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EVN von Talkline!!!


03.07.2002 17:36 - Gestartet von spider50
Nun scheint Talkline einen neuen Trick anzuwenden!

Nachdem in diesem Forum von vielen (unter anderem von Ron's enemy) und von mir bisher davon ausgegangen wird, dass Talkline die Verbindungsdaten nicht aufgezeichnet hat und damit auch kein EVN liefern kann, erreichte mich am Dienstag folgendes Schreiben von Talkline:

"Sehr geehrter...
Wie von Ihnen gewünscht erhalten Sie hiermit den von Ihnen am ... angeforderten EVN."

Dann folgen auf Seite 2 Verbindungsdaten.

Letztendlich ein schlechter Witz - Denn dieser sogenannte "EVN" enthält nicht mehr Informationen als die erste Telekomrechnung (bei mir als EVN beantragt).
Es sind offensichtlich nur die Daten in der damaligen Telekomrechnung abgeschrieben worden und mit "EVN" betitelt worden.
Es ist weiterhin nicht ersichtlich, ob die genannte Verbindungsdauer durchgehend erfasst wurde oder eine Zusammenfassung für einen Zeitraum darstellen soll. Und wenn ja, für welchen Zeitraum?

Die rechtlich brisante Situation daran ist nun, das Talkline offiziell nun behaupten kann, den vom Nutzer angeforderten EVN geliefert zu haben.

Die Frage, die sich nun stellt: Wie hat ein EVN auszusehen?
Oder: Ab wann ist der EVN so aussagekräftig, dass man daraufhin zahlen muss.
Zum Verständnis: Wenn er aussagekräftig genug ist (also den Zeitraum angibt, auf den sich der geforderte Betrag bezieht) dann würde ich auch zahlen.

Wie findet Ihr diese Vorgehensweise von Talkline?
Kann diese Variante Talkline vor einem möglichen Gerichtsprozess doch zum Erfolg führen?

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[1] talk antwortet auf spider50
03.07.2002 17:58
Hallo,

Benutzer spider50 schrieb:
Dann folgen auf Seite 2 Verbindungsdaten.

Letztendlich ein schlechter Witz - Denn dieser sogenannte "EVN" enthält nicht mehr Informationen als die erste Telekomrechnung (bei mir als EVN beantragt). Es sind offensichtlich nur die Daten in der damaligen Telekomrechnung abgeschrieben worden und mit "EVN" betitelt worden.

Die einzelnen Verbindungen werden also nicht aufgelistet?
Das würde doch eigentlich schon dem Wort EVN widersprechen (*E*inzel*v*erbind­ungs*n*achweis)...

Die Frage, die sich nun stellt: Wie hat ein EVN auszusehen?

Guck Dir mal http://www.regtp.de/service/02066/01/index.html an.

Überhaupt würde ich in dieser Angelegenheit mal den Verbraucherservice der RegTP einschalten...

Wie findet Ihr diese Vorgehensweise von Talkline?

Gelinde gesagt: Unmöglich...

Kann diese Variante Talkline vor einem möglichen Gerichtsprozess doch zum Erfolg führen?

Es gewinnt doch meist die Seite, die den besseren Anwalt hat... ;-)

cu talk
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[2] lobby antwortet auf spider50
03.07.2002 21:32
Benutzer spider50 schrieb:
Nun scheint Talkline einen neuen Trick anzuwenden!

Nachdem in diesem Forum von vielen (unter anderem von Ron's enemy) und von mir bisher davon ausgegangen wird, dass Talkline die Verbindungsdaten nicht aufgezeichnet hat und damit auch kein EVN liefern kann, erreichte mich am Dienstag folgendes Schreiben von Talkline:

"Sehr geehrter...
Wie von Ihnen gewünscht erhalten Sie hiermit den von Ihnen am ... angeforderten EVN."

Dann folgen auf Seite 2 Verbindungsdaten.

Letztendlich ein schlechter Witz - Denn dieser sogenannte "EVN" enthält nicht mehr Informationen als die erste Telekomrechnung (bei mir als EVN beantragt).
Es sind offensichtlich nur die Daten in der damaligen Telekomrechnung abgeschrieben worden und mit "EVN" betitelt worden.
Es ist weiterhin nicht ersichtlich, ob die genannte Verbindungsdauer durchgehend erfasst wurde oder eine Zusammenfassung für einen Zeitraum darstellen soll. Und wenn ja, für welchen Zeitraum?

Die rechtlich brisante Situation daran ist nun, das Talkline offiziell nun behaupten kann, den vom Nutzer angeforderten EVN geliefert zu haben.

Die Frage, die sich nun stellt: Wie hat ein EVN auszusehen? Oder: Ab wann ist der EVN so aussagekräftig, dass man daraufhin zahlen muss.

Also TKV § 14 sagt dazu unter anderem:... Der Einzelverbindungsnachweis muss im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Entgelte so detailliert ausweisen, dass die Überprüfung und Kontrolle der entstandenen Entgeltforderungen möglich ist. ...
Damit hat Talkline die Vorgaben für einen EVN klar verfehlt, ist ja nichts neues, :-).

lobby
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[3] apoll antwortet auf spider50
04.07.2002 01:01
Benutzer spider50 schrieb:
Nun scheint Talkline einen neuen Trick anzuwenden!


Nein, ist kein neuer Trick. Ich habe das von dir erwähnte Schreiben mit der angeblichen Einzelverbindungsübersicht (EVÜ) bereits am 17.April 2002 erhalten und in diesem Forum darüber berichtet, unter:
'Die Talkline EVÜ - Farce'

https://www.teltarif.de/forum/a-talkline/443-...

(fand damals aber wenig Beachtung)


Nachdem in diesem Forum von vielen (unter anderem von Ron's enemy) und von mir bisher davon ausgegangen wird, dass Talkline die Verbindungsdaten nicht aufgezeichnet hat und damit auch kein EVN liefern kann, erreichte mich am Dienstag folgendes Schreiben von Talkline:

'Sehr geehrter...
Wie von Ihnen gewünscht erhalten Sie hiermit den von Ihnen am ... angeforderten EVN.'

Dann folgen auf Seite 2 Verbindungsdaten.

Letztendlich ein schlechter Witz - Denn dieser sogenannte 'EVN' enthält nicht mehr Informationen als die erste Telekomrechnung (bei mir als EVN beantragt).
Es sind offensichtlich nur die Daten in der damaligen Telekomrechnung abgeschrieben worden und mit 'EVN' betitelt worden.

Richtig.Es wurden nur die spärlichen Daten aus der Telekom Rechnung abgeschrieben und das dann als 'gewünschter' EVN bzw. EVÜ bezeichnet, in der Hoffnung, der Kunde schluckt das. Das ist natürlich Unsinn und zeigt, dass Talkline offensichtlich keine Daten mehr hat. Ron hat ja ausführlich beschrieben, welche Konsequenzen das für Talkline hat, die Daten versehentlich gelöscht zu haben.

Es ist weiterhin nicht ersichtlich, ob die genannte Verbindungsdauer durchgehend erfasst wurde oder eine Zusammenfassung für einen Zeitraum darstellen soll. Und wenn ja, für welchen Zeitraum?

Die rechtlich brisante Situation daran ist nun, das Talkline offiziell nun behaupten kann, den vom Nutzer angeforderten EVN geliefert zu haben.

In meinem Fall kann ich keine brisante Situation ausmachen, da es keine einzige aufgeschlüsselte Einzelverbindung gibt. Darüber hinaus beklage ich die rückwirkende Preiserhöhung von Talkline auf die sich mein Einwand auch beruft. Nur habe ich bis heute keine Stellungnahme hinsichtlich der rückwirkenden Preiserhöhung erhalten, was ich absolut schäbig und unseriös finde.

Die Frage, die sich nun stellt: Wie hat ein EVN auszusehen? Oder: Ab wann ist der EVN so aussagekräftig, dass man daraufhin zahlen muss.

Ein ordentlicher EVN listet jede einzelne Verbindung nach Datum, Dauer der Verbindung, ggf. Telefonnummern und Preis. Kurz: Ist nachvollziehbar.


Wie findet Ihr diese Vorgehensweise von Talkline?


Für mich persönlich interpretiere ich dieses Schreiben als 'erhobenen Stinkefinger' seitens Talkline.
Wenn alle Geschädigten in ihrem Freundeskreis über Talkline berichten, dann ist das eine der besten Taten, die man Freunden und Verwandten antun kann.


>Kann diese Variante Talkline vor einem möglichen
Gerichtsprozess doch zum Erfolg führen?

Möglich ist alles! Ich sehe es nicht ganz so eindeutig wie ron's enemy aber ich halte es auch für eher unwahrscheinlich, dass Talkline damit durch käme. Dennoch sollte man nicht vergessen: Recht haben und Recht bekommen sind leider immer noch zwei Paar Schuhe, wie die Erfahrung zeigt. Deshalb kann auch einer Partei Erfolg beschieden sein, die unrechtmäßig gehandelt hat.

Apoll
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[] spider50 antwortet auf
04.07.2002 13:35
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer spider50 schrieb:
"Sehr geehrter...
Wie von Ihnen gewünscht erhalten Sie hiermit den von Ihnen am ... angeforderten EVN."

Bitte faxe mir dieses komplette Schreiben doch mal: 069-791252483000 (die 3 Nullen am Schluss (=Spamschutz) wegmachen) oder maile es mir mit 100 dpi. Danke.

Ron's enemy


Hallo

Der Text ist der gleiche wie von Apoll in

https://www.teltarif.de/forum/a-talkline/443-...

beschrieben.

Also doch kein neuer Trick.

Dafür erhielt ich gestern (03.07.02) noch ein weiteres Schreiben von Talkline. Ich weiss nicht, ob das hier auch schon veröffentlicht wurde - wenn ja, bitte um Nachsicht.

In diesem Schreiben gibt Talkline zum ersten Mal schriftlich zu, dass die Beträge in der damaligen Telekomrechnung eine Aufsummierung sind. Es wird jedoch nicht erläutert, für welchen "Abrechnungszeitraum" diese Summe gelten soll.

Hier der originale Wortlaut:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben Fragen zu Ihrer Internetrechnung. Hierzu teilen wir Ihnen folgendes mit:

Aufgrund eines modifizierten Abrechnungsverfahrens werden die über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom AG abgerechneten Internet by Call Verbindungen nicht mehr einzeln mit der Angabe von Tag und Uhrzeit der jeweiligen Verbindung ausgewiesen. Statt dessen werden die Verbindungen eines Abrechnungszeitraumes zusammengefasst. Als Datum wird nur der erste Tag des Abrechnungszeitraumes angegeben, die angegebene Summe bezieht sich jedoch nicht nur auf Verbindungen dieses tages, sondern auf im Abrechnungszeitraum angefallenen Verbindungen.

Eine fehlerhafte Berechnung liegt nicht vor. Wir bedauern außerordentlich, falls die Änderung des Abrechnungsverfahrens zu Irritationen geführt haben sollte. Die Abrechnung der Internet by Call Gebühren wird in den kommenden Wochen wieder zugunsten einer transparenten Darstellung geändert.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Schreiben weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen noch viel Spaß beim Surfen!"

In diesem Zusammenhang erreichte mich noch eine anderes Schreiben, welches ich bei der Telekom beantragt hatte. Dort habe ich um eine schriftliche Bestätigung gebeten, dass die Telekom die Daten der Verbindungen nicht selbst erhebt. Hier der Original-Text:

Sehr geehrte...

Vielen Dank für Ihr Schreiben und das konstruktive Gespräch.

Die Nachfrage an die Zentrale ergab, dass entsprechend unserer AGB Fakturierung und Inkasso wir zur Fakturierung der Internet-by-Call-Verbindungen verpflichtet sind, nicht jedoch für deren Ausweis auf der Einzelverbindungsübersicht.

Damit die Deutsche Telekom die Leistungen der "anderen Anbieter" in Ihrer Rechnung fakturieren kann, liefern die Anbieter bereits bepreiste Leistungsdaten unter Angabe von Verbindungsdatum und Dauer an.

Die Deutsche Telekom kann keine Aussage über den Inhalt der Verbindung machen. Hierfür sind die Anbieter, in Ihrem Fall Talkline, selbst verantwortlich. Talkline liefert die Leistungsdaten zur Fakturierung an die Deutsche Telekom. Diese Fakturierungsmethode impliziert, dass den Anbietern die Einzelverbindungen vorliegen und zur Herausgabe der Daten nach §16 Telekommunikationsverordnung (TK) verpflichtet sind.

Wir freuen uns, wenn dieses Schreiben zur Klärung Ihres Anliegens beitragen konnte.

Mit freundlichen Grüßen..."

dito
Spider50

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[1] pete antwortet auf spider50
04.07.2002 14:36
Benutzer spider50 schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer spider50 schrieb:
'Sehr geehrter...
Wie von Ihnen gewünscht erhalten Sie hiermit den von Ihnen am ... angeforderten EVN.'

Bitte faxe mir dieses komplette Schreiben doch mal: 069-791252483000 (die 3 Nullen am Schluss (=Spamschutz) wegmachen) oder maile es mir mit 100 dpi. Danke.

Ron's enemy


Hallo

Der Text ist der gleiche wie von Apoll in

https://www.teltarif.de/forum/a-talkline/443-...

beschrieben.

Also doch kein neuer Trick.

Dafür erhielt ich gestern (03.07.02) noch ein weiteres Schreiben von Talkline. Ich weiss nicht, ob das hier auch schon veröffentlicht wurde - wenn ja, bitte um Nachsicht.
>
Wurde veröffentlicht unter ...586-5.html
Pete

In diesem Schreiben gibt Talkline zum ersten Mal schriftlich zu, dass die Beträge in der damaligen Telekomrechnung eine Aufsummierung sind. Es wird jedoch nicht erläutert, für welchen 'Abrechnungszeitraum' diese Summe gelten soll.

Hier der originale Wortlaut:

'Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben Fragen zu Ihrer Internetrechnung. Hierzu teilen wir Ihnen folgendes mit:

Aufgrund eines modifizierten Abrechnungsverfahrens werden die über die Telefonrechnung der Deutschen Telekom AG abgerechneten Internet by Call Verbindungen nicht mehr einzeln mit der Angabe von Tag und Uhrzeit der jeweiligen Verbindung ausgewiesen.
Statt dessen werden die Verbindungen eines Abrechnungszeitraumes zusammengefasst. Als Datum wird nur der erste Tag des Abrechnungszeitraumes angegeben, die angegebene Summe bezieht sich jedoch nicht nur auf Verbindungen dieses tages, sondern auf im Abrechnungszeitraum angefallenen Verbindungen.

Eine fehlerhafte Berechnung liegt nicht vor. Wir bedauern außerordentlich, falls die Änderung des Abrechnungsverfahrens zu Irritationen geführt haben sollte. Die Abrechnung der Internet by Call Gebühren wird in den kommenden Wochen wieder zugunsten einer transparenten Darstellung geändert.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Schreiben weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen noch viel Spaß beim Surfen!'

In diesem Zusammenhang erreichte mich noch eine anderes Schreiben, welches ich bei der Telekom beantragt hatte. Dort habe ich um eine schriftliche Bestätigung gebeten, dass die Telekom die Daten der Verbindungen nicht selbst erhebt. Hier der Original-Text:

Sehr geehrte...

Vielen Dank für Ihr Schreiben und das konstruktive Gespräch.

Die Nachfrage an die Zentrale ergab, dass entsprechend unserer AGB Fakturierung und Inkasso wir zur Fakturierung der Internet-by-Call-Verbindungen verpflichtet sind, nicht jedoch für deren Ausweis auf der Einzelverbindungsübersicht.

Damit die Deutsche Telekom die Leistungen der 'anderen Anbieter' in Ihrer Rechnung fakturieren kann, liefern die Anbieter bereits bepreiste Leistungsdaten unter Angabe von Verbindungsdatum und Dauer an.

Die Deutsche Telekom kann keine Aussage über den Inhalt der Verbindung machen. Hierfür sind die Anbieter, in Ihrem Fall Talkline, selbst verantwortlich. Talkline liefert die Leistungsdaten zur Fakturierung an die Deutsche Telekom. Diese Fakturierungsmethode impliziert, dass den Anbietern die Einzelverbindungen vorliegen und zur Herausgabe der Daten nach §16 Telekommunikationsverordnung (TK) verpflichtet sind.

Wir freuen uns, wenn dieses Schreiben zur Klärung Ihres Anliegens beitragen konnte.

Mit freundlichen Grüßen...'

dito
Spider50