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komisch, Dokument nicht mehr online!


05.04.2001 14:53 - Gestartet von jojo_jens
Hallo zusammen,

habe mich seit einiger Zeit mal wieder hier im Forum umgesehen. In einem Beitrag habe ich zufällig gelesen, daß das von mir veröffentlichte Schreiben nicht mehr online sei. Prompt habe ich mal nachgeschaut...und tatsächlich, die gesamte Hompage wurde vom Server gelöscht.
Dafür habe ich eigentlich nur eine Erklärung:
Eine gewisse Firma hat sich dafür stark gemacht, daß dieses Dokument der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung steht.
Bin wirklich gespannt, was die sich noch so alles einfallen lassen.
Methoden wie im wilden Westen!!!

Gruss Jens.
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[1] Rösi antwortet auf jojo_jens
05.04.2001 19:11
Das das Dokument fehlt hat nichts mit dem Wilden Westen zu tun! Du hast die Namen der Sachbearbeiter auf dem Dokument gelassen und m W. verstößt das Veröffentlichen der Namen von Dritten im Netz ohne deren Wissen gegen geltendes Recht (Datenschutz!)
Ich könnte mir vorstellen, daß die Seite deshalb gelöscht wurde. Wer letztendlich dafür verantwortlich ist ist daher völlig egal, weil es richtig war die Seite zu löschen!

Hättest Du die Namen (so wie auch Deine Daten) unkenntlich gemacht hätte Talkline gar nichts machen können... dumm gelaufen!
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[1.1] sp. antwortet auf Rösi
05.04.2001 22:00
Benutzer Rösi schrieb:

Du hast die Namen der Sachbearbeiter auf dem Dokument gelassen und m W. verstößt das Veröffentlichen der Namen von Dritten im Netz ohne deren Wissen gegen geltendes Recht (Datenschutz!)

Ah so? Dann nenn mir mal bitte die entsprechende Vorschrift. Ich bezweifle, daß das personenbezogene Daten sind, auch wenn ich die genaue Definition nicht mehr weiß. Mit Deiner Argumentation würdest Du jede Berichterstattung und jede Meinungsäußerung verbieten können.

Sp.
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[1.1.1] Rösi antwortet auf sp.
06.04.2001 13:25
Benutzer sp. schrieb:
Ah so? Dann nenn mir mal bitte die entsprechende Vorschrift. Ich bezweifle, daß das personenbezogene Daten sind, auch wenn ich die genaue Definition nicht mehr weiß. Mit Deiner Argumentation würdest Du jede Berichterstattung und jede Meinungsäußerung verbieten können.

Sp.

Die entsprechende Vorschrift nennt sich 'Informationelles Selbstbestimmungsrecht'. Dieses besagt, daß nur man selbst entscheiden kann (und darf!) welche personenbezogenen Daten veröffentlicht werden dürfen. Und ein Vor- und Zuname sind auf jeden Fall personenbezogen.
Da ich selbst auch kein Experte bin, kann ich Dir leider den Paragraphen und den Absatz spontan auch nicht nennen. Mußt halt mal selbst nachschlagen.

Was die Berichterstattung angeht: Richtig, man kann eine Berichterstattung verbieten, in welcher Namen genannt werden. Natürlich nur sofern dies nicht die Namen von Personen öffentlichen Interesses sind und die Betroffenen der Nennung nicht zugestimmt haben. Das Problem an der ganzen Sache ist nur: Wo kein Kläger, da kein Richter! Und: Wenn der Bericht erstmal veröffentlicht wurde ist das Kind doch eh schon in den Brunnen gefallen.
Ist halt schwer zu kontrollieren und daher wird sowas nicht aktiv von der Justiz verfolgt
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[1.1.1.1] rix antwortet auf Rösi
07.04.2001 10:00
Geschwätz!!! von wegen informationelles..bla bla bla; wohl zuviel Volkszählung verweigert! Wer hat die Seite gelöscht, den fragt man erstmal nach den Gründen
und DANN könnt ihr spekulieren.

Es ist nicht verboten, Korrespondenz zu veröffentlichen, auch nicht wg. namen.


Benutzer Rösi schrieb:
Benutzer sp. schrieb:
Ah so? Dann nenn mir mal bitte die entsprechende Vorschrift.
Ich bezweifle, daß das personenbezogene Daten sind, auch wenn ich die genaue Definition nicht mehr weiß. Mit Deiner Argumentation würdest Du jede Berichterstattung und jede
Meinungsäußerung verbieten können.

Sp.

Die entsprechende Vorschrift nennt sich 'Informationelles Selbstbestimmungsrecht'. Dieses besagt, daß nur man selbst entscheiden kann (und darf!) welche personenbezogenen Daten veröffentlicht werden dürfen. Und ein Vor- und Zuname sind auf jeden Fall personenbezogen.
Da ich selbst auch kein Experte bin, kann ich Dir leider den Paragraphen und den Absatz spontan auch nicht nennen. Mußt halt mal selbst nachschlagen.

Was die Berichterstattung angeht: Richtig, man kann eine Berichterstattung verbieten, in welcher Namen genannt werden. Natürlich nur sofern dies nicht die Namen von Personen öffentlichen Interesses sind und die Betroffenen der Nennung nicht zugestimmt haben. Das Problem an der ganzen Sache ist nur: Wo kein Kläger, da kein Richter! Und: Wenn der Bericht erstmal veröffentlicht wurde ist das Kind doch eh schon in den Brunnen gefallen.
Ist halt schwer zu kontrollieren und daher wird sowas nicht
aktiv von der Justiz verfolgt
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[1.1.1.1.1] Rösi antwortet auf rix
07.04.2001 21:06
Benutzer rix schrieb:
Geschwätz!!! von wegen informationelles..bla bla bla; wohl zuviel Volkszählung verweigert!

Rix, wenn Du keine Ahnung hast, oder Dir der Ausdruck Informationelles Selbstbestimmungsrecht zu kompliziert ist, solltest Du Dich vielleicht ganz einfach raushalten, okay?! Zitat Dieter Nuhr: 'Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!'
Mal ganz davon abgesehen werden Dir wahrscheinlich beliebige Datenschutzbeauftragte meine Ausführung bestätigen. Jedenfalls habe ich mich vorher bei zweien von denen rückversichert.