Hallo,
die sitzen nicht am längeren Hebel! Auf jeden Fall wehren, sonst bekommen wir bald nordkoreanische (...) Verhältnisse. Auch ein Gerichtsverfahren nicht scheuen! Habe bisher folgende Erfahrung gemacht: Die Gerichte (dreimal in Anspruch genommen, leider) urteilen verbraucherfreundlich. Die Kosten sind gering (wegen des geringen Streitwertes). Wenn das Verfahren gewonnen wird, braucht man ja eh nichts zu bezahlen!
Firmen (und Vermieter, Makler, ...) spekulieren darauf, das man aufgibt. Die schikanieren einen ohne Ende, damit man mürbe wird. Aber: Nichts gefallen lassen! Auch nicht von einem Inkassounternehmen! Widerspruch einlegen und schon ist das Inkassounternehmen nur noch heiße Luft!
Leider ein aktueller Fall von Talkline: Das Konto meiner Tochter war nicht gedeckt (ohne ihre Schuld), als die von Talkline die Rechnung abbuchen wollten. Dann kam eine Bearbeitungsgebühr für eine nicht einlösbare Lastschrift von 12,46 EURO.
Meine Antwort an die:
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Sie haben von meiner Tochter folgende Gebühr erhoben: 12,46 EURO für eine nicht einlösbare Lastschrift.
Bitte nennen Sie mir eine Begründung dafür und den entsprechenden Paragraphen in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen!
Nach einer sehr kurzen Recherche im Internet bin ich auf folgendes gestoßen: Auf viele verärgerte Kunden von Ihnen. Es gibt eigene Diskussionsforen über Talkline (Abzocke, Geschäfstgebaren , ...). Nicht sehr rühmlich für Sie!
Ich zitiere (Quelle:
https://www.teltarif.de/forum/a-talkline/1974-2.html):""
auch ich bin Talkline-Geschädigter. Es wird weiterhin fleißig von meinem Konto abgebucht. Zum Teil sogar irgendwelche aus der Luft gegriffenen Beträge. Und der Widerruf zur Abbuchung von meinem Konto wird von Talkline einfach ignoriert.
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Noch geht diese E-Mail an ganz wenige Leute. Dies kann sich ändern (Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf Informationen). Um weitere Einzelheiten über Talkline einholen zu können, wird dann dieser Sachverhalt an mehrere hunderte Adressen versandt, mit der Bitte um eine Stellungnahme. Damit man sich ein Gesamtbild machen kann. Unter diesen Adressen befinden sich natürlich auch Presseunternehmen und andere Stellen die Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
Sollten Sie sich nicht zügig melden, wird dieser Betrag dann erst einmal zurückgebucht. Denn diese Gebühr scheint mir nicht rechtmäßig zu sein. Es gibt da ein Urteil vom Bundesgerichtshof oder vom Bundesverfassungsgericht über Banken und diese Gebühren (diese sind laut Gerichtsurteil unwirksam), dieser Fall dürfte ähnlich liegen.
Alles weitere dann vor Gericht?
ACHTUNG: Sollten Sie nach einer Rückbuchung versuchen ein Inkassounternehmen einzuschalten (im Internet nachzulesen), bekommen Sie zusätzlichen Ärger, dann erfolgt eine Anzeige gegen Sie.
Einem Gerichtsverfahren sehen wir sehr gelassen entgegen, da durch Rechtsschutz abgesichert.
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Gruß
Karsten Kutschan