag mit Partnerkarte) kosten nun mal um die 16 Euros.

Ausserdem reicht es wenn Quam nen Vertragsbruch macht !!!

Benfatto
->benfatto@totalise.co.uk<-

Menü
[1] Martin Kissel antwortet auf BenFatto
15.10.2002 22:42
Benutzer BenFatto schrieb:
Pleite stellt sich nun die Frage, ob Faircom weiterzahlt

Also meiner Ansicht nach, sollte Faircom weiterzahlen, da man sich ja schliesslich einen anderen Vertrag beschaffen muss

Mußt du dir einen anderen Vertrag beschaffen? Nicht zwingend.
Außerdem hat Faircom damit nichts zu tun.


Ausserdem reicht es wenn Quam nen Vertragsbruch macht !!!

Wenn Faircom eine "Grundgebührenerstattung" durchführt, dann muß nichts mehr erstattet werden, wenn keine Grundgebühren mehr anfallen.
Wenn Sie einfach 24x xx Euro auszahlen laut Vertrag, dann müssen sie diesen einhalten.
Menü
[1.1] fresh4u antwortet auf Martin Kissel
15.10.2002 23:38
Ich habe bei dlc 2 24-monatige Verträge abgeschlossen.
Hieraus wird ja von dem 1 ein 3330 subventioniert und von
dem anderen monatlich eine erstattung finanziert.

Ich gehe davon aus (da die monatliche Erstattung losgelöst ist vom Handyvertrag mit Quam)
das mir ab Januar die ehemalig bezeichnete Grundgebührerstattung zugeht,
da diese von der Provision des 2. bezahlt wird (die theoretisch schon bei Vertragsabschluss fliesst).
Daher gehe ich aus, das mir diese dann auch zusteht, da ich ja sonst auch nur 1 Vertrag hätte abschliessen müssen.

Ich denke, dass sich bei Einbehaltung der Provision die jeweilige Firma (sei es dls/faircom) an mir ungerechtfertigt bereichert.

Die Forderung von Faircom/DLC gegenüber Quam wird ja von der Netzabschaltung auch nicht berührt, da diese "vorab" Leistung erbracht haben und denen eine Vertragsmässig zugesicherte Provision zusteht.



Ich bitte um Stellungnahme
Menü
[1.1.1] Martin Kissel antwortet auf fresh4u
15.10.2002 23:56
Benutzer fresh4u schrieb:
Ich habe bei dlc 2 24-monatige Verträge abgeschlossen. Hieraus wird ja von dem 1 ein 3330 subventioniert und von dem anderen monatlich eine erstattung finanziert.

Wie der Händler was finanziert kann dir als Endkunde egal sein.


Daher gehe ich aus, das mir diese dann auch zusteht

Dir steht nur zu, was in deinem Vertrag mit Faircom steht.
Und was steht da wörtlich?



Ich denke, dass sich bei Einbehaltung der Provision die jeweilige Firma (sei es dls/faircom) an mir ungerechtfertigt bereichert.

siehe oben.
Menü
[1.1.1.1] Grundgebührenerstattung Faircom???
BenFatto antwortet auf Martin Kissel
18.10.2002 08:39
Hi,
für alle die sich auch Fragen ob die Grundgebühr von Faircom, für den Quam Vertrag weiter erstattet wird hab ich hab mal überprüft was im Vertrag mit Faircom steht:

---Auszug Vertrag:

(...) Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages verpflichtet sich die Firma faircom GmbH & Co. KG zur Erstattung der monatlichen Grundgebühr
über den gesamten Zeitraum der 24 Monate Vertragslaufzeit, wenn des Konto des Kunden damit belastet wird. Erstmals geschieht
dies um den 15. des Folgemonats der Freischaltung.

(...)

Wird der Mobilfunkantrag z. B. aufgrund bewusst falscher Angaben vom Service Provider storniert, erlischt Ihr Anspruch auf die Erstattung der
monatlichen Grundgebühr (...)
---

Eigentlich dürfte ja nichts dagegen sprechen, sobald der Vertrag zustande gekommen ist, da Klausel 2 der Antrag ja nicht stoniert wird, sondern der Vertrag bei Quam.

Ausserdem stehts ja nochmal genau auf den Auftrag & Lieferschein dass die Grundgebühr 24 Monate (die genauen Daten sind angegeben) erstattet werden.

Ich hoffe ich hab allen die genauso planlos diesbezüglich waren geholfen ... wer sich dennoch selbst versichern möchte, kann die PDF Dokumente (Quam&Faircom Vertrag), nach dem einloggen unter "Mein Status" runterladen.

Gruss

BenFatto
Menü
[1.1.1.1.1] Devil_MC antwortet auf BenFatto
18.10.2002 08:52
Benutzer BenFatto schrieb:
---Auszug Vertrag:

(...) Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages verpflichtet sich die Firma faircom GmbH & Co. KG zur Erstattung der monatlichen Grundgebühr über den gesamten Zeitraum der 24 Monate Vertragslaufzeit, wenn des Konto des Kunden damit belastet wird. Erstmals geschieht dies um den 15. des Folgemonats der Freischaltung.

Wenn man das spitzfindig liest könnte man aus diesem Absatz aber auch ableiten, daß eine Belastung des Kundenkontos mit der GG eine zwingende Vorraussetzung für die Ersattung ist, damit würde die Erstattung wegfallen. Ist also eher wachsweich formuliert das Ganze :(
Menü
[1.1.1.1.2] CHEFE antwortet auf BenFatto
18.10.2002 08:55
(...) Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages verpflichtet sich die Firma faircom GmbH & Co. KG zur Erstattung der monatlichen Grundgebühr über den gesamten Zeitraum der 24 Monate Vertragslaufzeit, wenn des Konto des Kunden damit belastet wird. Erstmals geschieht dies um den 15. des Folgemonats der Freischaltung.

Da steht Erstattung der GG - Du zahlst aber keine GG mehr sobald Quam keine Rechnung mehr stellt.
Außerdem: "sobald das Konto des Kunden belastet wird" - findet auch nicht mehr statt.

Also für mein Verständnis kann sich da Faircom etc. fein aus der Sache herausziehen und hat einen guten Schnitt gemacht...
Menü
[1.1.1.1.2.1] BenFatto antwortet auf CHEFE
18.10.2002 09:56
Benutzer CHEFE schrieb:
(...) Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages verpflichtet sich die Firma faircom GmbH & Co. KG zur Erstattung der monatlichen Grundgebühr über den gesamten Zeitraum der 24 Monate Vertragslaufzeit, wenn des Konto des Kunden damit belastet wird. Erstmals geschieht dies um den 15. des Folgemonats der Freischaltung.

Da steht Erstattung der GG - Du zahlst aber keine GG mehr sobald Quam keine Rechnung mehr stellt.
Außerdem: "sobald das Konto des Kunden belastet wird" - findet auch nicht mehr statt.

Also für mein Verständnis kann sich da Faircom etc. fein aus der Sache herausziehen und hat einen guten Schnitt gemacht...

Naja das ist dann wohl eine recht heiklige Rechtliche frage, mit der sich die Faircomrechtsabteilung vermutlich auch gerade beschäftigt. Schliesslich gab es ja nen ziemlichen "Andrang" auf die Verträge, deshalb geht es um viel Geld, denn das sind PRO KUNDEN mehrere 100 Euros sein ... und es gab viele Kunden...

Nun heisst es wohl erst mal abwarten, was bei dieser Sache macht...

Gruss

Benfatto
Menü
[1.1.1.1.2.1.1] Martin Kissel antwortet auf BenFatto
18.10.2002 10:40
Naja das ist dann wohl eine recht heiklige Rechtliche frage

Warum das?
Vereinfahct erklärt:

Es gibt einen Vertrag zwischen Faircom und Quam.
Faircom stehen pro freigeschaltetem Kunden x Euro zu. Das ist soweit eindeutig.

Und es gibt einen Vertrag zwischen Faircom und dem Endkunden.
Dem Endkunden stehen x Euro zu und zwar monatlich in Höhe der Grundgebühr, solange eine Grundgebühr an Quam zu zahlen ist. Wo keine Grundgebühr mehr anfällt, muß diese nicht mehr erstattet werden. Auch das ist soweit eindeutig.

Diese beiden Verträge haben miteinander aber gar nichts zu tun. Ob Faircom das Geld von Quam erhalten hat oder nicht kann dem Kunden egal sein.
Und was Faircom mit den Provisionen anstellt interessiert Quam auch nicht mehr bzw. hat Quam laut Vertrag noch nie interessiert.


PRO KUNDEN mehrere 100 Euros sein ... und es gab viele Kunden...

Das kann sehr lukrativ für Faircom enden.


Nun heisst es wohl erst mal abwarten, was bei dieser Sache macht...

Jo, das sowieso.
Menü
[1.1.1.1.2.2] Martin Kissel antwortet auf CHEFE
18.10.2002 10:15
Also für mein Verständnis kann sich da Faircom etc. fein aus der Sache herausziehen und hat einen guten Schnitt gemacht...

Richtig erkannt.
Natürlich nur, wenn sie die Provisionen von Quam auch erhalten haben. Aber die können sie einklagen, dann müssen sie nur die Zwischenzeit überbrücken können.

Ich denke für Faircoms Image war die Sache nicht so gut, aber es sehr viele würden auch nach dem vierten Problemfall sicherlich immer noch hinrennen, hauptsache der Preis stimmt - egal was es letztendlich eigentlich an Mühe und Aufwand kostet.

Aber für Faircoms Geldbeutel sicherlich sehr lukrativ.
17-18 Monate x 15 Euro x ne ganze Menge Kunden = richtig viel Kohle
Menü
[2] relaxx antwortet auf BenFatto
16.10.2002 08:01
Es ist schön, wenn Faircom überhaupt zahlt.
Mein Scheck (für die Anschlussgebühr), den ich von Faircom erhalten haben, wurde von meiner Bank zurückgeschickt, weil er dem SCheckgesetz nicht entspreche und folglich ungültig sei.
Menü
[2.1] annecatrin antwortet auf relaxx
20.10.2002 17:05
komisch. Ich habe 2 Schecks gehabt und beide problemlos eingelöst!!
Menü
[2.1.1] relaxx antwortet auf annecatrin
20.10.2002 22:44
Habe den alten zurückgeschickt und nun einen neune bekommen, der auch unterschrieben war.
Den hat die Bank ohne Probleme akzeptiert.