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Talkline-Betrug: Einmalige Gebühr Mobilfunkkarte


04.07.2007 13:32 - Gestartet von t-mo
Hallo Leute!

Ich glaube das Problem ist schon bekannt:

Talkline stellt bei Vertragsende überraschend ein einmalige Gebühr für die Mobilfunkkarte von 8,3782 EUR (9,97 inkl Mehrwertsteuer) in Rechnung!

Ich wollte mal wissen, ob man diese Gebühr als eine sogenannte Deaktivierungsgebühr ansehen kann?

Denn dazu gibt es ja bereits folgendes Urteil:
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext_6/vo85092.htm


Wie habt ihr das denn gehandhabt???

Also, ich schlag mich nun schon seit März mit denen deswegen herum.
Sehe aber aus Prinzip absolut nicht ein, dass Talkline mit einer solchen Betrug durchkommt!!!

Bisher habe ich folgendermaßen gehandelt:
Rücklastschrift des letzten Rechnungsbetrags.
Überweisung alle angemessener Gebühren (also minus 9,97 EUR)
Dann ging der Briefverkehr los:

Ich:
Das ist ein unzulässige Gebühr, ich wurde weder bei Vertragsbeginn, noch bei der Kündigung zu dieser Gebühr infomiert. Dann hab ich denen noch angeboten die Karte innerhalb von 2 Wochen abzuholen und auf das Urteil hingewiesen, dass ein solche Deaktivierungsgebühr nicht zulässig ist und mit dem Anwalt gedroht.

Talkline:
erklärt sich nicht und stellt immerzu diese Gebühr plus irgendwelche zunehmenden Rücklastschrifts- und Mahngebühren in Rechnung.
Immerzu nur die Phrase:„Ihr Kundenkonto weist einen offenen Saldo in Höhe von...“ und die Androhung mit Schufaeintrag und Inkassodienst.

Irgendwann war ich dann bei 17,88 EUR.
Jetzt kommen die mit dem Inkassounternehmen und wollen 65,83 EUR

Das kann doch wohl nicht sein: Die stellen eine unrechtmäßige Betrugsgebühr für eine deaktivierte und wertlose Simkarte, hauen immerzu irgendwelche Gebühren drauf, erklären sich nicht und kommen dann mit dem Inkasso!

Denen muss man doch mal in den Arsch treten, oder?!

Hat denn jemand schon Erfahrung mit diesem Fall, oder hat schon erfolgreich geklagt???

Zudem hatte ich in den 2 Jahren immerzu Probleme mit Talkline, ich würde den Laden gerne mal zeigen, dass der Kunde nicht zum ausnehmen da ist und es in D-Land noch sowas wie Gerechtigkeit gibt!!!
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[1] Surfer2003 antwortet auf t-mo
04.08.2007 11:42
Hallo,

ich glaube, für deinen Kampf hast du dir die falsche Sache rausgesucht. Also ich bin auch (unzufriedener) Talkline Kunde. Aber in deren Geschäftsbedingungen (jedenfalls in der Fassung, die ich habe) ist festgelegt, dass Talkline Eigentümer der SIM-Karte bleibt (also dieses wertlosen Plastikteils) und sie die dem Kunden während des Vertrages nur zur Nutzung überlässt. Und ihr Eigentum wollen die halt zurück.

Natürlich liegt der Verdacht nahe, dass das ganze Verfahren nur dazu dient, diese Gebühr zu kassieren, denn auch Talkline wird die SIM-Karte wegschmeissen. Was sollen die auch sonst damit machen?

Ich bin zwar kein Jurist, aber ohne Rechtschutzversicherung würde ich langsam einlenken.

Viel Glück!
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[2] Angie259 antwortet auf t-mo
30.01.2010 17:43
Hallo,

ich hab mittlerweile ein noch viel größeres Problem mit Talkline. Bzw mit Debitel, offensichtlich haben sie das jetzt komplett mit übernommen. Heute habe ich ein Schreiben von ihren Anwälten bekommen ich solle einen Betrag von über 500,00 Euro zahlen. Nach über einem halben Jahr! Schon damals hatte TL behauptet ich hätte innerhalb von einem Monat über 300 Euro vertelefoniert ( die versprochenen 100 Freiminuten nicht mit eingerechnet!) In den letzten Monaten habe ich sie mehrmals aufgefordert mir einen Einzelverbindungsnachweis zukommen zu lassen. Meine Schreiben wurden völlig ignoriert! Erst als die ÖRA sich bei TL meldete, behaupteten sie dies wäre nicht möglich. Aus welchen grund auch immer!

Könnt ihr mir vielleicht sagen, ob ich eine Chance habe gerichtlich dagegen vorzugehen?! Natürlich mit der Aussicht zu gewinnen und ohne weitere eingeschmuggelte Kosten zu haben?!

Freundliche Grüße und Danke im Voraus!
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[3] cindy2748 antwortet auf t-mo
24.03.2010 21:17
Es handelt sich hier nicht um eine Deaktivierungsgebühr. In den AGB und Servicepreisliste ist ein SIM-Kartenpfand ausgewiesen. Denn Talkline leiht dir die Karte nur, sendest du diese fristgerecht zurück wird dieser Betrag zurückerstattet.

Soweit ich informiert bin hat der Kunde die Möglichkeit Widerrspruch gegen eine Rechnung einzulegen, dass der Vorgang geprüft wird und somit fallen erstmal keine zusätzlichen Gebühren an, diese sollten auch in der Servicepreisliste hinterlegt sein.