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widerspruch und zahlungspflicht


03.07.2002 10:07 - Gestartet von logfile missing?
hallo allerseits

ich bin ein weiterer talkline/avisgo-geschaedigter, der euer forum mit interesse verfolgt. bin erst vor kurzem dazugekommen, und konnte nicht alle fuenftausend oder so beitraege durchlesen, also verzeihung, falls das folgende thema schon mal ausfuehrlich diskutiert wurde:

wenn ich das richtig verstehe, vertritt ron hier ja mit grosser authoritaet als beste politik fuer talkline-opfer, widerspruch unter verweis auf § 16 tkv einzulegen, und keinerlei zahlungen zu leisten, solange der dort vorgeschriebene evn nicht gekommen ist. (eine politik, die ja zumindest einem inkassounternehmen gegnueber schon erste erfolge zu zeigen scheint, toitoitoi, dass es dabei bleibt)

ich habe mich mit diesem problem auch mal an die regtp gewandt, und was man mir dort riet, weicht in einem wichtigen punkt von rons vorschlag ab: man hat mir dort entschieden nahegelegt, zunaechst - unter ausdruecklichem vorbehalt - doch zu zahlen, da ein widerspruch nach buergelichem recht nicht von der zahlungspflicht entbinde, und man so, selbst wenn der widerspruch voellig berechtigt sei, bei zahlungsverweigerung auf erheblichen mahn- und inkasso-kosten sitzen bleiben koenne. auch die gefahr eines schufa-eintrags scheint man bei der rgtp als realer einzuschaetzen, als das in einigen beitraegen zu diesem forum getan wird.

ron, du scheinst doch juristisch vorgebildet zu sein, was sagst du dazu? gibt es sonst jemanden, der sich hier mit den rechtlcihen details auskennt? natuerlich befuerchten wir alle, vorbehaltlich geleistete zahlungen koennten fuer immer futsch sein. ist man wirklich zur zahlung verpflichtet, wenn der rechnungssteller, wie zumindest in meinem fall, jegliche einwendungen einfach ignoriert oder mit nichtssagenden serienschrieben quittiert, und nicht mal erlaeutert, wieviele verbindungseinheiten zu welchen tarifen und fuer welchen rechnungszeitraum er ueberhaupt berechnet? gibt es da nicht irgendwo eine rechtsnorm zu unseren gunsten, die uns bis zur klaerung der sache erstmal von der zahlungspflicht enthebt?

gruss,
l.m?
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[1] pete antwortet auf logfile missing?
03.07.2002 12:52
Benutzer logfile missing? schrieb:
hallo allerseits

ich bin ein weiterer talkline/avisgo-geschaedigter, der euer forum mit interesse verfolgt. bin erst vor kurzem dazugekommen, und konnte nicht alle fuenftausend oder so beitraege durchlesen, also verzeihung, falls das folgende thema schon mal ausfuehrlich diskutiert wurde:

wenn ich das richtig verstehe, vertritt ron hier ja mit grosser authoritaet als beste politik fuer talkline-opfer, widerspruch unter verweis auf § 16 tkv einzulegen, und keinerlei zahlungen zu leisten, solange der dort vorgeschriebene evn nicht gekommen

stimmt so nicht, denn er stellt immer wieder klar, daß unstrittige Beträge gezahlt werden müssen / sollten !!!!
Pete


ist. (eine politik, die ja zumindest einem inkassounternehmen gegnueber schon erste erfolge zu zeigen scheint, toitoitoi, dass es dabei bleibt)

ich habe mich mit diesem problem auch mal an die regtp gewandt, und was man mir dort riet, weicht in einem wichtigen punkt von rons vorschlag ab: man hat mir dort entschieden nahegelegt, zunaechst - unter ausdruecklichem vorbehalt - doch zu zahlen, da ein widerspruch nach buergelichem recht nicht von der zahlungspflicht entbinde, und man so, selbst wenn der widerspruch voellig berechtigt sei, bei zahlungsverweigerung auf erheblichen mahn- und inkasso-kosten sitzen bleiben koenne. auch die gefahr eines schufa-eintrags scheint man bei der rgtp als realer einzuschaetzen, als das in einigen beitraegen zu diesem forum getan wird.

ron, du scheinst doch juristisch vorgebildet zu sein, was sagst du dazu? gibt es sonst jemanden, der sich hier mit den rechtlcihen details auskennt? natuerlich befuerchten wir alle, vorbehaltlich geleistete zahlungen koennten fuer immer futsch sein. ist man wirklich zur zahlung verpflichtet, wenn der rechnungssteller, wie zumindest in meinem fall, jegliche einwendungen einfach ignoriert oder mit nichtssagenden serienschrieben quittiert, und nicht mal erlaeutert, wieviele verbindungseinheiten zu welchen tarifen und fuer welchen rechnungszeitraum er ueberhaupt berechnet? gibt es da nicht irgendwo eine rechtsnorm zu unseren gunsten, die uns bis zur klaerung der sache erstmal von der zahlungspflicht enthebt?

gruss,
l.m?
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[] logfile missing? antwortet auf
03.07.2002 14:02
Benutzer ron's enemy schrieb:

Autorität? Wenn du anderer Meinung bist, kannst du natürlich auch gerne zahlen. Mir ist das egal.

hey, um das gleich klarzustellen: das mit der 'autoritaet' war nicht irgendwie abwertend gemeint, sondern anerkennend. ich finde deine beitraege sehr klar und plausibel argumentiert, und sie wirken auf mich so, als ob da auch einiges an wissen dahinter steckt, so war das gemeint!

ich wollte eben nur noch mal diesen aspekt der zahlungspflicht trotz widerspruch thematisieren, weil ich halt gerade die genannte auskunft von der regtp bekommen hatte, und nicht wusste, inwieweit dieser aspekt hier schon mitbedacht worden ist.

auch da hat mich allerdings deine antwort ueberzeugt (und zwar nicht nur deshalb, weil ich mich natuerlcih immer gerne davon ueberzeugen lasse, nicht zahlen zu muessen ;-) )

ich war uebrigens in der zwischenzeit bei der verbraucherzentrale berlin, wo man mir letzten endes zum gleichen vorgehen geraten hat, wie du das tust:

per einschreiben mit rueckschein einwaende geltend machen und evn einfordern, ggf einem eventuelle eingeschalteten inkassounternehmen mitteilen, dass man einwaende geltend gemacht hat und talkline seiner nachweispflicht nicht nachgekommen ist, abwarten, bis sich die sache irgendwann von selbst erledigt. also genau das, was du immer sagst... (nur vom fristensetzen hat man mir da abgeraten, da die zeit ja eher auf meiner seite sei)

und so werde ich es also auch weiter machen.

no pasaran, gemeinsam sind wir stark, don't let the bastards grind you down und so weiter,

l.m?