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BETRUG DURCH RSL-COM !!! VORSICHT


28.12.2002 22:34 - Gestartet von Carlos Dengler
Hallo,

RSL-COM gibt an. auf E-Plus-Verträge ein Startguthabenvon 50 Euro zu geben! Das steht überall geschrieben und wird überall beworben!

In Wirklichkeit geben Sie aber nur ein Gesprächsguthaben!

Nach langem Hin-und-Her zeigt sich RSL-COM nicht kulant!

Diese Angelegenheit wird deshalb für mich das Gericht entscheiden!

Ich kann daher nur vor RSL-COM warnen!

MfG

Carlos Dengler!

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[1] tcsmoers antwortet auf Carlos Dengler
28.12.2002 23:03
Benutzer Carlos Dengler schrieb:
Hallo,

RSL-COM gibt an. auf E-Plus-Verträge ein Startguthabenvon 50 Euro zu geben! Das steht überall geschrieben und wird überall beworben!

In Wirklichkeit geben Sie aber nur ein Gesprächsguthaben!

Nach langem Hin-und-Her zeigt sich RSL-COM nicht kulant!

Diese Angelegenheit wird deshalb für mich das Gericht entscheiden!

Ich kann daher nur vor RSL-COM warnen!

Welchen konkreten Schaden willst Du vor Gericht geltend machen ?

peso
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[1.1] comedian antwortet auf tcsmoers
28.12.2002 23:24
Benutzer Carlos Dengler schrieb:
Hallo,

RSL-COM gibt an. auf E-Plus-Verträge ein Startguthabenvon 50 Euro zu geben! Das steht überall geschrieben und wird überall beworben!

Auf der Homepage von RSL Com wird da aber nix beworben!


In Wirklichkeit geben Sie aber nur ein Gesprächsguthaben!

Das eben ist das Startguthaben! Es ist eine Gutschrift im Wert von 50 EUR!


Nach langem Hin-und-Her zeigt sich RSL-COM nicht kulant!

Diese Angelegenheit wird deshalb für mich das Gericht entscheiden!

Wie bitte ?? Die schreiben dir 50 EUR zum Abtelefonieren gut und du willst vor Gericht ?? Wozu?


Ich kann daher nur vor RSL-COM warnen!

Warum denn, wenn die dir 50 EUR gutgeschrieben haben ???

Gruß
Comedian
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[1.2] Carlos Dengler antwortet auf tcsmoers
28.12.2002 23:39
Welchen konkreten Schaden willst Du vor Gericht geltend machen ?

peso


Ich habe das 2 Verträge abgeschlossen und möchte mit diesen Verträgen nicht telefonieren! Ich möchte mich also nur anrufen lassen! Das ist mein gutes Recht als Kunde, auch wenn es unseriösen Firmen wie RSL-COM nicht passt!

Bei E-Plus Service, Debitel usw. gibt es Startguthaben, welches natürlich mit allen anfallenden Kosten verrechnet wird!

Das Gesprächsguthaben wird allerdings nur auf die Gespräche angerechnet, die ich ja nicht machen werde! Also habe ich einen Verlust von 2x50 Euro! Und genau diesen Betrag werde ich einklagen!

In der Mobilfunkbranche wird haargenau zwischen Start-und Gesprächsguthaben unterschieden! Das weiß auch RSL-COM und sie halten sich nicht dran! Also gibt es eine Klage! Schade ist nur, daß viele Kunden das alles nicht so genau nehmen und denen das dann auch alles irgendwie egal ist! Das ist sehr sehr schade!

MfG

Carlos Dengler
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[1.2.1] jambo antwortet auf Carlos Dengler
29.12.2002 00:18
Benutzer Carlos Dengler schrieb:

In der Mobilfunkbranche wird haargenau zwischen Start-und Gesprächsguthaben unterschieden! Das weiß auch RSL-COM und sie halten sich nicht dran! Also gibt es eine Klage! Schade ist nur, daß viele Kunden das alles nicht so genau nehmen und denen das dann auch alles irgendwie egal ist! Das ist sehr sehr schade!

MfG

Carlos Dengler

Meines Erachtens hast Du recht, aber mit der Klage kanns nett in die Hose gehen, loht daher wegen 100 Ocken nix. Check einfach, was Bestandteil des Vertrages geworden ist (keine mündlichen Nebenabsprachen, nur schriftliches, z.B. bei E+ die AGB und die aktuelle Tarifbroschüre). Wenn das zu Deinen Gunsten ist, dann kündige die Verträge wegen teilweiser Nichterfüllung.
War es nur "beworben" wird die Sache schwieriger, da hier eine Irreführung nachgewiesen werden müste.
Verträge müssen eingehalten werden, und zwar von beiden Seiten!

my 2 cents,

jambo
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[1.2.2] comedian antwortet auf Carlos Dengler
29.12.2002 11:47
Benutzer Carlos Dengler schrieb:
Welchen konkreten Schaden willst Du vor Gericht geltend machen ?

peso


Ich habe das 2 Verträge abgeschlossen und möchte mit diesen Verträgen nicht telefonieren!

Das Motiv für den Vertragsschluß in allen Ehren...

Ich möchte mich also nur anrufen lassen! Das ist mein gutes Recht als Kunde, auch wenn es unseriösen Firmen wie RSL-COM nicht passt!

Wieso unseriös? RSL Com ist es egal, was du mit dem Handy machst.


Bei E-Plus Service, Debitel usw. gibt es Startguthaben, welches natürlich mit allen anfallenden Kosten verrechnet wird!

Das mag sein - für dich gelten die RSL-COM Bedingungen!


Das Gesprächsguthaben wird allerdings nur auf die Gespräche angerechnet, die ich ja nicht machen werde! Also habe ich einen Verlust von 2x50 Euro! Und genau diesen Betrag werde ich einklagen!

Viel Spaß! Wenn du den Tarif "E Plus Clever Ultracool" hast, dann hast du so gut wie verloren, denn bei diesem Tarif fallen keine Grundgebühren, sondern nur Gesprächsgebühren und ein Mindestumsatz von 14,95 € an. Da in Ziff. 6.2. der AGBs steht, daß Rückerstattungsansprüche dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet werden, gibt es bei diesem Tarif allenfalls den Mindestumsatz verrechnen.

In der Mobilfunkbranche wird haargenau zwischen Start-und Gesprächsguthaben unterschieden! Das weiß auch RSL-COM und sie halten sich nicht dran! Also gibt es eine Klage!

Solange RSL-COM die 50 € auf Mindestumsatz und ggfs Grundgebühren verrechnet ist die Klage aussichtslos - es sei denn im Vertrag ist was von den AGBs abweichendes vereinbart.

Schade ist nur, daß viele Kunden das alles nicht so genau nehmen und denen das dann auch alles irgendwie egal ist! Das ist sehr sehr schade!

Was heißt genau nehmen? Warum lest ihr die Verträge (oder die Broschüren dazu) nicht, die ihr unterschreibt?

Gruß
Comedian
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[1.2.3] CocaNokia antwortet auf Carlos Dengler
07.03.2003 18:44
Frage,warum hast du keine Xtra oder free&easy Karte genommen?
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[1.2.3.1] binder antwortet auf CocaNokia
09.03.2003 20:02
Hi, ich hab schon eine xtra karte und wegen den hohen telefon gebühren und den teueren sms wollte ich mir jetzt einen Vertrag zu legen
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[1.2.4] Stier antwortet auf Carlos Dengler
03.04.2003 17:04
Ich finde es sehr schade das es so ass. Kunden wie dich gibt. Solche Leute wie du dürften einfach keine Verträge abschließen.
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[2] rootdir antwortet auf Carlos Dengler
28.12.2002 23:18
Ich habe gute Erfahrungen mit RSLcom gemacht. Immer wenn ich Probleme hatte, haben wir gute Lösungen gefunden.

Und wo ist deiner Meinung nach der Unterschied zwischen Startguthaben und Gesprächsguthaben? Meinst du, SMS sind nicht eigeschlossen oder?
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[2.1] t_bird antwortet auf rootdir
29.12.2002 11:45
Hallo,

wie ich aus eigener, leidvoller Erfahrung lernen musste, sind zum Beispiel WAP-Dienste durch das Guthaben NICHT gedeckt. Ausserdem konnte mir auch die Hotline keine Auskunft geben, wie lange das Guthaben überhaupt gültig ist.

T_Bird
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[3] mersawi antwortet auf Carlos Dengler
29.12.2002 13:55
Das grundsätzliche Problem ist doch der Prozesskostenvorschuss den Du als Kläger erst mal zahlen musst. Wenn ich mir bei meiner Sache ganz sicher wäre(bin ich aber in diesem Fall nicht) dann würde ich meine Zahlungen an RSL-Com einstellen und die klagen lassen. Aber der Streitwert ist so niedrig....???!!! AmEnde schalten die dann Deine Karte ab , aber Du hast dann ja noch die Handys.....
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[3.1] comedian antwortet auf mersawi
29.12.2002 14:44
Benutzer mersawi schrieb:
Das grundsätzliche Problem ist doch der Prozesskostenvorschuss den Du als Kläger erst mal zahlen musst.

Als Kläger schon...als Beklagter nur Vorschüsse an den eigenen Anwalt.

Wenn ich mir bei meiner Sache ganz sicher wäre(bin ich aber in diesem Fall nicht) dann würde ich meine Zahlungen an RSL-Com einstellen und die klagen lassen.

...dann aber ist RSL-COM der Kläger und muß den Gerichtskostenvorschuß zahlen.

Aber der Streitwert ist so niedrig....???!!!

Je niedriger der Streitwert, desto niedriger die Vorschüsse an Anwalt und Gericht. Die Anwaltskosten kannst du hier ausrechnen lassen:

http://www.jurway.de/anwalt/brago.htm

AmEnde schalten die dann Deine Karte ab , aber Du hast dann ja noch die Handys.....

Die Voraussetzungen einer Abschaltung der Karten (§ 19 TKV):

http://www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/tkv.pdf

Gruß
Comedian
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[3.1.1] mersawi antwortet auf comedian
29.12.2002 17:26
Danke für die Infos aber ich habe nicht unrecht ,auserdem muss man ja auch alles leicht verständlich schreiben....
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[4] gertchen antwortet auf Carlos Dengler
21.03.2003 05:34
da kann ich dir nur zustimmen,da es mir genauso geht.
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[] RE: Betrug durch RSL-Com
whynotus antwortet auf
15.01.2003 13:38
ich kann nur raten, den Vertrag nochmal genau zu studieren.
Allerdings wird die Argumentation, Du würdest nur angerufen werden auf dieser Karte und somit würde Dir ein Schaden von 2x50 Euro entstehen, nicht sehr griffig sein.
Woher weist Du, daß Du das Handy nie zum aktiven Telefonieren benötigst ? Stell Dir vor, Du wärst in einen Autounfall verwickelt und weit und breit ist keine Telefonzelle zu sehen (z. B. abgelegene Straße, Du rutschst aus der Kurve gegen einen Baum).
Würdest Du wirklich, nur um nicht mit dem im Handschuhfach liegenden Handy zu telefonieren, bis in die nächste Stadt laufen ?

Ich denke, da wird jeder Richter milde lächeln und den nächsten Fall aufrufen...

Ich kann nur sagen, daß ich seit 1999 bei der RSLCOM bin und bisher keinen Grund bekommen habe, zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Alle Ungereimtheiten konnten entweder am Telefon bereinigt oder durch ein Fax geklärt werden.

bis dann
STEFAN
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[] RE: Betrug durch RSL-Com
der-lange antwortet auf
27.04.2003 13:19
Bekannt ist mir aber, dass
teilweise Mindestumsätze nur auf Sprachtelefonie angewendet werden, obwohl das auch nicht unbedingt logisch ist.

Mindestumsätze werden auch auf SMS mit angerechnet(Siehe E-Plus Service) und dann gibt es noch MindestGESPRÄCHSumsätze wie bei D1 D2 und O2 eben nur für Gespräche.