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Klage wg. Talkline-Dialer erfolgreich


18.02.2003 23:03 - Gestartet von federico
Aus einem Urteil des AG Elmshorn vom 10. Januar 2003:

"...es wird festgestellt, daß der Talkline ein Anspruch ... in Höhe von 62,48 Euro...nicht zusteht.

Die Beklagte berühmt sich eines Anspruchs in Höhe von 62,48 Euro. Sie berechnet diesen Betrag für Internetverbindungen vom Telefonanschluß des Klägers. Der Kläger hat dazu unwidersprochen vorgetragen, daß diese Verbindungen von einem Dialer verursacht worden sind und nicht auf ein bewußtes und gewolltes Anwählen der Verbindung zurückzuführen sind. Danach fehlt es an einem wirksamen Vertragsschluß zwischen den Parteien. Die Beklagte hat keinen Anspruch gegen den Kläger auf Zahlung der Verbindungsentgelte."

http://www.burat.de/Auseinandersetzungen/Tlkln/hauptteil_tlkln.html

f.
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[1] renieh antwortet auf federico
18.02.2003 23:24
Wunderbar!

Vielen Dank für den Hinweis!

Ich denke, dass wird vielen hier Mut machen!

Und Talkline wird es sich sehr gut überlegen müssen, ob es sinnvoll ist, einen von uns (Zahlungsverweigerern) vor Gericht zu zerren.
Ich denke, die haben jetzt ganz schön die Hosen voll...

Beste Grüße
Heiner
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[1.1] tcsmoers antwortet auf renieh
18.02.2003 23:32
Benutzer renieh schrieb:
Wunderbar!

Vielen Dank für den Hinweis!

Ich denke, dass wird vielen hier Mut machen!

Und Talkline wird es sich sehr gut überlegen müssen, ob es sinnvoll ist, einen von uns (Zahlungsverweigerern) vor Gericht zu zerren.
Ich denke, die haben jetzt ganz schön die Hosen voll...

Das glaube ich leider nicht. Die meisten scheuen doch jedwedes Risiko und wollen sich als "Trittbrettfahrer" betätigen. Es freut mich immer wieder, dass es Leute gibt, die nicht nur rumlamentieren, sondern handeln.

peso
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[1.1.1] WoJo_17 antwortet auf tcsmoers
20.02.2003 11:42
Hallo,

ich werde die Sache auch bis zum Ende durchstehen. Talkline will von mir 197 Euro für 6 Verbindungen im Sekundenbereich. Die berechnen ja immer gleich 25 Euro für die Einwahl.

Wenn mir jemand hilfreiche Infos hat bitte melden.

Gruss

Wolfgang
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[1.1.1.1] Len antwortet auf WoJo_17
20.02.2003 11:50
Hallo,

was geht eigentlich bei dieser Gesellschaft ab?
Mir wurde von dieser Gesellschaft nur 51,71 Eur in Rechnung gestellt. Angeblich für einen Mehrwerdienst, den ich genutzt habe. Auftraggeber soll die Phonstore Seibel gewesen sein.
Habe eine kuriose SMS erhalten mit der Aufforderung ein Gratis SMS Paket vom Festnetz abzurufen.
Habe schriftlich Widerspruch eingereicht.
Ebengrade erhielt ich einen Anruf einer 01019-Gesellschaft mit einem dubiosen Angebot, als ich nach einem schriftlichen Angebot fragte legte die Dame auf...
Was läuft hier eigentlich
Wer hat noch mehr Infos
Len
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[2] webchecker antwortet auf federico
19.02.2003 10:18
Es gab auch eine Vielzahl anderslautender Urteile, wobei sich das Gericht hier möglicherweise davon lenken ließ, dass die Verbindungszeiten sehr kurz waren und ein Informationsfluss in dieser Zeit schwerlich möglich war. Daraus einen euphorischen Persilschein abzuleiten ist gefährlich.

Andere Urteile, die zugunsten der User entschieden wurden, beruhten eher auf eine sehr exakte Beweisführung beim bewussten Dialerdownload mit nicht übereinstimmenden Aussagen (z.B. kostenlos etc. während die 0190er-Einwahl ja nicht kostenlos war) oder auf Formfehler.
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[] talkline ole antwortet auf
19.02.2003 06:06
jetzt fehlt leider nur noch ein urteil wegen fehlender/falscher EVNs, bzw. nicht gültiger preise im offenen CBC. dieser "marcus" oder so, der hat ein verfahren hatte, hat sich wohl ganz hier rausgehängt, oder ? mich wundert immer noch, dass ich noch kein MB habe, obwohl meine forderung aus feb.02 stammt. INTRUM war bei mir der letzte bescheid bisher, das dürfte auch schon wieder 2-3 monate her sein. ob da noch was kommt ?
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[1] comedian antwortet auf talkline ole
19.02.2003 18:37
Für den Mobilfunkbereich gibt es ein solches Urteil:

http://www.lawcommunity.de/urteile/54C572.01-20020410.html

Gruß
Comedian
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[] federico antwortet auf
21.02.2003 21:34
Benutzer Monopoly schrieb:

Der Kläger hat dazu unwidersprochen vorgetragen, daß diese > > Verbindungen von einem Dialer verursacht worden sind und nicht auf ein bewußtes und gewolltes Anwählen der Verbindung zurückzuführen sind.

Da braucht Talkline beim nächsten Mal nur zu widersprechen ("unwidersprochen"), und schon kann der Fall ganz anders ausgehen.

Widersprechen nützt aber nichts, da Talkline den Vertragsschluß beweisen muß, aus dem sie einen Zahlungsanspruch herleiten will.

Wer dagegen die Erstattung gezahlter Beträge verlangt, der wäre seinerseits in der vollen Nachweispflicht dafür, daß die Voraussetzungen für einen Rückzahlungsanspruch vorliegen. Der bloßen Behauptung "ein Rückzahlungsanspruch besteht" könnte Talkline widersprechen; dann müßte minutiös Beweis geführt werden, daß ein Vertrag doch nicht zustandegekommen sein kann. Zweifel gehen dabei zugunsten des Beklagten, Talkline...

( Hier hatte der Dialer-Geschädigte die Talkline-Forderungen in der Telekom-Rechnung angefochten, und auf die sich anschließenden Mahnungen von Talkline hin selbst negative Feststellungsklage erhoben. D.h. auf Feststellung geklagt, daß Talkline kein Anspruch auf Zahlung eines Betrages x aus dem behaupteten "Dialer"-Vertragsverhältnis Nr. xxxxx zusteht).

f.