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Schreck mit der Telefonrechnung


26.09.2002 22:46 - Gestartet von kulibert
Hallo Zusammen!
Es ist ja schön zu wissen das man nicht alleine ist mit Problemen mit der Firma Talkline.
Ich habe eine Rechnung über schlappe 522 EURO für Verbindungen zur 0190019211 bekommen.Das soll alles über Internetverbindungen passiert sein.Der absolute Hammer ist,dass ich zu verschiedenen Zeiten gar nicht online war oder Seiten abgerufen habe die "sicher" sind.(e-bay,waz,web.de)
Ich habe natürlich sofort die Rechnung sperren lassen und Einspruch eingelegt.Die Antwort war ein tolles vorgefertigtes Schreiben,das es alles seine Richtigkeit hat.Jetzt habe ich nochmal geschrieben das ich einen EVN haben möchte.Bin ja mal gespannt was jetzt so kommt.Das habe ich in Zusmmenarbeit mit der Verbraucherzentrale gamacht.
Meine Frage:Lohnt es sich jetzt schon einen Anwalt zu nehmen?
Muss oder sollte ich diesen Fall bei der Polizei anzeigen? Ich freue mich auf eure antworten und Hilfe.
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[1] e01621 antwortet auf kulibert
27.09.2002 06:39
Hast Du dich über Freenet eingewählt? Jedenfalls scheint da eine Fa Teleteam Work Asp dahinter zu stecken. Mit Talkline und dem EVN könnte es ein Problem werden. Einen EVN gibts nämlich nur für Sprachkommunikatio­nsdienstleistungen. Talkline und die Regulierungsbehörde stehen auf dem Standpunkt, daß Internet by Call keine Sprachkommunikati­onsdienstleistung ist.
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[1.1] didi1 antwortet auf e01621
27.09.2002 09:14
Benutzer e01621 schrieb:
Talkline und die Regulierungsbehörde stehen auf dem Standpunkt, daß Internet by Call keine Sprachkommunikati­onsdienstleistung ist.

Bei Einwendungen gibt's glaube ich 'ne Formulierung die da lautet 'auf für die Sprachkommunikation vorgesehenen Leitungen' oder so ähnlich...

Das wäre aber dann doch eindeutig auch für Internet by call gültig, gelle?!

Didi1
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[1.2] pete antwortet auf e01621
27.09.2002 12:20
Benutzer e01621 schrieb:
Hast Du dich über Freenet eingewählt? Jedenfalls scheint da eine Fa Teleteam Work Asp dahinter zu stecken. Mit Talkline und dem EVN könnte es ein Problem werden. Einen EVN gibts nämlich nur für Sprachkommunikatio­nsdienstleistungen. Talkline und die Regulierungsbehörde stehen auf dem Standpunkt, daß Internet by Call keine Sprachkommunikati­onsdienstleistung ist.


Stimmt nicht, daß Talkline sich an diesen Punkt klammert ist bekannt, die regtp spricht längst davon, daß bei Einwendungen § 16 TKV greift, dazu ron's enemy vom 10.09.02 23:01 im TL-Forum.
Habe auch dort angerufen, zwar beginnen sie -aus welchem Grund auch immer??- zuerst mit § 14, scheint aber mittlerweile klarer Konsens über die Zuständigkeit von § 16 TKV zu bestehen. Übrigens gibt es etliche Beiträge im Forum, in denen diese Einstellung der regtp festgehalten ist.

Pete
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[2] kulibert antwortet auf kulibert
31.01.2003 21:17
Mal wieder den Stand der Dinge:

Ich habe jetzt kurz nach dem Brief von Intrum auch Post von Axmann erhalten.Ich habe ja noch nie gesehen das Briefe von Anwälten nicht persönlich unterschrieben sind.Wenn ich es richtig aus dem Forum entnehme,ist es völlig wurscht ob ich dieser Forderung widerspreche oder nicht,verklagt werde ich sowieso wenn es sich lohnt.Ich bin jetzt bei ca.750 Euro angekommen.Mal sehen wieviel ich schaffe.
Ich werde nächste Woche mal wieder bei der Verbraucherzentrale vorbeischauen.Die haben mir bisher auch sehr gut geholfen.
Werde euch auf dem laufenden halten.

kulibert
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[] e01621 antwortet auf
27.09.2002 20:47
Vielen Dank für die Info. Wäre es ausreichend, wenn Talkline erstmals in der Klageschrift oder gar erst in einer mündlichen Verhandlung die Einzelposten aufschlüsselt?
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[] Quehl antwortet auf
27.09.2002 22:07
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer e01621 schrieb:
Vielen Dank für die Info. Wäre es ausreichend, wenn Talkline erstmals in der Klageschrift oder gar erst in einer mündlichen Verhandlung die Einzelposten aufschlüsselt?

Schon, nur muss Talkline dann die Prozesskosten tragen, selbst bei erfolgreicher Klage. Die Beweislast dafür, dass dem Kunden bereits vorher ein EVN zuging, liegt bei Talkline.

Ron's enemy

In der mündl. Verhandlung wird es doch kaum möglich sein, einen vorgelegten EVN zu prüfen. Zumindest wird derRichter dazu keine Zeit geben. Sollte man dann schon vorsorglich evtl. Gegenbeweise mitbringen?

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[1] kulibert antwortet auf Quehl
27.09.2002 22:15
Hallo,
laut meines Verlaufes auf der Festplatte kann ich nachweisen das ich zu verschiedenen Zeiten nicht Online war oder "sichere" Seiten aufgerufen habe.Wie steht es denn nun mit einem Anwalt zu diesem Fall?Oder kann ich darauf hoffen das es sich alles zum guten wendet?
Ich werde Euch auf jeden Fall über jede neue Entwicklung informieren. Danke bis hierher
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[] kulibert antwortet auf
27.09.2002 22:32
Also mit meinen Worten:abwarten was der EVN sagt und dann weitersehen,oder jetzt schon einen Anwalt einschalten?Ich bin auf jeden Fall Rechtschutz versichert.Hilft das etwas oder werde ich in diesem Fall nicht über die Versicherung vertreten?
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[] e01621 antwortet auf
27.09.2002 23:24
Die Aufschlüsselung nach Rufnummer, Zeit, Dauer und dadurch ausgelöster Einzelgebühren gehört zum schlüssigen Klagevortrag.
Erfüllt Talkline diese Voraussetzungen im Gerichtsverfahren nicht, so bedarg es keines Gegenbeweises. I.ü wird das Amtsgericht idR versuchen, im rein schriftlichen Verfahren nach § 495a ZPO vorzugehen.

Ein Gegenbeweis beträfe den geringeren Umfang der Telefonieeinheiten und wäre meiner Ansicht nach nur zu führen, wenn keine Zweifel an der Richtigkeit der technischen Aufzeichnungen bestehen oder der Kunde keine rechtzeitigen Einwendungen erhoben hat.
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[1] andio35 antwortet auf e01621
28.09.2002 11:30
Benutzer e01621 schrieb:
Ein Gegenbeweis beträfe den geringeren Umfang der Telefonieeinheiten und wäre meiner Ansicht nach nur zu führen, wenn keine Zweifel an der Richtigkeit der technischen Aufzeichnungen bestehen oder der Kunde keine rechtzeitigen Einwendungen erhoben hat.

was ist eigentlich die technische Prüfung und deren dokumentation, was wird da eigentlich gemacht ?
danke und gruss
andi
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[1.1] Quehl antwortet auf andio35
28.09.2002 16:09
Benutzer andio35 schrieb:
Benutzer e01621 schrieb:
Ein Gegenbeweis beträfe den geringeren Umfang der Telefonieeinheiten und wäre meiner Ansicht nach nur zu führen,
wenn keine Zweifel an der Richtigkeit der technischen Aufzeichnungen bestehen oder der Kunde keine rechtzeitigen Einwendungen erhoben hat.

was ist eigentlich die technische Prüfung und deren dokumentation, was wird da eigentlich gemacht ?
danke und gruss
andi

die geringeren Telefonieeinheiten können auch durch eine Doppelberechnung auftreten z.B. Verbindungen in 2 verschiedenen Rechnungen oder wenn schon an nexnet bezahlt worden ist. Also nicht nur durch die techn. Prüfung.
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[1.1.1] kulibert antwortet auf Quehl
28.09.2002 21:24
Heute habe ich den EVN bekommen.Da steht genau das selbe drauf wie auf der normalen Telefonrechnung.Anbei war aber keine neuerliche Aufforderung den Betrag zu bezahlen.
Bin ja mal gespannt was da noch so kommt.
Halte Euch auf den laufenden.
kulibert
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[] e01621 antwortet auf
28.09.2002 06:40
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer e01621 schrieb:
Die Aufschlüsselung nach Rufnummer, Zeit, Dauer und dadurch ausgelöster Einzelgebühren gehört zum schlüssigen Klagevortrag.
Erfüllt Talkline diese Voraussetzungen im Gerichtsverfahren nicht, so bedarg es keines Gegenbeweises.

Vorsicht! Wird keine Einwendung erhoben, so ist Talkline laut TDSV verpflichtet, die Daten nach einer gewissen Zeit zu löschen. Werden die Daten zulässigerweise gelöscht, kann und muss Talkline diese auch nicht vor Gericht vorlegen.

Der Meinung bin ich auch. Alles andere wäre Blödsinn. In meinem Beitrag bin ich gedanklich von Einwendungen ausgegangen.

Das Gegenteil ist der Fall: Würden die Daten ohne rechtliche Grundlage weiter aufbewahrt, würde Talkline ordnungswidrig handeln und sich u.U. in Schwierigkeiten bringen. Allerdings könnte Talkline darin, dass der Kunde seine Rechnung nicht bezahlt, eine Einwendung sehen und daher die Daten speichern.

Auf den Standpunkt kann man sich stellen. Dann wird man aber Schwierigkeiten mit den Inkassogebühren bekommen (Schadensminimierung).


Wie Talkline ohne Verbindungsdaten erfolgreich klagen will (ZPO), ist mir auch nicht so ganz klar; mir ist ein Urteil bekannt, in dem ein Anbieter, der sich in derselben Situation befand, gescheitert ist. Trotzdem bleibt es bei dem Gesagten.

Nach einem Urteil des LG Bielefeld und des AG Bad Schwalbach trifft der Einwendungsausschluß nur die technisch richtige Erfassung der Anzahl der vertelefonierten Einheiten. Nachträgliche Einwände gegen die Preisgestaltung dürften unberührt bleiben.

Wahrscheinlich auch aus diesem Grund betreiben zahlreiche Anbieter eine verbotene Vorratsdatenspeicherung aller Nutzer (z.B. T-Online). Im Streitfall können sie dann sagen: Wir haben in der nicht bezahlten Rechnung eine Einwendung gesehen und deshalb ganz gezielt Ihre Daten gespeichert.

Auf diesen Standpunkt kann man sich stellen, solange die Rechnung unbezahlt ist.

I.ü wird das Amtsgericht idR versuchen, im rein schriftlichen Verfahren nach § 495a ZPO vorzugehen.

Meine ich auch.

Ein Gegenbeweis beträfe den geringeren Umfang der Telefonieeinheiten und wäre meiner Ansicht nach nur zu führen,
wenn keine Zweifel an der Richtigkeit der technischen Aufzeichnungen bestehen oder der Kunde keine rechtzeitigen Einwendungen erhoben hat.

Im Prinzip liegt die Beweislast bei Talkline; trotzdem ist es natürlich immer schön, wenn man dem anderen Steine in den Weg werfen kann, indem man nachweist, dass sein Vortrag nicht stimmen kann. Auf Dauer wirkt sich das negativ auf die Glaubwürdigkeit des Gegners aus. Außerdem verschiebt der Richter manchmal etwas willkürlich die Beweislast, und dann schadet es ja auch nichts, ein bisschen was in der Hand zu haben.

Hat was für sich. Manche Richter spielen bekanntlich 'kleiner BGH', nur weil der Berufungssumme nicht erreicht ist ('über uns der blaue Himmel'). Ich hab mal versucht, gg solche Willkür anzugehen. Keine Chance!

Ron's enemy
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[] kulibert antwortet auf
30.09.2002 21:02
Zu allererst möchte ich mich schon mal jetzt für die Hilfe bedanken die ich von Euch bekommen habe.Besonders bei
Ron`s enemy.Noch mal zum EVN:Was heisst den aufgeschlüsselt?
Es steht die 0190019211 voll ausgeschrieben bei den verschieden Zeiten.Wie kann es denn eigentlich sein, das dort Zeiten aufgeführt sind wo ich nachweislich weder im Internet war noch telefoniert habe?Die Firma Talkline hat ja im ersten Brief geschrieben das Ihr Abrechnungssystem keine Fehler macht!!!!!!!!!!Ich halte Euch bei Neuigkeiten Wie immer auf den laufenden. kulibert
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[1] kulibert antwortet auf kulibert
11.11.2002 22:11
Hallo,
nach langer Zeit werde ich heute mal den Stand der Dinge mitteilen.Nach der ersten Mahnung von Talkline habe ich mich nochmals mit der Verbraucherzentrale kurzgeschlossen.Die haben mich an einen Anwalt vermittelt der nochmals einen Widerspruch eingelegt hat.Die Antwort von Talkline war die "Letzte Mahnung".Allerdings droht Talkline in diesem Brief mit einem Inkassobüro.Aber das kennen wir ja schon.Der Anwalt sagte allerdings auch zu mir das ich,bei einem Prozess,nur bei einer Position der Rechnung einen Beweis antreten müsste um Recht zu bekommen.Und das ist natürlich kein Problem.Aber nach den Erfahrungen in diesem Forum wird es sichelich nicht dazu kommen.Ich hoffe nur der Anwalt hat Recht.

MFG kulibert
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[1.1] Ullarike antwortet auf kulibert
12.11.2002 17:37
Kannst du mir die genaue Postanschrift der Verbraucherzentrale
E-Mailen?

Meine E-Mail-Adresse lautet: kraftulrike@gmx.de.

Danke.

Ulrike Kraft.
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[1.2] wiretapping antwortet auf kulibert
09.01.2003 09:14
Hallo,

mir ist das gleiche passiert. Ich hatte nur Glück, dass ich 12 Sekunden abgezogen bekommen habe. Das waren n u r 28 Euro. Ich habe Talkline angeschrieben und wollte nachfragen, wer hinter der Nummer steckt. Auch ich habe nur ein Massenschreiben zurückbekommen, wo drin stand, ich hätte zu zahlen und die Abrechnung ist in Ordnung.
Aus diesem Grund habe ich die Nummer einfach mal bei Google.de eingegeben und bin so zu diesem Forum gekommen. Den Rechnungsbetrag konnte ich nicht mehr sperren lassen, weil der Betrag schon an dem Tag, an dem ich die Rechnung erhalten habe, abgerechnet wurde.
Falls bei Dir ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale noch eine unterstützende Stimme braucht, oder sich sonst noch irgendetwas ergibt, dann melde Dich bei mir.

Viele Grüsse

Dirk

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[1.2.1] BKA antwortet auf wiretapping
09.01.2003 17:05
Benutzer wiretapping schrieb:
Hallo,

mir ist das gleiche passiert. Ich hatte nur Glück, dass ich 12 Sekunden abgezogen bekommen habe. Das waren n u r 28 Euro. Ich habe Talkline angeschrieben und wollte nachfragen, wer hinter der Nummer steckt. Auch ich habe nur ein Massenschreiben zurückbekommen, wo drin stand, ich hätte zu zahlen und die Abrechnung ist in Ordnung. Aus diesem Grund habe ich die Nummer einfach mal bei Google.de eingegeben und bin so zu diesem Forum gekommen. Den Rechnungsbetrag konnte ich nicht mehr sperren lassen, weil der Betrag schon an dem Tag, an dem ich die Rechnung erhalten habe, habe, abgerechnet wurde.
<hmm das kann ich nicht nachvollziehen!? Frag doch mal bei <deiner Bank nach, man kann immerhin 6 Wochen lang so einen <Betrag rücküberweisen lassen...
Falls bei Dir ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale noch eine unterstützende Stimme braucht, oder sich sonst noch irgendetwas ergibt, dann melde Dich bei mir.

Viele Grüsse

Dirk

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[1.2.2] kulibert antwortet auf wiretapping
10.01.2003 22:04
Hallo,
nach 2 monaten bekam ich heute mal wieder Post.Diesmal aber nicht von Talkline sondern von Intrum Justitia.(übrigens ein Name wo manche vielleicht sofort bezahlen weil sie denken sie hätten ein Verfahrn am Hals.schlau,schlau).Streitwert 605 euro,Gebühren 114 Euro.Da ich schon mit einem Anwalt von der Verbraucherzentrale zusammengearbeitet habe und er in seinem letzten Brief an Talkline angekündigt hat das der Schriftverkehr unsererseits eingestellt wird,werde ich das auch dabei belassen.Oder sieht das jemand anders?

kulibert
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[1.2.2.1] Sebi09 antwortet auf kulibert
10.01.2003 23:05
Ich sehe das auch so! Die wollen Kohle, dann MÜSSEN die ihre Forderung beweisen. Diese schwachsinnigen und unvollständigen EVNs sind einen §%*@ wert. Wenn Talkline nichts beweisen kann, gibt es kein Geld. Nur bluffen reicht nicht, dafür leben wir in einem Rechtsstaat.

Sebi
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[1.2.2.2] Petideluxe antwortet auf kulibert
11.01.2003 10:33
Benutzer kulibert schrieb:
Hallo, nach 2 monaten bekam ich heute mal wieder Post.Diesmal aber nicht von Talkline sondern von Intrum Justitia.(übrigens ein Name wo manche vielleicht sofort bezahlen weil sie denken sie hätten ein Verfahrn am Hals.schlau,schlau).Streitwert 605 euro,Gebühren 114 Euro.Da ich schon mit einem Anwalt von der Verbraucherzentrale zusammengearbeitet habe und er in seinem letzten Brief an Talkline angekündigt hat das der Schriftverkehr unsererseits eingestellt wird,werde ich das auch dabei belassen.Oder sieht das jemand anders?

kulibert
Leg`Dich zurück,trink`Deinen Kaffee und warte auf den Mahnbescheid;alles andere wäre Papierverschwendung

Peti.
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[1.2.2.2.1] ingrisita69 antwortet auf Petideluxe
13.01.2003 20:33
Hallo,

mir ist leider genau das gleich mit der Dezember-Abrechnung passiert. Nun bin ich auf das Forum hier gestossen. Kann mir jmd sagen, was ich nun am besten tun soll? Ich habe noch nie vorher von "Talkline" gehört, bis sie eben auf meiner Tel Rechnung standen. Angeblich hätte ich mich 3 Mal über Internet zu einer 0190er Nummer eingewählt. Aber das habe ich bestimmt nicht. Und wenn, hätte man ja eine Info bekommen müssen, dass diese SEite gebührenpflichtig ist (ganze 113,00 Euro).

Ich könnte den Rechnungsbetrag zurückbuchen lassen und einen EVN beantragen. Aber was mache ich, wenn sie mir diesen EVN Beleg zusenden. Was passiert dann? Wenn ich Einspruch einlege, reicht da ein Einschreiben aus, welches ich selbst verfasse?

Gruß - Astrid

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[1.2.2.2.1.1] BKA antwortet auf ingrisita69
13.01.2003 20:56
Benutzer BKA schrieb:
Benutzer ingrisita69 schrieb:
Hallo,

mir ist leider genau das gleich mit der Dezember-Abrechnung passiert. Nun bin ich auf das Forum hier gestossen. Kann mir jmd sagen, was ich nun am besten tun soll? Ich habe noch nie
vorher von "Talkline" gehört,

<ja genauso ging es mir auch. Habe noch nie etwas von diesem Schmierlappenverein gehört aber dann sollte ich 307 € chen bezahlen. Das erste was ich getan habe, war folgendes: Betrugsanzeige formuliert, geschrieben und sofort bei der zuständigen Polizeidienststelle abgegeben. Dann erst bin ich auf dieses Forum gestoßen..
bis sie eben auf meiner Tel
Rechnung standen. Angeblich hätte ich mich 3 Mal über Internet zu einer 0190er Nummer eingewählt. Aber das habe ich bestimmt nicht. Und wenn, hätte man ja eine Info bekommen müssen, dass diese SEite gebührenpflichtig ist (ganze 113,00 Euro).

<sieht ganz so aus als hättest du dir einen Dialer gefangen. Schau die auf jeden Fall die Seite www.dialerundrecht.de an. Und was dich sonst noch von Talkline erwartet kannst du bei Rammses2 nachlesen. Ist eine verzüglich gestaltete Homepage dort. www.booker-hellerhoff.de

Ich könnte den Rechnungsbetrag zurückbuchen lassen und einen EVN beantragen.
Was heißt ich könnte? Du mußt den Betrag zurückbuchen lassen und gleichzeitig bei Talkline am besten p. Einschreiben mrit Rückbestätigung erklären, dass du nicht gewillt bist, diesen Betrag zu zahlen.
Aber was mache ich, wenn sie mir diesen EVN
Beleg zusenden.
Wenn du einen nachvollziehbaren EVN bekommst, solltest du nachweisen dass du zu der fraglichen Zeit nicht am Computer warst.
Was passiert dann? Wenn ich Einspruch einlege,
reicht da ein Einschreiben aus, welches ich selbst verfasse? Natürlich reicht völlig aus.
Gruß - Astrid

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[1.2.2.2.1.1.1] ingrisita69 antwortet auf BKA
13.01.2003 21:07
ich habe auf meinem PC tatsächlich etwas gefunden. Ein Icon 18+ im Ordner Programme. Unter Eigenschaften steht www.eingang69.de/eroticaccess oder so ähnlich. Es hat sich als Programm auf meinem PC installiert. Was soll ich nun tun? Bin ich nun schuld daran und muß die Tel Gebühren bezahlen oder nicht? ICh habe das Programm keinesfalls installiert. Es muss ein Dialer sein.
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[1.2.2.2.1.1.1.1] RamsesZwei antwortet auf ingrisita69
13.01.2003 22:32
Benutzer ingrisita69 schrieb:
ich habe auf meinem PC tatsächlich etwas gefunden. Ein Icon 18+ im Ordner Programme.
Wunderbar, dann haben wir ja den Übeltäter. Vielleicht solltest Du einfach einen Bekannten, der ein wenig von PCs versteht, nochmal genauer hinschauen lassen. (Ich entnehme einfach mal dem Geschriebenen und Deinem Stil, daß Du EDV-Dinge eher unbefangen angehst). Der soll sich insbesondere die DFÜ-Verbindungen anschauen. In solche Situationen ist es immer hilfreich, wenn man zur Unterstützung des Gedächtnisses dann die Erkenntnisse mitschreibt.

Bin ich nun schuld daran und muß die Tel Gebühren bezahlen oder nicht?
Ich stelle einfach mal eine Gegenfrage: Fühlst Du Dich schuldig? Hast Du mit irgendjemandem eine Vereinbarung, die Dich zur Zahlung verpflichtet? Also...

Gruß aus Aachen

Ludger
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[1.2.2.2.1.1.1.1.1] Chacira antwortet auf RamsesZwei
13.01.2003 22:47
Benutzer RamsesZwei schrieb:
Benutzer ingrisita69 schrieb:
ich habe auf meinem PC tatsächlich etwas gefunden. Ein Icon 18+ im Ordner Programme.
Wunderbar, dann haben wir ja den Übeltäter. Vielleicht solltest Du einfach einen Bekannten, der ein wenig von PCs versteht, nochmal genauer hinschauen lassen. (Ich entnehme einfach mal dem Geschriebenen und Deinem Stil, daß Du EDV-Dinge eher unbefangen angehst). Der soll sich insbesondere die DFÜ-Verbindungen anschauen. In solche Situationen ist es immer hilfreich, wenn man zur Unterstützung des Gedächtnisses dann die Erkenntnisse mitschreibt.

Bin ich nun schuld daran und muß die Tel Gebühren bezahlen oder nicht?
Ich stelle einfach mal eine Gegenfrage: Fühlst Du Dich schuldig? Hast Du mit irgendjemandem eine Vereinbarung, die Dich zur Zahlung verpflichtet? Also...

Gruß aus Aachen

Ludger

18+ wird durch die Tele Team Work vertrieben.

Chacira
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[1.2.2.2.1.1.1.1.2] ingrisita69 antwortet auf RamsesZwei
14.01.2003 12:01
Hallo Ludger,

danke für die Infos. Also erstmal Ingrisita kommt von Ingrid und auf Spanisch heisst Ingridchen Ingrisita. Ist sozusagen ein Spitzname.

Habe mit Talkline telefoniert. Sie senden mir den Nachweis zu. Werde das Geld erstmal von der Telekom rückbuchen lassen. Mal sehen, was passiert.

Gruß aus Bamberg - Astrid

PS habe wirklihc nicht so sehr die Ahnung von PCs.....
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[1.2.2.2.1.2] RamsesZwei antwortet auf ingrisita69
13.01.2003 22:13
Benutzer ingrisita69 schrieb:

Hallo Astrid,

Angeblich hätte ich mich 3 Mal über Internet zu einer 0190er Nummer eingewählt.
Wer sagt das? Die Talkline? Hast Du mit denen telefoniert? Was sagen die sonst noch?

Aber das habe ich bestimmt nicht. Und wenn, hätte man ja eine Info bekommen müssen, dass diese SEite gebührenpflichtig ist (ganze 113,00 Euro).
Kann sein, muß aber nicht. Bei uns war definitiv keine Tarifansage drin.

Ich könnte den Rechnungsbetrag zurückbuchen lassen und einen EVN beantragen.
Wenn Du schnell genug bist und mit der Rechnungsstelle telefonierst und dannt faxt, bucht die Telekom gar nicht erst ab. So war es bei uns.

Aber was mache ich, wenn sie mir diesen EVN Beleg zusenden.
Ihn genau lesen... Der wird Dir helfen, zu verstehen, was da passiert ist. Bei uns ging bei dem Ding zum Beispiel klar und beweisbar aus der Nummer hervor, daß ein simpler Verwähler (6 Sekunden) der Anlaß für die Rechnung mit 25 Euro war. Von wegen Dienstleistungsvertrag...

Was passiert dann? Wenn ich Einspruch einlege, reicht da ein Einschreiben aus, welches ich selbst verfasse?
Ich glaube schon. Zu schreiben, daß Du nicht die Absicht hast zu zahlen und überhaupt auch nicht weißt, wofür, ist recht einfach...

Jetzt habe ich nochmal eine Frage: "ingrisita69" ist ein interessantes Pseudonym. Hat das irgendwas zu bedeuten?

Schöne Grüße

Ludger

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[1.2.2.3] wiretapping antwortet auf kulibert
13.01.2003 10:18
Hast Du Dir vielleicht damals verschiedene Seiten mit Playstation-Cheatz angesehen?
Ich habe mir dort die Dailer eingefangen!