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Simply Data


23.04.2010 14:32 - Gestartet von truckerle
Hallo liebe Leute
Mache gerade wie ihr alle hier die selbe Kacke durch mit diesem Saftladen. Nur bei mir kommt es noch viel viel dicker. Die haben mir eine Rechnung und 5 Tage später eine Kündigung geschickt wegen nichtbezahlens der Rechnung(en). Ich schicke voraus, dass eine Rücklastschrift dabei war. Die wurde zum Anlass genommen den Vertrag zu kündigen. Zwischenzeitlich hatte ich aber mehrere E-Mails geschrieben und zwar per Einschreiben die aber nie gelesen wurden. Sind übrigens alle noch gespeichert, als Beweismittel falls es zu gerichtlichem Verfahren kommen sollte. Die Mails wurden aber alle vor der Kündigung geschrieben. Nun der Hammer: Die Kündigung wurde am 04.01.2010 geschrieben. Die letzte Rechnung aber am 31.12.2009. Begründung der Kündigung: Nichtbezahlung der Rechnungen. Soweit ich weiss, ist es so, dass die Fristen mit der letzten Rechnung aufgehoben werden und von neuen Anfangen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde laufen die Fristen 2 bzw. 4 Wochen. Es lag aber noch nicht einmal eine Woche dazwischen. Ausserdem hat die Fa. von sich aus den Einzug eingestellt. Also ganz klar Rechtsbruch der Fa. Simplytel. Nicht wegen der Einstellung des Einzugs, sondern der Fristen zwischen den Rechnungen.
Jetzt kommt dernächste Streich. Creditreform.
Ein Laden ohne Gesetz. Mahnung geschrieben am 19.04.2010 am 23.04.2010 in der Post und am 24.04.2010 soll bezahlt werden. Ansonsten ergeht ein Mahnbescheid.
Darauf freue ich mich schon riesig.
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[1] Telly antwortet auf truckerle
23.04.2010 14:56
Zwischenzeitlich hatte ich aber mehrere E-Mails geschrieben und zwar per Einschreiben die aber nie gelesen wurden. Sind übrigens alle noch gespeichert, als Beweismittel falls es zu gerichtlichem Verfahren kommen sollte. Die Mails wurden aber alle vor der Kündigung geschrieben.

Wie schreibt man denn bitte E-Mails per Einschreiben?

Soweit ich weiss, ist es so, dass die Fristen mit der letzten Rechnung aufgehoben werden und von neuen Anfangen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde laufen die Fristen 2 bzw. 4 Wochen.

Welche Fristen meinst Du? Wenn Du eine alte Rechnung nicht bezahlt hast, fängt keine neue "Frist" an zu laufen, wenn nun eine neue Rechnung kommt. Die alte Rechnung bezieht sich doch sicher auf andere Leistungen als die neue Rechnung, oder etwa nicht?

Ob die Leistungen in der ersten Rechnung gerechtfertigt sind, ist eine ganz andere Frage. Doch es fängt keine neue Frist an.

Jetzt kommt dernächste Streich. Creditreform. Ein Laden ohne Gesetz. Mahnung geschrieben am 19.04.2010 am 23.04.2010 in der Post und am 24.04.2010 soll bezahlt werden.
Ansonsten ergeht ein Mahnbescheid.
Darauf freue ich mich schon riesig.

Wenn Du jetzt zahlen würdest, käme auch kein Mahnbescheid. So schnell "schießen die Preußen" dann auch wieder nicht.

Ich gehe doch recht in der Annahme, dass die Creditreform hier als Inkassounternehmen auftritt, oder? Ich kenne die CR bisher nur als "Auskunftsdienst" ähnlich der Schufa.

Betreiben die auch Inkasso?

Wenn ja, dann schreibe denen, warum Du nicht zahlen willst und dass Du dem gerichtlichen Mahnverfahren gelassen gegenüberstehst.

Telly
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[1.1] truckerle antwortet auf Telly
23.04.2010 17:32
Hallo Telly
Du hast da was falsch verstanden.
Ich habe um die Rechnung zu bezahlen einen gewissen zeitlichen Spielraum. Der wurde mir aber mit der Kündigung des Vertrages genommen. Und zwar wurde die letzte Rechnung erst im neuen Jahr zugestellt, die aber am 31.12.2009 geschrieben wurde. Die Rechnung konnte mir aber nicht vor 09.01.2010 zugestellt werden, da Neujahr und ein WE dazwischen lag. Und in BW ist auch noch am 06.01.2010 ein Feiertag, nämlich Heilige drei Könige. Somit konnte mir auch keine Post fristgerecht zugestellt werden. Bekanntlich geht auch an Silvester und Neujahr keine Post ab.
Diese Firma ist bekannt dafür, dass sie nichts von Kundendienst halten. Siehe div. Foren im Internet. Und die Fa. Creditreform ist sowohl Auskunftei als auch Inkasso. Da mit Inkasso mehr verdient werden kann. Unterstelle ich mal so.
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[1.1.1] Telly antwortet auf truckerle
23.04.2010 17:49
Benutzer truckerle schrieb:
Hallo Telly Du hast da was falsch verstanden (...)

Die Frage ist doch, ob Du die Forderungen als gerechtfertigst ansiehst oder nicht.

Wenn ja, dann solltest Du auch zahlen.

Wenn nein, dann solltest Du der CR erklären, warum nicht.

Wo ist das Problem?

Ich habe noch nirgends Probleme bekommen, wenn ich eine Rechnung mal ein paar Tage später bezahlt habe, weil ich es einfach vergessen habe.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hattest Du die vorletzte Rechnung zurückbuchen lassen. Ob das nun gerechtfertigt war, musst Du selbst wissen. Dass dieser Rechnungsbetrag dann per CR (Inkasso) eingezogen werden soll, kann ich nachvollziehen.

Die aktuelle Rechnung sollte dann noch nicht mit eingezogen oder angemahnt werden. Aber darüber würde ich mir jetzt keine Gedanken mehr machen. Wir haben jetzt April und daher empfehle ich Dir im eigenen Interesse, mit denen sich auf die Höhe der Gesamtforderung zu einigen und diese dann zu bezahlen.

Ansonsten kostet Dich das nur noch mehr Nerven und Geld.

Telly
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[1.1.1.1] truckerle antwortet auf Telly
23.04.2010 18:02
Die Kündigung ist unrechtmäßig und wird daher ja auch angefochten.
Ausserdem habe ich nicht zurückbuchen lassen, sondern wurde zwecks Unterdeckung meines Kontos nicht bezahlt.
Nur Simply noch CR interessiert das aber nicht.
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[1.1.1.1.1] Telly antwortet auf truckerle
23.04.2010 18:51
Benutzer truckerle schrieb:
Die Kündigung ist unrechtmäßig und wird daher ja auch angefochten.

Also willst Du Kunde bei denen bleiben. Das wundert mich jetzt; da ich dachte, Du seiest total unzufrieden.

Ausserdem habe ich nicht zurückbuchen lassen, sondern wurde zwecks Unterdeckung meines Kontos nicht bezahlt.

Du hattest geschrieben:

Die haben mir eine Rechnung und 5 Tage später eine Kündigung geschickt wegen nichtbezahlens der Rechnung(en). Ich schicke voraus, dass eine Rücklastschrift dabei war. Die wurde zum Anlass genommen den Vertrag zu kündigen.

Okay. Ich dachte, Du hättest zurückbuchen lassen. Davon bin ich ausgegangen, weil Du geschrieben hattest:

Zwischenzeitlich hatte ich aber mehrere E-Mails geschrieben und zwar per Einschreiben die aber nie gelesen wurden. Sind übrigens alle noch gespeichert, als Beweismittel falls es zu gerichtlichem Verfahren kommen sollte. Die Mails wurden aber alle vor der Kündigung geschrieben.

Ich dachte also, Du hättest Dich bei denen gemeldet und erklärt, warum Du hast zurückbuchen lassen. Da das alles aber nicht so deutlich von Dir formuliert wurde, unterstellte ich einfach Dinge, die am Naheliegensten waren und Dich nicht ins negative Licht stellen. Ich gehe immer erstmal vom guten im Menschen aus.

Nun liegt die Sache aber anders. Simply konnte bei Dir mangels Deckung nicht abbuchen. Hierfür kann es viele Gründe geben und die sind mir ehrlich gesagt egal. Jedenfalls liegen diese Gründe nicht bei Simply und sind dort auch nicht zu verantworten.

Insofern verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Statt hier im Forum über Simply und Creditreform zu klagen, würde ich doch erstmal versuchen, die Angelegenheit mit allen Parteien direkt zu klären.

Nur Simply noch CR interessiert das aber nicht.

Was interessiert Simply? Die offenen Rechnungen? Warum interessiert das CR nicht? Ich denke, die wollten bei Dir Inkasso betreiben...? Die Rolle, die CR in diesem Fall spielt, wird aus Deinen Äußerungen nicht klar.

Hier kann man nur an Dich appellieren, Dich doch genauer auszudrücken.

Es liegt mir fern, Dir Vorschriften zu machen. Aber wenn Du Verständnis in einem Forum suchst, dann überlege Dir bitte genau Dein Anliegen und formuliere entsprechend.

In diesem Fall empfehle ich Dir einfach die Klärung mit den beiden Parteien.

Viel Glück!

Telly