Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer teltarifuser schrieb:
Bei Anruf werdem die Kosten doch angesagt - so steht es im Telefonbuch.
Was im Telefonbuch steht, ist nicht verbindlich; diese Diskussion hatten wir schon mal. Die Telekom kann nichts dafür, wenn sich einzelne dubiose Mehrwertdiensteanbieter nicht an an die Preisangabevorschriften halten.
Sie könnte diese Pflicht zum Vertragsbestandteil machen. Ebenso ließe sich eine Überprüfbarkeit einrichten. Dann wäre die spätere Abrechung für den Kunden gerechter. Ab einer gewissen Tarifierungshöhe sollte das wohl in den Preis einbaubar sein. Früher wurde alles beweisbar unterschrieben. Warum auf einmal umgekehrt?
Was in der Zeitung steht, glaubst du ja hoffentlich auch nicht alles.
Nee, eigentlich nicht. Zeitungen lese ich recht kritisch, ich mache bisher wohl den Fehler, im Internet zu unvorsichtig zu sein. Ja, das zu verifizieren, sollte ich mir wohl mehr angewöhnen.
Wenn man keine Ansage bekommt, ist da was falsch, weil man ja dann nicht vorher weiß, dass es horrend viel kostet.
Bei Sprachtelefonaten schon. Bei Online-Dienstleistungen macht eine Ansage aber keinen Sinn, weil das Modem mit der Preisansage nichts anfangen kann. Daher die Bildschirmanzeige.
Schön wär's, wenn's immer eine BildschirmanZEIGe gäbe. Im Grunde brauchen wir diese Abzock-Verfahren gar nicht. Bezahlen ginge fast genauso einfach auch anders durchzuführen. Warum müssen Zig-Millionen Telefonkunden dieses Risiko erdulden?
Mir wäre es sehr recht, wenn man Internetverbindungen über 0190er Rufnummern per Gesetz in genau bestimmten preislichen Grenzen festlegt. Die geschäftliche Freiheit muss da gegenüber dem wirtschaftlichen Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit zurückstehen.
Bleibt noch die Sittenwidrigkeit, wenn keine angemessene Dienstleistung erfolgt. Bei über 6 EUR pro Minute (360 EUR/Std.) ist das im Internet spätestens gegeben.
Das ist in dieser Allgemeinheit mit Sicherheit falsch, auch wenn dialerundrecht.de das - ohne jede Quellenangabe - behauptet. Sittenwidrigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, nicht nur von der Höhe des Entgelts.
Falsch ist das nicht - es ist aber meine persönliche Meinung und keine Rechtsprechung. Das hätte ich wohl deutlicher schreiben müssen. Mir fällt NICHTS ein, das ersthaft sinnvoll im Internet anzubieten sein sollte, das auf anständige Weise mehr als 3 EURO pro Minute kosten dürfte und zeit- und/oder einwahlabhängig tarifiert werden muss.
Ansonsten könnte jeder munter Erotikseiten besuchen, darauf achten, dass der Dialer ja teurer als 6 EUR pro Minute ist, und hinterher behaupten, es sei doch alles sittenwidrig gewesen.
Das wäre dann die Gegenreaktion. Dumm ist, wer glaubt sich damit keinen Ärger einzuhandeln.
An dem Tag, an dem ein höheres Gericht diese pauschale 6-Euro-Grenze bestätigt, veröffentliche ich ein großes Talkline-Lob auf meiner Seite.
Verstehe ich nicht ganz. Ist das ernst gemeint? Was hätte TALKLINE in dem Augenblick Gutes vollbracht?
teltarifuser