Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Alte AGB simply


25.04.2008 18:48 - Gestartet von consta
Hat jemand die alten AGB (also vor Einführung der Administrationsgebühr) gespeichert und kann mir diese zuschicken? Wäre dafür sehr dankbar.
Menü
[1] partyhase antwortet auf consta
25.04.2008 23:07
Allgemeine Geschäftsbedingungen für SIMply-Mobilfunk (Stand 24.08.2005)
I. Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des
Dienstleistungsvertrages und regeln die Teilnahme des Kunden an
den Mobilfunkdiensten von SIMply, einer Marke der VICTORVOX AG,
Dießemer Bruch 100 in 47805 Krefeld (nachfolgend "VICTORVOX").
1.
Die Tarife für die Nutzung der Telekommunikation­sdienstleistungen
richten sich nach dem bei Vertragsschluss gültigen Tarifflyer, die
Preise für Serviceleistungen nach dem zum Zeitpunkt der
Inanspruchnahme oder Entstehung geltenden Servicepreisheft.
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennt
VICTORVOX nicht an, es sei denn, sie werden von VICTORVOX
ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2.
VICTORVOX kann die Geschäftsbedingungen, die
Leistungsbeschreibungen oder die Servicepreise ändern, indem die
Änderungen dem Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Sofern der
Kunde nicht binnen 4 Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung
schriftlich einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die
mitgeteilten Änderungen als genehmigt. VICTORVOX wird den
Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Beginn der Frist, die
Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Übt der
Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der
einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen
Geschäftsbedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
fortgesetzt.
3.
Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) - in der jeweils
aktuellen Fassung - gelten auch, wenn nachfolgend nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
4.
II. Dienstebereitstellung im Bereich Mobilfunk durch VICTORVOX
Zwischen den Netzbetreibern und VICTORVOX bestehen
Diensteanbieterverträge, aufgrund de-rer VICTORVOX in eigenem
Namen und auf eigene Rechnung für die Vermarktung der
GSM-Netze verantwortlich ist. VICTORVOX bietet insbesondere die
Möglichkeit, mit Hilfe des Mobiltele-fons Telefonanrufe zu tätigen und
entgegenzunehmen bzw. Datenverbindungen (Daten, Fax,
Kurzmitteilungen, UMTS, GPRS oder MMS) zu nutzen. Die
Erreichbarkeit aus anderen Netzen oder von Teilnehmern in anderen
Netzen ist davon abhängig, dass entsprechende
Zusammen-schaltungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen
Netzbetreibern bestehen.
1.
Auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen wird durch
VICTORVOX die Anbindung des Kunden an die GSM-Netze
herbeigeführt und deren Nutzung ermöglicht. Der Kunde hat zu
beachten, dass die von VICTORVOX angebotenen
Telekommunikationsdienst-leistungen mit Rücksicht auf den
gegenwärtigen Stand der Technik Einschränkungen unterliegen
können. Daher ist eine Nutzung des Mobiltelefons innerhalb
Deutschlands und in den übrigen eu-ropäischen Ländern nicht
flächendeckend gewährleistet und eine flächendeckende Versorgung
von VICTORVOX nicht zu verantworten. Das bereitzustellende Netz
hat gemittelt über die Fläche der Bundesrepublik Deutschland eine
über 365 Tage gemittelte mittlere Verfügbarkeit für den Aufbau von
Verbindungen von 97,5 %. Der Kunde erkennt an, dass die
ungestörte Teilnahme ferner aus zwingenden technischen Grün-den
nicht von jedem Standort aus möglich ist und die Verfügbarkeit
verschiedenen Umwelteinflüs-sen unterliegt (z.B. Abschirmung in
Gebäuden, Tunneln). Die Leistungspflicht von VICTORVOX unterliegt
deshalb den vorgenannten Einschränkungen, da diese außerhalb des
Einflussbereiches von VICTORVOX liegen. Schadensersatz- und
Regressansprüche aus der lückenhaften Verfügbarkeit eines Netzes
sind deshalb ausgeschlossen.
2.
Die Haftung für zeitweilige Unterbrechungen oder Beschränkungen
der Netzleistungen ist ausgeschlossen, wenn sie auf höherer Gewalt
beruhen. Das gleiche gilt für unvorhersehbare und von VICTORVOX
nicht zu vertretende Umstände, wenn diese die von VICTORVOX
angebotenen Leistungen vorübergehend unzumutbar erschweren
oder unmöglich machen, wie z.B. wesentliche Betriebsstörungen,
Energieversorgung­sschwierigkeiten, Arbeitskämpfe oder behördliche
Maßnahmen.
3.
VICTORVOX ist berechtigt, die Leistungen gegenüber dem Kunden in
dem Maße zu verändern, in dem auch VICTORVOX aufgrund von
Veränderungen der Netzbetreiber dazu gezwungen ist und diese für
den Kunden zumutbar sind. VICTORVOX kann die Leistungen auch
unabhängig von den Netzbetreibern in für den Kunden zumutbarer
Weise ändern und behält sich im Hinblick auf tech-nische
Änderungen vor, den Kunden in zumutbarem Maße zur technisch
notwendigen Mitwirkung bei Änderungen aufzufordern (z.B.
Änderung von Servicenummern oder Einwahlnummern für
SMS-Dienstleistungen). Der Kunde wird auf die Änderung
hingewiesen. Übersteigen die Ände-rungen das zumutbare Maß,
kann VICTORVOX diese gemäß Klausel I. 3. vornehmen.
4.
III. Vertragsbeginn
Der Vertrag kommt aufgrund eines vom Kunden ordnungsgemäß
ausgefüllten und unterschriebenen Kundenantrages und seiner
konkludenten Annahme durch VICTORVOX zustande, indem die
SIM-Karte freigeschaltet wird. Mit der Freischaltung (Aktivierung) der
SIM-Karte, die dem Kunden von VICTORVOX lediglich zum Gebrauch
überlassen und damit nicht Eigentum des Kunden wird (vgl. Klausel
XIII.7), beginnt zugleich die Laufzeit des Vertrages.
VICTORVOX ist nicht verpflichtet, den Antrag des Kunden
anzunehmen. VICTORVOX ist insbesondere berechtigt, die Annahme
des Antrages davon abhängig zu machen, dass eine positive
Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Kunden erteilt wird.
VICTORVOX behält sich ausdrücklich vor, den Antrag nicht
anzunehmen, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im
Rückstand ist, die sich aus einem früheren oder einem noch
bestehenden anderen Vertragsverhältnis mit VICTORVOX ergeben,
der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit oder über
Da-ten gemacht hat, die für die Feststellung und Beurteilung der
Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder wenn auf anderem Wege
Umstände bekannt geworden sind, die zu begründeten Zweifeln an
der Kreditwürdigkeit des Kunden führen.
2.
Sollte die Freischaltung nicht binnen fünfzehn Arbeitstagen nach dem
vom Kunden gewünschten Aktivierungsdatum erfolgen, so ist der
Kunde zum schriftlichen Widerruf des Antrages berechtigt. Der
Widerruf wird mit Zugang bei VICTORVOX wirksam.
3.
IV. Roaming / Internationale Verbindungen / Premiumdienste
Eine Freischaltung für Roaming- und internationale Dienste sowie für
Premiumdienste ist mit der Annahme des Kundenantrages nicht
verbunden und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. VICTORVOX
behält sich jedoch vor, Roaming ohne gesonderten Antrag des
Kunden freizuschalten, soweit der Kunde seine vertraglichen
Pflichten erfüllt.
1.
Roaming bedeutet, dass der Kunde mit seiner Netzkarte in
ausländischen GSM-Mobilfunknetzen für ankommende Dienste
erreichbar ist (ankommendes Roaming) und abgehende nationale
oder internationale Dienste in Anspruch nehmen kann (abgehendes
Roaming). Beide Arten des Roamings sind kostenpflichtig. Die
Roamingfreischaltung setzt voraus, dass zwischen den deutschen
und den ausländischen Netzbetreibern die entsprechenden
Abkommen bestehen.
2.
V. Rufnummernanzeige
Der Kunde kann jederzeit beantragen, dass seine Mobilfunknummer
zu einem angerufenen An-schluss übermittelt und dort angezeigt
wird. Die Rufnummer wird dann bei jedem vom Kunden angewählten
ISDN-Kunden oder anderen D- und E-Netz-Kunden sichtbar, soweit
die Kunden diesen Dienst ebenfalls nutzen. Die
Rufnummernübermittlung kann auf Antrag auch wieder
abge-schaltet/deaktiviert werden.
1.
Eine fallweise Aktivierung bzw. Deaktivierung der
Rufnummernübermittlung vor jedem Anruf ist nur durch eine
entsprechende Einstellung des Gerätes möglich, sofern diese
Funktion unterstützt wird.
2.
Die Aktivierung bzw. Deaktivierung der Rufnummernübermittlung
erfolgt mit einer zeitlichen Verzögerung nach Antragstellung.
3.
VI. Entgeltpflichtige Leistungen
Die Anschlussgebühr als einmaliges Entgelt für die Freischaltung der
Rufnummer im D- bzw. E-Netz wird mit der ersten Rechnung fällig.
Die monatlichen Verbindungsentgelte stellt VICTORVOX im
Nachhinein in Rechnung. Die Entgelte verstehen sich jeweils
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.
VICTORVOX weist ausdrücklich darauf hin, dass
Roamingverbindungen, Verbindungen zu Premiumdiensten sowie
über das Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommene
Mehrwerdienste verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden
können und deshalb eine verzögerte Abrechnung erfolgen kann. Dies
erfolgt dann in einer der darauf folgenden Rechnungen.
2.
Das Entgelt für SMS-Dienstleistungen entsteht mit der Versendung
der Nachricht in das Netz des Empfängers. Die Zustellung von SMS
an den jeweils gewünschten Empfänger ist von dessen Erreichbarkeit
abhängig. SMS, die nicht innerhalb von 48 Stunden zustellbar sind,
werden aus technischen Gründen gelöscht.
3.
Bearbeitungsentgelte für sonstige Dienstleistungen sowie Entgelte,
die bei Vertragsbeendigung entstehen, berechnet VICTORVOX in der
Regel nach Erbringung oder mit der Schlussrechnung.
4.
VII. Entgelthöhe und -anpassung / Begrenzung der monatlichen
Entgelthöhe
VICTORVOX behält sich vor, die Entgelte entsprechend den
eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von
Tarifverträgen, Preiserhöhungen der Netzbetreiber, der Steuern und
der sonstigen von VICTORVOX zu tragenden Kosten zu erhöhen.
VICTORVOX wird den Kunden von einer Entgeltänderung rechtzeitig
in geeigneter Weise in Kenntnis setzen. Änderungen zu Ungunsten
des Kunden erfolgen gemäß Klausel I.3.
1.
VICTORVOX weist daraufhin, dass eine Begrenzung der monatlichen
Entgelthöhe (§ 18 TKV) während der gesamten Vertragslaufzeit nur
mit dem VICTORVOX-Produkt "Prepaid" realisiert werden kann.
2.
VIII. Rechnungserstellung und Zahlung / Einwendungen
Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte stellt
VICTORVOX in der Regel monatlich in Rechnung. VICTORVOX behält
sich ausdrücklich vor, in Ausnahmefällen auch in kürzeren oder
längeren Zeitabständen abzurechnen. Darüber hinaus behält sich
VICTORVOX vor, auch andere vom Kunden in Anspruch genommene
Dienstleistungen außerhalb des Bereichs Mobilfunk über diese
Rechnung abzurechnen.
Sämtliche Beträge werden mit dem Zugang der Rechnung beim
Kunden zur Zahlung fällig.
2.
Die Rechnung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht
innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich
widersprochen und Einwendungen gegen einzelne Forderungen oder
den Rechnungsbetrag insgesamt erhoben hat. Auf diese Rechtsfolge
wird VICTORVOX den Kunden in den einzelnen Rechnungen
hinweisen.
3.
Es wird darauf hingewiesen, dass VICTORVOX von der
Nachweispflicht für die Einzelverbindungen nach § 16 TKV insoweit
befreit ist, wie VICTORVOX aufgrund der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen bzw. auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zur
sofortigen Löschung der Verkehrs- und Nutzungsdaten verpflichtet
ist. Eine vollständige Überprüfung der Rechnung innerhalb der
Speicherfristen ist dann möglich, wenn der Kunde die vollständige
Spei-cherung der Zielrufnummern oder deren Kürzung um die letzten
drei Stellen verlangt hat (vgl. Klausel XI.2). Nach dem Ablauf der
Speicherfrist ist eine Überprüfung der Abrechnungsdaten nicht mehr
möglich, falls der Kunde nicht vor Ablauf Einwendungen erhoben hat.
Hierauf wird VICTORVOX in den einzelnen Rechnungen hinweisen.
4.
VICTORVOX behält sich vor, sämtliche dem Kunden nicht
abgerechnete Entgelte, die während der Vertragslaufzeit angefallen
sind, auch noch nach Zugang der Schlussrechnung in Rechnung zu
stellen.
5.
Der Kunde gerät automatisch und auch ohne vorherige Mahnung mit
der Zahlung der Rechnung in Verzug, wenn diese nicht innerhalb von
30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang beglichen ist. Befindet sich der
Kunde in Verzug, werden - vorbehaltlich der Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens - Zinsen in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäi-schen Zentralbank
berechnet.
6.
Im Falle der Einwilligung des Kunden werden die Entgelte per
Lastschrift eingezogen. Der Kunde trägt Sorge für die ausreichende
Deckung des angegebenen Kontos zu dem Zeitpunkt des
Lastschrifteinzugs. Wenn der Grund für eine von dem Geldinstitut
zurückgegebene Lastschrift in den Verantwortungsbereich des
Kunden fällt, behält sich VICTORVOX vor, eine Bearbeitungsgebühr
gemäß des zum Zeitpunkt der Rücklastschrift gültigen
Servicepreisheftes zu erheben.
7.
Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, weil er eine andere
Zahlungsweise wünscht, bedarf dies einer gesonderten
Vereinbarung. In diesem Fall und auch im Falle des Widerrufs der
bestehenden Einzugsermächtigung behält sich VICTORVOX vor,
aufgrund des dadurch erhöhten Be-arbeitungsaufwandes eine
Bearbeitungsgebühr gemäß des zum Zeitpunkt der jeweiligen
Zahlung gültigen Servicepreisheftes zu erheben.
8.
Soweit der Kunde VICTORVOX einen Rechnungsbetrag überweist,
trägt der Kunde durch Angabe seiner Kundennummer auf dem
Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleistete Zahlungen
den Forderungen von VICTORVOX eindeutig zugeordnet werden
können. Ist dies nicht der Fall, haftet der Kunde für hierdurch
verursachte zusätzliche Aufwendungen und Schäden.
9.
Sofern der Kunde einen Dritten zum Rechnungsempfang ermächtigt,
ist VICTORVOX während und auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit
berechtigt, mit unmittelbarer Wirkung für und gegen den Kunden
Willenserklärungen bezüglich der Rechnung gegenüber dem Dritten
abzugeben und vom Dritten entgegenzunehmen. Der Dritte ist zum
Empfang von Kontoauszügen des jeweiligen Rechnungskontos
ermächtigt.
10.
Rechnung-online 11.
a. Leistungen und Nutzung
aa. VICTORVOX ermöglicht dem Kunden im Rahmen der
bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten,
seine Rechnung in einem Rechnungssystem über
www.simply-card.de abzurufen. Die bereitgestellten
Rechnungsdaten umfassen alle Positionen, die auch in einer
Rechnung der VICTORVOX AG auf Papier enthalten sind.
bb. Die online-Rechnung wird dem Kunden auf Wunsch mit
einem Einzelverbindungsnachweis (EVN) zur Verfügung
gestellt. Für den EVN müssen die Voraussetzungen des § 97
Telekommuni-kationsgesetz (TKG) sowie § 14
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)
vorliegen.
cc. Die Rechnung in Papierform entfällt für den Kunden, soweit
er sich für die alleinige Nutzung dieses Services entschlossen
hat.
dd. Der Kunde kann die Rechnungsdaten über die Eingabe der
Mobilfunknummer und eines persönlichen Kennwortes abrufen.
Der Kunde kann jederzeit sein Passwort selbständig ändern.
ee. Die Nutzung der online-Rechnung durch Abrufen der
Rechnungsdaten erfolgt über einen Internet-Zugang, den der
Kunde selbst und auf eigene Kosten bereitzustellen hat.
ff. VICTORVOX hält die Rechnungsdaten jeweils 24 Monate,
den Einzelverbindungsnachweis 80 Tage ab der in Ziffer
11.b.aa. genannten Zugangsfiktion in dem Rechnungssystem
zum Abruf für den Kunden bereit. Nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses werden die Rechnungsdaten noch drei
Monate in dem Rechnungssystem vorgehalten und
anschließend gelöscht.
gg. VICTORVOX erbringt jeweils nach Vereinbarung im
Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt die Ausstellung einer
nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) belegfähigen Rechnung
in Papierform ohne Einzelverbindungsnachweis als zusätzliche
Leistung.
b. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden/
Zahlungsbedingungen
aa. Der Kunde ist verpflichtet die Rechnungsdaten regelmäßig
in dem Rechnersystem abzurufen. Nicht abgerufene
Rechnungen gelten mit dem dritten Werktag nach
Bereitstellung der Rech-nungsdaten als zugegangen
(Zugangsfiktion).
bb. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten seines persönlichen
Access-Passes vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte
geschützt aufzubewahren. Insbesondere hat der Kunde
VICTORVOX unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn
er vermutet, dass unberechtigte Dritte von den Daten Kenntnis
erlangt haben oder ein Missbrauchsfall vorliegt. Diese
Mitteilung ist per E-Mail an die E-Mail-Adresse
kundenbetreuung@simply-card.de zu richten. Die telefonische
Mitteilung kann unter der Rufnummer
0900/3745547
(€ 1,24/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG)
erfolgen.
cc. Der Kunde ist verpflichtet, alle derzeit und künftig zum
Haushalt gehörenden Mitbenutzer/-innen darüber zu
informieren, dass mit der online-Rechnung umfangreiche
rechnergestützte Aus-wertungen und Analysen der
Einzelverbindungsdaten ermöglicht werden, die Rückschlüsse
auf das Telefonverhalten der Mitbenutzer/ -innen zulassen.
c. Haftung / Haftungsbeschränkung für die elektronische
Übermittlung
aa. Für die elektronische Übermittlung der Rechnungsdaten bei
Abruf durch den Kunden gilt fol-gende Haftungsbeschränkung:
VICTORVOX haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft für alle
darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet VICTORVOX nur, wenn VICTORVOX
hierdurch mit ih-rer Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre
Leistung unmöglich geworden ist oder wenn VICTORVOX eine
wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen
Fällen haftet VICTORVOX für darauf zurückzuführende
Personenschäden unbeschränkt, für Sach- und
Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss
vernünftigerweise zu rechnen war, ist die Haftung auf einen
Höchstbetrag von EUR 5.000,- beschränkt.
bb. Befindet sich VICTORVOX mit ihrer Leistung in Verzug, so
haftet VICTORVOX nur dann un-beschränkt, wenn der
Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
IX. Rückerstattungsansprüche / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Soweit Rückerstattungsansprüche (z.B. aus Über- oder
Doppelzahlungen) gegen VICTORVOX bestehen, werden diese
spätestens am Ende der Vertragslaufzeit dem Rechnungskonto des
Kunden gutgeschrieben und ab einem Mindestbetrag von EUR 5,- mit
der nächstfälligen Forderung verrechnet. Sofern keine offenen
Forderungen seitens VICTORVOX bestehen, erfolgt die Auszah-lung
ab einem Mindestbetrag von EUR 5,- auf das VICTORVOX bekannte
Konto des Kunden oder dessen, der die Zahlung geleistet hat.
1.
Der Kunde kann gegen Ansprüche von VICTORVOX nur aufrechnen,
wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden auf
diesem Vertragsverhältnis (identische Kundennummer) beruht und
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
2.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Ansprüche von
VICTORVOX ist zulässig, wenn die Forderung des Kunden auf diesem
Vertragsverhältnis (identische Kundennummer) beruht und
rechtskräftig festgestellt oder unstrittig ist.
3.
X. Sicherheitsleistung
VICTORVOX ist berechtigt, das Zustandekommen des Vertrages von
der Erbringung einer Sicherheitsleistung, deren Höhe im Ermessen
von VICTORVOX liegt, abhängig zu machen.
1.
Sollten nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die zu
begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit
des Kunden führen, ist VICTORVOX berechtigt, eine
Sicherheitsleistung zu fordern. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird
auf der Grundlage des erwarteten Entgeltaufkommens von zwei
Monaten berechnet.
2.
VICTORVOX behält sich vor, eine Sicherheitsleistung zu verlangen,
wenn der Kunde nicht über die zur Bonitätsprüfung erforderlichen
Unterlagen (z.B. persönliche Bankkarte) verfügt.
3.
VICTORVOX wird eine Erhöhung der Sicherheitsleistung verlangen,
wenn die Monatsentgelte des Kunden die gewährte Sicherheit
zweimal um mindestens 20 % innerhalb eines Zeitraums von sechs
Monaten oder innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten einmal
um mindestens 50 % übersteigen.
4.
Ist eine von dem Kunden erbrachte Sicherheitsleistung ganz oder
teilweise aufgebraucht, so ist der Kunde verpflichtet, die
angeforderte Sicherheit binnen drei Wochen zu leisten. Andernfalls
ist VICTORVOX berechtigt, den Anschluss nach Maßgabe von § 19
TKV in Verbindung mit § 321 BGB zu sperren, bis die
Sicherheitsleistung auf ihre ursprüngliche Höhe aufgefüllt worden ist.
Dies gilt nicht, wenn die Sperrung wegen verhältnismäßiger
Geringfügigkeit des rückständigen Teils der Entgelte bzw. der
aufzufüllenden Sicherheit unangemessen wäre. VICTORVOX behält
sich ausdrücklich weitergehende gesetzliche oder durch diese
Geschäftsbedingungen begründete Rechte vor.
5.
VICTORVOX wird die Sicherheitsleistung nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses zurückgewähren, sobald keine Ansprüche dem
Kunden gegenüber mehr bestehen.
6.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist VICTORVOX berechtigt, sich aus
der Sicherheitsleistung zu befriedigen.
7.
XI. Datenschutz
VICTORVOX wird bei der Verarbeitung der Kundendaten die
datenschutzrechtlichen Vorschriften wie z.B.
Bundesdatenschutzgesetz, Teledienstedatenschutzgesetz und TKG
beachten.VICTORVOX darf Daten insbesondere erheben, speichern
und verarbeiten, soweit dies für die Be-gründung, Änderung sowie
Durchführung des Vertrages oder dessen Abrechnung erforderlich ist.
1.
Hat der Kunde nicht die sofortige Löschung der Verkehrs- und
Nutzungsdaten beantragt, wird VICTORVOX diese für
Abrechnungszwecke (vgl. Klausel VIII.4) innerhalb der Speicherfrist
von 80 Tagen ab Rechnungsversand je nach Beantragung vollständig
oder um die letzten drei Ziffern gekürzt speichern. VICTORVOX weist
darauf hin, dass bei einer von dem Kunden beantragten sofortigen
Löschung der Verkehrs- und Nutzungsdaten oder nach Ablauf der
Speicherfrist eine nachträgliche Prüfung der Abrechnungsdaten durch
VICTORVOX nicht mehr möglich und VICTORVOX nach § 16 TKV
vom Nachweis für die Einzelverbindungen befreit ist. Der Kunde
weist sämtliche Nutzer seines Anschlusses auf die Speicherung der
Verkehrs- und Nutzungsdaten hin, sofern der Kunde einen
Einzelgesprächsnachweis beantragt hat.
2.
a. VICTORVOX ist zur Beitreibung von Forderungen im Falle eines
außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens berechtigt, die zur
Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen z. B. an
ein Inkassounternehmen weiterzugeben.
b. VICTORVOX darf die erhobenen Bestands-, Verkehrs- und
Nutzungsdaten verarbeiten, insbe-sondere an Netzbetreiber und
andere Telekommunikati­onsdienstleister übermitteln, sofern diese
zur Aufdeckung des Missbrauchs von
Telekommunikati­onseinrichtungen und der missbräuchlichen
Inanspruchnahme von Dienstleistungen beitragen können und
tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.
c. Erteilt der Kunde gegenüber VICTORVOX sein Einverständnis, darf
VICTORVOX die Be-standsdaten des Kunden auch für Zwecke der
Beratung, Werbung und Marktforschung verwen-den. Ebenfalls darf
VICTORVOX mit dem Einverständnis des Kunden dessen Daten zur
bedarfsgerechten Gestaltung von
Telekommunikation­sdienstleistungen nutzen, wobei die Daten des
An-gerufenen unverzüglich anonymisiert werden müssen.
3.
Mit der im Antragsformular erklärten Zustimmung darf VICTORVOX
die Mobilfunknummer des Kunden, seinen Namen, seine Anschrift
sowie gesetzlich vorgesehene weitere Daten zur Aufnahme in
öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse und
für Telefonauskünfte entsprechenden Anbietern zur Verfügung
stellen. Im weiteren erfolgt die Telefonauskunft über den Namen
oder den Namen und die Anschrift des Kunden, auch wenn nur seine
Rufnum-mer bekannt ist (sog. Inverssuche). Der Kunde kann der
Auskunftserteilung und der Inverssuche jederzeit gegenüber dem
Anbieter oder VICTORVOX widersprechen. Die Leistung von
VICTORVOX beschränkt sich auf die Weitergabe der Daten. Für die
Richtigkeit der Eintragung übernimmt VICTORVOX keine Gewähr.
4.
XII. Sperrung des Teilnehmers/ Entsperrung
VICTORVOX behält sich vor, bei Nichteinlösung der Lastschrift aus
von dem Kunden zu vertre-tenden Gründen oder bei Nichtbezahlung
der Rechnung den Anschluss des Kunden bis zum Ein-gang der
fälligen Entgelte zu sperren, wenn der Kunde mit zwei aufeinander
folgenden Monats-entgelten oder einem Betrag von mehr als EUR
75,- in Verzug ist und eine etwaige geleistete Si-cherheit verbraucht
ist oder erhebliche Zweifel an der Kreditwürdigkeit und
Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen. Die Sperrung aus diesem
Grund unterbleibt, wenn der Kunde begründete Einwendungen
gegen die Rechnung erhoben hat und einen Durchschnittsbetrag der
letzten sechs Monate bezahlt hat. VICTORVOX ist auch nach
Maßgabe von § 19 TKV zur Sperrung des An-schlusses des Kunden
berechtigt:
1.
a. wenn der Kunde Veranlassung zur fristlosen Kündigung des
Vertragsverhältnisses gibt;
b. wenn eine Gefährdung der Einrichtung des Anbieters,
insbesondere des Netzes, durch Rück-wirkungen von
Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
droht;
c. wenn das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer
späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit
erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
entrichtet und geleis-tete Sicherheiten verbraucht sind und die
Sperre nicht unverhältnismäßig ist.
Für den Fall, dass der Kunde VICTORVOX keinen postzustellfähigen
Wohnsitz mitteilt und die Post mit dem Vermerk "unzustellbar,
unbekannt verzogen, etc." zurückkommt, ist VICTORVOX berechtigt,
den Anschluss des Kunden für abgehende Verbindungen bis zur
Ermittlung einer neu-en postzustellungsfähigen Anschrift zu sperren.
VICTORVOX behält sich vor, die Kosten für die Anschriftenermittlung
dem Kunden in Rechnung zu stellen.
2.
VICTORVOX ist berechtigt, den Anschluss, insbesondere zum Schutz
des Kunden, vollständig zu sperren für den Fall, dass ein stark von
der jeweiligen Gesprächsnorm des Kunden abweichendes
Gesprächsaufkommen registriert wird (besonders bezüglich der
Nutzung von Roaming- und internationalen Diensten sowie
Premiumdiensten) und/oder der eindeutige Verdacht des
Missbrauchs des Anschlusses besteht.
3.
Die Kosten der Sperrung trägt der Kunde. In dem Zusammenhang
bleibt VICTORVOX das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach
Klausel XVI. vorbehalten.
4.
Die Entsperrung von Anschlüssen kann montags bis freitags in der
Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer 01805 00 44 82
erfolgen.
5.
XIII. Verpflichtung und Haftung des Teilnehmers / SIM-Karte und
SIM-Kartenpfand / Plug-In
Der Kunde hat VICTORVOX jede Änderung seines Namens, seiner
Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seines Kontos und
ähnlicher, für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände
unverzüglich, wahrheitsgemäß und unter ausdrücklicher Angabe
seiner Mobilfunknummer und Kundennummer im Kundenportal auf
www.simply-card.de oder per E-Mail an die E-Mail Adresse
kundenbetreuung@simply-card.de schriftlich mitzuteilen.
1.
Hat der Kunde auf dem Antragsformular ein persönliches Kennwort
bestimmt, so kann er bei der SIMply-Hotline unter Nennung dieses
persönlichen Kennwortes die Änderung der unter Ziffer 1 genannten
Daten, die Sperrung seines Anschlusses oder die Änderung sonstiger
Dienstleistungen veranlassen.
2.
Dem Kunden ist bekannt, dass er sein persönliches Kennwort geheim
halten muss und es Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf
(vgl. Ziffer 9).
3.
Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Endgeräte für die Teilnahme in
den GSM-Netzen zu verwenden, die den
GSM-Zulassungsbedingungen entsprechen und eine gültige
Typzulassung auf-weisen.
4.
Der Kunde ist verpflichtet, seine SIM-Karte vor missbräuchlicher
Nutzung sowie gegen Abhandenkommen zu sichern und sie
sorgfältig aufzubewahren. Die persönliche Identifikationsnummer
(PIN) darf nicht abgeschaltet, nicht zusammen mit dem Telefon
aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
5.
Der Kunde hat eine missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der
SIM-Karte unter Nennung der Rufnummer und des persönlichen
Kennwortes unverzüglich schriftlich per E-Mail und vorab tele-fonisch
zwecks Sperrung der SIM-Karte mitzuteilen. Diese Mitteilung ist per
E-Mail an die E-Mail-Adresse kundenbetreuung@simply-card.de zu
richten. Die telefonische Mitteilung kann unter der Rufnummer
0900/3745547 (€ 1,24/Minute aus dem Festnetz der Deutschen
Telekom AG) erfolgen.
6.
Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum von
VICTORVOX. Hierfür erhebt VICTORVOX ein SIM-Kartenpfand in
Höhe von EUR 25,56 zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Nach
Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des
Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb von 3
Wochen in einwandfreiem Zustand an VICTORVOX zurückzusenden.
Verstößt der Kunde hiergegen, behält VICTORVOX das Pfand als
pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 25,56 zzgl. der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer ein, falls VICTORVOX keinen
höheren oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Dies
gilt auch bei Verlust oder Abhanden-kommen sowie Defekt der
SIM-Karte, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
7.
Im Falle des Verlustes oder des Abhandenkommens der SIM-Karte
bleibt der Kunde zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte
verpflichtet, die infolge der Benutzung der SIM-Karte durch Drit-te
bis zum Eingang der Mitteilung über den Verlust oder das
Abhandenkommen angefallen sind. Dies gilt auch für Verbindungen,
die im Zeitpunkt der Sperrung noch aufgebaut sind. Die
Zah-lungspflicht des Kunden bezüglich des monatlichen Entgeltes
und des Mindestverbrauchs bleibt hiervon unberührt.
8.
Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines
Mobilfunkanschlusses zu gestatten. In diesem Fall bleibt der Kunde
Vertragspartner und haftet uneingeschränkt für sämtliche, sich aus
diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die
9.
Entgeltzahlungspflicht. Für das Verhalten Dritter, denen der Kunde
die Benutzung der/des SIM-Karte/Plug-In in zurechenbarer Weise
ermöglicht hat, haftet der Kunde also wie für eigenes Verhalten.
Der Kunde verpflichtet sich, die aufgrund dieses Vertrages
überlassene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vereinbarten
Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende
oder gewerbliche Nutzung zur Erbringung von (Mobilfunk-)
Dienstleistungen für Dritte ist untersagt und berechtigt VICTORVOX
zur außerordentlichen Kündigung. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
10.
XIV. Diensteaufhebung
VICTORVOX behält sich vor, den Dienst aus folgenden Gründen zeitweise,
teilweise oder ganz einzustellen:
a. wenn der Kunde trotz Abmahnung schuldhaft gegen wesentliche
Vertragspflichten verstößt;
b. wenn der Kunde durch eine schuldhafte Handlung oder Unterlassung die
Qualität des Dienstes beeinträchtigt oder die Funktion des Dienstes stört;
c. wenn einer der Gründe aus Klausel II.2. - 4. vorliegt.
XV. Kündigung von Rechnung online
Die Nutzung des Service der online-Rechnung endet automatisch mit
Beendigung des Kundenver-hältnisses.
1.
Der Service online-Rechnung ist jederzeit kündbar. Die
Rückumstellung auf die Rechnung in Pa-pierform erfolgt dann zum
nächstmöglichen Rechnungslauf. Die Kündigung kann mündlich oder
in schriftlicher Form per E-Mail erfolgen und ist zu richten an die
Telefonnummer 0900/3745547 (€ 1,24/Minute aus dem Festnetz der
Deutschen Telekom AG) oder an die E-Mail-Adresse
kundenbetreuung@simply-card.de.
2.
XVI. Ausserordentliche Kündigung durch VICTORVOX
VICTORVOX ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere
berechtigt, wenn
a. der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Monatsentgelten oder
einem Betrag von mehr als EUR 75,- in Verzug ist und eine etwaige
geleistete Sicherheit verbraucht ist oder erhebliche Zweifel an der
Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen;
maßgeblich für die Beendigung des Verzugs ist der rechtzeitige
Zahlungseingang bei VICTORVOX.
b. insbesondere, wenn ein unter Klausel XIII. genannter
Vertragsverstoß vorliegt.
1.
VICTORVOX kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat den
Vertrag kündigen, wenn der Kunde in drei aufeinander folgenden
Monaten keine abgehenden Gespräche führt.
2.
VICTORVOX ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die
Diensteanbieterverträge zwischen den Netzbetreibern und
VICTORVOX -unabhängig vom Grund- aufgehoben werden.
3.
XVII. Ordentliche Kündigung
Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen. 1.
Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit schriftlich unter
Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen.
2.
VICTORVOX behält sich vor, den Vertrag nach Ablauf von 24
Monaten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich
zu kündigen.
3.
VICTORVOX weist den Kunden darauf hin, dass die Abschaltung der
SIM-Karte in der Regel erst im Laufe des letzten Tages des Monats
der Vertragsbeendigung erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin
entstandene Entgelte zu bezahlen.
4.
Der Kunde hat die Kündigung unter ausdrücklicher Angabe seiner
Mobilfunknummer und Kundennummer schriftlich per E-Mail an die
E-Mail-Adresse kundenbetreuung@simply-card.de zu senden.
5.
XVIII. Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
Die Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag kann er
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von VICTORVOX auf Dritte
übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
1.
Sollten die Diensteanbieterverträge zwischen den Netzbetreibern und
VICTORVOX aufgehoben werden oder sollte VICTORVOX aus einem
anderen Grund die von den jeweiligen Netzbetreibern angebotenen
Dienste und Leistungen nicht mehr erbringen können, wird das
Kundenverhältnis auf einen anderen Diensteanbieter oder
Netzbetreiber des vom Kunden gewählten Netzes ( T-Mobile
Deutschland GmbH, 53184 Bonn; Vodafone GmbH, 40543
Düsseldorf; e-Plus Service GmbH, 14425 Potsdam) übertragen. Der
Kunde stimmt der Übertragung des Kundenverhältnisses zu.
2.
XIX. Haftung von VICTORVOX
Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses eingetretene
Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss und
unerlaubter Handlung, ersetzt VICTORVOX dem Kunden, sofern
VICTORVOX den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
hat nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 3.
1.
Für Fälle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von VICTORVOX 2.
ausgeschlossen. Der Aus-schluss gilt jedoch nicht, wenn VICTORVOX
wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt. In diesen
Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen
Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
vernünftigerweise vorhersehbar waren.
VICTORVOX haftet für grob fahrlässig verursachte
Vermögensschäden nach § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von
EUR 12.500,- je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden
ist die Haftung auf EUR 10.000.000,- je schadensverursachendem
Ereignis begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der
Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
3.
Ein genereller Haftungsausschluss besteht für Schäden, die sich aus
dem Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von
Einrichtungen der Verbindungsnetzbetreiber bzw. der
ent-sprechenden in- und ausländischen Anbieter ergeben. Die
Haftung von VICTORVOX ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden,
die durch unberechtigte Eingriffe seitens des Kunden entstanden
sind.
4.
Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen
des Netzbetreibers eintreten, haftet VICTORVOX dem Kunden nur in
demselben Umfang, wie der Netzbetreiber im Rahmen der zugrunde
liegenden Verordnungen seinerseits gegenüber VICTORVOX haftet.
Hiervon ausgenommen ist die Haftung von VICTORVOX sowie des
Netzbetreibers aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5.
Die Haftungsausschlüsse gelten nicht für Körperschäden. 6.
XX. Bonitätsprüfung / Schufa-Klausel
Soweit der Kunde im Antragsformular einwilligt, darf VICTORVOX die
Daten des Kunden auch wie folgt verarbeiten (SCHUFA-Klausel):
a. Der Kunde willigt ein, dass VICTORVOX der für den Kunden
zuständigen SCHUFA HOLDING AG, Hagenauer Straße 44, 65203
Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme und
Beendigung dieses Telekommunikationsvertrages übermittelt und
Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA einholt.
b. Unabhängig davon wird VICTORVOX der SCHUFA auch Daten
aufgrund nicht vertragsgemäßem Verhaltens (z.B. offener Saldo nach
Kündigung, Kartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen
nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach
Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
c. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre
Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur
Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.
Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute,
Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA
Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige
Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit
gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur
Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall
glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA
Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die
SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem
Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung
des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
d. Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn
betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen
über das SCHUFA- Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein
Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adressen
der SCHUFA lauten:
SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845
Bochum
SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056
Hannover
e. Der Kunde willigt ein, dass im Fall des Wohnsitzwechsels die
bisher zuständige SCHUFA die Daten an die zuständige SCHUFA des
neuen Wohnortes übermittelt.
1.
Darüber hinaus ist VICTORVOX berechtigt, den Namen und die
Adresse des Kunden sowie den Tatbestand einer etwaigen
Leistungsstörung an die Vereine Creditreform, D&B Schimmelpfeng
AG, Süd-West-Inkasso, Mercator Inkasso, DeFacto Inkasso, Tesch
Inkasso, Intrum-Justitia, Dr. Dausend Inkasso und die Auskunftei
Bürgel zu deren Schutz vor finanziellen Verlusten und zur
Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden zu melden, wenn
VICTORVOX aufgrund gesetzli-cher Bestimmungen oder dieser
Geschäftsbedingungen zu einer außerordentlichen Kündigung
berechtigt ist.
2.
Schließlich ist VICTORVOX im Falle der Einwilligung des Kunden in
die "SCHUFA- Klausel" berechtigt im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgesetzes ( z.B. BDSG,
TKG) unter Vornahme danach vorgeschriebener Interessenabwägung
zum Zwecke der Vermeidung von Missbrauch von
Telekommunikation­sdienstleistungen und zum Zwecke der
Bonitätsprüfung anhand der persönlichen Daten des Kunden vor der
Freischaltung und während der Dauer des Vertragsverhältnisses
Kreditauskünfte bei SCHUFA, CEG, Bürgel (Fraud Prevention Pool),
InFoScore, Informa und ggf. weiteren Auskunfteien einzuholen,
sowie Daten an diese Auskunfteien, anerkannte
Wirtschaftsauskunfts- und Warendienste, andere
3.
Informationen https://service.simply-card.de/service.php?action=agb
10 von 10 24.08.2005 18:21
Telekommunikationsanbieter und Netzbetreiber zu melden. Die
Kontaktadressen erhält der Kunde bei Bedarf unter 0900/3745547 (€
1,24/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG).
XXI. Sonstige Vereinbarungen
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die
Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des
Vertragsverhältnisses nicht.
1.
Gerichtsstand ist Krefeld, sofern der Kunde Kaufmann oder
juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ein etwaiger
ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. VICTORVOX
ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen
Gerichtsstand zu klagen.
2.
Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
3.
VICTORVOX AG, Krefeld - Ein Unternehmen der Drillisch AG
Stand: Juni 2005
Menü
[1.1] partyhase antwortet auf partyhase
25.04.2008 23:09
Ich habe mal die geltenden AGBs für Simply Postpaid aus dem August 2005 gepostet.

Gruß,
ph
Menü
[1.1.1] RE: Alte AGB simply Dez. 2005-. siehe unten
kapstadt antwortet auf partyhase
27.04.2008 11:21















AGB - simply prepaid

Allgemeine Geschäftsbedingungen der simply Communication GmbH für simply-Mobilfunk (Prepaid)
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Dienstleistungsvertrages und regeln die Teilnahme des Kunden an dem Prepaid-Mobilfunkdienst der simply Communication GmbH, Wil-helm-Röntgen Str. 1-5, 63477 Maintal.
Die Tarife für die Nutzung der Telekommunikation­sdienstleistungen richten sich nach der bei Ver-tragsschluss gültigen Tarifübersicht, die Preise für Serviceleistungen nach dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme oder Entstehung geltenden Servicepreisliste. Alle Informationen sind einsehbar unter www.simplyTel.de
2. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennt simply nicht an, es sei denn, sie wer-den von simply ausdrücklich schriftlich bestätigt.
3. simply kann die Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibungen oder die Servicepreise ändern, indem die Änderungen dem Kunden schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Sofern der Kunde nicht binnen 4 Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich per E-Mail einzel-nen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt. simply wird den Kunden in der schriftlichen Mitteilung auf den Beginn der Frist, die Bedeutung und die Folgen seines Schweigens hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingun-gen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt.
4. Die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) –in der jeweils aktuellen Fassung- gelten auch, wenn nachfol-gend nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
II. Dienstebereitstellung im Bereich Mobilfunk durch simply
1. Zwischen dem Netzbetreiber T-Mobile und simply besteht ein Diensteanbietervertrag, aufgrund dessen simply in eigenem Namen und auf eigene Rechnung für die online-Vermarktung des GSM-Netzes verantwortlich ist. simply bietet insbesondere die Möglichkeit, mit Hilfe des Mobiltele-fons Telefonanrufe zu tätigen und entgegenzunehmen bzw. Datenverbindungen (Daten, Fax, Kurzmitteilungen, GPRS oder MMS) zu nutzen. Die Erreichbarkeit aus anderen Netzen oder von Teilnehmern in anderen Netzen ist davon abhängig, dass entsprechende Zusammenschaltungs-vereinbarungen zwischen den jeweiligen Netzbetreibern bestehen.
2. Auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen wird durch simply die Anbindung des Kunden an das GSM-Netz herbeigeführt und dessen Nutzung ermöglicht. Der Kunde hat zu beachten, dass die von simply angebotenen Telekommunikation­sdienstleistun-gen mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik Einschränkungen unterliegen kön-nen. Daher ist eine Nutzung des Mobiltelefons innerhalb Deutschlands und in den übrigen europä-ischen Ländern nicht flächendeckend gewährleistet und eine flächendeckende Versorgung von simply nicht zu verantworten. Das bereitzustellende Netz hat gemittelt über die Fläche der Bun-desrepublik Deutschland eine über 365 Tage gemittelte mittlere Verfügbarkeit für den Aufbau von Verbindungen von 97,5 %.
Der Kunde erkennt an, dass die ungestörte Teilnahme ferner aus zwingenden technischen Grün-den nicht von jedem Standort aus möglich ist und die Verfügbarkeit verschiedenen Umwelteinflüs-sen unterliegt (z.B. Abschirmung in Gebäuden, Tunneln). Die Leistungspflicht von simply unterliegt deshalb den vorgenannten Einschränkungen, da diese außerhalb des Einflussbereiches von simply liegen. Schadensersatz- und Regressansprüche aus der lückenhaften Verfügbarkeit eines Netzes sind deshalb ausgeschlossen.
3. Die Haftung für zeitweilige Unterbrechungen oder Beschränkungen der Netzleistungen ist ausge-schlossen, wenn sie auf höherer Gewalt beruhen. Das gleiche gilt für unvorhersehbare und von simply nicht zu vertretende Umstände, wenn diese die von simply angebotenen Leistungen vorü-bergehend unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. wesentliche Betriebsstö-rungen, Energieversorgung­sschwierigkeiten, Arbeitskämpfe oder behördliche Maßnahmen.
4. simply ist berechtigt, die Leistungen gegenüber dem Kunden in dem Maße zu verändern, in dem auch simply aufgrund von Veränderungen der Netzbetreiber dazu gezwungen ist und diese für den Kunden zumutbar sind. simply kann die Leistungen auch unabhängig von den Netzbetreibern in für den Kunden zumutbarer Weise ändern und behält sich im Hinblick auf technische Änderun-gen vor, den Kunden in zumutbarem Maße zur technisch notwendigen Mitwirkung bei Änderungen aufzufordern (z.B. Änderung von Servicenummern oder Einwahlnummern für SMS-Dienstleistungen). Der Kunde wird auf die Änderung hingewiesen. Übersteigen die Änderungen das zumutbare Maß, kann simply diese gemäß Klausel I. 3. vornehmen.
III. Vertragsbeginn
1. Der Vertrag kommt aufgrund eines vom Kunden ordnungsgemäß ausgefüllten online-Antrages im Internet und dessen Annahme durch simply zustande, indem simply eine Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an den Kunden sendet und durch Übergabe der SIM-Karte an den Kunden. Mit der Rückbestätigung der simply-Auftragsbestätigung durch den Kunden erfolgt in der Regel die Aktivierung (Freischaltung) der SIM-Karte des Kunden innerhalb von zwei Tagen, sofern ein entsprechender Geldeingang vorliegt und keine Rücklastschrift erfolgte. simply weist darauf hin, dass die SIM-Karte dem Kunden lediglich zum Gebrauch überlassen und damit nicht Eigentum des Kunden wird (vgl. Klausel XIII.7).
2. simply ist nicht verpflichtet, den Antrag des Kunden anzunehmen. simply ist insbesondere berech-tigt, die Annahme des Antrages davon abhängig zu machen, dass eine positive Auskunft über die Kreditwürdigkeit des Kunden erteilt wird. simply behält sich ausdrücklich vor, den Antrag nicht an-zunehmen, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, die sich aus einem früheren oder einem noch bestehenden anderen Vertragsverhältnis mit simply ergeben, der Kun-de unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit oder über Daten gemacht hat, die für die Fest-stellung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder wenn auf anderem Wege Umstände bekannt geworden sind, die zu begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kun-den führen.
3. Sollte die Freischaltung nicht binnen fünfzehn Arbeitstagen nach dem vom Kunden gewünschten Aktivierungsdatum erfolgen, so ist der Kunde zum schriftlichen Widerruf des Antrages berechtigt. Der Widerruf wird mit Zugang bei simply wirksam.
IV. Roaming / Internationale Verbindungen / Premiumdienste
1. Eine Freischaltung für Roaming- und internationale Dienste sowie für Premiumdienste ist mit der Annahme des Kundenantrages nicht verbunden und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. simply behält sich jedoch vor, Roaming ohne gesonderten Antrag des Kunden freizuschalten, so-weit der Kunde seine vertraglichen Pflichten erfüllt.
2. Roaming bedeutet, dass der Kunde mit seiner Netzkarte in ausländischen GSM-Mobilfunknetzen für ankommende Dienste erreichbar ist (ankommendes Roaming) und abgehende nationale oder internationale Dienste in Anspruch nehmen kann (abgehendes Roaming). Beide Arten des Roa-mings sind kostenpflichtig. Die Roamingfreischaltung setzt voraus, dass zwischen den deutschen und den ausländischen Netzbetreibern die entsprechenden Abkommen bestehen.
V. Rufnummernanzeige
1. Der Kunde kann jederzeit beantragen, dass seine Mobilfunknummer zu einem angerufenen An-schluss übermittelt und dort angezeigt wird. Die Rufnummer wird dann bei jedem vom Kunden angewählten ISDN-Kunden oder anderen D- und E-Netz-Kunden sichtbar, soweit die Kunden die-sen Dienst ebenfalls nutzen. Die Rufnummernübermittlung kann auf Antrag auch wieder abge-schaltet/deaktiviert werden.
2. Eine fallweise Aktivierung bzw. Deaktivierung der Rufnummernübermittlung vor jedem Anruf ist nur durch eine entsprechende Einstellung des Gerätes möglich, sofern diese Funktion unterstützt wird.
3. Die Aktivierung bzw. Deaktivierung der Rufnummernübermittlung erfolgt mit einer zeitlichen Verzögerung nach Antragstellung.
VI. Entgeltpflichtige Leistungen
1. Die Anschlussgebühr als einmaliges Entgelt für die Freischaltung der Rufnummer wird zu Ver-tragsbeginn fällig. Die Entgelte verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. simply weist ausdrücklich darauf hin, dass Roamingverbindungen, Verbindungen zu Premiumdiensten sowie über das Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommene Mehrwert-dienste verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können und deshalb eine verzögerte Ab-rechnung erfolgen kann. Dies erfolgt dann in einer der darauf folgenden Rechnungen.
3. Das Entgelt für SMS-Dienstleistungen entsteht mit der Versendung der Nachricht in das Netz des Empfängers. Die Zustellung von SMS an den jeweils gewünschten Empfänger ist von dessen Erreichbarkeit abhängig. SMS, die nicht innerhalb von 48 Stunden zustellbar sind, werden aus technischen Gründen gelöscht.
4. Bearbeitungsentgelte für sonstige Dienstleistungen sowie Entgelte, die bei Vertragsbeendigung entstehen, berechnet simply in der Regel nach Erbringung oder mit der Schlussrechnung.
VII. Entgelthöhe und –anpassung / Begrenzung der monatlichen Entgelthöhe
1. simply behält sich vor, die Entgelte entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesonde-re aufgrund von Tarifverträgen, Preiserhöhungen der Netzbetreiber, der Steuern und der sonstigen von simply zu tragenden Kosten zu erhöhen. simply wird den Kunden von einer Entgeltänderung rechtzeitig in geeigneter Weise in Kenntnis setzen.
Änderungen zu Ungunsten des Kunden erfolgen gemäß Klausel I.3.
VIII. Zahlungsbedingungen/ Vorleistungspflicht / Guthaben / Einwendungen
1. Die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Entgelte sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu zahlen (Vorleistungspflicht). Zur Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses richtet simply dem Kunden ein Guthabenkonto ein, über das mit der Leistungserbringung durch simply die Zah-lung der vorgenannten Entgelte erfolgt. Die Dienstleistungen von simply können nur genutzt wer-den, wenn ein ausreichendes Guthaben auf dem Guthabenkonto vorhanden ist.
2. Die Vorleistungspflicht erfüllt der Kunde durch die Aufladung eines Guthabens auf sein Guthaben-konto. simply behält sich vor, einen Höchstbetrag für die Aufladung des Guthabenkontos festzule-gen. Der Kunde wird entsprechend hierüber informiert.
3. simply zieht die vereinbarten Entgelte per Lastschrift vom Bankkonto des Kunden ein und schreibt diese dem simply-Guthabenkonto des Kunden gut (Aufladung). Der Kunde trägt Sorge für die aus-reichende Deckung des angegebenen Bankkontos zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs. Wenn der Grund für eine von dem Geldinstitut zurückgegebene Lastschrift in den Verantwor-tungsbereich des Kunden fällt, behält sich simply vor, eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Rücklastschrift gültigen Servicepreisliste zu erheben. Die Servicepreise sind einseh-bar unter www.simplyTel.de.
4. Die Einzugsermächtigung des Kunden zu Gunsten simply erstreckt sich auch auf die Zeit nach Vertragsbeendigung auf Forderungen, die während der Vertragslaufzeit angefallen sind.
5. Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, weil er eine andere Zahlungsweise wünscht, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung. In diesem Fall und auch im Falle des Widerrufs der beste-henden Einzugsermächtigung behält sich simply vor, aufgrund des dadurch erhöhten Bearbei-tungsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung gülti-gen Servicepreisliste zu erheben. Die Servicepreise sind einsehbar unter www.simplyTel.de.
6. Soweit der Kunde simply einen Rechnungsbetrag überweist, trägt der Kunde durch Angabe seiner Kundennummer und Rufnummer auf dem Überweisungsträger Sorge dafür, dass von ihm geleis-tete Zahlungen den Forderungen von simply eindeutig zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, kann der Zahlungseingang nicht als Aufladung bearbeitet werden. Es kann in dem Fall auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhaber der Kunden- oder Rufnummer den Auflade-betrag verbraucht. simply haftet nicht für den Guthabenverbrauch und erstattet dem Kunden nur den Betrag, der im Zeitpunkt der Information des Kunden an simply noch vorhanden ist. Der Kun-de haftet für hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen und Schäden.
7. Die Auszahlung von Guthaben ist nur im Falle einer Vertragsbeendigung möglich, es sei denn, simply hat das Vertragsverhältnis aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund außerordentlich gekündigt. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass durch die außerordentliche Kündi-gung ein geringerer Schaden entstanden als der Betrag in Höhe des Guthabens entstanden ist. Die Auszahlung des Guthabens kann nur auf Antrag des Kunden und nur auf das vom Kunden für das Lastschriftverfahren angegebene Bankkonto erfolgen. simply weist ausdrücklich darauf hin, dass Roamingverbindungen, Verbindungen zu Premiumdiensten sowie über das Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommene Mehrwertdienste verzögert vom Netzbetreiber übermittelt werden können und deshalb eine verzögerte Abrechnung erfolgen kann. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt daher spätestens acht Wochen nach Vertragsbeendigung. simply ist berechtigt, das Guthaben auch mit solchen Forderungen zu verrechnen, die bei Vertragsbeendigung noch nicht bekannt waren (s. VIII.4). simply erhebt für die Auszahlung des Guthabens eine Bearbei-tungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Auszahlung gültigen Servicepreisliste. Die Service-preise sind einsehbar unter www.simplyTel.de.
8. Eine Rechnung über die Aufladung des simply-Guthabenkontos wird nur auf Anforderung des Kunden unter Nennung der Kunden- und Rufnummer, des Aufladedatums und des jeweiligen Auf-ladebetrages erstellt. Die telefonische Anforderung kann unter der Rufnummer 0900 / 1101481(€ 1,24/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) erfolgen. Für die Erstellung der Rechnung wird simply eine Bearbeitungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Erstellung gültigen Service-preisliste erheben. Die Servicepreise sind einsehbar unter www.simplyTel.de. Die angeforderte Rechnung wird dem Kunden entweder schriftlich oder auf elektronischem Wege an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse zugesandt. simply weist darauf hin, dass die per E-Mail übersandte oder auf der Website zum Herunterladen bereitgestellte Rechnung nicht die steu-erlichen Anforderungen erfüllt und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
9. Die Abbuchung von Beträgen vom simply-Guthabenkonto gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von sechs Wochen nach der jeweiligen Abbuchung hiergegen Einwendun-gen erhebt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Einlegung des Widerspruchs in Textform, z.B. per E-Mail. Hierauf wird simply hinweisen. Die Verkehrs- und Nutzungsdaten werden in dem Fall, dass keine Einwendungen erhoben werden, nach der Speicherfrist von 80 Tagen gelöscht (vgl. Klausel XI.2), im anderen Fall spätestens nach Abschluß der Klärung von Einwendungen.
10. Der Kunde gerät automatisch und auch ohne vorherige Mahnung mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, wenn diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang beglichen ist. Be-findet sich der Kunde in Verzug, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehen-den Verzugsschadens – Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäi-schen Zentralbank berechnet.
IX. Guthabenkonto
1. Der Kunde kann den Kontostand seines simply-Guthabenkontos im Internet unter www.simplyTel.de abfragen. Die Angabe des Kontostandes ist unverbindlich und begründet kei-nen selbstständigen Anspruch des Kunden auf Leistungen von simply in entsprechender Höhe.
2. Insbesondere kann aufgrund von verzögerten Abbuchungen (vgl. Ziffer VI.2) ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto des Kunden entstehen. In diesem Fall hat der Kunde die Differenz unverzüg-lich auszugleichen. Der Kunde kann bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende Verbindungen gesperrt werden. Gleicht der Kunde trotz Mahnung von simply den Saldo nicht innerhalb von drei Tagen aus, kann die Sperrung des Anschlusses bis zum Ausgleich des Saldos für abgehende wie auch für ankommende Verbindungen erfolgen. simply erhebt für die Entsperrung eine Bearbei-tungsgebühr gemäß der zum Zeitpunkt der Entsperrung gültigen Servicepreisliste. Die Service-preise sind einsehbar unter www.simplyTel.de.
3. Hat der Kunde simply eine Einzugsermächtigung erteilt, ist simply berechtigt, den entsprechenden Betrag zum Ausgleich des Negativsaldos einzuziehen. Der Kunde wird entsprechend informiert.
X. Sicherheitsleistung
1. simply ist berechtigt, das Zustandekommen des Vertrages von der Erbringung einer Sicherheits-leistung, deren Höhe im Ermessen von simply liegt, abhängig zu machen.
2. Sollten nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die zu begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden führen, ist simply berechtigt, eine Sicherheits-leistung zu fordern. Die Höhe der Sicherheitsleistung wird auf der Grundlage des erwarteten Ent-geltaufkommens von zwei Monaten berechnet.
3. simply behält sich vor, eine Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn der Kunde nicht über die zur Bonitätsprüfung erforderlichen Unterlagen (z.B. persönliche Bankkarte) verfügt.
4. simply wird eine Erhöhung der Sicherheitsleistung verlangen, wenn die Monatsentgelte des Kunden die gewährte Sicherheit zweimal um mindestens 20 % innerhalb ei-nes Zeitraums von sechs Monaten oder innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten einmal um mindestens 50 % übersteigen.
5. Ist eine von dem Kunden erbrachte Sicherheitsleistung ganz oder teilweise aufgebraucht, so ist der Kunde verpflichtet, die angeforderte Sicherheit binnen drei Wochen zu leisten. Andernfalls ist simply berechtigt, den Anschluss nach Maßgabe von § 19 TKV in Verbindung mit § 321 BGB zu sperren, bis die Sicherheitsleistung auf ihre ursprüngliche Höhe aufgefüllt worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Sperrung wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils der Entgelte bzw. der aufzufüllenden Sicherheit unangemessen wäre.
simply behält sich ausdrücklich weitergehende gesetzliche oder durch diese Geschäftsbedingun-gen begründete Rechte vor.
6. simply wird die Sicherheitsleistung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückgewähren, sobald keine Ansprüche dem Kunden gegenüber mehr bestehen.
7. Im Falle des Zahlungsverzugs ist simply berechtigt, sich aus der Sicherheitsleistung zu befriedi-gen.
XI. Datenschutz
1. simply wird bei der Verarbeitung der Kundendaten die datenschutzrechtlichen Vorschriften wie z.B. Bundesdatenschutzgesetz, Teledienstedatenschutzgesetz beachten. Demnach darf simply Daten insbesondere erheben, speichern und verarbeiten, soweit dies für die Begründung, Ände-rung sowie Durchführung des Vertrages oder dessen Abrechnung erforderlich ist.
2. simply wird die Verkehrs- und Nutzungsdaten für Abrechnungszwecke (vgl. Klausel VIII.9) inner-halb der Speicherfrist von 80 Tagen ab Rechnungsversand vollständig speichern. simply weist darauf hin, dass nach Ablauf der Speicherfrist eine nachträgliche Prüfung der Abrechnungsdaten durch simply nicht mehr möglich und simply nach § 16 TKV vom Nachweis für die Einzelverbin-dungen befreit ist.
3.
a. simply ist zur Beitreibung von Forderungen im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens berechtigt, die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen z. B. an ein Inkassounternehmen weiterzugeben.
b. simply darf die erhobenen Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten verarbeiten, insbesondere an Netzbetreiber und andere Telekommunikati­onsdienstleister übermitteln, sofern diese zur Auf-deckung des Missbrauchs von Telekommunikati­onseinrichtungen und der missbräuchlichen Inan-spruchnahme von Dienstleistungen beitragen können und tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.
c. Erteilt der Kunde gegenüber simply sein Einverständnis, darf simply die Bestandsdaten des Kunden auch für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung verwenden. Ebenfalls darf simply mit dem Einverständnis des Kunden dessen Daten zur bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikation­sdienstleistungen nutzen, wobei die Daten des Angerufenen unverzüglich a-nonymisiert werden müssen.
4. Wird dieser Vertrag mit simply gemäß Klausel XVIII.2. auf eine andere Gesellschaft übertragen, bezieht sich auch die Einwilligung zur Datennutzung auf die Gesellschaft, auf die der vorliegende Vertrag übertragen wird.
5. Mit der im Antragsformular erklärten Zustimmung darf simply die Mobilfunknummer des Kunden, seinen Namen, seine Anschrift sowie gesetzlich vorgesehene weitere Daten zur Auf-nahme in öffentliche gedruckte oder elektronische Teilnehmerverzeichnisse und für Telefonaus-künfte entsprechenden Anbietern zur Verfügung stellen. Im weiteren erfolgt die Telefonauskunft über den Namen oder den Namen und die Anschrift des Kunden, auch wenn nur seine Rufnum-mer bekannt ist (sog. Inverssuche). Der Kunde kann der Auskunftserteilung und der Inverssuche jederzeit gegenüber dem Anbieter oder simply widersprechen. Die Leistung von simply beschränkt sich auf die Weitergabe der Daten. Für die Richtigkeit der Ein-tragung übernimmt simply keine Gewähr.
XII. Sperrung des Teilnehmers/ Entsperrung
1. 1. simply behält sich vor, zum Schutz des Kunden vertraglich vereinbarte Leistungen einzustellen, insbesondere den Zugang des Kunden zu Mobilfunknetzen ganz oder vorübergehend zu sperren,
a. wenn der Kunde Veranlassung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gibt;
b. wenn eine Gefährdung der Einrichtung des Anbieters, insbesondere des Netzes, durch Rück-wirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht;
c. wenn das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme recht-fertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwi-schenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleis-tete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.
2. Für den Fall, dass der Kunde simply keinen postzustellfähigen Wohnsitz mitteilt und die Post mit dem Vermerk “unzustellbar, unbekannt verzogen, etc.” zurückkommt, ist simply berechtigt, den Anschluss des Kunden für abgehende Verbindungen bis zur Ermittlung einer neuen postzustel-lungsfähigen Anschrift zu sperren. simply behält sich vor, die Kosten für die Anschriftenermittlung
3. simply ist berechtigt, den Anschluss, insbesondere zum Schutz des Kunden, vollständig zu sper-ren für den Fall, dass ein stark von der jeweiligen Gesprächsnorm des Kunden abweichendes Ge-sprächsaufkommen registriert wird (besonders bezüglich der Nutzung von Roaming- und interna-tionalen Diensten sowie Premiumdiensten) und/oder der eindeutige Verdacht des Missbrauchs des Anschlusses besteht.
4. Die Kosten der Sperrung trägt der Kunde. In dem Zusammenhang bleibt simply das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Klausel XVI. vorbehalten.
5. Die Entsperrung von Anschlüssen kann montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer 01805 00 44 82 erfolgen.
XIII. Verpflichtung und Haftung des Teilnehmers / SIM-Karte und SIM-Kartenpfand / Plug-In
1. Der Kunde hat simply jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Ge-schäftssitzes, seines Kontos und ähnlicher, für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände un-verzüglich, wahrheitsgemäß und unter ausdrücklicher Angabe seiner Mobilfunknummer und Kun-dennummer im Kundenportal auf www.simplyTel.de schriftlich mitzuteilen.
2. Hat der Kunde auf dem Antragsformular ein persönliches Kennwort bestimmt, so kann er bei der simply-Hotline unter Nennung dieses persönlichen Kennwortes die Änderung der unter Ziffer 1 genannten Daten, die Sperrung seines Anschlusses oder die Änderung sonstiger Dienstleistungen veranlassen. Die telefonische Mitteilung kann unter der Rufnummer 0900 / 1101481(€ 1,24/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) erfolgen.
3. Dem Kunden ist bekannt, dass er sein persönliches Kennwort geheim halten muss und es Dritten nicht zugänglich gemacht werden darf (vgl. Ziffer 9).
4. Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Endgeräte für die Teilnahme in den GSM-Netzen zu ver-wenden, die den GSM-Zulassungsbedingungen entsprechen und eine gültige Typzulassung auf-weisen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, seine SIM-Karte vor missbräuchlicher Nutzung sowie gegen Abhan-denkommen zu sichern und sie sorgfältig aufzubewahren. Die persönliche Identifikationsnummer (PIN) darf nicht abgeschaltet, nicht zusammen mit dem Telefon aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
6. Der Kunde hat eine missbräuchliche Nutzung oder den Verlust der SIM-Karte unter Nennung der Rufnummer und des persönlichen Kennwortes unverzüglich schriftlich per E-Mail und vorab tele-fonisch zwecks Sperrung der SIM-Karte mitzuteilen. Diese Mitteilung ist per E-Mail an die E-Mail-Adresse missbrauch@simplyTel.de zu richten. Die telefonische Mitteilung kann unter der Ruf-nummer 0900 / 1101481(€ 1,24/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) erfolgen.
7. Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum von simply. Hierfür erhebt simply ein SIM-Kartenpfand in Höhe von EUR 29,65 inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (z. Zt. 16%). Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb von 3 Wochen in einwandfreiem Zustand an simply zurückzusenden. Verstößt der Kunde hiergegen, behält simply das Pfand in Höhe von EUR 29,65 inkl. der gesetzlichen Mehr-wertsteuer (z. Zt. 16%) als pauschalierten Schadenersatz ein, falls simply keinen höheren, oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Dies gilt auch bei Verlust oder Abhandenkommen sowie Defekt der SIM-Karte, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
8. Im Falle des Verlustes oder des Abhandenkommens der SIM-Karte bleibt der Kunde zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, die infolge der Benutzung der SIM-Karte durch Drit-te bis zum Eingang der Mitteilung über den Verlust oder das Abhandenkommen angefallen sind. Dies gilt auch für Verbindungen, die im Zeitpunkt der Sperrung noch aufgebaut sind. Die Zah-lungspflicht des Kunden bezüglich des monatlichen Entgeltes und des Mindestverbrauchs bleibt hiervon unberührt.
9. Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines Mobilfunkanschlusses zu gestatten. In die-sem Fall bleibt der Kunde Vertragspartner und haftet uneingeschränkt für sämtliche, sich aus die-sem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die Entgeltzahlungspflicht. Für das Ver-halten Dritter, denen der Kunde die Benutzung der/des SIM-Karte/Plug-In in zurechenbarer Weise ermöglicht hat, haftet der Kunde also wie für eigenes Verhalten.
10. Der Kunde verpflichtet sich, die aufgrund dieses Vertrages überlassene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende Nutzung (z.B. Verwendung als Standleitung) oder gewerbliche Nutzung zur Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte ist untersagt und berechtigt simply zur außerordentlichen Kündigung. Gleiches gilt für die Nutzung von sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen im Sinne von § 3 Nr.24 TKG sowie für den systemgesteuerten Massenversand von Mitteilungen und Nachrichten (SMS, MMS, E-Mail) an Kunden von simply. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
XIV. Diensteaufhebung
1. simply behält sich vor, den Dienst aus folgenden Gründen zeitweise, teilweise oder ganz einzustellen:
a. wenn der Kunde trotz Abmahnung schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt;
b. wenn der Kunde durch eine schuldhafte Handlung oder Unterlassung die Qualität des Dienstes beeinträchtigt oder die Funktion des Dienstes stört;
c. wenn einer der Gründe aus Klausel II.2. - 4. vorliegt.
XV. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde kann gegen Ansprüche von simply nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden auf diesem Vertragsverhältnis (identische Kundennummer) beruht und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
2. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Ansprüche von simply ist zulässig, wenn die Forderung des Kunden auf diesem Vertragsverhältnis (identische Kundennummer) beruht und rechtskräftig festgestellt oder unstrittig ist.
XVI. Ausserordentliche Kündigung durch simply
1. simply ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages insbesondere berechtigt, wenn
a. der Kunde mit einem Betrag von mehr als EUR 75,- in Verzug ist und eine etwaige geleistete Sicherheit verbraucht ist oder erhebliche Zweifel an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen; maßgeblich für die Beendigung des Verzugs ist der rechtzeitige Zahlungs-eingang bei simply.
b. insbesondere, wenn ein unter Klausel XIII. genannter Vertragsverstoß vorliegt.
2. simply kann unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende den Vertrag kündigen, wenn der Kunde in drei aufeinander folgenden Monaten keine abgehenden Gespräche führt.
3. simply ist ferner zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die Diensteanbieterverträge zwischen den Netzbetreibern und simply –unabhängig vom Grund– aufgehoben werden.
XVII. Ordentliche Kündigung
1. Der Vertrag wird für unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Der Kunde und simply haben das Recht, den Vertrag jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu kündigen.
3. simply weist den Kunden darauf hin, dass die Abschaltung der SIM-Karte in der Regel erst im Laufe des letzten Tages des Monats der Vertragsbeendigung erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin entstandene Entgelte zu bezahlen.
4. Die Kündigung ist per E-Mail an die E-Mail-Adresse kuendigung@simplyTel.de zu richten.
XVIII. Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
1. Die Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag kann er nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von simply auf Dritte übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
2. Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten an die T-Mobile Deutschland GmbH (Landgrabenweg 151, 53227 Bonn) oder an eine andere Gesell-schaft des Konzerns Deutsche Telekom AG, an eine Gesellschaft des Konzerns der Drillisch AG sowie an eine dritte Gesellschaft ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig.
XIX. Haftung von simply
1. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses eingetretene Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung, ersetzt simply dem Kunden, sofern simply den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 3.
2. Für Fälle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von simply ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn simply wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt. In diesen Fäl-len ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeit-punkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
3. simply haftet für grob fahrlässig verursachte Vermögensschäden nach § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von EUR 12.500,- je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf EUR 10.000.000,- je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.
4. Ein genereller Haftungsausschluss besteht für Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen oder dem Ausfall von Einrichtungen der Verbindungsnetzbetreiber bzw. der ent-sprechenden in- und ausländischen Anbieter ergeben. Die Haftung von simply ist ebenfalls aus-geschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe seitens des Kunden entstanden sind.
5. Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen des Netzbetreibers eintre-ten, haftet simply dem Kunden nur in demselben Umfang, wie der Netzbetreiber im Rahmen der zugrunde liegenden Verordnungen seinerseits gegenüber simply haftet. Hiervon ausgenommen ist die Haftung von simply sowie des Netzbetreibers aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässig-keit.
6. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht für Körperschäden.
XX. Bonitätsprüfung / Schufa-Klausel
1. Soweit der Kunde im Antragsformular einwilligt, darf simply die Daten des Kunden auch wie folgt verarbeiten (SCHUFA-Klausel):
a. Der Kunde willigt ein, dass simply der für den Kunden zuständigen SCHUFA HOLDING AG, Hagenauer Straße 44, 65203 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme und Been-digung dieses Telekommunikationsvertrages übermittelt und Auskünfte über den Kunden von der SCHUFA einholt.
b. Unabhängig davon wird simply der SCHUFA auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßem Verhaltens (z.B. offener Saldo nach Kündigung, Kartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldun-gen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
c. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaf-ten. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Un-ternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt perso-nenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ih-rem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
d. Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten er-halten. Weitere Informationen über das SCHUFA- Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adressen der SCHUFA lauten:
SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 600509, 44845 Bochum
SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover
e. e. Der Kunde willigt ein, dass im Fall des Wohnsitzwechsels die bisher zuständige SCHUFA die Daten an die zuständige SCHUFA des neuen Wohnortes übermittelt.
2. Darüber hinaus ist simply berechtigt, den Namen und die Adresse des Kunden sowie den Tatbestand einer etwaigen Leistungsstörung an die Vereine Creditreform, D&B Schimmelpfeng AG, Süd-West-Inkasso, Mercator Inkasso, DeFacto Inkasso, Tesch Inkasso, Intrum-Justitia, Dr. Dausend Inkasso und die Auskunftei Bürgel zu deren Schutz vor finanziellen Verlusten und zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden zu melden, wenn simply aufgrund gesetzlicher Be-stimmungen oder dieser Geschäftsbedingungen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt ist.
3. Schließlich ist simply im Falle der Einwilligung des Kunden in die „SCHUFA- Klausel“ berechtigt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes und der Da-tenschutzverordnung unter Vornahme danach vorgeschriebener Interessenabwägung zum Zwe-cke der Vermeidung von Missbrauch von Telekommunikation­sdienstleistungen und zum Zwecke der Bonitätsprüfung anhand der persönlichen Daten des Kunden vor der Freischaltung und wäh-rend der Dauer des Vertragsverhältnisses Kreditauskünfte bei SCHUFA, CEG, Bürgel (Fraud Pre-vention Pool), InFoScore, Informa und ggf. weiteren Auskunfteien einzuholen, sowie Daten an diese Auskunfteien, anerkannte Wirtschaftsauskunfts- und Warendienste, andere Telekommunikationsanbieter und Netzbetreiber zu melden. Die Kontaktadressen erhält der Kunde bei Bedarf unter 0900 / 1101481(€ 1,24/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom).
XXI. Sonstige Vereinbarungen
1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen und die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses nicht.
2. Gerichtsstand ist Maintal, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Ein et-waiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. simply ist berechtigt, auch an je-dem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
3. Das Vertragsverhältnis und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutsch-land.
simply Communication GmbH, Maintal - Ein Unternehmen der Drillisch AG
Stand: Dezember 2005
>> simply Communication AGB-Prepaid (PDF)
















Datenschutz | Impressum | Partnerprogramm



Menü
[1.1.1.1] werner2040 antwortet auf kapstadt
02.06.2008 12:07
Hallo,
kannst die auch per E-Mail bei Simply anfordern.

Gruss
Werner