Benutzer logifrech0019 schrieb:
Was passiert dann, wenn man das Talkline nicht nachweisen kann ? Wer kommt für die Gebühren oder so auf ? Oder werden keine Erhoben ? Wie läufts dann weiter ?
Bitte bringt nicht strafrecht und zivilrecht durcheinander.
1. Beim Strafrecht ist der staat der ankläger.
ihr müßt euch das so vorstellen, daß früher die eltern den mahnenden zeigefinger erhoben haben, und dies macht heute nun der staat indem er die staatsanwaltschaft auf einen begründeten verdacht hin ermitteln läßt.
die staatsanwaltschaft wird demnach alles soweit untersuchen, bis sie einen entsprechenden tatverdacht nachweisen kann und dann anklage erheben. andernfalls stellt sie das verfahren ein.
also , noch mal deutlich: wir müssen (im strafrecht) nichts nachweisen. es reicht eine anzeige, für alles andere sind wir nicht mehr zuständig. das einzige , was noch sein kann, ist, dass man dann als zeuge aussagen muß. aber das tut man ja gern in einem solchen fall, gelle ?
Was sein kann ist, dass das Verfahren zur Sachverhaltsermittlung an den anzeigeerstatter abgegeben wird. das nennt sich dann "Privatklage". Wenn ich mich recht erinnere, ist § 187 ein privatklagedelikt, aber das schaue ich noch mal nach.
Dann hat der anzeigeerstatter die rechte und pflichten eines staatsanwaltes, darf also in eigener sache ermitteln.
das soll uns aber hier erstmal nicht beschäftigen, weil das ja nun noch soooo weit hin ist .
bisher gibts ja noch nichtmal einen anhaltspunkt hierfür.
sollte ich aber in meiner schufa etc pp einen eintrag von talkline finden, werde ich dafür sorgen, daß sie ärger bekommen.
*grummel*
2. vom strafrecht zu unterscheiden ist das zivilrecht.
im zivilrecht geht es darum (grob gesagt) , daß eine privatperson etwas von einer anderen privatperson will, nämlich daß sie bespielsweise eine forderung durchsetzen will.
das kann man auf zweierlei arten machen :
a) das Mahnverfahren.
b) eine klage.
das Mahnverfahren läuft so ab:
da kauft man sich einen billigen vordruck in der buchhandlung, gibt die höhe der forderung an, den absender, und den schuldner.
diesen wisch schickt man dann an das amtsgericht.
Wichtig: das amtsgericht prüft NICHT, ob diese forderung zu recht besteht.
Das amtsgericht stellt dann diesen wisch zu.
jetzt beginnt eine Frist, in der man sich gegen diese forderung wehren kann.
Es reicht, wenn man ein Kreuz auf dem vordruck macht, womit man dann die forderung bestreitet.
WEr nichts tut, hat pech gehabt: selbst wenn die forderung nicht oder nicht in der höhe besteht, wird nach ablauf dieser frist der Mahnbescheid rechtskräftig.
Das heißt, daß dann aus dem Mahnbescheid später vollstreckt werden kann, also eines tages der Gerichtsvollzieher vor der tür stehen kann.
auch wenns eine phantasieforderung ist.
Wer das verhindern will, der kreuzt das kästchen an, meinetwegen kann er auch noch dazuschreiben, warum der anspruch de facto nicht existiert. das wird dann ans gericht geschickt.
jetzt wird das gericht den antragssteller benachrichtigen, daß ein widerspruch eingegangen ist und ihn auffordern, seinen anspruch zu substantiiren, also zu begründen.
Wenn er dies nicht innerhalb der ihm vom gericht gesetzten frist tut, ist die sache vom tisch.
sonst geht sie in das verfahren über, das jeder so im kopf hat, der mal was von zivilrecht gehört hat: die klage.
Alles läuft so ab, als hätte er von anfang an geklagt.
Das heißt:
Der, der einen anspruch gelten machen will, muß beweisen, daß er entstanden ist.
Talkline muß also erstmal beweisen, daß es diesen vertrag gibt- und daß nicht gezahlt wurde.
Jetzt wird der schuldner aufgefordert werden, sich dazu zu äußern.
der schuldner, also wir, wird dann sagen, daß er zu Ende Februar gekündigt hat.
Hier muß unbedingt der Nachweis der Kündigung beigelegt werden.
Da es ja keine gewöhnliche Küdigung war, sondern eine außerordentliche, empfiehlt es sich hier gleich die ganze story zu erzählen.
Also: preiserhöhung, daher kündigung.
vorher kosteten die sms bla bla jetzt kann ich sie nicht mehr zu den alten konditionen bekommen.
das sollte an sich schon reichen.
dann wirds noch einen briefwechsel geben, danach einen termin vor gericht (wahrscheinlich, es kann sonst auch nach aktenlage entschieden werden), und danach ist die sache ausgestanden.
gerichtskosten zahlt der verlierer, anwaltskosten und eventuelle zeugenkosten auch.
sonst wird gequotelt
**
so, das waren jetzt sehr viele infos auf einmal .- vielleicht hilft es euch ja ein wenig, das verfahren zu verstehen.
wenn mir noch mehr einfällt, werde ich das hier an dieser stelle schreiben ;o)
Viele Grüße,
haltet durch :o)
Carmina