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Suche WEB Site mit Dialer TLK*.EXE


25.03.2003 11:34 - Gestartet von Ukw67
Hallo zusammen,

bezüglich der Dialer TLK*.EXE habe ich diverse Optionen gefunden, wie der Dialer aktiviert werden kann, ohne die AGBs zu akzeptieren.

In meinem Fall habe ich die Beweise zur Polizei gebracht und vorgeführt. Ich habe einiges an Überzeugungsarbeit einsetzten müssen, bist die Strafanzeige aufgenommen wurde.

Meine Frage an alle:
Kennt jemand die WEB Site wo die Dialer TLK0218.EXE oder TLK02265.EXE oder TLK0262.EXE zu finden sind.

Die Polizei meint trotz der -d Option ist das kein Beweis!!!

Also, nun benötige ich zur weiteren Beweisführung unbedingt wie WEB Site wo die Dialer zu finden sind.

Gruß
Klaus W. Neumann
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[1] niknuk antwortet auf Ukw67
25.03.2003 11:48
Benutzer Ukw67 schrieb:

In meinem Fall habe ich die Beweise zur Polizei gebracht und vorgeführt. Ich habe einiges an Überzeugungsarbeit einsetzten müssen, bist die Strafanzeige aufgenommen wurde.

(...)

Die Polizei meint trotz der -d Option ist das kein Beweis!!!

Hallo,

Die Polizei hat recht. Das Vorhandensein dieser Option ist kein Beweis, es muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass sie auch benutzt wurde. Der bloße Besitz eines Brecheisens ist nicht strafbar, erst wenn man damit einen Einbruch begeht, liegt ein Straftatbestand vor.

Gruß
niknuk
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[1.1] Quehl antwortet auf niknuk
25.03.2003 15:06
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Ukw67 schrieb:

In meinem Fall habe ich die Beweise zur Polizei gebracht und vorgeführt. Ich habe einiges an Überzeugungsarbeit einsetzten müssen, bist die Strafanzeige aufgenommen wurde.

(...)

Die Polizei meint trotz der -d Option ist das kein Beweis!!!

Hallo,

Die Polizei hat recht. Das Vorhandensein dieser Option ist kein Beweis, es muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass sie auch benutzt wurde. Der bloße Besitz eines Brecheisens ist nicht strafbar, erst wenn man damit einen Einbruch begeht, liegt ein Straftatbestand vor.

Gruß
niknuk

richtig, und zum Beweis muß man mal sehen, wie der Dialer zur Installation aufgerufen werden muß und nach Installation sollte ein Aufruf im RUN Zweig der Registry stehen und dieser Aufruf wird automatisch ausgeführt.
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[1.1.1] Ukw67 antwortet auf Quehl
25.03.2003 15:46
Benutzer Quehl schrieb:
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Ukw67 schrieb:

In meinem Fall habe ich die Beweise zur Polizei gebracht und vorgeführt. Ich habe einiges an Überzeugungsarbeit einsetzten müssen, bist die Strafanzeige aufgenommen wurde.

(...)

Die Polizei meint trotz der -d Option ist das kein Beweis!!!

Hallo,

Die Polizei hat recht. Das Vorhandensein dieser Option ist kein Beweis, es muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass sie auch benutzt wurde. Der bloße Besitz eines Brecheisens ist nicht strafbar, erst wenn man damit einen Einbruch begeht, liegt ein Straftatbestand vor.

Gruß
niknuk

richtig, und zum Beweis muß man mal sehen, wie der Dialer zur Installation aufgerufen werden muß und nach Installation sollte ein Aufruf im RUN Zweig der Registry stehen und dieser Aufruf wird automatisch ausgeführt.


Hallo,

die Registry Einträge kommen auch mit der Option -d rein. Außerdem wird der Dialer in das Windows Verzeichnis kopiert.

Gruß
Klaus W. Neumann
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[1.1.1.1] Quehl antwortet auf Ukw67
25.03.2003 18:24
Benutzer Ukw67 schrieb:
Benutzer Quehl schrieb:
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Ukw67 schrieb:

In meinem Fall habe ich die Beweise zur Polizei gebracht und vorgeführt. Ich habe einiges an Überzeugungsarbeit einsetzten müssen, bist die Strafanzeige aufgenommen wurde.

(...)

Die Polizei meint trotz der -d Option ist das kein Beweis!!!

Hallo,

Die Polizei hat recht. Das Vorhandensein dieser Option ist kein Beweis, es muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass sie auch benutzt wurde. Der bloße Besitz eines Brecheisens ist nicht strafbar, erst wenn man damit einen Einbruch begeht, liegt ein Straftatbestand vor.

Gruß
niknuk

richtig, und zum Beweis muß man mal sehen, wie der Dialer zur Installation aufgerufen werden muß und nach Installation sollte ein Aufruf im RUN Zweig der Registry stehen und dieser Aufruf wird automatisch ausgeführt.


Hallo,

die Registry Einträge kommen auch mit der Option -d rein. Außerdem wird der Dialer in das Windows Verzeichnis kopiert.

Gruß
Klaus W. Neumann

ist schon schwierig. ich könnte mir ja auch die Datei von Dir per Email auf meinen Rechner geholt haben und installiert haben. In diesem Fall wäre Talkline vollkommen unschuldig. Bleibt eigentlich nur, die Seite herauszufinden, (History ansehen) oder den Urheber der Software herauszufinden. Aber wenn dieser im Ausland sitzt, kann die Polizei auch nichts machen.
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[1.2] Ukw67 antwortet auf niknuk
25.03.2003 15:31
Hallo niknuk,

schön und gut. Wie soll den der Beweis geführt werden, das ein Mißbrauch vorliegt? Man wird mehr oder weniger als Verbrecher abgestempelt der eine Dienstleistung nicht bezahlen will!!! Einerseits haben die 0190 Service Anbieter alle "Freiheit" zu behaupten das ihr Service in Anspruch genommen wurde und der der unter Umständen den Service gar nicht benutz hat, hat das nachsehen, weil die gesamte Beweispflicht bei ihm liegt.

Gruß
Klaus W. Neumann
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[2] teltarifuser antwortet auf Ukw67
31.03.2003 07:08
Benutzer Ukw67 schrieb:
Hallo zusammen,

bezüglich der Dialer TLK*.EXE habe ich diverse Optionen gefunden, wie der Dialer aktiviert werden kann, ohne die AGBs zu akzeptieren.

In meinem Fall habe ich die Beweise zur Polizei gebracht und vorgeführt. Ich habe einiges an Überzeugungsarbeit einsetzten müssen, bist die Strafanzeige aufgenommen wurde.

Meine Frage an alle:
Kennt jemand die WEB Site wo die Dialer TLK0218.EXE oder TLK02265.EXE oder TLK0262.EXE zu finden sind.

Die Polizei meint trotz der -d Option ist das kein Beweis!!!

Also, nun benötige ich zur weiteren Beweisführung unbedingt wie WEB Site wo die Dialer zu finden sind.

Gruß
Klaus W. Neumann

Es könnte ja auch eine E-Mail gewesen sein ...
Lies mal:

http://www.privatweb.de/dialerschutz.htm

Auf der Seite ist eine genaue Analyse deines Dialers zu lesen.

teltarifuser