Benutzer K U N D E -BEI-TELTARIF schrieb:
Benutzer techie schrieb:
Benutzer K U N D E -BEI-TELTARIF schrieb:
Warum dafür einen Anwalt bezahlen?
Einfach den Vertrag Kündigen.
2) Der Vertrag muß bzw. kann nicht gekündigt werden. Er hat bereits mit dem Tod eines der beiden Vertragsparteien geendet.
Stimmt!
Du mußt aber den Vertrag kündigen, woher sollen die den vom Tod des des Kunden etwas wissen.
Würde nun jemand anderes den Vertrag
"kündigen", wären die
Rechtsfolgen unabsehbar. Ein Vertrag kann nur von den Vertragsparteien gekündigt werden, sofern der Vertrag noch Bestand hat. Eine Kündigung ist also Schmarren.
Wie würdest Du das Nennen?
Die andere Vertragspartei muß davon in Kenntnis gesetzt werden, daß ihr Vertragspartner verstorben ist. Daß der Vertrag somit nicht mehr fortgeführt werden kann (sprich Vertragsbeendigung) ist etwas anderes, als eine reguläre Kündigung, die nur durch eine der Vertragsparteien ausgesprochen werden kann.
Als Konsequenz hieße das: Würdest Du die Kündigung aussprechen, könnte man davon ausgehen, daß Du Dich für diesen Vertrag verantwortlich fühlst und gewillt bist, dessen Pflichten wahrzunehmen. Man könnte dies als stillschweigenden Eintritt in einen Vertrag werten.
Ich habe, als meine Mutter 2004 starb, die Zeitungen, die sie hatte, gekündigt und den Tod durch die Sterbeurkunde nachgewiesen.
Den Telefonanschluß von t-com habe ich schriftlich auf meinem Namen umschreiben lassen und auch dieses mit einer Kopie der Sterbeurkunde nachgewiesen.
Damit hast Du willentlich bekundet, daß Du den Vertrag weiterführen möchtest, den die Verstorbene nicht mehr weiterführen kann. Dies ist ein Eintritt als neuer Vertragspartner in einen bestehenden Vertrag. Darauf muß sich der Vertragspartner nicht einlassen, in der Regel (sofern es nicht zu seinem Nachteil ist) wird er sich aber darauf einlassen (es teilweise sogar dankend annehmen).