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Ich gebe auf - Sonderkündigungsrecht


21.04.2001 16:26 - Gestartet von tspiegelmeier
Hallo Leute,

inzwischen habe ich resigniert.
3 Faxe, 3 Anrufe. Immer dasselbe. Talkline gewährt kein Sonderkündigungsrecht, laut der Dame im Beschwerdemanagement.

Was soll man da machen? Verklagen und eventuell doch verlieren? Das bedeutet, dass ich mehr als 15 x 20 DM Grundgebühr verloren habe.
Ich habe eine Stinkwut auf Talkline.
Wenn jemand mit seinem Anwalt Erfolg hatte, bitte posten. Dann mache ich weiter.

Gruss an alle Talklinegeschädigten.

Thomas
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[1] RE: Ich gebe auf - Sonderkündigungsrecht/BLOSS NICHT
logifrech0019 antwortet auf tspiegelmeier
21.04.2001 18:09
TU MIR BITTE EINEN GEFALLEN UND TU ES NICHT: HAST DU ORDNUNGSGEMÄSS GEKÜNDIGT ETC ETC DANN HAST DU BESTE CHANCEN DURCHZUKOMMEN. TALKLINE WILL DAS DAMIT ERREICHEN. LASS DICH AUF NICHTS TELEFONISCHES EIN UND BUCH ALLES ZURÜCK. ICH BIN AUCH KURZ VOR DEM AUFGEBEN GEWESEN, ABER CARMINA SIEHT ES AUCH SO, SIE IST JA FAST NE RA´in. TALKLINE VERSTÖSST GEGEN VIELES. GIBT NUR NICHT AUF, DASS ERHOFFT SICH TALKLINE, GENAUSO MIT DER DEAKTIVIERUNGSGEBÜHR WIESO SCHICKEN DIE 1-2 MAHNUNGEN UND KLAGEN DIES NICHT EIN ?

DIE PROBIEREN ES IMMERWIEDER ! EIN SAFTLADEN OHNE ENDE !!!!!!!

G.

L.#



Benutzer tspiegelmeier schrieb:
Hallo Leute,

inzwischen habe ich resigniert.
3 Faxe, 3 Anrufe. Immer dasselbe. Talkline gewährt kein Sonderkündigungsrecht, laut der Dame im
Beschwerdemanagement.

Was soll man da machen? Verklagen und eventuell doch verlieren? Das bedeutet, dass ich mehr als 15 x 20 DM Grundgebühr verloren habe.
Ich habe eine Stinkwut auf Talkline.
Wenn jemand mit seinem Anwalt Erfolg hatte, bitte posten. Dann mache ich weiter.

Gruss an alle Talklinegeschädigten.

Thomas
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[2] sp. antwortet auf tspiegelmeier
22.04.2001 17:45
Benutzer tspiegelmeier schrieb:

Wenn jemand mit seinem Anwalt Erfolg hatte, bitte posten. Dann mache ich weiter.

Mit Anwalt nicht. Nur ohne. Schick mal 'ne Mail an machmal99@everymail.net

Übrigens muß TL kein SoKüRe "gewähren", sondern das besteht eben einfach. Oder es gibt keine Preiserhöhung.

Wenn Du Dich nicht verklagen lassen willst, kannst Du auch selber auf Feststellung klagen, daß das Vertragsverhältnis erloschen ist - allerdings mußt Du dann Vorschüsse leisten und hast die Beweislast, während bei einer Klage durch Talkline TL beweis- und vorschußpflichtig ist. Allerdings würde ich davon ausgehen, daß die sich hüten werden, eine Klage anzustrengen. Wenn Du Klarheit willst, mußt Du wohl selbst klagen.

Ich würde übrigens mit einer Anzeige wegen kreditgefährdender Verleumdung nach § 187 StGB drohen, sollten sie einen Schufa-, FPP- oder sonstwas-Eintrag machen - und die ggf. auch durchziehen. (Hab ich selber auch gemacht.)

Sp.
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[3] carmina antwortet auf tspiegelmeier
23.04.2001 21:55
klar, wenn talkline sagt, du hast kein sonderkündigungsrecht, dann hast du auch keins.
und wenn ich dir sage, ich bekomme noch 2000 mark von dir, überweist du die dann bitte auf mein konto bis zum 15. ?`

Das ist doch genau deren strategie.
mürbe machen, bis sie von selbst wieder anfangen zu telefonieren.
glaubst du eigentlich noch an den weihnachtsmann? *nurmalsonachfrag*
das sind knallharte geschäftsleute !!!

Gruß, carmina





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[3.1] tspiegelmeier antwortet auf carmina
23.04.2001 22:19


Benutzer carmina schrieb:
klar, wenn talkline sagt, du hast kein sonderkündigungsrecht, dann hast du auch keins.
und wenn ich dir sage, ich bekomme noch 2000 mark von dir, überweist du die dann bitte auf mein konto bis zum 15. ?`

Das ist doch genau deren strategie.
mürbe machen, bis sie von selbst wieder anfangen zu telefonieren. glaubst du eigentlich noch an den weihnachtsmann?
*nurmalsonachfrag*
das sind knallharte geschäftsleute !!!

Gruß, carmina

Hallo Carmina,

vielen Dank für deinen sachlichen Beitrag.
Ich habe nicht behauptet, dass ich kein Sonderkündigungsrecht habe, sondern ich keine Lust habe, mit denen das Streiten anzufangen. Ich habe keine Rechtsschutz und der Streitwert ist unter 300 DM. Falls ich doch verliere, kommt mich das wesentlich teurer.
Wenn es jemand mit Rechtsschutz durchzieht und gewinnt, dann bin ich der erste, der wieder bei Talkline anklopft.

Ansonsten wäre es mir lieber, wenn du mir einen Tipp geben kannst, wie ich die Talkliner rechtlich schlagen kann, als mich zu fragen, ob ich noch an den Weihnachtsmann glaube.

Nun, was kann ich tuen?
Randbedingung: soll nix kosten und soll sicher sein.

Gruss,

Thomas
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[3.1.1] RE: Ich gebe auf - Sonderkündigungsrecht/tspiegel.
logifrech0019 antwortet auf tspiegelmeier
23.04.2001 22:57
Also, du hast das Sonderkündigungsrecht ! Kostenlos ist heute nichtsmehr. Wenn du per Einschreiben gekünbdigt hast, bist du auf der sicherern seite und nen Wiederspruch eingelegt hast. Selbst Carmina hat mich überzeugt, ich bin sicher. Wir alle sind viel Stärker als dieser Saftladen !!!!!!!!

Gebt nur nicht auf, warum klagen die nicht gleich, wenn die im Recht sind ? Nein, die wollen hoffen, dass du dir den Ärger sparen willst. So wie sich dass bei dir anhört, wirst du sogar die Deaktivierungsgeb. bei TL zahlen, oder ?

Gruss

Logifrech




Benutzer tspiegelmeier schrieb:


Benutzer carmina schrieb:
klar, wenn talkline sagt, du hast kein sonderkündigungsrecht,
dann hast du auch keins.
und wenn ich dir sage, ich bekomme noch 2000 mark von dir,
überweist du die dann bitte auf mein konto bis zum 15.
?`

Das ist doch genau deren strategie.
mürbe machen, bis sie von selbst wieder anfangen zu telefonieren. glaubst du eigentlich noch an den weihnachtsmann?
*nurmalsonachfrag*
das sind knallharte geschäftsleute !!!

Gruß, carmina

Hallo Carmina,

vielen Dank für deinen sachlichen Beitrag. Ich habe nicht behauptet, dass ich kein Sonderkündigungsrecht habe, sondern ich keine Lust habe, mit denen das Streiten anzufangen. Ich habe keine Rechtsschutz und der Streitwert ist unter 300 DM. Falls ich doch verliere, kommt mich das wesentlich teurer.
Wenn es jemand mit Rechtsschutz durchzieht und gewinnt, dann bin ich der erste, der wieder bei Talkline anklopft.

Ansonsten wäre es mir lieber, wenn du mir einen Tipp geben kannst, wie ich die Talkliner rechtlich schlagen kann, als mich zu fragen, ob ich noch an den Weihnachtsmann glaube.

Nun, was kann ich tuen?
Randbedingung: soll nix kosten und soll sicher sein.

Gruss,

Thomas
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[3.1.2] sir john antwortet auf tspiegelmeier
23.04.2001 23:00
Benutzer tspiegelmeier schrieb:


Benutzer carmina schrieb:
klar, wenn talkline sagt, du hast kein sonderkündigungsrecht,
dann hast du auch keins.
und wenn ich dir sage, ich bekomme noch 2000 mark von dir,
überweist du die dann bitte auf mein konto bis zum 15.
?`

Das ist doch genau deren strategie.
mürbe machen, bis sie von selbst wieder anfangen zu telefonieren. glaubst du eigentlich noch an den weihnachtsmann?
*nurmalsonachfrag*
das sind knallharte geschäftsleute !!!

Gruß, carmina

Hallo Carmina,

vielen Dank für deinen sachlichen Beitrag. Ich habe nicht behauptet, dass ich kein Sonderkündigungsrecht habe, sondern ich keine Lust habe, mit denen das Streiten anzufangen. Ich habe keine Rechtsschutz und der Streitwert ist unter 300 DM. Falls ich doch verliere, kommt mich das wesentlich teurer.
Wenn es jemand mit Rechtsschutz durchzieht und gewinnt, dann bin ich der erste, der wieder bei Talkline anklopft.

Ansonsten wäre es mir lieber, wenn du mir einen Tipp geben kannst, wie ich die Talkliner rechtlich schlagen kann, als mich zu fragen, ob ich noch an den Weihnachtsmann glaube.

Nun, was kann ich tuen?
Randbedingung: soll nix kosten und soll sicher sein.

Gruss,

Thomas

Ich habe soeben eine Marktlücke entdeckt: Kartenverträge beim Mobilfunkprovider mit eingebauter Rechtschutzversicherung! ;-)
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[3.1.2.1] Nein: Ich gebe auf - Sonderkündigungsrecht
Paninaro antwortet auf sir john
23.04.2001 23:20
Hallo Thomas,

jetzt mal ganz langsam. Die Taktik von Talkline war doch schon mit der 1. Ablehnung in Form eines Standardbriefes klar:
Die Leute verunsichern, Mürbe machen etc. Hauptsache die Kunden 'binden', wer weiss wie viele es 'nur' noch sind. :o)

Solange die nicht klagen, würde ich hart bleiben. Rechnungen zurückweisen, Einzugsermächtigungen zurückbuchen. Wenn die Klagen, kostet es für die auch Geld und selbst TL wird sich dreimal überlegen, ob es sich lohnt z.B. für 300 DM vor's Gericht zu ziehen.

Also ganz cool bleiben. Hol Dir ein neues Telefon, am Besten nur noch beim Netzbetreiber direkt und las die nur machen. Falls die dann doch klagen und Du keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst immer noch zurückrudern und zähneknirschend die Grundgebühren bis zum Vertagsende zahlen. Von mir bekommen die jedenfalls fürs Telefonieren kein Geld mehr...

Grüsse,
Pani.
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[3.1.2.1.1] rtpj antwortet auf Paninaro
24.04.2001 08:49
Tag,

zunächst 'mal soviel: Alle Juristen in meiner Umgebung bestätigen: Das Sonderkündigungsrecht besteht.

Ich sehe nur folgendes Problem:

Talkline sagt: Kein Sonderkündigungsrecht.
Talkline schreibt weiter Rechnungen (und Mahnungen).
Kunde zahlt nicht bzw. läßt Abbuchungen zurückgehen.
Talkline eröffnet GARANTIERT ein Mahnverfahren.
Bei dieser Gelegenheit macht Talkline sicher (versehentlich) einen Eintrag bei der Schufa und einen beim FPP mit teilweise recht unbeliebten Folgen.
(Ich hatte zwei Fälle, da hat Viag Interkom wegen 20-30 DM Ein Inkassobüro eingeschaltet und das Mahnverfahren beantragt. Folge: Versandhäuser belieferten nur noch per Nachnahme, Kreditkartenkündigung. Über ein 4-6 Monate dauerndes Verfahren konnte dann zwar alles geklärt (und gelöscht) werden, aber es kostete Millionen von Nerven).


Benutzer Paninaro schrieb:
Hallo Thomas,

jetzt mal ganz langsam. Die Taktik von Talkline war doch schon mit der 1. Ablehnung in Form eines Standardbriefes klar: Die Leute verunsichern, Mürbe machen etc. Hauptsache die Kunden 'binden', wer weiss wie viele es 'nur' noch sind.
:o)

Solange die nicht klagen, würde ich hart bleiben. Rechnungen zurückweisen, Einzugsermächtigungen zurückbuchen. Wenn die Klagen, kostet es für die auch Geld und selbst TL wird sich dreimal überlegen, ob es sich lohnt z.B. für 300 DM vor's Gericht zu ziehen.

Also ganz cool bleiben. Hol Dir ein neues Telefon, am Besten nur noch beim Netzbetreiber direkt und las die nur machen.
Falls die dann doch klagen und Du keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst immer noch zurückrudern und zähneknirschend die Grundgebühren bis zum Vertagsende zahlen. Von mir bekommen die jedenfalls fürs Telefonieren kein Geld mehr...

Grüsse,
Pani.
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[3.1.2.1.1.1] sp. antwortet auf rtpj
24.04.2001 20:02
Benutzer rtpj schrieb:

Bei dieser Gelegenheit macht Talkline sicher (versehentlich) einen Eintrag bei der Schufa und einen beim FPP mit teilweise recht unbeliebten Folgen.
(Ich hatte zwei Fälle, da hat Viag Interkom wegen 20-30 DM Ein Inkassobüro eingeschaltet und das Mahnverfahren beantragt. Folge: Versandhäuser belieferten nur noch per Nachnahme, Kreditkartenkündigung. Über ein 4-6 Monate dauerndes Verfahren konnte dann zwar alles geklärt (und gelöscht) werden, aber es kostete Millionen von Nerven).

Das ist genau der Fall, den ich meinte, als ich den Talkline-Leuten mit § 187 StGB drohte. In einem solchen Fall würde ich keine Sekunde zögern, Strafantrag zu stellen. Und wenn Du ausdrücklich in Deinen Schreiben darauf hinweist, daß Du nicht zahlst, weil der Anspruch nicht besteht, und nicht, weil Du zahlungsunfähig bist - na ja, dann sollen sich die Verantwortlichen mal verdammt gute Verteidiger suchen, wenn sie einer Verurteilung entgehen wollen. IMHO müßten sie das auch ohne diesen Hinweis, denn es ist ja ganz klar erkennbar anhand des Schriftverkehrs, daß die Forderung bestritten wird.

Sp.

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[3.1.2.1.1.1.1] rtpj antwortet auf sp.
24.04.2001 20:52
Benutzer sp. schrieb:
Benutzer rtpj schrieb:

Bei dieser Gelegenheit macht Talkline sicher (versehentlich)
einen Eintrag bei der Schufa und einen beim FPP mit teilweise
recht unbeliebten Folgen.
(Ich hatte zwei Fälle, da hat Viag Interkom wegen 20-30 DM Ein Inkassobüro eingeschaltet und das Mahnverfahren beantragt.
Folge: Versandhäuser belieferten nur noch per Nachnahme, Kreditkartenkündigung. Über ein 4-6 Monate dauerndes Verfahren konnte dann zwar alles geklärt (und gelöscht) werden, aber es kostete Millionen von Nerven).

Das ist genau der Fall, den ich meinte, als ich den Talkline-Leuten mit § 187 StGB drohte. In einem solchen Fall würde ich keine Sekunde zögern, Strafantrag zu stellen. Und wenn Du ausdrücklich in Deinen Schreiben darauf hinweist, daß Du nicht zahlst, weil der Anspruch nicht besteht, und nicht, weil Du zahlungsunfähig bist - na ja, dann sollen sich die Verantwortlichen mal verdammt gute Verteidiger suchen, wenn sie einer Verurteilung entgehen wollen. IMHO müßten sie das auch ohne diesen Hinweis, denn es ist ja ganz klar erkennbar anhand des Schriftverkehrs, daß die Forderung bestritten wird.


Ich wünsche Dir, daß Du -ähem- Recht bekommst ...

Problematisch dürfte allerdings sein, Talkline den Vorsatz nachzuweisen (mit dem Schufa- bzw. -viel tückischer- FPP- oder Creditreform-/ InfoScore- Eintrag).

War dann alles der Computer, ein Versehen, nicht beabsichtigt.

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[3.1.2.1.1.1.1.1] logifrech0019 antwortet auf rtpj
24.04.2001 20:54
Und wie siehts dann aus, muß dann selber die Strafgebühren zahlen ? Der Computer macht ja auch nur das was man ihm sagt ? Es tut ja auch keiner was von alleine, oder ?

Logifrech





Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer sp. schrieb:
Benutzer rtpj schrieb:

Bei dieser Gelegenheit macht Talkline sicher (versehentlich)
einen Eintrag bei der Schufa und einen beim FPP
mit
teilweise recht unbeliebten Folgen.
(Ich hatte zwei Fälle, da hat Viag Interkom wegen
20-30
DM Ein Inkassobüro eingeschaltet und das Mahnverfahren beantragt.
Folge: Versandhäuser belieferten nur noch per Nachnahme, Kreditkartenkündigung. Über ein 4-6 Monate
dauerndes
Verfahren konnte dann zwar alles geklärt (und gelöscht)
werden,
aber es kostete Millionen von Nerven).

Das ist genau der Fall, den ich meinte, als ich den Talkline-Leuten mit § 187 StGB drohte. In einem solchen Fall würde ich keine Sekunde zögern, Strafantrag zu stellen.
Und wenn Du ausdrücklich in Deinen Schreiben darauf hinweist, daß
Du nicht zahlst, weil der Anspruch nicht besteht, und nicht,
weil Du zahlungsunfähig bist - na ja, dann sollen sich die Verantwortlichen mal verdammt gute Verteidiger suchen, wenn sie einer Verurteilung entgehen wollen. IMHO müßten sie das auch ohne diesen Hinweis, denn es ist ja ganz klar erkennbar anhand des Schriftverkehrs, daß die Forderung bestritten
wird.


Ich wünsche Dir, daß Du -ähem- Recht bekommst ...

Problematisch dürfte allerdings sein, Talkline den Vorsatz nachzuweisen (mit dem Schufa- bzw. -viel tückischer- FPP- oder Creditreform-/ InfoScore- Eintrag).

War dann alles der Computer, ein Versehen, nicht beabsichtigt.

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[3.1.2.1.1.1.1.1.1] rtpj antwortet auf logifrech0019
24.04.2001 21:02
Benutzer logifrech0019 schrieb:
Und wie siehts dann aus, muß dann selber die Strafgebühren zahlen ? Der Computer macht ja auch nur das was man ihm sagt ?
Es tut ja auch keiner was von alleine, oder ?

Logifrech

Soll der Computer die Geldstrafe bezahlen ???

Wie gesagt: Der Nachweis des Vorsatzes dürfte etwas schwierig sein.


Ich wünsche Dir, daß Du -ähem- Recht bekommst ...

Problematisch dürfte allerdings sein, Talkline den Vorsatz nachzuweisen (mit dem Schufa- bzw. -viel tückischer- FPP- oder
Creditreform-/ InfoScore- Eintrag).

War dann alles der Computer, ein Versehen, nicht beabsichtigt.

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[3.1.2.1.1.1.1.1.1.1] logifrech0019 antwortet auf rtpj
24.04.2001 21:19
Was passiert dann, wenn man das Talkline nicht nachweisen kann ? Wer kommt für die Gebühren oder so auf ? Oder werden keine Erhoben ? Wie läufts dann weiter ?

G.

L.#





Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer logifrech0019 schrieb:
Und wie siehts dann aus, muß dann selber die Strafgebühren zahlen ? Der Computer macht ja auch nur das was man ihm
sagt ?
Es tut ja auch keiner was von alleine, oder ?

Logifrech

Soll der Computer die Geldstrafe bezahlen ???

Wie gesagt: Der Nachweis des Vorsatzes dürfte etwas schwierig sein.


Ich wünsche Dir, daß Du -ähem- Recht bekommst ...


Problematisch dürfte allerdings sein, Talkline
den
Vorsatz nachzuweisen (mit dem Schufa- bzw. -viel tückischer-
FPP-
oder Creditreform-/ InfoScore- Eintrag).

War dann alles der Computer, ein Versehen, nicht beabsichtigt.

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[3.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Strafrecht/MAhnverfahren
carmina antwortet auf logifrech0019
25.04.2001 13:31
Benutzer logifrech0019 schrieb:
Was passiert dann, wenn man das Talkline nicht nachweisen kann ? Wer kommt für die Gebühren oder so auf ? Oder werden keine Erhoben ? Wie läufts dann weiter ?


Bitte bringt nicht strafrecht und zivilrecht durcheinander.
1. Beim Strafrecht ist der staat der ankläger.
ihr müßt euch das so vorstellen, daß früher die eltern den mahnenden zeigefinger erhoben haben, und dies macht heute nun der staat indem er die staatsanwaltschaft auf einen begründeten verdacht hin ermitteln läßt.
die staatsanwaltschaft wird demnach alles soweit untersuchen, bis sie einen entsprechenden tatverdacht nachweisen kann und dann anklage erheben. andernfalls stellt sie das verfahren ein.

also , noch mal deutlich: wir müssen (im strafrecht) nichts nachweisen. es reicht eine anzeige, für alles andere sind wir nicht mehr zuständig. das einzige , was noch sein kann, ist, dass man dann als zeuge aussagen muß. aber das tut man ja gern in einem solchen fall, gelle ?
Was sein kann ist, dass das Verfahren zur Sachverhaltsermittlung an den anzeigeerstatter abgegeben wird. das nennt sich dann "Privatklage". Wenn ich mich recht erinnere, ist § 187 ein privatklagedelikt, aber das schaue ich noch mal nach.
Dann hat der anzeigeerstatter die rechte und pflichten eines staatsanwaltes, darf also in eigener sache ermitteln.
das soll uns aber hier erstmal nicht beschäftigen, weil das ja nun noch soooo weit hin ist .
bisher gibts ja noch nichtmal einen anhaltspunkt hierfür.
sollte ich aber in meiner schufa etc pp einen eintrag von talkline finden, werde ich dafür sorgen, daß sie ärger bekommen.
*grummel*


2. vom strafrecht zu unterscheiden ist das zivilrecht.
im zivilrecht geht es darum (grob gesagt) , daß eine privatperson etwas von einer anderen privatperson will, nämlich daß sie bespielsweise eine forderung durchsetzen will.

das kann man auf zweierlei arten machen :
a) das Mahnverfahren.
b) eine klage.

das Mahnverfahren läuft so ab:
da kauft man sich einen billigen vordruck in der buchhandlung, gibt die höhe der forderung an, den absender, und den schuldner.
diesen wisch schickt man dann an das amtsgericht.
Wichtig: das amtsgericht prüft NICHT, ob diese forderung zu recht besteht.
Das amtsgericht stellt dann diesen wisch zu.
jetzt beginnt eine Frist, in der man sich gegen diese forderung wehren kann.
Es reicht, wenn man ein Kreuz auf dem vordruck macht, womit man dann die forderung bestreitet.

WEr nichts tut, hat pech gehabt: selbst wenn die forderung nicht oder nicht in der höhe besteht, wird nach ablauf dieser frist der Mahnbescheid rechtskräftig.
Das heißt, daß dann aus dem Mahnbescheid später vollstreckt werden kann, also eines tages der Gerichtsvollzieher vor der tür stehen kann.
auch wenns eine phantasieforderung ist.

Wer das verhindern will, der kreuzt das kästchen an, meinetwegen kann er auch noch dazuschreiben, warum der anspruch de facto nicht existiert. das wird dann ans gericht geschickt.

jetzt wird das gericht den antragssteller benachrichtigen, daß ein widerspruch eingegangen ist und ihn auffordern, seinen anspruch zu substantiiren, also zu begründen.
Wenn er dies nicht innerhalb der ihm vom gericht gesetzten frist tut, ist die sache vom tisch.

sonst geht sie in das verfahren über, das jeder so im kopf hat, der mal was von zivilrecht gehört hat: die klage.

Alles läuft so ab, als hätte er von anfang an geklagt.
Das heißt:

Der, der einen anspruch gelten machen will, muß beweisen, daß er entstanden ist.

Talkline muß also erstmal beweisen, daß es diesen vertrag gibt- und daß nicht gezahlt wurde.

Jetzt wird der schuldner aufgefordert werden, sich dazu zu äußern.
der schuldner, also wir, wird dann sagen, daß er zu Ende Februar gekündigt hat.
Hier muß unbedingt der Nachweis der Kündigung beigelegt werden.
Da es ja keine gewöhnliche Küdigung war, sondern eine außerordentliche, empfiehlt es sich hier gleich die ganze story zu erzählen.
Also: preiserhöhung, daher kündigung.
vorher kosteten die sms bla bla jetzt kann ich sie nicht mehr zu den alten konditionen bekommen.

das sollte an sich schon reichen.

dann wirds noch einen briefwechsel geben, danach einen termin vor gericht (wahrscheinlich, es kann sonst auch nach aktenlage entschieden werden), und danach ist die sache ausgestanden.
gerichtskosten zahlt der verlierer, anwaltskosten und eventuelle zeugenkosten auch.
sonst wird gequotelt

**
so, das waren jetzt sehr viele infos auf einmal .- vielleicht hilft es euch ja ein wenig, das verfahren zu verstehen.

wenn mir noch mehr einfällt, werde ich das hier an dieser stelle schreiben ;o)

Viele Grüße,
haltet durch :o)

Carmina









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[3.1.3] carmina antwortet auf tspiegelmeier
24.04.2001 11:51
was du tun sollst?
also,ich verhalte mich ruhig - zur Abwechslung spiele ich mal toter Mann.
kostet nichts.

Du kannst zwar selber eine klage anstrengen, inhalt: feststellen lassen, daß der Vertrag nicht mehr besteht ; jedoch heißt das dann auch, daß gerichtskosten erstmal anfallen.
also laß dich doch verklagen, wenn die unbedingt geld haben wollen.
wenn du befürchtest, einen negativen eintrag in die schufa zu bekommen, so hast du
a) ein auskunftsrecht
b) das recht, die fraglichen eintraege sperren zu lassen.
Dann dürfen schufa und co. diese einträge nicht mehr rausgeben oder wenn, dann nur mit dem zusatz, daß diese einträge umstritten sind und daß der eintrag daher gesprerrt wurde.
c) ein recht auf schadensersatz, wenn durch falsche einträge schaden entstanden ist.
Mfg
carmina





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[3.1.3.1] sp. antwortet auf carmina
24.04.2001 20:09
Benutzer carmina schrieb:

wenn du befürchtest, einen negativen eintrag in die schufa zu bekommen, so hast du

d) ein Strafantragsrecht, falls ein solcher Eintrag zustandegekommen ist (§ 187 StGB).

Sp.