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Jede Mahnung wiederspruch ??


17.04.2002 13:04 - Gestartet von por356
Ich hab mal ne allgemeine Frage.

Muß man auf die Mahnungen noch reagieren, wenn man bereits einen EVN per Einschreiben angefordert hat und die Frist verstrichen ist ??

Ich hab jetzt den Durchschnittswert der letzten Monate überwiesen. Also alles gemaß § 16 bzw 17 TKV.

Muß ich jetzt noch jeder Mahnung schriftlich wieder sprechen ?? Womöglich per Einschreiben ??

Würde ja ne Morderkohle kosten.