Da du nach § 17 bezahlt hast und dies vermutlich anhand eines Kontoauszugs o.ä. auch nachweisen kannst, hast du erst recht nichts zu befürchten. Ich würde einfach abwarten. Das Inkassobüro kann nicht klagen, klagen müsste Talkline. Und die werden das meiner Einschätzung nach tunlichst sein lassen, wenn sie nicht ganz bescheuert sind.
Was ich noch gern wissen würde ? Schiesst sich Talkline nicht irgendwie selbst ins Bein wenn Sie mir einerseits eine Gutschrift über knapp 20 Euro erstellen, sie aber andererseits noch ca. 100 Euro von mir haben wollen ? Ich dachte natürlich im ersten Moment, sie überweisen mir meinen Betrag nach §17 zurück und wollen nichts mehr, aber als dann die Mahnung vom Inkassobüro kam, hab ich gemerkt dass das noch nicht vorbei ist.