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kein Vertragsende durch Tod???


14.12.2006 12:03 - Gestartet von der_maff
Hallo!
Ich habe eine Frage, mein vater ist kürzlich verstorben. Jetzt wollte ich seinen handyvertrag bei Talkline beenden.
Auf email kam keine antwort! als ich anrief hiess es, dass ein erbe oder sonstiger verantwortlicher die grundgebühren bis zum ende der vertragslaufzeit weiterbezahlen soll!

Ist das rechtens? gibt es nicht ein ausserordentliches kündigungsrecht oder so? für was wollen die denn sonst die sterbeurkunde haben, da könnte ich ja auch ne normale kündigung schreiben...

Wäre dankbar für Antworten....
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[1] techie antwortet auf der_maff
14.12.2006 14:34
Benutzer der_maff schrieb:
Hallo!
Ich habe eine Frage, mein vater ist kürzlich verstorben. Jetzt wollte ich seinen handyvertrag bei Talkline beenden. Auf email kam keine antwort! als ich anrief hiess es, dass ein erbe oder sonstiger verantwortlicher die grundgebühren bis zum ende der vertragslaufzeit weiterbezahlen soll!

Ist das rechtens? gibt es nicht ein ausserordentliches kündigungsrecht oder so? für was wollen die denn sonst die sterbeurkunde haben, da könnte ich ja auch ne normale kündigung schreiben...

Eigentlich ein trauriges Thema.

Verträge sind AFAIK nicht vererblich. Ein Vertrag endet durch Kündigung oder mit dem Tod eines der Vertragspartner. Das lernt man auf jeder Handelsschule (Vertragswesen, BGB, HGB) im ersten Jahr.

Sollen sie doch versuchen, Deinen Vater auf Vertragserfüllung zu verklagen. Ich denke, die werden nicht sehr weit damit kommen...

Es ist eine Frechheit, was solche Vereine alles versuchen. Du solltest vorerst keine Zahlungen an die (in Deinem Namen) leisten, sonst nehmen sie Dich womöglich noch zurecht in die Pflicht. Auf jeden Fall einen Anwalt mit dem Fall beauftragen, wenn Talkline nicht von selbst einlenkt.

Wenn man den Fall mal andersherum sieht: Würde Talkline "sterben" (z.B. durch Insolvenz), würden sie dann auch noch auf Vertragserfüllung pochen?

Vorerst würde ich an Deiner Stelle die Sterbeurkunde an die faxen und die so schriftlich davon in Kenntnis setzen, daß ihr Vertragspartner nicht mehr existiert. Danach dann unbedingt zum Anwalt, wenn die weiterhin auf Vertragserfüllung bestehen.
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[1.1] GKr antwortet auf techie
14.12.2006 15:37
Benutzer techie schrieb:
Benutzer der_maff schrieb:
Hallo!
Ich habe eine Frage, mein vater ist kürzlich verstorben.
Jetzt wollte ich seinen handyvertrag bei Talkline beenden. Auf email kam keine antwort! als ich anrief hiess es, dass ein erbe oder sonstiger verantwortlicher die grundgebühren bis zum ende der vertragslaufzeit weiterbezahlen soll!

Ist das rechtens? gibt es nicht ein ausserordentliches kündigungsrecht oder so? für was wollen die denn sonst die sterbeurkunde haben, da könnte ich ja auch ne normale kündigung schreiben...

Eigentlich ein trauriges Thema.

Verträge sind AFAIK nicht vererblich. Ein Vertrag endet durch Kündigung oder mit dem Tod eines der Vertragspartner. Das lernt man auf jeder Handelsschule (Vertragswesen, BGB, HGB) im ersten Jahr.

Sollen sie doch versuchen, Deinen Vater auf Vertragserfüllung zu verklagen. Ich denke, die werden nicht sehr weit damit kommen...

Es ist eine Frechheit, was solche Vereine alles versuchen. Du solltest vorerst keine Zahlungen an die (in Deinem Namen) leisten, sonst nehmen sie Dich womöglich noch zurecht in die Pflicht. Auf jeden Fall einen Anwalt mit dem Fall beauftragen, wenn Talkline nicht von selbst einlenkt.

Wenn man den Fall mal andersherum sieht: Würde Talkline "sterben" (z.B. durch Insolvenz), würden sie dann auch noch auf
Vertragserfüllung pochen?

Vorerst würde ich an Deiner Stelle die Sterbeurkunde an die faxen und die so schriftlich davon in Kenntnis setzen, daß ihr Vertragspartner nicht mehr existiert. Danach dann unbedingt zum Anwalt, wenn die weiterhin auf Vertragserfüllung bestehen.

Naja.. vielleicht kann man ja zunächst einmal einfach unterstellen, daß der Anrufer einen übereifrigen und vor allem auch pietätlosen Talkline-Mitarbeiter am Apparat hatte..

Eine andere Erklärung kann ich mir nicht vorstellen.

GKr
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[1.1.1] techie antwortet auf GKr
14.12.2006 15:52
Benutzer GKr schrieb:
Naja.. vielleicht kann man ja zunächst einmal einfach unterstellen, daß der Anrufer einen übereifrigen und vor allem auch pietätlosen Talkline-Mitarbeiter am Apparat hatte..

Eine andere Erklärung kann ich mir nicht vorstellen.

Vielleicht war es auch einer, der gerade von einer Verkäuferschulung kam, in der den MA eingetrichtert wird, Umsatz um jeden Preis zu generieren.

Pietätlos ist in diesem Fall eine treffende Bezeichnung. Aber ich glaube in Erinnerung zu haben, daß es solche Fälle (Vertragserfüllung über den Tod hinaus) öfters mal gibt und auch z.B. von Vermietern so gemacht (bzw. versucht) wird. Ob es Fälle gibt, in denen das juristisch korrekt ist, müßte ein Anwalt beantworten.
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[1.1.1.1] GKr antwortet auf techie
14.12.2006 16:05
Benutzer techie schrieb:
Benutzer GKr schrieb:
Naja.. vielleicht kann man ja zunächst einmal einfach unterstellen, daß der Anrufer einen übereifrigen und vor allem auch pietätlosen Talkline-Mitarbeiter am Apparat hatte..

Eine andere Erklärung kann ich mir nicht vorstellen.

Vielleicht war es auch einer, der gerade von einer Verkäuferschulung kam, in der den MA eingetrichtert wird, Umsatz um jeden Preis zu generieren.

Pietätlos ist in diesem Fall eine treffende Bezeichnung. Aber ich glaube in Erinnerung zu haben, daß es solche Fälle (Vertragserfüllung über den Tod hinaus) öfters mal gibt und auch z.B. von Vermietern so gemacht (bzw. versucht) wird. Ob es Fälle gibt, in denen das juristisch korrekt ist, müßte ein Anwalt beantworten.

Ich würde ganz einfach darum bitten, daß mir die mündlich genannte Auffassung schriftlich bestätigt wird. Dann dürfte sich das von allein erledigen.

GKr
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[1.2] K U N D E -BEI-TELTARIF antwortet auf techie
14.12.2006 16:29

4x geändert, zuletzt am 14.12.2006 17:02
Benutzer techie schrieb:
Benutzer der_maff schrieb:
Hallo!

Vorerst würde ich an Deiner Stelle die Sterbeurkunde an die
faxen und die so schriftlich davon in Kenntnis setzen, daß ihr Vertragspartner nicht mehr existiert. Danach dann unbedingt zum Anwalt, wenn die weiterhin auf Vertragserfüllung bestehen.


Warum dafür einen Anwalt bezahlen?


Einfach den Vertrag Kündigen.

Etwa so:

[Absender
des Briefschreibers]


[Anschrift] [Datum]


Sehr geehrte Damen und Herren


Am [Datum] ist mein Vater [Name des Vaters] verstorben, aus diesem Grund kündige ich den Mobilfunk-Vertrag mit der Rufnummer [Handynummer] und der Kundennummer [Kunden-Nr.] mit sofortiger Wirkung!

Die Sterbeurkunde habe ich ihnen als Kopie beigelegt.

Bitte senden Sie mir umgehend eine Bestätigung dieser Kündigung!

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

-----------------------
Kündigung kopieren und aufbewahren, wenn die immernoch ab Sterbedatum abbuchen, einfach durch den Bankberater
Zurückbuchen lassen.
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[1.2.1] techie antwortet auf K U N D E -BEI-TELTARIF
14.12.2006 17:04
Benutzer K U N D E -BEI-TELTARIF schrieb:
Warum dafür einen Anwalt bezahlen?


Einfach den Vertrag Kündigen.

1) Die anwaltliche Hilfestellung hatte ich für den Fall nahegelegt, daß der Anbieter die Schiene so weiter fährt. Was soll also Deine Frage?

2) Der Vertrag muß bzw. kann nicht gekündigt werden. Er hat bereits mit dem Tod eines der beiden Vertragsparteien geendet. Würde nun jemand anderes den Vertrag "kündigen", wären die Rechtsfolgen unabsehbar. Ein Vertrag kann nur von den Vertragsparteien gekündigt werden, sofern der Vertrag noch Bestand hat. Eine Kündigung ist also Schmarren.
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[1.2.1.1] K U N D E -BEI-TELTARIF antwortet auf techie
14.12.2006 17:15

einmal geändert am 14.12.2006 17:17
Benutzer techie schrieb:
Benutzer K U N D E -BEI-TELTARIF schrieb:
Warum dafür einen Anwalt bezahlen?


Einfach den Vertrag Kündigen.

1) Die anwaltliche Hilfestellung hatte ich für den Fall nahegelegt, daß der Anbieter die Schiene so weiter fährt.
Was
soll also Deine Frage?

2) Der Vertrag muß bzw. kann nicht gekündigt werden. Er hat bereits mit dem Tod eines der beiden Vertragsparteien geendet.

Stimmt!
Du mußt aber den Vertrag kündigen, woher sollen die den vom Tod des des Kunden etwas wissen.

Würde nun jemand anderes den Vertrag
"kündigen", wären die
Rechtsfolgen unabsehbar. Ein Vertrag kann nur von den Vertragsparteien gekündigt werden, sofern der Vertrag noch Bestand hat. Eine Kündigung ist also Schmarren.

Wie würdest Du das Nennen?

Ich habe, als meine Mutter 2004 starb, die Zeitungen, die sie hatte, gekündigt und den Tod durch die Sterbeurkunde nachgewiesen.

Den Telefonanschluß von t-com habe ich schriftlich auf meinem Namen umschreiben lassen und auch dieses mit einer Kopie der Sterbeurkunde nachgewiesen.

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[1.2.1.1.1] techie antwortet auf K U N D E -BEI-TELTARIF
14.12.2006 21:21
Benutzer K U N D E -BEI-TELTARIF schrieb:
Benutzer techie schrieb:
Benutzer K U N D E -BEI-TELTARIF schrieb:
Warum dafür einen Anwalt bezahlen?


Einfach den Vertrag Kündigen.

2) Der Vertrag muß bzw. kann nicht gekündigt werden. Er hat bereits mit dem Tod eines der beiden Vertragsparteien geendet.

Stimmt!
Du mußt aber den Vertrag kündigen, woher sollen die den vom Tod des des Kunden etwas wissen.

Würde nun jemand anderes den Vertrag
"kündigen", wären die
Rechtsfolgen unabsehbar. Ein Vertrag kann nur von den Vertragsparteien gekündigt werden, sofern der Vertrag noch Bestand hat. Eine Kündigung ist also Schmarren.

Wie würdest Du das Nennen?

Die andere Vertragspartei muß davon in Kenntnis gesetzt werden, daß ihr Vertragspartner verstorben ist. Daß der Vertrag somit nicht mehr fortgeführt werden kann (sprich Vertragsbeendigung) ist etwas anderes, als eine reguläre Kündigung, die nur durch eine der Vertragsparteien ausgesprochen werden kann.

Als Konsequenz hieße das: Würdest Du die Kündigung aussprechen, könnte man davon ausgehen, daß Du Dich für diesen Vertrag verantwortlich fühlst und gewillt bist, dessen Pflichten wahrzunehmen. Man könnte dies als stillschweigenden Eintritt in einen Vertrag werten.

Ich habe, als meine Mutter 2004 starb, die Zeitungen, die sie hatte, gekündigt und den Tod durch die Sterbeurkunde nachgewiesen.

Den Telefonanschluß von t-com habe ich schriftlich auf meinem Namen umschreiben lassen und auch dieses mit einer Kopie der Sterbeurkunde nachgewiesen.

Damit hast Du willentlich bekundet, daß Du den Vertrag weiterführen möchtest, den die Verstorbene nicht mehr weiterführen kann. Dies ist ein Eintritt als neuer Vertragspartner in einen bestehenden Vertrag. Darauf muß sich der Vertragspartner nicht einlassen, in der Regel (sofern es nicht zu seinem Nachteil ist) wird er sich aber darauf einlassen (es teilweise sogar dankend annehmen).
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[2] tcsmoers antwortet auf der_maff
14.12.2006 15:56
Benutzer der_maff schrieb:
Hallo!
Ich habe eine Frage, mein vater ist kürzlich verstorben. Jetzt wollte ich seinen handyvertrag bei Talkline beenden. Auf email kam keine antwort! als ich anrief hiess es, dass ein erbe oder sonstiger verantwortlicher die grundgebühren bis zum ende der vertragslaufzeit weiterbezahlen soll!

Ist das rechtens? gibt es nicht ein ausserordentliches kündigungsrecht oder so? für was wollen die denn sonst die sterbeurkunde haben, da könnte ich ja auch ne normale kündigung schreiben...

Wäre dankbar für Antworten....

Ich habe so einen Fall für eine mir bekannte Witwe erledigt. Sterbeurkunde mit einem Sachverhaltsbrief hingesandt und eine kurzfristige Antwort erhalten.

peso
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[2.1] K U N D E -BEI-TELTARIF antwortet auf tcsmoers
14.12.2006 16:36
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer der_maff schrieb:
Hallo!
Ich habe eine Frage, mein vater ist kürzlich verstorben.
Jetzt wollte ich seinen handyvertrag bei Talkline beenden. Auf email kam keine antwort! als ich anrief hiess es, dass ein erbe oder sonstiger verantwortlicher die grundgebühren bis zum ende der vertragslaufzeit weiterbezahlen soll!

Ist das rechtens? gibt es nicht ein ausserordentliches kündigungsrecht oder so? für was wollen die denn sonst die sterbeurkunde haben, da könnte ich ja auch ne normale kündigung
schreiben...

Wäre dankbar für Antworten....

Ich habe so einen Fall für eine mir bekannte Witwe erledigt. Sterbeurkunde mit einem Sachverhaltsbrief hingesandt und eine kurzfristige Antwort erhalten.

Die haben doch Sicherlich die Kündigung bestätigt.
Oder?


peso
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[2.1.1] tcsmoers antwortet auf K U N D E -BEI-TELTARIF
14.12.2006 16:50
Benutzer K U N D E -BEI-TELTARIF schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer der_maff schrieb:
Hallo!
Ich habe eine Frage, mein vater ist kürzlich verstorben.
Jetzt wollte ich seinen handyvertrag bei Talkline beenden. Auf email kam keine antwort! als ich anrief hiess es, dass ein erbe oder sonstiger verantwortlicher die grundgebühren bis zum ende der vertragslaufzeit weiterbezahlen soll!

Ist das rechtens? gibt es nicht ein ausserordentliches kündigungsrecht oder so? für was wollen die denn sonst die sterbeurkunde haben, da könnte ich ja auch ne normale kündigung
schreiben...

Wäre dankbar für Antworten....

Ich habe so einen Fall für eine mir bekannte Witwe erledigt.
Sterbeurkunde mit einem Sachverhaltsbrief hingesandt und eine kurzfristige Antwort erhalten.

Die haben doch Sicherlich die Kündigung bestätigt. Oder?

ja - anstandslos und ohne irgendwelche Bemerkungen.



peso