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Sonderkündigungsrecht für ALLE Talkline-KundInnen


13.03.2001 14:22 - Gestartet von sp.
Hallo *.*!

Wie ich soeben festgestellt habe, haben ALLE nicht ganz frischen Talkline-KundInnen ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 16.3 der Talkline-AGB, da die Talkline GmbH zumindest die Mobilfunk-Verträge an die Talkline GmbH & Co KG übertragen hat! Anbei ein Schreiben, das vor allem auf die SoKü wegen E-Plus-Preiserhöhung abstellt, aber auch diesen zusätzlichen Punkt enthält. (Wie immer alles ohne Gewähr. Ggf. RA konsultieren.)

Kündigt alle massenhaft bei diesem ***-Laden!

Sp.


Talkline GmbH
Talkline-Platz 1
25388 Elmshorn

Ihr Schreiben vom xx.xx.2001; weitere Begründung meiner Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom xx.xx.2001. Leider gehen Sie auch hier nicht weiter auf meine diversen Begründungen meiner Kündigung zum 28.02.2001 ein. Ich bitte daher nochmals um Erledigung und Beachtung meiner Schreiben vom xx.xx., xx.xx. und gehe nur kurz auf den Inhalt Ihres Schreibens vom xx.xx.2001 ein und liefere zudem eine weitere Begründung:

Zunächst müssen Sie einer Kündigung nicht zustimmen, da es sich dabei um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung handelt (Absatz 2 Ihres Schreibens).

Zu Absatz 3 Ihres Schreibens bleibt nur nochmals zu sagen, daß Ziffer 5.7 Ihrer AGB unwirksam ist, da zu unbestimmt und unzumutbare Benachteiligung:

Erst mal Durchschnitt bilden (wovon? Angenommen, ich wäre wirklich schon seit 5 Jahren Talkline-Kunde? SMS wurden ja erst irgendwann eingeführt und dann noch mal irgendwann kostenpflichtig. AGB werden ja allgemein geprüft). Dann rechnen: Erhöhung um 7 Prozent – wie soll ich das berechnen? Soll ich zusammenzählen und ausrechnen, wie viele SMS/Gespräche nach X, Y und Z ich in der Zeit hatte? Was, wenn ich keinen EVN habe/den bereits entsorgt habe/das mit den Rechnungen getan habe? Alleine schon deswegen ist die Klausel unwirksam. Außerdem wurde vom Verbraucherschutzverein moniert, daß die Kosten, auf die sich Preiserhöhungen gründen könnten, nicht klar genug genannt sind.

Weiterer Unwirksamkeitsgrund: Trotz dieser aufwendigen Klausel wären Sie nicht gehindert, massiv zu erhöhen – es fehlt nämlich eine Bestimmung, die eine Erhöhung z.B. jeden Monat verhindert.

Sie sehen auch keine Verpflichtung vor, die KundInnen über ein sich ergebendes Sonderkündigungsrecht zu informieren. Unabhängig von der Frage, ob das ein unzulässiges Abweichen von unabdingbarem Recht ist, fingieren Sie hier eine Erklärung (Sonderkündigungsrecht erlischt – Erklärung: Bin einverstanden mit Vertragsänderung). Damit ist dann ein Verstoß gegen das Beispiel aus § 10 Nr. 5 b) AGBG gegeben und die Klausel auch deswegen unwirksam.

Zudem gibt es noch § 1 Absatz II TKV. Aus alldem ergibt sich eine Unwirksamkeit von Ziffer 5.7 Ihrer AGB. Abgesehen davon müßten Sie selbst bei Wirksamkeit dieser AGB-Bestimmung auf das sich ggf. ergebende Kündigungsrecht hinweisen, was Sie unterlassen haben, und könnten in meinem Fall nicht erhöhen (4-Monate-Bedingung).

Zu Absatz 4 ist zu sagen, daß das Talkline-SMSC wegen seiner aufwendigen Bedienung nicht benutzbar ist, in den Talkline-Karten sowieso nicht einprogrammiert ist und selbst das eine nicht unerhebliche Preiserhöhung darstellen würde.

Zudem haben Sie auch in einem weiteren Punkt gegen Ihre eigenen AGB verstoßen: In Ziffer 16.3 Ihrer AGB behalten Sie sich eine Vertragsübertragung auf ein anderes Unternehmen vor. Wie ich soeben auf Ihrem Schreiben vom xx.xx.2001 zufällig bemerkt habe und wie mir von der Hotline bestätigt wurde, haben Sie meinen Vertrag auf die Talkline GmbH & Co KG übertragen, ohne mich darüber zu informieren und auf mein fristloses Kündigungsrecht hinzuweisen. Ich ziehe auch dies zur Begründung meiner Kündigung heran und kündige hilfsweise erneut fristlos.

Ich weise Sie nochmals darauf hin, daß das Vertragsverhältnis per 28.02.2001 beendet ist und daß ich Entgelte, die auf spätere Zeit entfallen, nicht zahlen werde, sowie darauf, daß ich bei eventuell auf eine solche berechtigte Nichtzahlung erfolgenden Meldungen an Schufa, FPP usw. Strafantrag nach § 187 StGB gegen Sie stellen werde.

Ich möchte übrigens nochmals meine Verwunderung darüber betonen, für wie unbedarft sie uns KundInnen halten. Wenn Sie mindestens einem Kunden, der eine weit weniger deutlich juristisch begründete Kündigung als ich schickt, aber weiteren Schriftverkehr nur noch über seinen Anwalt erbittet, eine Kündigungsbestätigung senden, dann sollten Sie damit rechnen, daß dieser Kunde diese Information (und im Prozeßfalle auch dieses Originalschreiben) an andere KundInnen weitergibt – gerade wo ich niemanden kenne, der mit Talkline zufrieden wäre. Übrigens wurde von anderen KundInnen auch auf § 253 StGB hingewiesen, der von Ihnen – zumindest im Versuch – bereits erfüllt ist.

Hochachtungsvoll

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[1] mikesuhl antwortet auf sp.
13.03.2001 15:57
Hallo sp. und alle anderen Talkliner,

habe eben den TL-Kundenservice angerufen und mir wurde gesagt, daß es die selbe Firma ist. Das wollte ich nicht glauben und habe die Rechtsabteilung von TL angerufen.

Dort sagte man mir, daß im Januar aus der Talkline GmbH die Talkline GmbH & Co. KG wurde, einziger Teilhaber sei die TL-Verwaltungs GmbH und somit unmittelbarer Rechtsnachfolger. Ich glaube wenn dem so ist haben wir kein SoKü-Recht, oder?

Kann dies mal jemand überprüfen (bei Bürgel Creditreform o.ä.) oder existieren doch beide Firmen nebeneinander. Dann ist dies vermutlich wirklich ein Kündigungsgrund nach Ziffer 16.3 TL-AGB (dort ist übrigens immer noch von einer Talkline GmbH die Rede, selbst auf der TL-Homepage).

Ich hätte dann endlich auch ein SoKü-Recht und könnte aus dem Vertrag raus.

mikesuhl
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[2] Raimund antwortet auf sp.
15.03.2001 14:37
Da ich die Diskussion bisher nur am Rande verfolgte, stelle ich mir besorgt die Frage, warum denn hier alle kündigen wollen. Die erhöhten SMS-Preise können es wohl nicht sein, die gelten inzwischen bei jedem neu abgeschlossenen Vertrag auch. Telefonieren ist offenkundig möglich. Vermutlich spekulieren hier einige mit dem Gedanken, nach kurzer Zeit wieder in den Genuß eines subventionierten Handys bei einem anderen Anbieter zu kommen.
Da hier nur Argumente für ein bestehendes SoKüR aufgeführt wurden, sollten auch die Gegenargumente nicht vernachlässigt werden.

1. SoKü wegen Übertragung der Verträge Nr. 16.3 AGB

Die Talkline GmbH ist Gesellschafterin (Komplementärin) der Talkline GmbH & Co KG. Die Vertragsverhältnisse der Talkline GmbH werden davon überhaupt nicht berührt.

2. SoKü wegen SMS Preiserhöhung

a) Zunächst könnte man sich auf den Standpunkt stellen, daß TL nur für die Preise des eigenen SMS Servers (SMSC) verantwortlich ist. Diese wurden aber nicht geändert.

b) Sollten die Original E-Plus Tarife auch gelten ist Nr. 5.7 AGB eindeutig. Die Kündigung ist möglich, wenn die Preisanpassung den durchschnittlichen Rechnungsbetrag um mehr als 7% erhöhen würde und der Vertrag länger als 4 Monate besteht.
Grundlage ist somit die durchschnittliche monatliche Anzahl der in Vergangenheit über den E-Plus Server verschickten SMS. Multiplizert man diese Anzahl mit der Differnz der alten Preise zu den SMSC-Preisen erhält man einen Betrag.

Ist dieser Betrag größer als 7 % des bisherigen durchschnittlichen Monatsrechnungsbetrages hätte man ein SoKüR.

Sofern diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, erscheint das Verhältnis von Aufwand und erhofftem Nutzen unvorteilhaft. Insbesondere dann, wenn man die Sanktionen wegen unbezahlter Rechnungen oder Entzug der EZE berücksichtigt (Nr. 12.2 AGB).

Raimund
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[2.1] walirm antwortet auf Raimund
15.03.2001 15:31
Hallo Raimund,

ich möchte v.a. aus dem Vertrag raus, weil ich entgegen meinem Antrag eine
Anschlußgebühr zahlen muß, und ich die Grundgebühr nicht komplett und vorab erstattet wurde und sich TL diesbezüglich stur stellt (Hotline weiß von nichts und auf Faxe/Email/Brief bekomme ich keine Antwort). Ich möchte die Beziehung mit TL schnellstmöglich beenden, weil ich kein Vertrauen mehr in den Laden habe. Leider akzeptiert TL auch die Sonderkündigung nicht, außer vielleicht man kann mit einem Rechtsanwalt drohen, was ja wohl auch ein starkes Stück ist.

Die Einschränkung des SoKü-Rechts in AGB 5.7 ist m.E. unwirksam, da Regelungen zu Ungunsten des Kunden lt. TKV nicht zulässig sind.

Leider weiß ich nicht mehr mit welchen SMS-Preisen TL vor Bekanntwerden der Erhöhung geworben hat. Wenn es die E-Plus Preise sind, dann ist das ja wohl auch Vertragsbestandteil, und somit jetzt eine Änderung.

So long...
IW
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[2.1.1] Raimund antwortet auf walirm
16.03.2001 10:35
Hallo walirm,

wurde die Erstattung der Grundgebühr vom Händler versprochen oder ist das Bestandteil des Vertrages mit TL?

Raimund
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[2.1.1.1] walirm antwortet auf Raimund
16.03.2001 15:33
Benutzer Raimund schrieb:

Hallo walirm,

wurde die Erstattung der Grundgebühr vom Händler versprochen oder ist das Bestandteil des Vertrages mit TL?

Raimund

Das Angebot auf das ich mich bei meinem Mobilvertrags-Antrag bezogen habe (handschriftlicher Vermerk auf dem Formular + Ausdruck von entsprechender Web-Seite mitgeschickt) beinhaltet u.a. "Die Grundgebühr von DM478,80 DM wird komplett und vorab auf Ihrer Rechnung von Talkline erstattet."
Wenn TL damit nicht einverstanden wäre, hätten sie meinen Antrag und den von vielen anderen ja nicht annehmen müssen, und der KOM AG/handyberater.de untersagen solche Angebote zu machen. Wie mir scheint ist meine Angelegenheit ja kein Einzelfall.

Die KOM AG hat nach heftigem Protest nach Erhalt falscher Rechnung in diesem Forum die Rückzahlungsmodalitäten geändert: DM400 von TL, Scheck DM78 von KOM AG, Vertröstung auf Ende Februar, habe ich aber noch nicht bekommen.

Von TL würde ich wenigstens nach mehrern Wochen eine Antwort auf meinen Widerspruch zu meiner Rechnung erwarten.

Telepassport hat angeblich zumindest dahingehend reagiert, dass sie die KOM AG keine TPP Verträge mehr vermitteln lassen, und den geschädigten Kunden die versprochenen Erstattung zusichern oder sich zumindest darum bemühen.

So long...

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[2.2] mikesuhl antwortet auf Raimund
15.03.2001 15:51
Benutzer Raimund schrieb:

Da ich die Diskussion bisher nur am Rande verfolgte, stelle ich mir besorgt die Frage, warum denn hier alle kündigen wollen. Die erhöhten SMS-Preise können es wohl nicht sein, die gelten inzwischen bei jedem neu abgeschlossenen Vertrag auch. Telefonieren ist offenkundig möglich. Vermutlich spekulieren hier einige mit dem Gedanken, nach kurzer Zeit wieder in den Genuß eines subventionierten Handys bei einem anderen Anbieter zu kommen.
Da hier nur Argumente für ein bestehendes SoKüR aufgeführt wurden, sollten auch die Gegenargumente nicht vernachlässigt werden.

1. SoKü wegen Übertragung der Verträge Nr. 16.3 AGB

Die Talkline GmbH ist Gesellschafterin (Komplementärin) der Talkline GmbH & Co KG. Die Vertragsverhältnisse der Talkline GmbH werden davon überhaupt nicht berührt.

Sofern diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, erscheint das Verhältnis von Aufwand und erhofftem Nutzen unvorteilhaft. Insbesondere dann, wenn man die Sanktionen wegen unbezahlter Rechnungen oder Entzug der EZE berücksichtigt (Nr. 12.2 AGB).

Raimund

Hallo Raimund,

ich muß feststellen, daß du dich sehr gut bei Talkline auszukennen scheinst (Gesellschafterstruktur, Berechnungsmethodik) und man kommt fast zu dem Schluß du könntest dort arbeiten (VERMUTUNG!!!).

Es ist doch nicht ungewöhnlich wenn unzufriedene Kunden einen Weg suchen, vom Vetragspartner (zu dem das Vertrauensverhältnis gestört ist) los zu kommen. Es ist sogar ihr gutes Recht!

mikesuhl ;-)
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[2.2.1] Meier.D antwortet auf mikesuhl
15.03.2001 22:21
Hallo mikesuhl

Mir geht es genauso wie Dir ich glaub auch das er ein Mitarbeiter der TL ist!
Denn wer die gesamten Beiträge mal gelesen hat der kann
wohl kaum Seiner Auffassung sein!
Ich ziehe die SoKü jedenfals voll durch den ich habe meinen
Vertrag am 13.11.2000 abgeschloßen und dann können die erst zum
13.03.2001 für mich die sms-Preise erhöhen laut eigener AGB.
Die wollen aber zum 01.03. also schon deswegen SoKü!
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[2.3] sp. antwortet auf Raimund
16.03.2001 16:59
Hallo Raimund,

Da ich die Diskussion bisher nur am Rande verfolgte, stelle ich mir besorgt die Frage, warum denn hier alle kündigen wollen.

Weil Talkline vielleicht nicht gerade der Laden ist, mit dem mensch einen Vertrag haben will? Seit Dezember habe ich auf meine regelmäßigen Rechnungsreklamationen außer eine SMS von Mitte Januar, ich solle mich noch ein paar Tage gedulden, KEINE Reaktion. Auf regelmäßige Nachfragen wurde stets eine schriftliche Antwort innerhalb maximal einer Woche versprochen, "da Sie ja schon so lange warten". Deswegen und weil der Vertrag über die kom-AG zustandegekommen ist (Probleme sind ja sattsamt diskutiert) will ich so schnell wie möglich da raus, und diese unverschämte Preiserhöhung ist ein guter Anlaß.

1. SoKü wegen Übertragung der Verträge Nr. 16.3 AGB

Die Talkline GmbH ist Gesellschafterin (Komplementärin) der Talkline GmbH & Co KG. Die Vertragsverhältnisse der Talkline GmbH werden davon überhaupt nicht berührt.

Nein, die Talkline Verwaltungs GmbH ist Komplementärin. Schon mal falsch. Außerdem wäre es dennoch eine Vertragsübertragung von der GmbH auf die GmbH & Co KG, mithin SoKüRe nach Ziffer 16.3 (+).

2. SoKü wegen SMS Preiserhöhung

b) Sollten die Original E-Plus Tarife auch gelten ist Nr. 5.7 AGB eindeutig. Die Kündigung ist möglich, wenn die

Ziffer 5.7 TL-AGB ist unwirksam wegen groben Verstoßes gegen das AGB-Gesetz, wie ich bereits einmal dargelegt habe. Ich hoffe, Talkline wird deswegen demnächst abgemahnt. Ich habe die Unterlagen dem Verbraucherschutzverein übersandt, allerdings sagte mir die zuständige Dame, daß derzeit wegen der Fusion der Verbraucherverbände keine AGB-Abmahnungen rausgingen. Ich hoffe, ich kann sie noch bearbeiten...

Abgesehen versucht TL auch da zu erhöhen, wo das nach Ziffer 5.7 TL-AGB gar nicht geht, nämlich bei denen, die weniger als 4 Monate dabei sind.

Sofern diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, erscheint das Verhältnis von Aufwand und erhofftem Nutzen unvorteilhaft. Insbesondere dann, wenn man die Sanktionen wegen unbezahlter Rechnungen oder Entzug der EZE berücksichtigt (Nr. 12.2 AGB).

Die Talkline-Verantwortlichen sollten sich der Sanktionen des § 187 (war der's?) StGB bewußt sein.

Tja, Arschkarte ausnahmsweise mal für Talkline und nicht die Talkline-KundInnen.

Sp.

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[2.3.1] Raimund antwortet auf sp.
17.03.2001 17:31
Ich wünsche Dir viel Glück.
Raimund
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[2.3.1.1] carmina antwortet auf Raimund
20.03.2001 18:10
Danke, daß du uns viel Glück wünschst. ;o)

Ich will mich ja eigentlich gar nicht von Talkline trennen.
Solange sie den Vertrag, den ich letztes Jahr Ende November mit ihnen abgeschlossen habe, einhalten- gar kein Problem.
Das Problem ergibt sich erst daraus, daß sie den Vetrag zu meinen Ungunsten verändern WOLL(t)EN.
Ich kann dir auch kein Auto verkaufen für 20.000 Mark und wenn du mit dem Geld dann wieder bei mir auftauchst, kostet der Wagen schon 30.000.

Wenn ich also durch eine Vetragsänderung benachteiligt werde, muß mir auch ein Recht zugestanden werden, mich nach einem anderen, günstigeren Vetrag umzusehen.
Sprich, wenn ich das Auto nun doch nicht zu 30.000 haben will, muß ich es auch nicht abnehmen sondern kann mich darauf versteifen, daß ich ja nun einen Kaufvertrag über 20.000 geschlossen habe bzw. daß ich mir doch nun ein anderes, günstigeres Auto aussuchen werde.
Auch wenn das Beispiel leicht hinkt, trifft es doch den Kern.

Solange ich die Möglichkeit erhalte zu den alten Bedingungen, zu denen ich damals abgeschlossen habe, meine sms zu versenden, bin und bleibe ich friedlich.
Solange das Prozedere des Verschickens nicht das smsn in unzumutbarer Weise verkompliziert.
Das ist auch noch ein Punkt: Selbst wenn wir alle alte Konditionen bekämen, wenn wir auf die Art und Weise, wie es TL uns vorgibt, SMS verschickten, gäbe es wahrscheinlich ein Kündigungsrecht allein deshalb, weil das Prozedere mich als Vertragspartner in meinen Augen unangemessen benachteiligt.

Anders wäre es, wenn TL eine Servernummer nur für uns Altkunden hätte. Einmal den Server eingestellt und schon könnten alle SMS über diesen geschickt werden.

Ich habe nicht zuletzt deshalb Talkline bzw. eplus gewählt, weil ich zu einem Tarif meine sms verschicken kann, der deutlich unter dem der Mitbewerber liegt (D2 ab 100 sms mal ausgenommen).

Behalte ich diesen Tarif, bleibe ich weiter Kunde.
Wenn Talkline nun aber schreibt, ich könnte SMS zu den alten Preisen 23/33 Pf verschicken (mit viel Aufwand), ist das für mich eine Preiserhöhung, mit der ich nicht einverstanden sein kann.
Also Kündigung.

Wie man die Kündigung im einzelnen weiter begründen kann ist hier nun hinreichend diskutiert worden.
Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit verweise ich auf die entsprechenden Beiträge.

Mir fallen viele Gründe ein, warum ich mich nicht mehr an dem Vertrag festhalten lassen muß.
Ob die nun alle zutreffen oder auch nur einer ist letztlich gleich- der Richter wird sich selbst schon ein Urteil bilden aufgrund der Tatsachen, die ihm dann vorgetragen werden.
Die juristische Untermauerung des Urteils kann ein Anwalt höchstens in die von ihm gewünschte Richtung lenken.
Der Richter muß sich jedoch den juristischen Hintergrund selbst erarbeiten, die Normen selber finden, die AGBs auf Herz und Nieren prüfen.
Vielleicht sieht er ja noch was, was hier nicht debattiert wurde?
Wer weiß?
Aufgrund der gesammelten Argumente in diesem Forum schätze ich die Siegeschancen jedoch als sehr gut ein.
Wird wahrscheinlich eh drauf hinauslaufen, daß ein Fall erstmal entschieden werden muß, bevor TL mal im Sinne des Kunden reagiert.


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[2.3.1.1.1] sp. antwortet auf carmina
20.03.2001 19:02
Hallo carmina,

Wird wahrscheinlich eh drauf hinauslaufen, daß ein Fall erstmal entschieden werden muß, bevor TL mal im Sinne des Kunden reagiert.

Oh, ich befürchte, Du bist da etwas zu optimistisch. Die Schufa hat z.B. bereits Prozesse wegen ihrer wucherischen Entgelte für Selbstauskünfte verloren. Sie denken aber nicht daran, davon abzugehen - klar, denn 99,9999 Prozent zahlen ohne zu mucken. "Wegen 15 Mark klage ich nicht!"

Und da denkst Du, Talkline wird sich wegen eines einzelnen Urteils viel geld entgehen lassen? Die berechnen ja immer noch Deaktivierungsgebühren.

Ich klage aber notfalls: Werde demnächst mal eine Auskunft anfordern, da ich davon ausgehe, daß sie falsch ist. Und ich werde darauf bestehen, daß sie kostenlos ist (wegen falsch), alternativ im größten Notfall nur die nach Bundesdatenschutzgesetz zulässigen Kosten, und daß sie nicht negativ in den Score eingeht. :-)

Sp.
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[2.4] *sternchen antwortet auf Raimund
23.03.2001 21:04
Halli-Hallo,
hier einmal eine Antwort an RAIMUND, der offensichtlich ja bei Talkline arbeitet :-)
Also, wenn diese "Superfirma" nicht so einen unmöglichen Kundenservice an den Tag gelegt hätten, als ich sie wirklich brauchte, hätte ich vielleicht wirklich nicht gekündigt.
Aber mein Handy (Anfang Januar) war kaputt gegangen, ich telefonierte taglang hinter den Leuten her, ohne im "Kundenservice" jemanden außer diesem blöden Anrufbeantworter - bitte warten - an die Strippe zu kriegen. Selbst übers Internet dauert es 5 (!) Tage, bis Antwort kommt. Das kann ja wohl nicht angehen, selbst wenn es sofort, nachdem Du die Mail wegschickst, heißt "es kann dauern". Aber sooo lange nicht, erst recht, wenn man Hilfe braucht. Da wußte ich noch gar nichts vonn der SMS-Erhöhung. Als ich es dann erfuhr, stand für mich fest: Bei DENEN bleibe ich keine Sekunde länger. Ja, ich bin froh, jetzt einen Grund zu haben, die Scheißer los zu sein !!! Und die wollten mir auch noch "großzügig" ein neues Handy geben und den Vertrag weitere 24 M. verlängern... Wovon träumen die nächts ?