Geschwätz!!! von wegen informationelles..bla bla bla; wohl zuviel Volkszählung verweigert! Wer hat die Seite gelöscht, den fragt man erstmal nach den Gründen
und DANN könnt ihr spekulieren.
Es ist nicht verboten, Korrespondenz zu veröffentlichen, auch nicht wg. namen.
Benutzer Rösi schrieb:
Benutzer sp. schrieb:
Ah so? Dann nenn mir mal bitte die entsprechende Vorschrift.
Ich bezweifle, daß das personenbezogene Daten sind, auch wenn ich die genaue Definition nicht mehr weiß. Mit Deiner Argumentation würdest Du jede Berichterstattung und jede
Meinungsäußerung verbieten können.
Sp.
Die entsprechende Vorschrift nennt sich 'Informationelles Selbstbestimmungsrecht'. Dieses besagt, daß nur man selbst entscheiden kann (und darf!) welche personenbezogenen Daten veröffentlicht werden dürfen. Und ein Vor- und Zuname sind auf jeden Fall personenbezogen.
Da ich selbst auch kein Experte bin, kann ich Dir leider den Paragraphen und den Absatz spontan auch nicht nennen. Mußt halt mal selbst nachschlagen.
Was die Berichterstattung angeht: Richtig, man kann eine Berichterstattung verbieten, in welcher Namen genannt werden. Natürlich nur sofern dies nicht die Namen von Personen öffentlichen Interesses sind und die Betroffenen der Nennung nicht zugestimmt haben. Das Problem an der ganzen Sache ist nur: Wo kein Kläger, da kein Richter! Und: Wenn der Bericht erstmal veröffentlicht wurde ist das Kind doch eh schon in den Brunnen gefallen.
Ist halt schwer zu kontrollieren und daher wird sowas nicht
aktiv von der Justiz verfolgt