Benutzer dumbiddel schrieb:
sollten Sie einen Nachweis für Ihre Kündigung haben,so schreiben Sie dem Inkassobüro einen Zweiteiler und fügen als Kopie und Nachweis Ihrer Kündigung dies mit bei und warten Sie ab was dann passiert.
PS: sollten Sie keinen Nachweis haben,so wären Sie in Erklärungsnot.
Man sollte eine Kündigung immer per Fax oder per Einschreiben gegen Unterschrift schicken,denn dann liegt ein Nachweis vor den man auf dem Abschnitt des Belegs unter "www.post/briefstatus.de im Internet verfolgen kann.
Dann hat man einen Nachweis, dass ein Schreiben versandt wurde. Was drin stand, kann man daraus nicht erkennen.
peso