Hallo TimTim76,
Die haben mir eine plausible Erklärung zukommen lassen, das sich nur das Rechtskleid gewandelt hat...
Das ist, wie ich bereits gepostet hatte, leider richtig. Per 05.01.01 wurde die Talkline GmbH zur Talkline GmbH & Co KG.
Außerdem ist laut deren Auskunft (siehe Briefprägung) die HRM Nr die selbe geblieben, und des wegen ist immer noch alles rechtmäßig...
Im Gegenteil: Die Talkline GmbH & Co KG verstößt massiv gegen das HGB, indem
- die persönlich haftende Gesellschafterin teilweise nicht angegeben wird,
- falsche Handelsregister-Nummern angegeben werden,
- sie noch nach diesem Datum als Talkline GmbH agierte (siehe www.newsaktuell.de, dann nach Talkline GmbH suchen, bis März war Talkline GmbH nicht nur der Suchbegriff, sondern stand unter jeder Presseinfo aus Absender).
Dadurch hat sie erst den Eindruck einer Vertragsübertragung geweckt. Falls Du einen anderen Vertrag abgeschlossen hast, weil Du darauf vertraut hast, daß das SoKüRe dann ja besteht (schließlich hat Talkline den Eindruck erweckt, es gebe die Talkline GmbH noch, was damit zwangsläufig eine Vertragsübertragung bedeutet hätte), kannst Du m.E. den neuen Vertrag als Schadensersatz wegen positiver Forderungsverletzung geltend machen. Fragt sich nur, ob sich meine Meinung mit der des für Euren Rechtsstreit zuständigen Gerichts deckt...
Kann mir jemand helfen da trotzdem raus zu kommen, ich hab die Faxen dicke...
Nur über die pFv-Variante, wenn überhaupt.
Übrigens, für die verschiedenen Talkline-Briefe interessiert sich das Amtsgericht Elmshorn, HRA 1390, Bismarckstr. 8, 25335 Elmshorn, brennend. Einfach eine Kopie hinschicken, ggf. Rechnungsdaten u.ä. unkenntlich machen.
Sp.