Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Ratenzahlung


22.04.2008 14:48 - Gestartet von Jackson1978
Hallo!
Ich habe am 16.04.2008 einen Brief von den Rechtsanwälten Seiler & Kollegen aus Heidelberg erhalten. In dem werde ich aufgefordert ab Mai 2008 für ein Jahr 100,--€ monatlich zu überweisen und über den Rest der offenen Summe kann eine neue Ratenhöhe festgelegt werden.
Da ich aber noch nie Kunde der Dt. Telekom war ist diese Forderung total an den Haaren herbeigezogen.
Sie drohen mir auch damit, die zunächst ausgesetzten Vollstreckungsmaßnahmen wieder aufzunehmen.
Ich habe heute einen Einspruch an die Kollegen aus Heidelberg geschrieben, den ich morgen per Einschreiben und heute noch per Fax abschicken werde.
Wie soll ich mich nun weiter verhalten?
Gruß Jackson1978
Menü
[1] onemark antwortet auf Jackson1978
22.04.2008 15:26
Wenn Du Dir sicher bist, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist, kannst Du nach Deinem Widerspruch ruhig abwarten und ggf. auch weitere Schreiben ignorieren.
Sollte jedoch ein Mahnbescheid auftauchen, unbedingt innerhalb der Frist Einspruch einlegen !
Menü
[1.1] Jackson1978 antwortet auf onemark
22.04.2008 17:21
Benutzer onemark schrieb:
Wenn Du Dir sicher bist, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist, kannst Du nach Deinem Widerspruch ruhig abwarten und ggf. auch weitere Schreiben ignorieren. Sollte jedoch ein Mahnbescheid auftauchen, unbedingt innerhalb der Frist Einspruch einlegen !



Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ja da bin ich mir sicher das dies nicht gerechtfertigt ist!
Gruß
Jackson1978
Menü
[2] neffetS antwortet auf Jackson1978
22.04.2008 16:55
Hallo Jackson1978,
Ohne Handfesten Grund gibt die Telekom keine Forderungen an die RA Seiler u Kollegen ab, da kannst Du Dir Sicher sein . Aber Du wirst eine völlig andere Rechtslage aus Deiner Perspektive einschätzen, das ist verständlich. Ist es Dir möglich auch einen Rechtsbeistand zu beauftragen ? Du warst nie Kunde bei der Telekom ? das macht mich stutzig, es ist nie ein Vertrag zustande gekommen ? kannst Du da noch mal etwas näher darauf eingehen ?
Gruß neffetS
Menü
[2.1] Jackson1978 antwortet auf neffetS
22.04.2008 17:22
Benutzer neffetS schrieb:
Hallo Jackson1978, Ohne Handfesten Grund gibt die Telekom keine Forderungen an die RA Seiler u Kollegen ab, da kannst Du Dir Sicher sein . Aber Du wirst eine völlig andere Rechtslage aus Deiner Perspektive einschätzen, das ist verständlich. Ist es Dir möglich auch einen Rechtsbeistand zu beauftragen ? Du warst nie Kunde bei der Telekom ? das macht mich stutzig, es ist nie ein Vertrag zustande gekommen ? kannst Du da noch mal etwas näher darauf eingehen ?
Gruß neffetS


Danke für die schnelle Antwort!!
Ja da bin ich mir sicher das ich noch nie Kunde bei der Telekom war!
Gruß
Jackson1978
Menü
[2.1.1] LOWI antwortet auf Jackson1978
23.04.2008 01:29


Danke für die schnelle Antwort!!
Ja da bin ich mir sicher das ich noch nie Kunde bei der Telekom
war!
Gruß
Jackson1978

Vielleicht T-Online oder T-Mobile?
In welcher Angelegenheit bezieht sich denn das RA-Schreiben?
Menü
[2.1.1.1] DJB antwortet auf LOWI
23.04.2008 07:12
Bei Seiler und Kollegen kann man doch auch anrufen.

Vielleicht lässt sich telefonisch die Verwechslung aufklären?

DJB
Menü
[2.1.1.1.1] CGa antwortet auf DJB
23.04.2008 21:28
Benutzer DJB schrieb:
Bei Seiler und Kollegen kann man doch auch anrufen.

Vielleicht lässt sich telefonisch die Verwechslung aufklären?

DJB

Könnte ja sein das jemand mit Jacksons Namen Rechungen produziert hat. Idenditätsdiebstahl solls immer öfters geben, nur glaube ich eher es geht um T-Mobile statt T-Home, da eine Forderung mindestens eine Anschluss voraussetzt oder zb eine Homepage bei T-Online!

cu ChrisX
Menü
[2.1.1.1.1.1] Dauerwurst antwortet auf CGa
24.04.2008 16:09
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer DJB schrieb:
Bei Seiler und Kollegen kann man doch auch anrufen.

Vielleicht lässt sich telefonisch die Verwechslung aufklären?



Als Privatperson ist es vollkommen sinnlos, anzurufen oder zu schreiben, selbst auf Einschreiben mit Rückschein wird nicht geantwortet es tut sich absolut nichts!!!!!

Mahnbescheid abwarten und Widerspruch einlegen, Verbraucherzentrale informieren, die kennen dort Hunderte Fälle von unberechtigten Forderungen von RaE Seiler und Kollegen.

Wenn alles nichts hilft, Rechtsanwalt einschalten und Klage wegen Rufschädigung und Verbreitung falscher Anschuldigungen prüfen lassen, schliesslich landet so ein Sch... bei der Schufa und wer weiss noch wo.

GrussGruss

Menü
[2.1.1.1.1.1.1] michaffm1964 antwortet auf Dauerwurst
25.04.2008 13:59
Mich würde wirklich mal interessieren, für welche Leistung diese Zahlungen gedacht sind. Das muss doch irgendwo stehen und begründet sein.