Benutzer ron's enemy schrieb:
Autorität? Wenn du anderer Meinung bist, kannst du natürlich auch gerne zahlen. Mir ist das egal.
hey, um das gleich klarzustellen: das mit der 'autoritaet' war nicht irgendwie abwertend gemeint, sondern anerkennend. ich finde deine beitraege sehr klar und plausibel argumentiert, und sie wirken auf mich so, als ob da auch einiges an wissen dahinter steckt, so war das gemeint!
ich wollte eben nur noch mal diesen aspekt der zahlungspflicht trotz widerspruch thematisieren, weil ich halt gerade die genannte auskunft von der regtp bekommen hatte, und nicht wusste, inwieweit dieser aspekt hier schon mitbedacht worden ist.
auch da hat mich allerdings deine antwort ueberzeugt (und zwar nicht nur deshalb, weil ich mich natuerlcih immer gerne davon ueberzeugen lasse, nicht zahlen zu muessen ;-) )
ich war uebrigens in der zwischenzeit bei der verbraucherzentrale berlin, wo man mir letzten endes zum gleichen vorgehen geraten hat, wie du das tust:
per einschreiben mit rueckschein einwaende geltend machen und evn einfordern, ggf einem eventuelle eingeschalteten inkassounternehmen mitteilen, dass man einwaende geltend gemacht hat und talkline seiner nachweispflicht nicht nachgekommen ist, abwarten, bis sich die sache irgendwann von selbst erledigt. also genau das, was du immer sagst... (nur vom fristensetzen hat man mir da abgeraten, da die zeit ja eher auf meiner seite sei)
und so werde ich es also auch weiter machen.
no pasaran, gemeinsam sind wir stark, don't let the bastards grind you down und so weiter,
l.m?