Benutzer Ukw67 schrieb:
Benutzer Quehl schrieb:
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Ukw67 schrieb:
In meinem Fall habe ich die Beweise zur Polizei gebracht und vorgeführt. Ich habe einiges an Überzeugungsarbeit einsetzten müssen, bist die Strafanzeige aufgenommen wurde.
(...)
Die Polizei meint trotz der -d Option ist das kein Beweis!!!
Hallo,
Die Polizei hat recht. Das Vorhandensein dieser Option ist kein Beweis, es muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass sie auch benutzt wurde. Der bloße Besitz eines Brecheisens ist nicht strafbar, erst wenn man damit einen Einbruch begeht, liegt ein Straftatbestand vor.
Gruß
niknuk
richtig, und zum Beweis muß man mal sehen, wie der Dialer zur Installation aufgerufen werden muß und nach Installation sollte ein Aufruf im RUN Zweig der Registry stehen und dieser Aufruf wird automatisch ausgeführt.
Hallo,
die Registry Einträge kommen auch mit der Option -d rein. Außerdem wird der Dialer in das Windows Verzeichnis kopiert.
Gruß
Klaus W. Neumann
ist schon schwierig. ich könnte mir ja auch die Datei von Dir per Email auf meinen Rechner geholt haben und installiert haben. In diesem Fall wäre Talkline vollkommen unschuldig. Bleibt eigentlich nur, die Seite herauszufinden, (History ansehen) oder den Urheber der Software herauszufinden. Aber wenn dieser im Ausland sitzt, kann die Polizei auch nichts machen.