Benutzer caslo schrieb:
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Ein Problem ist aber, dass der Kunde den Zugang der Kündigung beim Anbieter im Streitfall nachweisen muss. Daher sollte man im Browser angezeigte Bestätigungsseiten des Online-Kündigungs-Formulars auf jeden Fall per Screen-Shot sichern und zusätzlich auch über die Druckfunktion ausdrucken.
Sorry, aber das Ganze ist für "Normaluser" eine Zumutung und Pfadfinderbastelei, auf die ich z.B. keine Lust und vor allem keine Zeit hätte. Außerdem wissen viele Leute nicht, wie man einen Screenshot macht oder was es ist...
Wer sich mit dem Internet und seinem Browser bzw. Betriebssystem überhaupt nicht auskennt, sollte auch dort keine Geschäfte machen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt hier auch. Wenn die "Strafe" auch eher "Lehrgeld" als eine "echte" Strafe im Sinne des Gesetzes darstellt.
Solche Leute machen auch einfach einen Haken an die "AGB" und "Datenschutz-Bestimmungen" ohne sie durchzulesen. Manchen ist eben einfach nicht zu helfen. Daher verstehe ich auch nicht, wie Leute immer sagen, dass im Internet alles so einfach und schnell geht. Im Zweifel gehe ich immer noch lieber in einen Laden.
Auch bei einem Einschreibebrief kann es passieren, dass der Anbieter behauptet, in dem Brief sei nur ein leeres Blatt Papier, aber kein Kündigungsschreiben gewesen. Auch dann befindet sich der Kunde in einer möglicherweise schwierigen Beweissituation.
Mit Beispielen oder konkreten Gerichtsurteilen bitte!
Du weißt schon, wer diesen Beitrag geschrieben hat? Nicht, dass Kai Petzke nie einen Fehler machen würde... aber wenn er sich hier im Forum aktiv beteiligt, dann hat das schon Hand und Fuß.
Außerdem kannst Du selbst mal nach Einschreiben und so googln. Fälschlicherweise wird auch immer angenommen, das das Einschreiben mit Rückschein die beste Variante sei. Das ist sie nur, wenn der Empfänger das Einschreiben annimmt. Das werden Telcos in der Regel auch tun. Mir ist da noch kein anderer Fall bekannt. Wenn Du aber beispielsweise einem Arbeitnehmer eine Kündigung per EmR schickst, und er mit sowas schon rechnet, dann nimmt er dieses Einschreiben einfach nicht an und somit ist die Kündigung nicht zugestellt. Schickst Du sie aber nur als "Einwurfeinschreiben", so gilt die Kündigung als zugestellt, wenn der Postbote den Brief einwirft und einen entsprechenden Vermerk macht. Mit der Sendungsnummer kann man im Internet abfragen, ob das Einschreiben "eingeworfen" wurde. Der Empfänger muss dazu nicht zuhause sein oder auf die Post gehen, um das Einschreiben zu holen.
In jedem Falle besteht aber die Möglichkeit, zu behaupten, dass etwas ganz anderes in dem Brief war. Insofern ist der Rat schon richtig: Immer einen Zeugen zur Hand nehmen, der dann auch vor Gericht wirklich bezeugen kann, was in den Umschlag gesteckt worden ist.
Genauso gut kann es sein, dass der Postbote vom Kugelblitz getroffen wird und die Briefe verkohlen :)
In dem Fall wird der Brief nie zugestellt und Du musst selbst drauf reagieren, wenn der Rückschein nicht kommt oder im Internet Dein Brief nicht als eingeworfen markiert ist;-)
Telly