Benutzer Felici19 schrieb:
Benutzer bananensplit schrieb:
Benutzer Felici19 schrieb:
Benutzer Axel_Jo schrieb:
Hallo zusammen, wir wollen bei der Telekom kündigen und zu einem anderen Anbieter ("Alice") wechseln. Die Abrechnung unserer Telefongespräche erfolgt über Tele2, wobei unser Vertrag noch
bis Herbst 2007 läuft. Wie verhält es sich, wenn wir bei der Telekom kündigen- Kann Tele2 uns dann auch noch eine Rechnung zustellen???
Also eigentlich ist es so, das wenn man bei der Telekom kündigt dann hat man ja die Leitung auch nicht mehr dort und dann fällt auch automatisch die Tele2 weg. Also Rechnungen für geführte Gespräche können nicht mehr berechnet werden. Wie das mir der Strafgebühr von 40€ aussieht kann ich ihnen leider nicht genau sagen.
die 40€ werden berechnet. das passiert auch, wenn der vertrag noch läuft und alle gespräche über cbc abgewickelt werden.
dtag und tele2 sind zwei unterschiedliche verträge.
was ich in diesem bereich vielleicht mal prüfen würde ist folgendes.
in den verträgen von tele2 gibt es keine mindestumsätze (auf
alle fälle bei smart und weekendbonus).
es widersprechen sich also die agb mit den tarifen.
wenn der kunde also keine gespräche führt (kann ja passieren),
da kein mindestumsatz, bekommt er 40€ berechnet.
also ist er ja zwangsläufig zu einem mindestumsatz verurteilt.
Er bekommt doch nicht gleich die 40€ berechnet wenn er mal nicht telefoniert. Die bekommt er berechnet wenn er gar nicht mehr telefoniert oder nur noch CbC macht. Was aber Verständlich
die bekommt er berechnet wenn er ca. 2-3 monate nicht über tele2 telefoniert.
ist da Tele2 ja auch verdienen will. Und wenn man nur CbC machen will braucht man sich ja nicht auf Tele2 voreinstellen lassen. Oder!?
na klar. ganz schlaue nutzen am wochenende die kostenlosen ortsgespräche (lohnt sich in großstädten) und den rest machen sie mit cbc.
das tele2 sich schützen will ist klar. nur widerspricht sich das meiner meinung nach.
es gibt einige, welche den anschluß über ein paar monate nicht nutzen. rentner, welche im winter nach spanien fliegen..... und
garnicht diese hintergedanken haben.
und da sehe ich den widerspruch drin.