Ok, ich glaub jetzt hab ich's verstanden:
Du stellst Dich auf folgenden Standpunkt:
"Ich habe den Tchibo-UMTS-Stick im Postpaid-Tarif 'Tchibo Komfort' gekauft.
Dazu gehört die Internet-Flatrate XL 1 Monat gratis.
Durch meinen Kauf habe ich die also bestellt, aber nicht bekommen.
Stattdessen habe ich etwas bekommen, was ich nicht bestellt hatte, nämlich die Internet-Flatrate L 1 Monat gratis.
Diesen Fehler habe ich erst bemerkt, als ich bereits nach 500 MB (und nicht erst nach 5 GB) gedrosselt wurde.
Obwohl nicht ich, sondern Tchibo diesen Fehler verschuldet hat, bin ich nicht untätig geblieben, sondern
- habe bei Tchibo per Kontaktformular reklamiert, aber keine Antwort erhalten, und
- habe die fälschlicherweise aktivierte Internet-Flatrate L per SMS an die 7777 mit STOP LFLAT gekündigt, so wie es in den dem UMTS-Stick beigelegten Dokumenten beschrieben ist (was aber anscheinend nicht funktioniert hat).
Damit habe ich meine Sorgfaltspflichten mehr als erfüllt.
Als Tchibo dann die fälschlicherweise gebuchte Internet-Flatrate L fälschlicherweise weiterlaufen ließ und dafür 10 Euro von meinem Bankkonto abgebucht hat, habe ich eine Rücklastschrift veranlaßt."
Habe ich Dich jetzt richtig verstanden?
Ich denke mal, irgendwann wird sich Tchibo bei Dir melden:
- entweder die Kundenbetreuung, die endlich auf Deine per Kontaktformular versandten Mails antwortet,
- oder die Inkassoabteilung, die von Dir 10 Euro monatlich für die weiterlaufende Internet-Flatrate L haben will plus die 10 Euro, die Tchibo Deiner Bank für die Rücklastschrift bezahlen muß (plus Mahn- und Inkassogebühren).
Ich könnte mir vorstellen, daß auf onlinekosten.de und insbesondere auf telefon-treff.de (da ist das Forum am größten!) Leidensgenossen zu finden sind.
Und ich würde Dir raten, die Internet-Flatrate L NICHT zu nutzen, damit Tchibo Dir daraus keinen Strick drehen kann.
Ansonsten wünsche ich Dir wie gesagt viel Erfolg bei Deiner Vendetta gegen Tchibo.
Halte uns hier auf dem laufenden!
P. S.: Ich kann Dich übrigens beruhigen:
Auch der Ali zahlt nicht immer alles,
sondern nur, wenn der Anspruch berechtigt ist,
dann aber zahlt er gleich!
;-)
Benutzer telefonpfanne schrieb:
Benutzer Ali.As schrieb:
Deine Alternativlösung sieht wie aus?
Rücklastschrift und dann auf Nachricht
der Inkassoabteilung warten?
Ich wünsche Dir viel Erfolg damit,
Tchibo zu erziehen, aber ich befürchte,
daß Du damit nicht durchkommen wirst,
weil ich vermute, daß Du den
Tchibo-POSTpaid-Tarif hast.
Wie schon geschrieben, von meiner Seite
war alles korrekt.
Dass Ihr Leute glaubt, dass ein Unternehmen
immer gleich das Inkasso schickt, ist der
Grund, warum diese Abzockmaschen mit
Drohkulissen in Deutschland so gut
funktionieren. Weil jeder zweite sich
in die Hose macht, wenn er ANWALT oder
INKASSO hört.
Ansprüche muss man immer beweisen können.
Und der Gang vor Gericht kostet Geld.
Falsche Ansprüche können vom Kunden
zur Anzeige gebracht und zukünftige
Unterlassung verlangt werden.
Aber der Fall ist hier eher genau
umgekehrt. ICH bekomme was von denen,
nämlich die FlatXL, die man mir beim Kauf
versprochen und dann nicht eingehalten hat.
Na mal schauen, wann die sich melden.
Falls sie dem Kunden entgegenkommen, ist
gut, ansonsten geht das Geld in Zukunft
an die Konkurrenz.
(Den Stick kann man ganz leicht entsperren,
dann kommt mal Alditalk rein.)
Wer wie Ali immer gleich zahlt, wenn
jemand ZAHL! sagt, wird ausgenommen wie
eine Weihnachtsgans. Solche Kunden liebt
die Wirtschaft. Nicht mit Leo.
Jay
__________________________________________________
Dieser Beitrag antwortet auf:
https://www.teltarif.de/forum/a-tchibo/142-...