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deaktivierungsgebühr


20.03.2001 08:03 - Gestartet von goalie
hi, mein talkline vertrag ist ausgelaufen und ich habe ihn nicht verlängert. daraufhi wurde mir von talkline eine deaktivierungsgebühr von über dm 30,- berechnet. ich habe gehört, dass es da ein urteil gibt, das die unrechtmäßigkeit dieser gebühr bestätigt. wer kennt sich das aus?????? bzw. wer hat sich sonst noch mit talkline darüber gestritten???????

danke und grüsslies
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[1] dagegen antwortet auf goalie
20.03.2001 21:03
http://www.ra-kotz.de/lgmuenchen.htm

Hier findet man folgendes Urteil:

In dem Rechtsstreit erläßt das Landgericht München I, 7. Zivilkammer aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25.1.2000 folgendes
Endurteil
I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu DM 500.000,--, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollziehen an dem Geschäftsführer, zu unterlassen,
gegenüber ihren Kunden, ausgenommen gegenüber einer Person, die bei Abschluß des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), folgende oder inhaltsgleiche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf Mobilfunkverträge zu verwenden sowie sich auf diese Klauseln bei der Abwicklung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden zu berufen, die nach dem 1.4.1977 begründet worden sind:
"1. Deaktivierung DM 68,-
2. Einzelgesprächsnachweis DM 6,50
3. Rücklastschriftgebühr/doppelte Bearbeitung DM 57,50
4. Sperrkosten bei Nichtzahlung der Rechnung DM 74,75".
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von DM 20.000,-- vorläufig vollstreckbar.
IV. Der Streitwert wird auf DM 20.000,-- festgesetzt.