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Handyvertrag-Kündigung bei Talkline


28.03.2010 01:03 - Gestartet von kromus
Hallo,

2006 tat ich einen Vertrag mit Talkline auf ein Handy für 2 Jahre eingehen, doch schon 3 Monate später wurde die monatliche Grundgebühr einfach erhöht. Mein monieren nützte nichts.
2009 habe ich sodann ein neues Handy versprochen bekommen oder konnte altes behalten und erhalte ersatzweise 100,- Euro dafür. Ich willigte zu Letzterem ein. Aber schon 1 Monat später sollte ich 2,00 EUR je Monat mehr an Grundgebühr zahlen. Das war mir alles zu dumm und ich kündigte auf ein Jahr später. Doch Talkline verpflichtete mich auf weitere 2 Jahre, indem Sie meinten:
Ich habe den Zweijahresvertrag unterzeichnet, als ich die 100,00 Euro bestätigte und in Empfang genommen habe.
Ich bin der Meinung, dass ich nur die 100,00 Euro mit meiner Unterschrift bestätigte. Das Kleingedruckte und der neue Vertrag auf der Rückseite des Formulars mit günstiger Erhöhung hat für mich nichts zu bedeuten, zumal ich kein neues Handy anforderte und erhielt.
Stehe ich richtig, wenn ich auf 1 Jahr Vertragsverlängerung poche oder muß ich tatsächlich die Zweijahrespflicht einhalten?

Wäre schön, wenn mir jemand den richtigen Rat geben könnte, wie ich mich verhalten soll.
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[1] raio-k antwortet auf kromus
28.03.2010 10:55
Eine Vertragsverlängerung über weitere zwei Jahre, wird auch bei Talkline, durch Annahme von entweder:
1. neues Mobiltelefon (mit oder ohne Zuzahlung)
2. Rechnungsgutschrift
3. Prämien (monatliches Gesprächsguthaben, SMS, etc.)
4. Wechsel in einen anderen Tarif
eingegangen.
Wieso allerdings die Grundgebühr steigt das weiß ich nicht, evtl. sind es zusätzliche Optionen, die in den ersten drei Monaten gratis zum testen waren, das macht Talkline ganz gerne... ;)
Auf jeden Fall ist eine Vertragsverlängerung erfolgt und die bindet an zwei weitere Jahre!
Man muss sich immer, auch das Kleingedruckte, auch wenn es auf der Rückseite steht durchlesen, denn mit der der Unterschrift bestätigt man nun mal das man die AGB´s etc. gelesen und akzeptiert hat und damit auch einverstanden ist!
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[2] cindy2748 antwortet auf kromus
28.03.2010 11:53
Hallo, wie du schon sagst, hast du mit deiner Unterschrift der Vetragsverlängerung von 24 Monaten zugestimmt. Es ist bei bestimmten Vertragsverlängerungen ein Tarifwechsel erforderlich ist, dies bei den Beratungsgesprächen auch mitgeteilt wird.

Das kannst Du aber beim Anbieter erfragen und eine Außerodentliche Kündigung wird hier nicht zugestimmt.
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[3] Eplusler antwortet auf kromus
28.03.2010 12:26
Benutzer kromus schrieb:
Hallo,

2006 tat ich einen Vertrag mit Talkline auf ein Handy für 2 Jahre eingehen, doch schon 3 Monate später wurde die monatliche Grundgebühr einfach erhöht.


Dann hätte ich spätestens 2008 gekündigt!
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[4] Eplusler antwortet auf kromus
28.03.2010 12:33
Benutzer kromus schrieb:
>
Ich bin der Meinung, dass ich nur die 100,00 Euro mit meiner Unterschrift bestätigte. Das Kleingedruckte und der neue Vertrag auf der Rückseite des Formulars mit günstiger Erhöhung hat für mich nichts zu bedeuten, zumal ich kein neues Handy anforderte und erhielt.
Stehe ich richtig, wenn ich auf 1 Jahr Vertragsverlängerung poche oder muß ich tatsächlich die Zweijahrespflicht einhalten?


Was ist denn eine "günstige Erhöhung"???

Du hattest die Wahl,Handy oder 100.Bei beiden verlängert sich der Vertrag um 2 Jahre.
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[4.1] cindy2748 antwortet auf Eplusler
28.03.2010 17:12
Bei Neuvertrag werden Option in einer kostenfreien Testphase angeboten, kündigt der Kunde diese nicht zahlt der Kunde dann die monatlichen Gebühren, es handelt sich hier nicht um eine Grundgebührenerhöhung, rüf mal Deine Rechnungen

Egal ob der Kunde ein Handy oder eine Gutschrift in Anspruch nimmt, verlängert sich der Vertrag um weitere 24 Monat. Die neue Laufzeit wird an die alte Vertragslaufzeit hinter angehangen.
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[5] Rücktrittsrecht nach Fernabsatzgesetz: Handyvertrag-Kündigung bei Talkline
syndikus_R antwortet auf kromus
29.03.2010 12:58

einmal geändert am 29.03.2010 13:00
Hoffentlich ist das noch keine 14 Tage her. Dann hast Du ein Rücktrittsrecht nach Fernabsatzgesetz. Hast Du die Kündigungsfrist verpennt? Dann verlängert sich der Vertrag in jedem Fall um ein Jahr. Da hilft nichts.

Die Widerrufsrist verlängert sich (unbegrenzt!!!), wenn Du keine SCHRIFTLICHE Belehrung zu deinem Rücktrittsrecht erhalten hast.

Überweise die 100,- zurück, gibt denen eine Frist von 2 Wochen, um die 24-monatige Vertragsverlängerung schriftlich zu stornieren.

Wenn Du darauf einen ablehnenden BRIEF bekommst (unbedingt BRIEF, weil Mail nicht rechtsverbindlich ist), kannst Du bedenkenlos eine negative Feststellungsklage über einen Anwalt deines Vertrauens einreichen. (Vertragsrecht sollte ziemlich jeder beherrschen). Damit wird festgezurrt, dass der Vertrag nicht verlängert wird.

Negative Feststellungsklagen sind eine tolle Sache...
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[6] leam antwortet auf kromus
06.10.2010 14:01
Also mir hat ja dieser Artikel hier sehr weitergeholfen.
http://www.sicherkuendigen.de/ratgeber/bei-talkline-kuendigung-unbedingt-fristen-einhalten