Benutzer j.kanuff schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin Ende letzten Jahres zu Vodafonne gewechselt, oder wollte es zumindest.
Die Telekom meint, bei Call-und-Surf eine Vertragsverlängerung von einem Jahr vereinbart zu haben wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Richtig, siehe Pkt. 14 der AGB:
14 Vertragslaufzeit/Kündigung
14.1 Die Mindestvertragslaufzeit für die Standardleistung von Call & Surf beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss der Deutschen Telekom oder dem Kunden mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Ich habe darüber keine Informationen der Telekom vorliegen.
Schau mal in Deine zugesandten Vertragsunterlagen richtig nach, die AGB werden immer mit ausgehändigt.
Das habe ich der Telekom mitgeteilt und auf mein normales 6-tägiges Kündigungsrecht laut Telekomauskunft bestanden, alternativ sollten sie mir den Zugang anderslautender AGBs nachweisen.
6 Tage Kündigungsfrist gibt es nur für den einfachen Telekomanschluß, bei Call&Surf beträgt es immer 1 Monat.
Das können sie offenbar nicht, denn dann müssten sie ihre Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden, was sie ja nicht tun.
Brauchen Sie auch nicht, da die AGB bei Vertagsabschluß ausgehändigt wurden.
Da es aber für die Telekom im deutschen Recht keine Sonderausnahmen gibt muss sie anderfalls die kurze Kündigungszeit akzeptieren.
Nein, das braucht sie nicht.
Nachdem sie nicht richtig auf meine Schreiben reagiert hat, habe ich der Lastschrift für Januar widersprochen und nur das Geld für die anderweitige Nutzung von Sonderrufnummern überwiesen,
Dein Fehler, Du solltest die Überweisung schnellstmöglich nachholen um einer Anschlußsperre zu entgehen.
was sie aber nicht davon abhält, mir eine Rechnung für Februar zuzusenden, deren Lastschrift ich ggf. ebenfalls widersprechen werde.
Das würde ich mir an Deiner Stelle noch mal genau überlegen, da Dein Vertrag weiterhin besteht.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
erdreistet sich die Telekom auch bei Nichtzahlung strittiger Rechnungen und Verträge derzeit noch der Selbstjustiz indem sie den Anschluss kappt,
Da die Forderungen nicht strittig sind kommst Du in Verzug:
10 Verzug
10.1 Der Kunde gerät in Verzug, wenn der dem Kunden mitgeteilte Rechnungsbetrag nicht spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto der Deutschen Telekom gutgeschrieben ist. Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug, kann die Deutsche Telekom Call & Surf auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 45k TKG sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
10.2 Kommt der Kunde
a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate er-streckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht,
in Verzug, so kann die Deutsche Telekom das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
10.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzu-ges bleibt der Deutschen Telekom vorbehalten.
und welche Gegen-Massnahmen wären in solch einem Fall als Erfolgversprechend getestet anzusehen?
Einfach überweisen und gut ist.
Gruß
Jürgen
Gruß Kamischke
PS: Deine AGB zum Nachlesen unter:
http://www.t-home.de/
dlp/agb/pdf/34156.pdf