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Infos zu Kündigungsverhalten der Telekom gesucht


26.02.2010 09:10 - Gestartet von j.kanuff

Hallo zusammen,

ich bin Ende letzten Jahres zu Vodafonne gewechselt,
oder wollte es zumindest.
Die Telekom meint, bei Call-und-Surf eine Vertragsverlängerung von einem Jahr vereinbart zu haben wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Ich habe darüber keine Informationen der Telekom vorliegen.

Das habe ich der Telekom mitgeteilt und auf mein normales 6-tägiges Kündigungsrecht laut Telekomauskunft bestanden, alternativ sollten sie mir den Zugang anderslautender AGBs nachweisen.

Das können sie offenbar nicht, denn dann müssten sie ihre Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden, was sie ja nicht tun.

Da es aber für die Telekom im deutschen Recht keine Sonderausnahmen gibt muss sie anderfalls die kurze Kündigungszeit akzeptieren.

Nachdem sie nicht richtig auf meine Schreiben reagiert hat, habe ich der Lastschrift für Januar widersprochen und nur das Geld für die anderweitige Nutzung von Sonderrufnummern überwiesen,

was sie aber nicht davon abhält, mir eine Rechnung für Februar zuzusenden, deren Lastschrift ich ggf. ebenfalls widersprechen werde.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

erdreistet sich die Telekom auch bei Nichtzahlung strittiger Rechnungen und Verträge derzeit noch der Selbstjustiz indem sie den Anschluss kappt,

und welche Gegen-Massnahmen wären in solch einem Fall als Erfolgversprechend getestet anzusehen?

Gruß

Jürgen

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[1] lagoon antwortet auf j.kanuff
26.02.2010 10:04
Sehe in diesem Fall keinen Spielraum. Wenn Du Call&Surf abgeschlossen hast, dann hast Du die dabei gültigen AGB akzeptiert. Und die dürften die von der Telekom vertretene Kündigung-/Verlängerungsrgelung enthalten haben. Diese AGB müssen Dir IMO nicht separat und nachweisbar zugegangen sein.

Falls der C&S-Vertragsschluss anders erfolgt sein sollte als von mir vermutet, müsstest Du mehr Informationen dazu liefern. Oder besitzt Du anders lautende AGB, die zur Zeit des Abschlusses gültig waren?
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[1.1] j.kanuff antwortet auf lagoon
26.02.2010 11:30
Hallo lagoon,

woher hast du die Info das mir die AGBs der Telekom nicht separat zugegangen sein müssen um Vertragsbestandteil zu werden?

ich habe keinerlei Kündigungsinformationen vorliegen!

Gruß

Jürgen

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[2] kamischke antwortet auf j.kanuff
26.02.2010 10:40
Benutzer j.kanuff schrieb:

Hallo zusammen,

ich bin Ende letzten Jahres zu Vodafonne gewechselt, oder wollte es zumindest.
Die Telekom meint, bei Call-und-Surf eine Vertragsverlängerung von einem Jahr vereinbart zu haben wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Richtig, siehe Pkt. 14 der AGB:

14 Vertragslaufzeit/Kündigung
14.1 Die Mindestvertragslaufzeit für die Standardleistung von Call & Surf beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss der Deutschen Telekom oder dem Kunden mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Ich habe darüber keine Informationen der Telekom vorliegen.
Schau mal in Deine zugesandten Vertragsunterlagen richtig nach, die AGB werden immer mit ausgehändigt.
Das habe ich der Telekom mitgeteilt und auf mein normales 6-tägiges Kündigungsrecht laut Telekomauskunft bestanden, alternativ sollten sie mir den Zugang anderslautender AGBs nachweisen.
6 Tage Kündigungsfrist gibt es nur für den einfachen Telekomanschluß, bei Call&Surf beträgt es immer 1 Monat.
Das können sie offenbar nicht, denn dann müssten sie ihre Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden, was sie ja nicht tun.
Brauchen Sie auch nicht, da die AGB bei Vertagsabschluß ausgehändigt wurden.
Da es aber für die Telekom im deutschen Recht keine Sonderausnahmen gibt muss sie anderfalls die kurze Kündigungszeit akzeptieren.
Nein, das braucht sie nicht.
Nachdem sie nicht richtig auf meine Schreiben reagiert hat, habe ich der Lastschrift für Januar widersprochen und nur das Geld für die anderweitige Nutzung von Sonderrufnummern überwiesen,
Dein Fehler, Du solltest die Überweisung schnellstmöglich nachholen um einer Anschlußsperre zu entgehen.
was sie aber nicht davon abhält, mir eine Rechnung für Februar zuzusenden, deren Lastschrift ich ggf. ebenfalls widersprechen werde.
Das würde ich mir an Deiner Stelle noch mal genau überlegen, da Dein Vertrag weiterhin besteht.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

erdreistet sich die Telekom auch bei Nichtzahlung strittiger Rechnungen und Verträge derzeit noch der Selbstjustiz indem sie den Anschluss kappt,
Da die Forderungen nicht strittig sind kommst Du in Verzug:

10 Verzug
10.1 Der Kunde gerät in Verzug, wenn der dem Kunden mitgeteilte Rechnungsbetrag nicht spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem Konto der Deutschen Telekom gutgeschrieben ist. Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug, kann die Deutsche Telekom Call & Surf auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 45k TKG sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen.
10.2 Kommt der Kunde
a) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate er-streckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Grundpreis für zwei Monate erreicht,
in Verzug, so kann die Deutsche Telekom das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
10.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzu-ges bleibt der Deutschen Telekom vorbehalten.
und welche Gegen-Massnahmen wären in solch einem Fall als Erfolgversprechend getestet anzusehen?
Einfach überweisen und gut ist.
Gruß

Jürgen

Gruß Kamischke

PS: Deine AGB zum Nachlesen unter:
http://www.t-home.de/dlp/agb/pdf/34156.pdf
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[2.1] j.kanuff antwortet auf kamischke
26.02.2010 11:32
Hallo kamischke,

die Frage ist nicht:

was steht in den AGBs der Telekom?

sondern:

sind die AGBs verbindlich auch wenn sie dem Kunden nicht nachweislich zugesendet wurden?

Gruß

Jürgen

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[2.1.1] Leene antwortet auf j.kanuff
26.02.2010 21:28
Benutzer j.kanuff schrieb:
Hallo kamischke,

die Frage ist nicht:

was steht in den AGBs der Telekom?

sondern:

sind die AGBs verbindlich auch wenn sie dem Kunden nicht nachweislich zugesendet wurden?

Gruß

Jürgen

Ja sind sie! Siehe BGB §305 !
In den Auftragsbestätigungen wird auch immer auf die AGB´s verwiesen, welche Online zugänglich sind und auch im Telekom Shop ausliegen!
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[2.1.1.1] blubbla antwortet auf Leene
26.02.2010 22:56
Ja sind sie! Siehe BGB §305 !
In den Auftragsbestätigungen wird auch immer auf die AGB´s verwiesen, welche Online zugänglich sind und auch im Telekom Shop ausliegen!

und bevor du nun sagst: "ich habe auch keine auftragsbestätigung erhalten", damit kommst du nicht durch. spätestens bei sichtung der ersten rechnung wäre einem der tarifwechsel aufgefallen und man hätte reagieren müssen ;)
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[2.1.1.1.1] j.kanuff antwortet auf blubbla
27.02.2010 07:38

einmal geändert am 27.02.2010 09:41
dann muss die Telekon halt den Zugang der Auftragsbestätigung nachweisen,

ist gehüpft wie gesprungen!

AGBs werden nicht Vertragsbestandteil nur weil sie irgendwo im Intenet veröffentlicht sind, sondern nur, wenn im VERTRAG ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Irgendwelche Auftragsbestätigungen oder sonstiger Schriftverkehr sind sowieso uninteressant, denn wer hebt schon alles auf.

Ein Vertrag liegt mir überhaupt nicht vor, somit können die AGBs schon mal gar nicht Vertragsbestandteil geworden sein!

Ausserdem:
wer liesst sich schon die AGBs durch?

Eine Vertragsverlängerung um 1 Jahr ist bei einer sonst üblichen 6-tägigen Kündigungszeit auf alle Fälle eine überraschende Klausel in den AGBs mit der der Kunde nicht zu rechnen braucht;
dabei ist es völlig belangslos das andere Firmen solche Vertragsverlängerungszeiten ebenfalls haben, das braucht der Kunde weder zu wissen noch zu berücksichtigen.

Gruß

Jürgen

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[2.1.1.1.1.1] blubbla antwortet auf j.kanuff
27.02.2010 10:10
Ein Vertrag liegt mir überhaupt nicht vor, somit können die AGBs schon mal gar nicht Vertragsbestandteil geworden sein!

dann lauf zum anwalt und verklag die telekom. aber du wirst damit nur geld und zeit verschwenden.

Ausserdem: wer liesst sich schon die AGBs durch?

ähm... bring dieses argument vorm gericht und du wirst wegen blödheit zum schutze des volkes eingesperrt :D

Eine Vertragsverlängerung um 1 Jahr ist bei einer sonst üblichen 6-tägigen Kündigungszeit auf alle Fälle eine überraschende Klausel in den AGBs mit der der Kunde nicht zu rechnen braucht; dabei ist es völlig belangslos das andere Firmen solche Vertragsverlängerungszeiten ebenfalls haben, das braucht der Kunde weder zu wissen noch zu berücksichtigen.

übliche 6-tage kündigungsfrist? das war vielleicht damals zu post-zeiten üblich, aber doch schon seit jahren überall gestrichen. außerdem schützt nichtwissen vor strafe nicht. die agb´s sind überall einsehbar und somit auch für dich gültig.
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[2.1.1.1.1.1.1] j.kanuff antwortet auf blubbla
27.02.2010 10:31
leider lässt die merkwürdige foren-software hier offenbar keine mehrzeiligen zitate zu ...


... Ein Vertrag liegt mir überhaupt nicht vor, somit können die
... AGBs schon mal gar nicht Vertragsbestandteil geworden sein!

... dann lauf zum anwalt und verklag die telekom. aber du wirst
... damit nur geld und zeit verschwenden.

abwarten!

... Ausserdem: wer liesst sich schon die AGBs durch?

... ähm... bring dieses argument vorm gericht und du wirst wegen
... blödheit zum schutze des volkes eingesperrt :D

dann liess mal die rechtsprechung zu bgb § 305!

... Eine Vertragsverlängerung um 1 Jahr ist bei einer sonst üblichen 6-tägigen Kündigungszeit auf alle Fälle eine
überraschende Klausel in den AGBs mit der der Kunde nicht zu
rechnen braucht;
dabei ist es völlig belangslos das andere Firmen solche
Vertragsverlängerungszeiten ebenfalls haben, das braucht der
Kunde weder zu wissen noch zu berücksichtigen.

... übliche 6-tage kündigungsfrist? das war vielleicht damals zu
post-zeiten üblich, aber doch schon seit jahren überall
gestrichen.

ist heute immer noch so, ruf die 08900-333-1000 an!

außerdem schützt nichtwissen vor strafe nicht.

vor strafe nicht; das gilt aber nur fpr das stgb,
das hat mit der unkenntnis von agbs absolut nichts zu tun;

du hast offenbar gar kein halb-wissen,
sondern höchstens nur ein vietel-wissen!

... die agb´s sind überall einsehbar und somit auch für dich gültig.

so ein blödinn !!!

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[2.1.1.1.1.1.1.1] baerlihome antwortet auf j.kanuff
27.02.2010 21:12
Solche Leute sind der Grund warum unsere Gerichte sich mit so manchem Schwachsinn befassen müssen. Erst Verträge abschließen, Wechselprämien kassieren und zu allem Ja und Ahmen sagen und wenn dann andere Anbieter günstigere Angebote machen auf die dumme Tour am Vertrag rumnörgeln. So etwas gehört bestraft... Hoffe du sitzt bis zum St. Nimmerleinstag auf deinem Vertrag!!! :-)
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1] j.kanuff antwortet auf baerlihome
28.02.2010 07:09

das wäre nun mal der job der gerichte wenn es soweit kommen würde, dafür sind sie extra da!

bist du dir eigentlich des schwachsinns gwahr den du schwätzer da prodzierst: wie kommst du darauf das ich wechselprämie kassiert habe, zu allem ja und amen sage (was ganz offensichtlich gerade NICHT der fall ist!), dumm ist das auch nicht sondern eher höchst intelligent;
der vertrag ist beendet, auch wenn die telekom das nicht einsehen will!
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Leene antwortet auf j.kanuff
28.02.2010 13:51
Deine Auftragsbestätigung ist als Vertrag anzusehen und da dort auf die Agb's verwiesen wird ist das gültig. Und wenn du es wegwirfst ist es dein Problem und nicht der anderen. Versicherungspolicen kann man auch wegwerfen, das hält die Versicherung nicht ab ihr Geld zu fordern. Genauso kann ich meine Rechnungen ungeöffnet wegwerfen, zahlen muss ich trotzdem sonst drohen Konsequenzen!

Ausserdem sobald du die Rechnungen gezahlt hast , hast du das Vertragsverhältnis akzeptiert. Nur der T-Net standart für 16,07 hat 6 Werktage aber KEIN call&surf !!!
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] j.kanuff antwortet auf Leene
28.02.2010 14:02
Hallo Leene

Deine Auftragsbestätigung ist als Vertrag anzusehen und da dort auf die Agb's verwiesen wird ist das gültig.

Ich habe weder eine AB versendet noch bekommen.

Und wenn du es wegwirfst ist es dein Problem und nicht der anderen.

wer sagt ich hätte etwas weggeworfen?

Versicherungspolicen kann man auch wegwerfen, das hält die
Versicherung nicht ab ihr Geld zu fordern.

Du verwechselbst Police mit Vertrag!

Genauso kann ich meine Rechnungen ungeöffnet wegwerfen,
zahlen muss ich trotzdem, sonst drohen Konsequenzen!

zu verwechselst wieder Rechnung mit Vertrag:
ohne Vertrag muss man selbstverständlich auch keine Rechungen bezahlen und kann sie getrost wegwerfen.

Ausserdem sobald du die Rechnungen gezahlt hast , hast du das
Vertragsverhältnis akzeptiert. Nur der T-Net standart für 16,07 hat 6 Werktage aber KEIN call&surf !!!

Das Vertragsverhältnis hat aber nichts zwingend mit den AGBs zu tun; die werden nur unter mehreren gewissen Umständen Vertragsbestandteil!

Gruß

Jürgen

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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Leene antwortet auf j.kanuff
28.02.2010 14:28
Und da diese bei so großen Firmen vertragsbestandteil sind, hast du es akzeptiert. Da du jasicher
24 Monate deine Rechnung gezahlt hast, wurde das Vertragsverhältnis akzeptiert. Zumal die Kündigungsfristen in den Bestätigungen genannt wird. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Außerdem müssen die Agbs nur zugänglich sein und da du Internet hast ist es also kein Problem.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Legolas antwortet auf Leene
28.02.2010 14:50
Lass gut sein. Er will es nicht verstehen.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] j.kanuff antwortet auf Leene
28.02.2010 15:17
hmmm ...

schwer von Begriff?

Vertrag ist das Eine,
Einbeziehung der AGBs mit Kündigungsfrist ist was Anderes!

Vor Gericht zählt die ZPO:

wer etwas für sich Positives behauptet muss es beweisen.

So wie der Kunde ein Einschreiben mit Rückschein für den Nachweis der Kündigung braucht, braucht eine Firma ebebfalls ein Einschreiben mit Rückschein um den Zugang der AGBs oder von sonst was zu belegen.

So einfach ist das!

Und Vertragsbestandteil wird nur das was im Vertrag steht, und das muss halt in diesem Fall die Telekom beweisen in dem sie den Zugang nachweist.

AGBs irgendwo im Internet zu veröffentlichen reicht eben nicht aus, da müsste zumindest im Vertrag genau darauf hingewiesen werden und das muss bewiesen werden.

So einfach ist das!

Gruß

Jürgen

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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.2] baerlihome antwortet auf j.kanuff
28.02.2010 20:15
Na du schlaues Bürschchen, dann sonne dich ein wenig in deiner
Intelligenz. Mal sehen wann deine Rechtsschutz die Nase voll hat von
dir und dich rausschmeißt. Und auch dann wirste sie wieder verklagen wollen, oder??? lol

Im Übrigen glaube ich das du mit deinen Postings bewiesen hast wer
hier ein Schwätzer ist. Intelliegent war diese Anmache übrigens auch nicht. Denn wer anfängt zu beleidigen hat zumeist keine Argumente mehr und aufgehört zu denken.

Und Gerichte sind für Leute da, die ein ernsthaftes Rechtsproblem haben und klären wollen. Du hast meiner Meinung nach ein anderes Problem mit dem man einen anderen Spezialisten aufsuchen sollte.

Viel Spaß noch...
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] j.kanuff antwortet auf baerlihome
28.02.2010 20:22
eigentlich wollte ich hier nicht mit irgendwelchen heinis über rechtsfragen und meine rsv diskutieren sondern das fragen was ich in meinem ursprungsposting gefragt habe,
aber offenbar gibt es hier keine ernst zu nehmenden user,
jedenfalls habe ich noch keinen erfahrungsbericht dazu lesen können!
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[2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] Leene antwortet auf j.kanuff
01.03.2010 09:33
Gegenfrage: wieso nutzt du das Telefon noch, obwohl du es für dich als gekündigt ansiehst??? Meinst nicht wenn man was benutzt muss man auch für zahlen? Sowas wird als konkluendes Handeln gewertet.

Zu deiner Frage mit ner fristlosen Kündigung und weiteren Folgen kannst du über kurz oder lang rechnen, inkl. Der Folgen.
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] j.kanuff antwortet auf Leene
01.03.2010 09:39
ich habe bereits einen anderen Provider,
dem gebührt die Monatspauschale,
nicht der gekündigten Telekom!

das ist doch selbstverständlich,
oder findest du es angemessener den starrsinnigen alten Provider der den Anschluss nicht freigeben will, genötigter Weise weiter zu bezahlen?

es gibt schon Leute mit merkwürdigen Einstellungen,
oder arbeitest du gar für die Telekom (sie soll ja da so ihre Leute überall haben, mit Sicherheit auch hier im Forum!)?
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] lady-nazgul antwortet auf j.kanuff
01.03.2010 12:33

einmal geändert am 01.03.2010 12:35
es ist sehr belustigent das zu verfolgen :-) ich arbeite in der Terlekommunikation und man hat bei jeden Anbieter ein Verlängerung des Vertrages , wenn man nicht kündigt. Bei einer Auftragsbestätigung sind immer agbs bei. Bei dtag ist es nun mal so wenn man kein standart Telefonanschluss hat , das man 1-3 Monate Kündigungsfrist hat und wenn man nicht rechtzeitig kündigt sich der ebend um 12 Monate verlängert. ist so Basta , for her wird der port auch nicht frei gegeben, aber schon mal vll spass eventuell doppelt zu zahlen :-)

nächstes mal einfach beim KSC anrufen und nach fragen :-)
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[…1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] Geschke antwortet auf lady-nazgul
02.03.2010 20:33
j.kanuff, danke für diesen Thread. Endlich mal wieder was Lustiges. Meinst Du das wirklich erst hier?