Benutzer Carlos Dengler schrieb:
Welchen konkreten Schaden willst Du vor Gericht geltend machen ?
peso
Ich habe das 2 Verträge abgeschlossen und möchte mit diesen Verträgen nicht telefonieren!
Das Motiv für den Vertragsschluß in allen Ehren...
Ich möchte mich also nur anrufen lassen! Das ist mein gutes Recht als Kunde, auch wenn es unseriösen Firmen wie RSL-COM nicht passt!
Wieso unseriös? RSL Com ist es egal, was du mit dem Handy machst.
Bei E-Plus Service, Debitel usw. gibt es Startguthaben, welches natürlich mit allen anfallenden Kosten verrechnet wird!
Das mag sein - für dich gelten die RSL-COM Bedingungen!
Das Gesprächsguthaben wird allerdings nur auf die Gespräche angerechnet, die ich ja nicht machen werde! Also habe ich einen Verlust von 2x50 Euro! Und genau diesen Betrag werde ich einklagen!
Viel Spaß! Wenn du den Tarif "E Plus Clever Ultracool" hast, dann hast du so gut wie verloren, denn bei diesem Tarif fallen keine Grundgebühren, sondern nur Gesprächsgebühren und ein Mindestumsatz von 14,95 € an. Da in Ziff. 6.2. der AGBs steht, daß Rückerstattungsansprüche dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet werden, gibt es bei diesem Tarif allenfalls den Mindestumsatz verrechnen.
In der Mobilfunkbranche wird haargenau zwischen Start-und Gesprächsguthaben unterschieden! Das weiß auch RSL-COM und sie halten sich nicht dran! Also gibt es eine Klage!
Solange RSL-COM die 50 € auf Mindestumsatz und ggfs Grundgebühren verrechnet ist die Klage aussichtslos - es sei denn im Vertrag ist was von den AGBs abweichendes vereinbart.
Schade ist nur, daß viele Kunden das alles nicht so genau nehmen und denen das dann auch alles irgendwie egal ist! Das ist sehr sehr schade!
Was heißt genau nehmen? Warum lest ihr die Verträge (oder die Broschüren dazu) nicht, die ihr unterschreibt?
Gruß
Comedian