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Achtung: Betrug bei der Kündigung


15.11.2009 16:48 - Gestartet von simplyFail
An alle Simply-Kunden:

Bitte passt bei der Kündigung auf. Man kann angeblich online bei simply kündigen. Dies habe ich Mitte September gemacht um meinen simply data Vertrag zum 31.10.2009 zu kündigen. Dies wurde online bestätigt. Vor ein paar Tagen habe ich festgestellt, dass das Geld für November wieder eingezogen wurde. Die Kündigung wurde einfach ignoriert!

Ich habe eine E-Mail an kuendigung@simplytel.de geschrieben, mit bitte um Aufklärung. Von dort kommt nur eine E-Mail, dass man die Online-Funktion benutzen soll.

Ich habe also zähneknirschend ein zweites Mal online "gekündigt". Wieder wurde die Kündigung nicht per E-Mail bestätigt, ich habe also wieder nichts in der Hand und simply kann den Vertrag einfach weiterlaufen lassen.

Ich werde jetzt schriftlich per Einschreiben kündigen und eine Frist zur Bestätigung der Kündigung setzen. Ich schlage alle Kunden vor, dies gleich so zu machen. Verlasst euch nicht auf die Online-Kündigung, man hat nichts in der Hand!
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[1] Pontius antwortet auf simplyFail
26.11.2009 10:23
Keine Panik! simply zieht das Geld doch per Einzugsermächtigung ein. Also schleunigst eine Phantasie-Bankverbindung in der simply-Servicewelt angeben und die eingezogenen Gelder von der Bank wieder zurückholen lassen (genau das ist ja der Vorteil einer Einzugsermächtigung!).
Da Du eine Bestätigung per Mail erhalten hast, ist das alles auch rechtens.

Vergiß jedoch nicht, die SIM-Karte rechtzeitig zurückzuschicken, sonst werden 29,44 Euro Pfand fällig.

Übrigens: der Saftladen simply bucht n a c h dem Zurücksenden der SIM-Karte erst einmal das Pfand ab (simply-Logik), um es nach einigen Wochen dann wieder (hoffentlich) gutzuschreiben. Alleine deswegen lohnt es sich schon, die Phantasie-Bankverbindung einzutragen!!!

Ich kann nur jedem raten, einen faireren Vertragspartner zu suchen...
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[1.1] John_Doe antwortet auf Pontius
19.02.2010 12:50
Hallo,
ich mache gerade ähnliche Erfahrungen mit diesem Anbieter.
Nachdem das Guthaben auf der Prepaidkarte aufgebraucht war, habe ich Anfang diesen Monats online zum Monatsende gekündigt. Ab diesem Zeitpunkt konnte ich selbst die noch vorhandenen frei SMS nicht mehr nutzen, die Karte war aber noch anrufbar.
Jetzt erhalte ich zusätzlich eine Kündigung von Simply, weil ich den verbleibenden negativen Betrag von 7 cent nicht kurzfristig aufgeladen habe (Wie kann der bei einer prepaid-Karte eigentlich zu Stande kommen?)und die Karte ist komplett geperrt (was mich nicht stört).
Ich habe noch eine zweite Karte dieses Anbieters, die ich nun auch kündigen und zurücksenden werde.

Fazit: Ein äußerst kundenunfreundlicher Anbieter, der sich hinter einer 0900er Rufnummer versteckt und seine Kunden schlecht informiert und versucht zu übervorteilen.
Da gibt es bessere UND günstigere Anbieter am Markt!

John
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[2] Simplyopfer antwortet auf simplyFail
08.03.2010 18:02
Ebenfalls an alle Simply-Kunden:

Ich habe die gleichen Erfahrungen (siehe unten) gemacht:
Letzten Juni habe ich im Online Bereich meine simplydata Karte gekündigt, was auch am Bildschirm bestätigt wurde. Dann bin ich in Urlaub gefahren. Und habe nachweislich keine Daten mehr über die Karte empfangen, also keine Leistung in Anspruch genommen. Weil weiter Geld abgebucht wurde, habe ich die Abbuchung zurückgegeben und mich beschwert und angegeben, dass ich bereits gekündigt habe.
Das hat simply nicht anerkannt, sondern erst ab dann (3 Monate später) die Kündigung bestätigt. Für die Rückbuchung (es geht um 25 Euro) hat man mir 39 Euro Gebühren berechnet.
Außerdem hat man trotz entzogener Lastschriftermächtigung weiter versucht abzubuchen. Man bestreitet sogar, die Entziehung erhalten zu haben, obwohl ich einen Brief und eine Email geschrieben habe.
Ich bin nicht bereit zu zahlen. Letzte Woche habe ich Post von deren Rechtsanwälten bekommen, die wieder 39 Euro Gebühren wollen.
Da ich wohl nicht der einzige Geschädigte zu sein scheine, möchte ich jetzt Strafanzeige wegen Betrug stellen.
Zum weiteren Vorgehen will ich erst noch Rechtshilfe einholen. Es wäre gut, wenn sich noch andere im Forum oder direkt bei mir melden könnten, die diese Praxis bestätigen können.

Besten Dank!

Benutzer simplyFail schrieb:
An alle Simply-Kunden:

Bitte passt bei der Kündigung auf. Man kann angeblich online bei simply kündigen. Dies habe ich Mitte September gemacht um meinen simply data Vertrag zum 31.10.2009 zu kündigen. Dies wurde online bestätigt. Vor ein paar Tagen habe ich festgestellt, dass das Geld für November wieder eingezogen wurde. Die Kündigung wurde einfach ignoriert!

Ich habe eine E-Mail an kuendigung@simplytel.de geschrieben, mit bitte um Aufklärung. Von dort kommt nur eine E-Mail, dass man die Online-Funktion benutzen soll.

Ich habe also zähneknirschend ein zweites Mal online "gekündigt". Wieder wurde die Kündigung nicht per E-Mail bestätigt, ich habe also wieder nichts in der Hand und simply kann den Vertrag einfach weiterlaufen lassen.

Ich werde jetzt schriftlich per Einschreiben kündigen und eine Frist zur Bestätigung der Kündigung setzen. Ich schlage alle Kunden vor, dies gleich so zu machen. Verlasst euch nicht auf
die Online-Kündigung, man hat nichts in der Hand!
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[2.1] caslo antwortet auf Simplyopfer
08.03.2010 22:15
Eine Kündigung per Mail oder über ein Online-Formular ist rechtlich unwirksam, auch wenn was anderes behauptet wird. Nur schriftlich (am besten mittels Einschreiben mit Rückschein)!!
Die Masche mit der Online-Kündigung ist nicht gerade neu.... das haben vor Jahren auch schon andere Firmen im Internet angeboten. Letztendlich bleibt dem Kunden nichts in der Hand und das wird oft voll ausgenutzt.
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[2.1.1] Kai Petzke antwortet auf caslo
09.03.2010 09:26
Benutzer caslo schrieb:
Eine Kündigung per Mail oder über ein Online-Formular ist rechtlich unwirksam,

Selbstverständlich ist eine Kündigung per Online-Formular wirksam: Wenn der Anbieter eines Dienstes ein solches Kündigungsformular ausdrücklich anbietet, kann er sich später nicht darauf berufen, dass dieses Formular nicht seinen Formerfordernissen entsprechen würde. Das gilt um so mehr in den Fällen, in denen auch der Vertragsabchluss online erfolgte.

Ein Problem ist aber, dass der Kunde den Zugang der Kündigung beim Anbieter im Streitfall nachweisen muss. Daher sollte man im Browser angezeigte Bestätigungsseiten des Online-Kündigungs-Formulars auf jeden Fall per Screen-Shot sichern und zusätzlich auch über die Druckfunktion ausdrucken. Auf dem Ausdruck dann noch mal handschriftlich Ort und Zeit zu notieren, schadet nicht. Ebenso macht es Sinn, den Ausdruck zu unterschreiben und gleich nochmal an den Anbieter zu faxen.

Nur schriftlich (am besten mittels Einschreiben mit Rückschein)!!

Auch bei einem Einschreibebrief kann es passieren, dass der Anbieter behauptet, in dem Brief sei nur ein leeres Blatt Papier, aber kein Kündigungsschreiben gewesen. Auch dann befindet sich der Kunde in einer möglicherweise schwierigen Beweissituation.

Generell gut ist es, rechtzeitig für Ablauf der Kündigungsfrist zu kündigen und ausdrücklich um Bestätigung der Kündigung zu bitten. Kommt die Bestätigung nicht binnen ein bis zwei Wochen, nochmal nachhaken. Hilft auch das nicht, dann ein drittes Mal mit klarer Fristsetzung für den Eingang des Bestätigungsschreibens kündigen (dieses Mal auf jeden Fall per Einschreiben-Rückschein und vor Zeugen den Brief fertig machen und bei der Post aufgeben). Und wenn das immer noch nicht fruchtet: Zum Anwalt gehen und den gleich eine kostenpflichtige Mahnung schreiben lassen.


Kai
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[2.1.1.1] caslo antwortet auf Kai Petzke
09.03.2010 09:59
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Ein Problem ist aber, dass der Kunde den Zugang der Kündigung beim Anbieter im Streitfall nachweisen muss. Daher sollte man im Browser angezeigte Bestätigungsseiten des Online-Kündigungs-Formulars auf jeden Fall per Screen-Shot sichern und zusätzlich auch über die Druckfunktion ausdrucken.

Sorry, aber das Ganze ist für "Normaluser" eine Zumutung und Pfadfinderbastelei, auf die ich z.B. keine Lust und vor allem keine Zeit hätte. Außerdem wissen viele Leute nicht, wie man einen Screenshot macht oder was es ist...

Auch bei einem Einschreibebrief kann es passieren, dass der Anbieter behauptet, in dem Brief sei nur ein leeres Blatt Papier, aber kein Kündigungsschreiben gewesen. Auch dann befindet sich der Kunde in einer möglicherweise schwierigen Beweissituation.

Mit Beispielen oder konkreten Gerichtsurteilen bitte! Wie oft ist so was bisher passiert und bei welchem Anbieter? Von solchen Fällen habe ich noch nie gehört. Genauso gut kann es sein, dass der Postbote vom Kugelblitz getroffen wird und die Briefe verkohlen :)
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[2.1.1.1.1] Telly antwortet auf caslo
09.03.2010 10:27
Benutzer caslo schrieb:
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Ein Problem ist aber, dass der Kunde den Zugang der Kündigung beim Anbieter im Streitfall nachweisen muss. Daher sollte man im Browser angezeigte Bestätigungsseiten des Online-Kündigungs-Formulars auf jeden Fall per Screen-Shot sichern und zusätzlich auch über die Druckfunktion ausdrucken.

Sorry, aber das Ganze ist für "Normaluser" eine Zumutung und Pfadfinderbastelei, auf die ich z.B. keine Lust und vor allem keine Zeit hätte. Außerdem wissen viele Leute nicht, wie man einen Screenshot macht oder was es ist...

Wer sich mit dem Internet und seinem Browser bzw. Betriebssystem überhaupt nicht auskennt, sollte auch dort keine Geschäfte machen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt hier auch. Wenn die "Strafe" auch eher "Lehrgeld" als eine "echte" Strafe im Sinne des Gesetzes darstellt.

Solche Leute machen auch einfach einen Haken an die "AGB" und "Datenschutz-Bestimmungen" ohne sie durchzulesen. Manchen ist eben einfach nicht zu helfen. Daher verstehe ich auch nicht, wie Leute immer sagen, dass im Internet alles so einfach und schnell geht. Im Zweifel gehe ich immer noch lieber in einen Laden.

Auch bei einem Einschreibebrief kann es passieren, dass der Anbieter behauptet, in dem Brief sei nur ein leeres Blatt Papier, aber kein Kündigungsschreiben gewesen. Auch dann befindet sich der Kunde in einer möglicherweise schwierigen Beweissituation.

Mit Beispielen oder konkreten Gerichtsurteilen bitte!

Du weißt schon, wer diesen Beitrag geschrieben hat? Nicht, dass Kai Petzke nie einen Fehler machen würde... aber wenn er sich hier im Forum aktiv beteiligt, dann hat das schon Hand und Fuß.

Außerdem kannst Du selbst mal nach Einschreiben und so googln. Fälschlicherweise wird auch immer angenommen, das das Einschreiben mit Rückschein die beste Variante sei. Das ist sie nur, wenn der Empfänger das Einschreiben annimmt. Das werden Telcos in der Regel auch tun. Mir ist da noch kein anderer Fall bekannt. Wenn Du aber beispielsweise einem Arbeitnehmer eine Kündigung per EmR schickst, und er mit sowas schon rechnet, dann nimmt er dieses Einschreiben einfach nicht an und somit ist die Kündigung nicht zugestellt. Schickst Du sie aber nur als "Einwurfeinschreiben", so gilt die Kündigung als zugestellt, wenn der Postbote den Brief einwirft und einen entsprechenden Vermerk macht. Mit der Sendungsnummer kann man im Internet abfragen, ob das Einschreiben "eingeworfen" wurde. Der Empfänger muss dazu nicht zuhause sein oder auf die Post gehen, um das Einschreiben zu holen.

In jedem Falle besteht aber die Möglichkeit, zu behaupten, dass etwas ganz anderes in dem Brief war. Insofern ist der Rat schon richtig: Immer einen Zeugen zur Hand nehmen, der dann auch vor Gericht wirklich bezeugen kann, was in den Umschlag gesteckt worden ist.

Genauso gut kann es sein, dass der Postbote vom Kugelblitz getroffen wird und die Briefe verkohlen :)

In dem Fall wird der Brief nie zugestellt und Du musst selbst drauf reagieren, wenn der Rückschein nicht kommt oder im Internet Dein Brief nicht als eingeworfen markiert ist;-)

Telly
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[2.1.1.1.1.1] ElaHü antwortet auf Telly
09.03.2010 11:25
Benutzer Telly schrieb:

Wer sich mit dem Internet und seinem Browser bzw. Betriebssystem überhaupt nicht auskennt, sollte auch dort keine Geschäfte machen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt hier auch. Wenn die "Strafe" auch eher
"Lehrgeld" als eine "echte" Strafe im Sinne
des Gesetzes darstellt.

Solche Leute machen auch einfach einen Haken an die "AGB" und "Datenschutz-Bestimmungen" ohne
sie durchzulesen. > Telly

Das ist ja eine Behauptung
Óbwohl ich auch nicht weiß, wie man einen Screenshot macht, kriege ich es dennoch hin AGB`s und Datenschutzbestimmungen zu lesen und ich tue es auch.
Auch habe ich schon oft, trotz meiner Sreenshot- Unfähigkeit, Geschäfte im Internet gemacht und hatte damit bisher noch keine nennswerten Probleme.

Auch Kündigungen habe ich schon per Email durchgeführt, sofern dies angeboten wird. Aber ich kündige immer sehr rechtzeitig (wie Kai Petzke beschrieben) und wenn keine Reaktion kommt, dann schiebe ich eine schriftliche Kündigung per Einschreiben nach. Aber meist hat auch die Email ausgereicht. Bei der Firma Simply bekommt man jedoch den Eindruck, dass sie ganz bewußt so handeln, also Kündigungen ignorieren oder SIM- Pfand trotz Rücksendung abbuchen.
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[2.1.1.1.1.1.1] interessierter_Laie antwortet auf ElaHü
09.03.2010 11:35
Benutzer ElaHü schrieb:
Óbwohl ich auch nicht weiß, wie man einen Screenshot macht, kriege ich es dennoch hin AGB`s und Datenschutzbestimmungen zu lesen und ich tue es auch.
Auch habe ich schon oft, trotz meiner Sreenshot- Unfähigkeit,

ALT+Druck befördert den aktuellen Bildschirminhalt in die Zwischenablage und kann dann in in die gewünschte Anwendung eingefügt werden.
Mit Tools wie z.B. irfanview geht es auch noch etwas komfortabler.
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[2.1.1.1.1.1.2] Telly antwortet auf ElaHü
09.03.2010 12:57
Solche Leute machen auch einfach einen Haken an die "AGB" und "Datenschutz-Bestimmungen" ohne
sie durchzulesen. > Telly

Das ist ja eine Behauptung Óbwohl ich auch nicht weiß, wie man einen Screenshot macht, kriege ich es dennoch hin AGB`s und Datenschutzbestimmungen zu lesen und ich tue es auch.
Auch habe ich schon oft, trotz meiner Sreenshot- Unfähigkeit, Geschäfte im Internet gemacht und hatte damit bisher noch keine nennswerten Probleme.

Okay. So formuliert war es wohl zu absolut. Doch ich hoffe doch sehr, dass wenn Du keine Screenshots machst, doch wenigstens die relevanten Sachen ausdruckst, oder? Im normalen Geschäftsleben sorgt man doch auch dafür, dass man etwas "in der Hand" hat. Worauf will man sich denn später berufen? Auf eine Website, die stets immer nur den aktuellen Stand und nicht den für den abgeschlossenen Vertrag geltenden Bestandteil wiedergibt?

Auch Kündigungen habe ich schon per Email durchgeführt, sofern dies angeboten wird. Aber ich kündige immer sehr rechtzeitig (wie Kai Petzke beschrieben) und wenn keine Reaktion kommt, dann schiebe ich eine schriftliche Kündigung per Einschreiben nach. Aber meist hat auch die Email ausgereicht. Bei der Firma Simply bekommt man jedoch den Eindruck, dass sie ganz bewußt so handeln, also Kündigungen ignorieren oder SIM- Pfand trotz Rücksendung abbuchen.

Daher sollte man immer vorsichtig sein und vorsorglich Beweise sammeln; hinterher ist es dafür meist zu spät.

Telly
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[2.1.1.1.1.2] caslo antwortet auf Telly
09.03.2010 11:32
Benutzer Telly schrieb:
Benutzer caslo schrieb:

Wer sich mit dem Internet und seinem Browser bzw. Betriebssystem überhaupt nicht auskennt, sollte auch dort keine Geschäfte machen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Screenshots machen, mit der richtigen Anwendung einfügen und dann auch korrekt und lesbar ausdrucken gehört bestimmt nicht zum Internet-ABC und Du solltest es nicht mit dem Lesen von AGB vergleichen. Meine Oma nutzt das Internet seit vielen Jahren, kann lesen und versteht auch gut, was sie liest. Bei einem Screenshot hätte sie allerdings Probleme. Außerdem sind Mobilfunk-Startersets auch im Supermarkt erhältlich. Kündigen kann man dort allerdings nicht.

Du weißt schon, wer diesen Beitrag geschrieben hat? Nicht, dass Kai Petzke nie einen Fehler machen würde... aber wenn er sich hier im Forum aktiv beteiligt, dann hat das schon Hand und Fuß.

Sorry, das beeindruckt mich kaum. Für mich waren es theoretische Annahmen, unnötige Absicherungsversuche, die nahezu ad absurdum geführt werden oder schwierige Lösungsvorschläge, die womöglich nicht jeder versteht oder technisch umsetzen kann (z.B. Senioren) und die, sowieso keine 100%-Absicherung im Streitfall garantieren (außer wenn man stets vom Anwalt begleitet wird).

Ein Einschreiben mit Rückschein ist nun mal die gängigste Methode, die bei Vertragskündigungen meistens funktioniert und von vielen Leuten mit ähnlichen Erfahrungen empfohlen wird (googln).

Außerdem kannst Du selbst mal nach Einschreiben und so googln. Fälschlicherweise wird auch immer angenommen, das das Einschreiben mit Rückschein die beste Variante sei. Das ist sie nur, wenn der Empfänger das Einschreiben annimmt. Das werden Telcos in der Regel auch tun. Mir ist da noch kein anderer Fall bekannt.

Mir auch nicht, aber Du widersprichst dir gerade selbst .)

Genauso gut kann es sein, dass der Postbote vom Kugelblitz getroffen wird und die Briefe verkohlen :)

In dem Fall wird der Brief nie zugestellt und Du musst selbst drauf reagieren, wenn der Rückschein nicht kommt oder im Internet Dein Brief nicht als eingeworfen markiert ist;-)

oh mein Gott.... . Sorry, es sollte nur ein Witz sein... .
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[3] Bernd30 antwortet auf simplyFail
29.06.2010 20:15
Ja, SimplyTel ist wirklich ein Anbieter, der es von vornherein auf Kundenbeschiss anlegt. Allein schon aus hygienischen Gründen sollte man sich von diesem Anbieter unbedingt trennen.

Auch ich wollte/will mich von meinen beiden SimplyTel-Sim Karten trennen, ich habe dabei einen kleinen Vorteil, da ich Postpaid-Nutzer bin. Die Kündigung der einen Karte lief problemlos, da keine Rufnummernmitnahme beabsichtigt ist. Hier muss man nur unbedingt beachten, das SimplyTel die Karte nicht zum vereinbarten Kündigungstermin abschaltet, sondern schon vorher. Falls man dieses nicht erkennt, verpasst man evtl. die 3-Wochenfrist für die Rücksendung der Karte, die lt. AGB vom Zeitpunkt der Abschaltung läuft. Fies aber eben SimplyTel.

Bei der zweiten Karte will ich die Rufnummer mitnehmen. Hier spielt SimplyTel seine Machtposition voll aus und ich fände es wirklich gut, wenn sich langsam mal der Staatsanwalt für diese Bude interessiert. Im einzelnen:
Die Kündigung wird zwar bestätigt und ist über den persönlichen Account stets sichtbar. Ca. 18 Tage vor Vertragsende kommt ein Schreiben per Post, bei dem man bis 14 Tage vor Vetragsende bestätigen soll, das man immer noch die gleiche Person ist, ansonsten könne SimplyTel den neuen Anbieter nicht beauftragen. Man hofft hier natürlich, das man die Frist nicht einhalten kann bzw. die Antwort nicht per Einschreiben schickt. Letzteres habe ich leider gemacht. Der neue Anbieter weiß lt. Anfrage von nichts. Von SimplyTel gibt es jetzt keine Reaktion mehr, auch auf Anfragen per ServiceCenter. Man spekuliert darauf, das der Kunde die Kündigung zurückzieht, da er ja offensichtlich diese Nummer braucht und nicht am nächsten ersten ganz ohne dastehen will.
Ich werde wohl die Kündigung zurückziehen müssen, werde dann aber sofort wieder kündigen und das Schikaneschreiben nächstes Mal per Einschreiben schicken.
Ansonste bleibt nur noch der Rechtsweg oder aber man verzichtet auf seine alte Nummer.

Fazit: Hoffentlich geht diese Vebrecherbude SimplyTel bald vom Markt.




Benutzer simplyFail schrieb:
An alle Simply-Kunden:

Bitte passt bei der Kündigung auf. Man kann angeblich online bei simply kündigen. Dies habe ich Mitte September gemacht um meinen simply data Vertrag zum 31.10.2009 zu kündigen. Dies wurde online bestätigt. Vor ein paar Tagen habe ich festgestellt, dass das Geld für November wieder eingezogen wurde. Die Kündigung wurde einfach ignoriert!

Ich habe eine E-Mail an kuendigung@simplytel.de geschrieben, mit bitte um Aufklärung. Von dort kommt nur eine E-Mail, dass man die Online-Funktion benutzen soll.

Ich habe also zähneknirschend ein zweites Mal online "gekündigt". Wieder wurde die Kündigung nicht per E-Mail bestätigt, ich habe also wieder nichts in der Hand und simply kann den Vertrag einfach weiterlaufen lassen.

Ich werde jetzt schriftlich per Einschreiben kündigen und eine Frist zur Bestätigung der Kündigung setzen. Ich schlage alle Kunden vor, dies gleich so zu machen. Verlasst euch nicht auf
die Online-Kündigung, man hat nichts in der Hand!