Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Kündigung Erfolgreich????


07.02.2001 23:06 - Gestartet von Chribo
Ich habe meine Kündigung bei Talkline per Einschreiben geschickt. Die melden sich aber darauf nicht. Wer weiß, was zu tun ist?
Menü
[1] diegazelle antwortet auf Chribo
08.02.2001 19:07
HAB MAL BEI TALKLINE ANGEFRAGT; DIE ANTWORTETEN SO:


Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

vielen Dank für Ihre e-mail.
Zum 01.März 2001 wurden vom Netzbetreiber die Preise für den Versand von SMS Kurznachrichten
angehoben. Talkline-Kunden, die über die E-Plus-Kurzmitteilungs-zentralnummer SMS versenden, sind von
dieser Preiserhöhung auch betroffen.

Während die Verpreisung des netzinternen SMS-Versandes, von E-Plus zu E-Plus, bei 0,15 DM bleibt, erhöht
sich der netzübergreifende Versand von E-Plus in andere Netze von 0,29 DM auf 0,39 DM (Angaben inkl.
MwSt.).

Aufgrund der gestiegenen Kosten machen wir hinsichtlich dieser Dienstleistung von unserem vereinbarten
Preisanpassungsrecht gem. Ziffer 5.7 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 11/98) Gebrauch.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht läßt sich hieraus nicht ableiten.

Ihr Talkline Kundenvorteil:

Talkline bietet seinen E-Plus-Kunden aber wie bisher an, über die Talkline Kurzmitteilungszentrale
(+491770600000) Kurznachrichten zu unveränderten Konditionen zu versenden. Die Preise für den
SMS-Versand bleiben bei 0,21 DM innerhalb des E-Plus Netzes und bei 0,33 DM für den Versand in andere
Netze
(versendet wird die Nachricht dann aber mit dem Prefix 123 2050 + Zielrufnummer).

Um die Kurzmitteilungszentrale von Talkline nutzen zu können, speichern Sie diese einmalig im Handy ab.
Und das ist ganz einfach:

1. Wählen Sie den Menüpunkt "Mitteilungen" aus und blättern Sie dann auf "Mitteilungsoptionen".
Geben Sie nun die Nummer +491770600000 für die Talkline Kurzmitteilungs-zentrale ein. Sollte bereits eine
andere Nummer eingegeben sein, können Sie diese überschreiben.
Wir denken, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.



Mit freundlichen Grüßen

Ihr Talkline Team
Menü
[1.1] logifrech0019 antwortet auf diegazelle
08.02.2001 22:43
Hi Du,

das kann nicht gelten, weil das gegen ein Gesetz verstößt, die angeblich Preisanpassung. Es gibt einen Paragraphen der es verbietet und du kannst kündigen. Habe denen eine Kündigung geschickt, (da Talkline selten reagiert) falls die sich innerhalb von 14 Werktagen nicht melden sollte, so sehe ich die Kündigung als angenommen. 7 Werktage sind schon rum und noch nicht da.

Ich gehe mal davon aus, die werden sich nicht melden und weiterhin abbuchen. Dann gibts aber Ärger.....

Gruss

Logifrech




Benutzer diegazelle schrieb:

HAB MAL BEI TALKLINE ANGEFRAGT; DIE ANTWORTETEN SO:


Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

vielen Dank für Ihre e-mail.
Zum 01.März 2001 wurden vom Netzbetreiber die Preise für
den Versand von SMS Kurznachrichten
angehoben. Talkline-Kunden, die über die E-Plus-Kurzmitteilungs-zentralnummer SMS versenden, sind von
dieser Preiserhöhung auch betroffen.

Während die Verpreisung des netzinternen SMS-Versandes, von E-Plus zu E-Plus, bei 0,15 DM bleibt, erhöht sich der netzübergreifende Versand von E-Plus in andere Netze von 0,29 DM auf 0,39 DM (Angaben inkl.
MwSt.).

Aufgrund der gestiegenen Kosten machen wir hinsichtlich dieser Dienstleistung von unserem vereinbarten Preisanpassungsrecht gem. Ziffer 5.7 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 11/98) Gebrauch.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht läßt sich hieraus nicht ableiten.

Ihr Talkline Kundenvorteil:

Talkline bietet seinen E-Plus-Kunden aber wie bisher an, über die Talkline Kurzmitteilungszentrale (+491770600000) Kurznachrichten zu unveränderten Konditionen zu versenden. Die Preise für den SMS-Versand bleiben bei 0,21 DM innerhalb des E-Plus Netzes und bei 0,33 DM für den Versand in andere Netze
(versendet wird die Nachricht dann aber mit dem Prefix 123
123 2050 + Zielrufnummer).

Um die Kurzmitteilungszentrale von Talkline nutzen zu können, speichern Sie diese einmalig im Handy ab.
Und das ist ganz einfach:

1. Wählen Sie den Menüpunkt "Mitteilungen" aus und
blättern Sie dann auf "Mitteilungsoptionen".
Geben Sie nun die Nummer +491770600000 für die Talkline Kurzmitteilungs-zentrale ein. Sollte bereits eine andere Nummer eingegeben sein, können Sie diese überschreiben.
Wir denken, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.



Mit freundlichen Grüßen

Ihr Talkline Team
Menü
[1.1.1] keksi antwortet auf logifrech0019
09.02.2001 11:45
Benutzer logifrech0019 schrieb:
Habe denen eine Kündigung Kündigung geschickt, (da Talkline selten reagiert) falls die sich innerhalb von 14 Werktagen nicht melden sollte, so sehe ich die Kündigung als angenommen. 7 Werktage sind schon rum und noch nicht da.
Kündigungen brauchen nicht angenommen werden. Mit ZUgang der Kündigungserklärung werden sie wirksam wenn Du die Kündigungsfrist eingehalten hast und ein Kündigungsrecht besteht. Letzteres besteht auch - entgegen der Auffassung von Talkline.

Das Problem bei der Sache ist lediglich, den Zugang bei Talkline nachzuweisen. Aber mit einem Rückschein in der Hand dürfte das ja kein Problem sein. ;-)

Keksi
Menü
[1.1.2] rix antwortet auf logifrech0019
09.02.2001 16:06
recht hast du: eine unzulässige kü muss als solche unverzüglich, also max. 2-3 tage , zurückgewiesen werden.

bist schon im grünen!

gruss
Menü
[1.2] rix antwortet auf diegazelle
09.02.2001 16:09
nix is, den ihr § von wegen 7% und so gilt nicht: das sagen die tkv

auszug von user "papi" (danke!):

Bezüglich der Sonderkündigung beziehe ich mich dabei auf die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung, in der es heißt:
„§ 28 Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vertragsänderungen
...(3) Über Vertragsänderungen, die nach Absatz 2 erfolgen, und deren Inhalte sind die Kunden in geeigneter Weise und unter Hinweis auf die Fundstelle der Veröffentlichung zu informieren. Werden Verträge nach Absatz 2 zuungunsten der Kunden geändert, so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen....“
sowie
㤠1 Anwendungsbereich
...(2) Vereinbarungen, die zuungunsten des Kunden von dieser Verordnung abweichen, sind unwirksam....“.

(Die in Ihren AGB Punkt 5.7 enthaltene ‚7%-Klausel‘ halte ich für unwirksam, da sie das Sonderkündigungsrecht zuungunsten des Kunden einschränkt.)


nur mut!
Menü
[2] logifrech0019 antwortet auf Chribo
08.02.2001 22:48
Ich habe denen eine 14 Tägige Werkstagsfrist gesetzt. Sollten die sich bis dahin nicht gemeldet haben, so sehe ich es als die Kündigung angekommen !

G.

L.#

PS Muß per Einschreiben geschehen !





Benutzer Chribo schrieb:

Ich habe meine Kündigung bei Talkline per Einschreiben geschickt. Die melden sich aber darauf nicht. Wer weiß, was zu
zu tun ist?