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Produktwechsel Call&Surf Comfort in Call & Surf Basic 4.1


09.02.2010 20:44 - Gestartet von bundy.2002
Hallo!!

Ich habe bei der T-com einen Vertrag C&S comfort Vertragslaufzeit Mitte August,
möchte aber schnellstmöglich in den C&S basic 4.1 Internetflatrate.

Wie kann ich das anstellen????.
Habe in der Hotline angerufen, wurde aber immer auf die MVL aufmerksam gemacht.

habt ihr eine Idee wie ich das schneller hienkriege.????

mfg

Bundy.2002
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[1] kamischke antwortet auf bundy.2002
16.02.2010 16:32

einmal geändert am 16.02.2010 16:40
Benutzer bundy.2002 schrieb:
Hallo!!

Ich habe bei der T-com einen Vertrag C&S comfort Vertragslaufzeit Mitte August, möchte aber schnellstmöglich in den C&S basic 4.1 Internetflatrate.

Wie kann ich das anstellen????.
Habe in der Hotline angerufen, wurde aber immer auf die MVL aufmerksam gemacht.

habt ihr eine Idee wie ich das schneller hienkriege.????

mfg

Bundy.2002

Versuch es mal hiermit: Umgehend die Kündigung des Anschlusses rausschicken mit der Begründung, das Dir die Telekom einen Wechsel in den günstigeren Tarif verweigert.
Fax-Hotline: 0800-3301009

Dann meldet sich das Rückgewinnungsteam der Telekom und die haben Möglichkeiten Dir so etwas außer der Reihe zu buchen, denn schliesslich bindest du Dich ja erneut für 2 Jahre.

"Darauf kommt es an:

* schriftlich kündigen
* gute Argumente sammeln
* sachlich bleiben
* nicht gleich aufgeben
* andere Ansprechpartner: nicht nur Service, auch Reklamation
* Kompromiss anbieten "

https://www.teltarif.de/arch/2008/kw15/...

Ich habe jetzt auch einen Heimvorteil in einem Nicht-Heimvorteilgebiet ausgehandelt.

Gruß Kamischke
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[1.1] bundy.2002 antwortet auf kamischke
16.02.2010 17:46
Hallo,
habe ich gemacht, der eine rzählt dir du bekommst den
Call & Surf Comf bei Verlängerung 5,- Euro günstiger.
Der andere dementiert dieses beim nächsten Gespräch wieder.
Ich habe bei der Kündigungshotline meine Kündigung zurückgenommen, der Mitarbeiter hat mir eine Gutschein über ein paar Euro angeboten. Diese war am 12.02.10
ob die Schaltung noch vor den eigentlichen Auslauf des Vertrages klappt, könnte er nicht sagen. Das System würde
das selbstständig machen.

Ich suche mir jetzt einen Preselectionanbieter.
Bei der Telekom aht wohl jeder eine andere Meinung, Entscheiden darf aber keiner nur das System.

mfg

Bundy.2002
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[1.1.1] kamischke antwortet auf bundy.2002
16.02.2010 18:16
Benutzer bundy.2002 schrieb:
Hallo,
habe ich gemacht,
Wie jetzt, Du hattest schon gekündigt?

der eine erzählt dir du bekommst den Call & Surf Comf bei Verlängerung 5,- Euro günstiger.

Was nach meiner eigenen Erfahrung aus Dez. 09 auch stimmt.

Der andere dementiert dieses beim nächsten Gespräch wieder. Ich habe bei der Kündigungshotline meine Kündigung zurückgenommen, der Mitarbeiter hat mir eine Gutschein über ein paar Euro angeboten. Diese war am 12.02.10
Was heißt ein paar Euro genau?

ob die Schaltung noch vor den eigentlichen Auslauf des Vertrages klappt, könnte er nicht sagen. Das System würde das selbstständig machen.
Was wird denn jetzt genau geschaltet, Call&Surf Basic wie Du es wolltest?
Laut der ominösen Wechselmatrix sollte ein Wechsel 4 Monate vor Vertragsende möglich sein, bei Dir wäre das also im April soweit:
"Innerhalb eines Layers gibt es zwei Wechselmöglichkeiten.
Zum einen ein Upgrade (in der Übersicht von links nach rechts) oder ein Downgrade (von rechts nach links).

Ein Upgrade innerhalb des Layers ist erst ab dem vierten Monat der MVLZ möglich.

Ein Downgrade hingegen kann ab dem viertletzten Monat der MVLZ durchgeführt werden.

Möchte man eine Vertragsverlängerung (VVL) in den gleichen Tarif durchführen, so ist dies ebenfalls erst ab dem viertletzten Monat der MVLZ möglich.
Hierbei gilt wie bei allen Tarifänderungen bei T-Home, dass die Mindestvertragslaufzeit nach erfolgreicher und termingerechter Umstellung erneut von vorne beginnt und wiederum 12 bzw. 24 Monate beträgt."


https://www.teltarif.de/forum/s24624/18-1.html

Ich suche mir jetzt einen Preselectionanbieter. Bei der Telekom aht wohl jeder eine andere Meinung, Entscheiden darf aber keiner nur das System.

Hä, ich verstehe jetzt nur Bahnhof???
mfg

Bundy.2002

Gruß Kamischke
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[1.1.1.1] blubbla antwortet auf kamischke
26.02.2010 23:01

also diese regelung ist vom nov 2007. sooft wie es bei der telekom änderungen gibt, ist deine info mit hoher wahrscheinlichkeit schon lange veraltet.
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[1.1.1.1.1] j.kanuff antwortet auf blubbla
27.02.2010 09:47
das die AGBs der Telekom auch dann uninteressant sind wenn sie geändert werden ist auch klar.

Es gelten auf alle Fälle für einen bestehenden Vertrag nur die AGBs die bei Vertragsabschluss galten.

Wenn die Telekom diese dem Kunden nicht aushändigt und dann auch noch im Internet dauernd ändert, sind sie sowieso nichtig, da vom Kunden so überhaupt nicht mehr überprüfbar.

Deshalb müssen die AGBs ja auch den Kunden mit dem Vertrag übergeben werden. Wenn er die GLEICHEN AGBs vorher schon mal bekommen hat würde es genügen im Vertrag darauf hinzuweisen und diese AGBs einzubeziehen.

Aber nur diese, keine Nachfolgenden!

Gruß

Jürgen

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[1.1.1.1.1.1] blubbla antwortet auf j.kanuff
27.02.2010 10:18
das die AGBs der Telekom auch dann uninteressant sind wenn sie geändert werden ist auch klar.

werden die agb geändert, wirst du informiert.

Es gelten auf alle Fälle für einen bestehenden Vertrag nur die AGBs die bei Vertragsabschluss galten.

richtig.

Wenn die Telekom diese dem Kunden nicht aushändigt und dann auch noch im Internet dauernd ändert, sind sie sowieso nichtig, da vom Kunden so überhaupt nicht mehr überprüfbar.

unter www.t-home.de/agb findest du auch die alten, für dich gültigen agb. ist nur etwas schwierig, die ganzen ähnlich lautenden agb auseinanderzuhalten.

Deshalb müssen die AGBs ja auch den Kunden mit dem Vertrag übergeben werden. Wenn er die GLEICHEN AGBs vorher schon mal bekommen hat würde es genügen im Vertrag darauf hinzuweisen und diese AGBs einzubeziehen.

beim anderen thread hast du ja auch schon drauf hingewiesen, dass du die agb mit einschreiben oder lieber noch persöhnlich in die hand gedrückt bekommen willst. du wirst solch ein argument niemals durchbringen können. wenn dem so wäre, hätten vor jahren bereits alle firmen in deutschland sowas anfangen müssen, weil irgendein schlauer anwalt dies gerichtlich erwirkt hätte.

versuche dein glück mit dem gericht, aber erkundige dich vorher bei deinem rechtsschutz. ich wage zu bezweifeln, dass sie dir ein ok für einen anwalt geben werden.
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[1.1.1.1.1.1.1] j.kanuff antwortet auf blubbla
27.02.2010 10:37
... beim anderen thread hast du ja auch schon drauf hingewiesen,
dass du die agb mit einschreiben oder lieber noch persöhnlich
in die hand gedrückt bekommen willst.

das hast du falsch verstanden:
ich will sie nicht per einschreiben,
aber die telekom muss sie per einschreiben versenden wenn sie hinterher den nachweis des zugangs vor gericht erbringen muss!

... du wirst solch ein
argument niemals durchbringen können. wenn dem so wäre, hätten
vor jahren bereits alle firmen in deutschland sowas anfangen
müssen, weil irgendein schlauer anwalt dies gerichtlich erwirkt
hätte.

schlaue anwälte machen das andauernd!

nur sind anwälte nicht die schlauesten, denn sie haben nicht gelernt zu denken sondern nur das auswendig lernen steht dort auf dem ausbildungsplan.


... versuche dein glück mit dem gericht, aber erkundige dich vorher bei deinem rechtsschutz. ich wage zu bezweifeln, dass sie dir ein ok für einen anwalt geben werden.

sie müssen; das hat der bgh schon vor jahrzehnten entscheiden:
sobald nur geringe aussicht auf erfolg besteht müssen sie zahlen auch wenn sie das wie jede versicherung erst mal nicht freiwillig wollen;
spätestens wenn die Deckungsschutzklage vorliegt haben sie bisher bezahlt!
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[1.1.1.1.1.1.1.1] baerlihome antwortet auf j.kanuff
27.02.2010 21:15
Zur Not kannst du ja auch deine Versicherung verklagen! :-) Leute gibts...

Scheinst ja für solche Sachen viel Zeit zu haben.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] j.kanuff antwortet auf baerlihome
28.02.2010 07:05
nicht zur Not:
sondern immer, sonst zahlen die nichts!

anders geht das eben nicht!