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Mahnverfahren!


26.11.2002 23:02 - Gestartet von der Thorsten
Hallo,

bei mir ist es jetzt so weit: Habe ein amtliches Schreiben erhalten, mit dem der Antragsteller Intrum Justitia Inkasso GmbH seine Ansprüche nun gerichtlich geltend machen will.

Ganz kurz zur Vorgeschichte: Als Talkline-Geschädigter bin ich im Frühjahr auf dieses Forum gestoßen und dann entsprechend der Empfehlungen, die ich hier vorfand, weiter vorgegangen – Verweigerung der Zahlung wegen Nichtnachvollziehbarkeit und Forderung des EVN per Einbschreiben mit Rückschein. Auf eine Stellungnahme seitens Talkline oder gar den angeforderten EVN warte ich bis heute. Statt dessen kamen in den Folgemonaten nur Mahnungen von Talkline bzw. deren Anwälten, auf die ich nicht reagiert habe, da ich darin keinerlei Sinn sah. Und nun also dieses Schreiben... Wie soll ich vorgehen? Einfach Widerspruch einlegen und warten? Es muß doch ein paar Leute im „Club der Talkline-Geschädigten“ geben, die das bereits hinter sich haben; ich selbst kam ja zu einem Zeitpunkt dazu, als dieses Forum schon prall gefüllt war, und also müssten einige der Opfer schon weiter sein... Es sei noch angemerkt, daß ich keinen Anwalt habe und mir auch keinen leisten kann.

Danke & Gruß,
der Thorsten
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[1] RamsesZwei antwortet auf der Thorsten
27.11.2002 08:21
Benutzer der Thorsten schrieb:
Hallo,

bei mir ist es jetzt so weit: Habe ein amtliches Schreiben erhalten, mit dem der Antragsteller Intrum Justitia Inkasso GmbH seine Ansprüche nun gerichtlich geltend machen will.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid also?

dieses Schreiben... Wie soll ich vorgehen? Einfach Widerspruch einlegen und warten?
Das ist genau, was ich tun würde (ohne daß ich genau weiß, ob das so richtig ist. Ich bin erst in der Phase mit den nebulösen Standardschreiben von der Talkline). Übrigens: Je kleiner der Betrag, desto geringer die Chance, daß die Talkline das weiter durchzieht (wenn die bei klarem Verstand sind).

Es ist übringens auffällig, daß hier (und anderswo) relativ viele Leute in der "Lustige-Briefe-Phase" und in der "Intrum-Justitia-Phase" sind, aber nur sehr wenige tatsächlich das ganze bis zum Mahnbescheid oder zur Gerichtsverhandlung weitergeführt haben.

Es macht ja auch aus der Sicht der Talkline Sinn, möglichst viele Forderungen in der Schwebe zu halten und da einzucashen, wo freiwillig gezahlt wird. Den nächsten Schritt (wo sie Farbe bekennen müßten) scheuen diese Leute, wegen der eigenen schwachen Position (in vielen Fällen). Trotzdem, es gibt einen Fall, in dem anprozessiert worden ist (noch nicht rechtskräftig), der sieht nicht besonders gut für die Talkline aus:

http://www.ra-kotz.de/vertragsschluss0190.htm

Opfer schon weiter sein... Es sei noch angemerkt, daß ich keinen Anwalt habe und mir auch keinen leisten kann.
Um das Kreuzchen bei "Widerspruch" auf dem Mahnbescheid-Formular zu machen, brauchst Du noch keinen Anwalt.

Nochmal: Was ich hier schreibe, ist schlicht meine persönliche Meinung, ohne jede juristische Verbindlichkeit. Ich bin kein Jurist (sondern Kaufmann).

Gruß aus Aachen

Ludger
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[1.1] der Thorsten antwortet auf RamsesZwei
27.11.2002 19:59
Benutzer RamsesZwei schrieb:
Benutzer der Thorsten schrieb:
Hallo,

bei mir ist es jetzt so weit: Habe ein amtliches Schreiben erhalten, mit dem der Antragsteller Intrum Justitia Inkasso GmbH seine Ansprüche nun gerichtlich geltend machen will.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid also?

Genau - hochamtlich und sehr offiziell.


Es ist übringens auffällig, daß hier (und anderswo)

Anderswo? Gibt´s noch mehr Foren wie dieses und entsprechend
n o c h mehr Talkline-Opfer?
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[1.1.1] RamsesZwei antwortet auf der Thorsten
27.11.2002 20:30
Hallo Thorsten,

Benutzer der Thorsten schrieb:
Es ist übringens auffällig, daß hier (und anderswo)

Anderswo? Gibt´s noch mehr Foren wie dieses und entsprechend n o c h mehr Talkline-Opfer?

Ich kenne zumindest noch das Diskussionsforum der www.computerbetrug.de zum Thema Dialer. Da wird in vielen Threads ähnliches diskutiert wie hier.

Gruß
Ludger
www.booker-hellerhoff.de
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[1.1.2] flok antwortet auf der Thorsten
27.11.2002 21:00
Benutzer der Thorsten schrieb:
Benutzer RamsesZwei schrieb:
Benutzer der Thorsten schrieb:
Hallo,

bei mir ist es jetzt so weit: Habe ein amtliches Schreiben erhalten, mit dem der Antragsteller Intrum Justitia Inkasso GmbH seine Ansprüche nun gerichtlich geltend machen will.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid also?

Genau - hochamtlich und sehr offiziell.

Dann teil dem Gericht innerhalb von 2 Wochen (ab Zugang) mit,
dass dem Anspruch ganz (oder teilweise) widersprochen wird!
(vgl. § 692 I Nr. 3 ZPO)



Es ist übringens auffällig, daß hier (und anderswo)

Anderswo? Gibt´s noch mehr Foren wie dieses und entsprechend n o c h mehr Talkline-Opfer?
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[2] Entone antwortet auf der Thorsten
27.11.2002 21:05
Hallo,
Habe auch heute den gerichtlichen Mahnbescheid erhalten.
Ich werde morgen Widerspruch einlegen, da ich der ursprünglichen Talkline-Rechnung widersprochen habe und bis heute (trotz Anforderung) keinen EVN erhalten habe. Auch werde ich nun Intrum Justitia einen Brief schreiben, da meiner Ansicht nach das Inkasso Unternehmen und die Anwälte Axmann & Co. keine Ahnung haben, dass ich bereits widersprochen (an Talkline) habe. Da bin ich mal gespannt.
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[] e01621 antwortet auf
27.11.2002 19:50
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer RamsesZwei schrieb:
Es ist übringens auffällig, daß hier (und anderswo) relativ viele Leute in der "Lustige-Briefe-Phase" und in der "Intrum-Justitia-Phase" sind, aber nur sehr wenige tatsächlich das ganze bis zum Mahnbescheid oder zur Gerichtsverhandlung weitergeführt haben.

Ich denke, um je mehr Geld es geht, desto mehr Mühe gibt sich Talkline, die Kunden einzuschüchtern - das geht über Axmann bis hin zum gerichtlichen Mahnbescheid. Ob sie dann tatsächlich klagen, hängt davon ab, ob sie bzw. Axmann als angeblich Bevollmächtigter sich tatsächlich Prozesschancen ausrechnen, andernfalls wären sie dumm.

Am Stichwort 'angeblich Bevollmächtigter' könnte was dran sein. Ich hab im September gegen den Mahnbescheid Widerspruch rechtzeitig Widerspruch erhoben und Axmann bestritten, daß die Forderung von Talkline an Intrum - wie behauptet - abgetreten wurde. Ich habe seither nichts mehr davon gehört. Es handelte sich immerhin um ca 220 Eur.


Ron's enemy
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[1] der Thorsten antwortet auf e01621
27.11.2002 20:11
Benutzer e01621 schrieb:
Am Stichwort 'angeblich Bevollmächtigter' könnte was dran sein. Ich hab im September gegen den Mahnbescheid Widerspruch rechtzeitig Widerspruch erhoben und Axmann bestritten, daß die Forderung von Talkline an Intrum - wie behauptet - abgetreten wurde. Ich habe seither nichts mehr davon gehört. Es handelte sich immerhin um ca 220 Eur.

Wie hast du das denn konkret gemacht, mit welcher Argumentation? Ich mein: wie lässt sich plausibel die Abtretung einer Forderung bestreiten?? Und unabhängig davon: Würde es für mich Sinn machen, neben dem Widerspruch d o c h mal ein Schreiben an Intrum aufzusetzen? Oder anders gefragt: Kann es sein, daß die sich t a t s ä c h l i c h nicht im Klaren sind über die Machenschaften von Talkline?

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[1.1] e01621 antwortet auf der Thorsten
27.11.2002 20:36
Benutzer der Thorsten schrieb:
Benutzer e01621 schrieb:
Am Stichwort 'angeblich Bevollmächtigter' könnte was dran sein. Ich hab im September gegen den Mahnbescheid Widerspruch rechtzeitig Widerspruch erhoben und Axmann bestritten, daß die Forderung von Talkline an Intrum - wie behauptet - abgetreten wurde. Ich habe seither nichts mehr davon gehört. Es handelte sich immerhin um ca 220 Eur.

Wie hast du das denn konkret gemacht, mit welcher Argumentation? Ich mein: wie lässt sich plausibel die Abtretung einer Forderung bestreiten??

Das Schreiben habe ich seinerzeit veröffentlicht:

https://www.teltarif.de/forum/a-talkline/747-...

Und unabhängig davon: Würde es für mich Sinn machen, neben dem Widerspruch d o c h mal ein Schreiben an Intrum aufzusetzen? Oder anders gefragt: Kann es sein, daß die sich t a t s ä c h l i c h nicht im Klaren sind über die Machenschaften von Talkline?

Macht wahrscheinlich wenig Sinn. Die haben einen Auftrag von Talkline, der da heißt: Treibt soviel Geld wie möglich ein.


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[1.2] flok antwortet auf der Thorsten
27.11.2002 20:51
Benutzer der Thorsten schrieb:
Benutzer e01621 schrieb:
Am Stichwort 'angeblich Bevollmächtigter' könnte was dran sein. Ich hab im September gegen den Mahnbescheid Widerspruch rechtzeitig Widerspruch erhoben und Axmann bestritten, daß die Forderung von Talkline an Intrum - wie behauptet - abgetreten wurde. Ich habe seither nichts mehr davon gehört. Es handelte sich immerhin um ca 220 Eur.

Wie hast du das denn konkret gemacht, mit welcher Argumentation? Ich mein: wie lässt sich plausibel die Abtretung einer Forderung bestreiten?? Und unabhängig davon: Würde es für mich Sinn machen, neben dem Widerspruch d o c h mal ein Schreiben an Intrum aufzusetzen? Oder anders gefragt: Kann es sein, daß die sich t a t s ä c h l i c h nicht im Klaren sind über die Machenschaften von Talkline?

Die wissen auf jeden Fall was bei Talkline abgeht: "Talkline/callisa habe die Preise ja einfach so um mehrere 100% erhöht (O-Ton Intrum)".

Hier ist mal wieder der Link zur Pressemiteilung callandos, die
die Existenzdauer von callisa-by-call-city bis zum 31.03.
bestätigt: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=316291

Solltest du vor einem Richter landen, hast du praktisch nur
Asse in der Hand: es gibt keinen EVN und der alte Tarif wurde nicht wirksam geändert.

Was am Rande auch noch interessant sein könnte ist, das Talkline/Callando die IBC-Tarife anscheinend ohne Mehrwertsteuer
ausgewiesen hat, was ein guter Verstoss gegen die Preisangebenverordnung ist.
Vielleicht lässt sich daraus auch noch was machen.

Viel Erfolg
flok