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T-Net Standard wird eingestellt und Bestandskunden umgestellt mit Kündigung


19.03.2012 01:52 - Gestartet von flexiblebird
Ich habe noch nirgends im Internet darüber gelesen oder in diesem Forum gefunden, falls ich nicht der erste sein sollte, entschuldigt bitte (und schiebt es auf die Forums-Suchfunktion)

Wie ich gerade von der Telekom Hotline erfahren habe, bekommen alle Bestandskunden die noch über einen T-Net Standard Vertrag für 16,06€ verfügen demnächst (1-6 Monate) Post von der Telekom, in denen sie aufgefordert werden, zu wählen ob sie in Zukunft in den T-Net Call Plus für 18,95€ oder einen anderen T-Net Tarif (die man natürlich nie wählen sollte weil Call-By-Call verloren geht) wechseln wollen.

So weit, so gut, Call Plus erlaubt wenigstens CLIP.

ABER: Wenn der Anschlussinhaber nicht innerhalb einer Frist auf diesen Brief antwortet, will die Telekom ihm den Vertrag kündigen und den Anschluss sperren. Das ist dann doch ein starkes Stück. Da wohl vor allem ältere Leute den T-Net Standard besitzen, werden viele Briefe unbeantwortet bleiben, und wem die Telekom ein mal den Hahn zugedreht hat, der wird wohl nie wieder Telekom nehmen.

Ich bin gespannt, wie viele Kunden die Telekom nit dieser unnötigen und kundenunfreundlichen Methode verliert. Und alles nur aus ungezügelter Gier.
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[1] Telly antwortet auf flexiblebird
19.03.2012 03:12

2x geändert, zuletzt am 19.03.2012 03:13
Es gab vor 2 Jahren die Kündigungen für andere Tarife schon mal.

https://www.teltarif.de/telekom-kuendigung-...

Wenn es jetzt kommt, wirst Du auch hier zeitnah was dazu lesen.

Und wenn es wie damals gemacht wird, erhältst Du vor der Kündigung ein Umstellungsschreiben.

Es sollte einem also nicht entgehen.

Telly
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[2] niknuk antwortet auf flexiblebird
19.03.2012 11:05
Benutzer flexiblebird schrieb:

Wie ich gerade von der Telekom Hotline erfahren habe, bekommen alle Bestandskunden die noch über einen T-Net Standard Vertrag für 16,06€ verfügen demnächst (1-6 Monate) Post von der Telekom, in denen sie aufgefordert werden, zu wählen ob sie in Zukunft in den T-Net Call Plus für 18,95€ oder einen anderen T-Net Tarif (die man natürlich nie wählen sollte weil Call-By-Call verloren geht) wechseln wollen.

Tja, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Vor 5 Jahren wäre noch ein Wechsel zu T-Net Call Plus möglich gewesen, der nur 16,37 Euro/Monat kostet und weitgehend identisch mit seinem jetzt angebotenen, aber teureren Nachfolger Call Plus Standard ist. Bestandskunden mit T-Net Call Plus werden nicht gekündigt. Allerdings kann T-Net Call Plus nicht mehr bestellt werden, also bleibt nur noch Call Plus Standard für 18,95 Euro/Monat oder Call Start Standard (mit 1 Jahr Mindestlaufzeit) für 17,95 Euro/Monat.

Man sollte bei einem über ein Jahrzehnt alten Tarif eben nicht davon ausgehen, dass er ewig bestehen bleibt, und sich gelegentlich auch mal informieren, was es an Neuerungen gibt. Der alte T-Net-Tarif und seine Konditionen (z. B. die ungünstige Taktung) sind schon seit Jahren überholt und es fehlen auch Inklusivleistungen, die heutzutage selbstverständlich sind (z. B. die Anzeige der Rufnummer des Anrufers CLIP).

Bei Call by Call irrst du auch: Call by Call funktioniert mit *jedem* Telekom-Anschluss vom einfachen Call Plus bis zum Entertain-Paket mit VDSL und IP-Telefonie. Man muss also nicht unbedingt zu Call Plus greifen, um Call by Call nutzen zu können.

So weit, so gut, Call Plus erlaubt wenigstens CLIP.

*Jeder* Telekom-Anschluss inklusive der neuen VoIP-basierten IP-Anschlusse bietet CLIP. Wie erwähnt, ist das heutzutage selbstverständlich. Es sei denn, man nutzt einen Steinzeit-Tarif wie T-Net Standard.

ABER: Wenn der Anschlussinhaber nicht innerhalb einer Frist auf diesen Brief antwortet, will die Telekom ihm den Vertrag kündigen und den Anschluss sperren. Das ist dann doch ein starkes Stück.

Nein, ist es nicht. Ebenso wie der Kunde jederzeit kündigen kann (und zwar ohne dass die Telekom gleich "ein starkes Stück!" schreit), kann das auch die Telekom.

Da wohl vor allem ältere Leute den T-Net Standard besitzen, werden viele Briefe unbeantwortet bleiben,

Das ist in der Tat ein Problem. Jüngeren Leuten kann man hier sagen "selber schuld, was kümmerst du dich nicht rechtzeitig um deine Angelegenheiten". Bei älteren ist das nicht mehr so einfach, die sind nicht selten überfordert. Andererseits hat jeder Erwachsene nicht nur beim Telefonanschluss gewisse Sorgfaltspflichten, und darunter fällt auch die Kenntnisnahme von wichtigen Mitteilungen und die Verpflichtung, angemessen zu handeln. Wer diesen Pflichten nicht mehr selbst nachkommen kann, sollte vielleicht eine vertraute Person um Hilfe bitten.

Ich bin gespannt, wie viele Kunden die Telekom nit dieser unnötigen und kundenunfreundlichen Methode verliert. Und alles nur aus ungezügelter Gier.

Schwachsinn. Eine Vereinheitlichung der Tarifstruktur nützt nicht nur dem Anbieter, sondern auch den Kunden. Und wer wie bereits geschrieben rechtzeitig reagiert und schon vor Jahren zu T-Net Call Plus gewechselt ist, der zahlt trotz deutlich besserer Konditionen jetzt nicht nennenswert mehr und wird nach derzeitigem Stand auch nicht gekündigt.

Gruß

niknuk
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[2.1] Telly antwortet auf niknuk
19.03.2012 13:09
Hallo niknuk, hast Du außer des Beitrages von flexiblebird andere Quellen, die die scheinbar kommende Kündigungswelle bestätigt?

Telly
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[2.1.1] niknuk antwortet auf Telly
19.03.2012 13:51
Benutzer Telly schrieb:

Hallo niknuk, hast Du außer des Beitrages von flexiblebird andere Quellen, die die scheinbar kommende Kündigungswelle bestätigt?

Für die Kündigung speziell von T-Net Standard-Verträgen habe ich keine Quellen, habe mich aber auf die Aussage von flexiblebird verlassen. Für die Kündigung anderer Telekom-Uralttarife wie z. B. T-ISDN Standard und Komfort gibt es aber jede Menge Quellen, z. B. hier:
Die Aussage, dass jetzt auch T-Net-Standard-Anschlüsse dran glauben müssen, klingt daher durchaus plausibel.

Fakt ist aber, dass man nichts unternehmen muss, so lange die bevorstehende Kündigung nicht schriftlich angekündigt wurde. Erst wenn man eine entsprechende Mitteilung von der Telekom erhalten hat, sollte man reagieren.

Achtung: wer zusätzlich zum Telekom-Telefonanschluss einen Resale-DSL-Anschluss eines Drittanbieters (z. B. 1&1) gebucht hat, muss mit Problemen rechnen, wenn er nur beim Telefonanschluss den Tarif wechselt (z. B. von T-Net Standard zu Call Plus Standard). Ein solcher Tarifwechsel kann nämlich die unerwünschte Nebenwirkung haben, dass danach der Resale-DSL-Anschluss nicht mehr funktioniert und auch nicht mehr so einfach reaktiviert werden kann.

Wenn möglich, sollte man die Kündigung des Telekom-Alttarifs daher zum Anlass nehmen, gleich zu einem Komplettanschluss zu wechseln. Von welchem Anbieter dieser Komplettanschluss kommt, ist dabei weitgehend egal, man kann sich da am eigenen Bedarf und den persönlichen Vorlieben orientieren. Wichtig ist nur, dass man im Zuge des Wechsels die problematische und preislich auch längst nicht mehr konkurrenzfähige Kombination aus Telekom-Telefonanschluss und Fremdanbieter-Resale-DSL loswird. Dann sollte der Tarifwechsel relativ reibungslos über die Bühne gehen.

Gruß

niknuk
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[2.1.1.1] Telly antwortet auf niknuk
19.03.2012 14:51

2x geändert, zuletzt am 19.03.2012 15:09
Für die Kündigung speziell von T-Net Standard-Verträgen habe ich keine Quellen, habe mich aber auf die Aussage von flexiblebird verlassen.

Ah, okay. Bisher also Einzelfall.

Edit: Nichtmal das. Es wurde ja nur an der Hotline "angekündigt". Und wenn man mal bedenkt, dass man dort oft nicht mal das weiß, was über die Presseticker gelaufen ist, verwundert es schon, dass man hier über Exklusiv-Informationen verfügen soll.

Im Moment also kein Grund zur Aufregung.

Die Kündigung anderer Telekom-Uralttarife wie z. B. T-ISDN Standard und Komfort gibt es aber jede Menge Quellen, z. B. hier: https://www.teltarif.de/telekom-kuendigun...

Ja danke. Hatte ich ja bereits selbst verlinkt. :-)

Telly
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[2.1.1.2] Ali.As antwortet auf niknuk
21.03.2012 14:12
Benutzer niknuk schrieb:
Achtung: wer zusätzlich zum Telekom-Telefonanschluss einen
Resale-DSL-Anschluss eines Drittanbieters
(z. B. 1&1) gebucht hat, muss mit Problemen
rechnen, wenn er nur beim Telefonanschluss
den Tarif wechselt ... .

Wenn möglich, sollte man die Kündigung des
Telekom-Alttarifs daher zum Anlass nehmen, gleich zu einem Komplettanschluss zu wechseln. Von welchem Anbieter dieser Komplettanschluss kommt, ist dabei weitgehend egal ... .

Kann man durch Kündigung des Telekom-Telefonanschlusses VORZEITIG und KOSTENLOS aus der Restlaufzeit eines Resale-DSL-Vertrags herauskommen mit der Begründung "Grundlage (= Telekom-Telefonanschluß) entfallen"?

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Benutzer niknuk schrieb:
Achtung: wer zusätzlich zum Telekom-Telefonanschluss einen Resale-DSL-Anschluss eines Drittanbieters (z. B. 1&1) gebucht hat, muss mit Problemen rechnen, wenn er nur beim Telefonanschluss den Tarif wechselt (z. B. von T-Net Standard zu Call Plus Standard). Ein solcher Tarifwechsel kann nämlich die unerwünschte Nebenwirkung haben, dass danach der Resale-DSL-Anschluss nicht mehr funktioniert und auch nicht mehr so einfach reaktiviert werden kann.

Wenn möglich, sollte man die Kündigung des Telekom-Alttarifs daher zum Anlass nehmen, gleich zu einem Komplettanschluss zu wechseln. Von welchem Anbieter dieser Komplettanschluss kommt, ist dabei weitgehend egal, man kann sich da am eigenen Bedarf und den persönlichen Vorlieben orientieren. Wichtig ist nur, dass man im Zuge des Wechsels die problematische und preislich auch längst nicht mehr konkurrenzfähige Kombination aus Telekom-Telefonanschluss und Fremdanbieter-Resale-DSL loswird. Dann sollte der Tarifwechsel relativ reibungslos über die Bühne gehen.

Gruß

niknuk

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https://www.teltarif.de/forum/a-telekom/1579-...
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[2.1.1.2.1] niknuk antwortet auf Ali.As
21.03.2012 16:00
Benutzer Ali.As schrieb:

Kann man durch Kündigung des Telekom-Telefonanschlusses VORZEITIG und KOSTENLOS aus der Restlaufzeit eines Resale-DSL-Vertrags herauskommen mit der Begründung "Grundlage (= Telekom-Telefonanschluß) entfallen"?

Nein. Du bist (zumindest bei 1&1) sogar vertraglich verpflichtet, während der gesamten Laufzeit des DSL-Vertrags einen Telekom-Anschluss zu unterhalten.

Du hast aber das Recht zur vorzeitigen Kündigung, wenn im Zuge eines Tarifwechsels beim Telefon dein Resale-DSL-Anschluss hopps geht und es der Anbieter nicht schafft, diesen in vertretbarer Zeit wieder zum Laufen zu bekommen. Und die Wahrscheinlichkeit, dass genau das passiert, ist durchaus gegeben, allerdings normalerweise nur dann, wenn es der Telekom-Mitarbeiter bei der Annahme des Tarifwechsel-Auftrags versäumt, bei (sinngemäß) "Resale-DSL-Anschluss soll erhalten bleiben" ein Kreuzchen zu machen.

Gruß

niknuk
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[2.1.1.2.1.1] Ali.As antwortet auf niknuk
21.03.2012 18:38
Vielen Dank für die interessante Antwort!


Benutzer niknuk schrieb:
Du hast aber das Recht zur vorzeitigen Kündigung, wenn im Zuge eines Tarifwechsels
beim Telefon dein Resale-DSL-Anschluss hopps geht und es der Anbieter nicht schafft, diesen in vertretbarer Zeit wieder zum
Laufen zu bekommen.

Es spielt also keine Rolle, WARUM der Tarifwechsel beim Telekom-Telefonanschluß stattfindet und WER daran "Schuld" ist:
- die Telekom (die den Alttarif einstellt) oder
- der Telekom-Telefonkunde (der von sich aus in einen anderen Telekom-Telefontarif wechselt).

Procedere des Kunden danach vermutlich wie folgt:
1- dem Resale-DSL-Anbieter angemessene Frist setzen zur Wiederherstellung eines funktionierenden DSL-Anschlusses;
2- wenn die Frist erfolglos verstrichen ist außerordentlich kündigen;
3- sich mit dem wütenden Widerstand des bisherigen Resale-DSL-Anbieters auseinandersetzen.

Richtig?


Benutzer niknuk schrieb:
Und die Wahrscheinlichkeit, dass genau das passiert, ist durchaus gegeben, allerdings
normalerweise nur dann, wenn es der
Telekom-Mitarbeiter bei der Annahme des
Tarifwechsel-Auftrags versäumt, bei
(sinngemäß) "Resale-DSL-Anschluss soll
erhalten bleiben" ein Kreuzchen zu machen.

Tja, und wenn es außer dem Telekom Call Plus noch einen anderen Telekom-Telefontarif mit kurzer Laufzeit gäbe, könnte man sogar so lange hin und her wechseln, bis der Telekom-Mitarbeiter endlich den ersehnten Fehler macht.
So ein Pech aber auch! ;-)

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[2.1.1.2.1.1.1] niknuk antwortet auf Ali.As
21.03.2012 19:46
Benutzer Ali.As schrieb:

Es spielt also keine Rolle, WARUM der Tarifwechsel beim Telekom-Telefonanschluß stattfindet und WER daran "Schuld" ist:
- die Telekom (die den Alttarif einstellt) oder
- der Telekom-Telefonkunde (der von sich aus in einen anderen Telekom-Telefontarif wechselt).

Nein, das spielt keine Rolle. Die Vertragsbedingungen für 1&1 Resale-DSL-Anschlüsse sehen nur vor, dass ein Telekom-Anschluss bereitgehalten werden muss. Es gibt aber keine Vorschriften bzgl. der Anschlussart (analog/ISDN) und des Tarifs. Dem Kunden ist auch nicht untersagt, während der Vertragslaufzeit den Telefontarif zu ändern. Und dafür, dass es die Telekom nicht auf die Reihe bekommt, einen einfachen Tarifwechsel ohne "Abschuss" des DSL-Anschlusses über die Bühne zu bringen, kann der Kunde ja nichts. Er muss auch nicht damit rechnen, denn ein Tarifwechsel ist eigentlich nur eine rein buchhalterische Angelegenheit ohne jegliche Änderung an der Technik. Bei der Telekom scheinen solche rein buchhalterischen Änderungen aber nicht möglich zu sein, ohne kurzfristig den ganzen Anschluss stillzulegen, um ihn kurz danach mit dem neuen Tarif wieder zu aktivieren. Und genau bei dieser Anschluss-Stilllegung kommt es dann auch zu DSL-Ausfällen, weil der DSL-Anschluss gleich mit stillgelegt, aber hinterher nicht wieder aktiviert wird.

Procedere des Kunden danach vermutlich wie folgt: 1- dem Resale-DSL-Anbieter angemessene Frist setzen zur Wiederherstellung eines funktionierenden DSL-Anschlusses; 2- wenn die Frist erfolglos verstrichen ist außerordentlich kündigen;
3- sich mit dem wütenden Widerstand des bisherigen Resale-DSL-Anbieters auseinandersetzen.

Richtig?

Exakt, einschließlich Punkt 3 ;-) Allerdings gibt es bei der Telekom durchaus die Möglichkeit, auch den Resale-Anschluss nach einem Tarifwechsel wieder zu aktivieren. Nur muss man dazu bei der Beauftragung angeben, dass man einen Resale-Anschluss hat und dass der weiterlaufen soll. Dann macht der Telekom-Mitarbeiter an der entsprechenden Stelle ein Kreuzchen im Auftrag und in Folge sollte dem Resale-Anschluss kein Härchen gekrümmt werden. "Sollte", wohlgemerkt.

Tja, und wenn es außer dem Telekom Call Plus noch einen anderen Telekom-Telefontarif mit kurzer Laufzeit gäbe, könnte man sogar so lange hin und her wechseln, bis der Telekom-Mitarbeiter endlich den ersehnten Fehler macht.
So ein Pech aber auch! ;-)

Dieses Pech kann man vermeiden, indem man einfach keine 24-Monats-Knebelverträge abschließt. DSL-Verträge mit kürzerer Laufzeit gibt es z. B. bei Alice, Easybell oder Congstar und seit einiger Zeit sogar bei 1&1.

Gruß

niknuk
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[2.1.1.2.1.1.1.1] Ali.As antwortet auf niknuk
21.03.2012 20:39
Benutzer niknuk schrieb:
Und dafür, dass es die Telekom nicht auf die Reihe bekommt, einen einfachen
Tarifwechsel ohne "Abschuss" des
DSL-Anschlusses über die Bühne zu bringen,
kann der Kunde ja nichts. Er muss auch
nicht damit rechnen, denn ein Tarifwechsel
ist eigentlich nur eine rein buchhalterische
Angelegenheit ohne jegliche Änderung an
der Technik. Bei der Telekom scheinen
solche rein buchhalterischen Änderungen
aber nicht möglich zu sein, ohne
kurzfristig den ganzen Anschluss
stillzulegen, um ihn kurz danach mit
dem neuen Tarif wieder zu aktivieren.
Und genau bei dieser Anschluss-Stilllegung
kommt es dann auch zu DSL-Ausfällen,
weil der DSL-Anschluss gleich mit
stillgelegt, aber hinterher nicht wieder aktiviert wird.

Wiederum vielen Dank für die interessante Antwort! :-)

Schönen Abend!

Ali.As
(a. k. a. fan of full quote) ;-)

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Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer Ali.As schrieb:

Es spielt also keine Rolle, WARUM der Tarifwechsel beim Telekom-Telefonanschluß stattfindet und WER daran "Schuld" ist:
- die Telekom (die den Alttarif einstellt) oder
- der Telekom-Telefonkunde (der von sich aus in einen anderen Telekom-Telefontarif wechselt).

Nein, das spielt keine Rolle. Die Vertragsbedingungen für 1&1 Resale-DSL-Anschlüsse sehen nur vor, dass ein Telekom-Anschluss bereitgehalten werden muss. Es gibt aber keine Vorschriften bzgl. der Anschlussart (analog/ISDN) und des Tarifs. Dem Kunden ist auch nicht untersagt, während der Vertragslaufzeit den Telefontarif zu ändern. Und dafür, dass es die Telekom nicht auf die Reihe bekommt, einen einfachen Tarifwechsel ohne "Abschuss" des DSL-Anschlusses über die Bühne zu bringen, kann der Kunde ja nichts. Er muss auch nicht damit rechnen, denn ein Tarifwechsel ist eigentlich nur eine rein buchhalterische Angelegenheit ohne jegliche Änderung an der Technik. Bei der Telekom scheinen solche rein buchhalterischen Änderungen aber nicht möglich zu sein, ohne kurzfristig den ganzen Anschluss stillzulegen, um ihn kurz danach mit dem neuen Tarif wieder zu aktivieren. Und genau bei dieser Anschluss-Stilllegung kommt es dann auch zu DSL-Ausfällen, weil der DSL-Anschluss gleich mit stillgelegt, aber hinterher nicht wieder aktiviert wird.

Procedere des Kunden danach vermutlich wie folgt: 1- dem Resale-DSL-Anbieter angemessene Frist setzen zur Wiederherstellung eines funktionierenden DSL-Anschlusses; 2- wenn die Frist erfolglos verstrichen ist außerordentlich kündigen;
3- sich mit dem wütenden Widerstand des bisherigen Resale-DSL-Anbieters auseinandersetzen.

Richtig?

Exakt, einschließlich Punkt 3 ;-) Allerdings gibt es bei der Telekom durchaus die Möglichkeit, auch den Resale-Anschluss nach einem Tarifwechsel wieder zu aktivieren. Nur muss man dazu bei der Beauftragung angeben, dass man einen Resale-Anschluss hat und dass der weiterlaufen soll. Dann macht der Telekom-Mitarbeiter an der entsprechenden Stelle ein Kreuzchen im Auftrag und in Folge sollte dem Resale-Anschluss kein Härchen gekrümmt werden. "Sollte", wohlgemerkt.

Tja, und wenn es außer dem Telekom Call Plus noch einen anderen Telekom-Telefontarif mit kurzer Laufzeit gäbe, könnte man sogar so lange hin und her wechseln, bis der Telekom-Mitarbeiter endlich den ersehnten Fehler macht.
So ein Pech aber auch! ;-)

Dieses Pech kann man vermeiden, indem man einfach keine 24-Monats-Knebelverträge abschließt. DSL-Verträge mit kürzerer Laufzeit gibt es z. B. bei Alice, Easybell oder Congstar und seit einiger Zeit sogar bei 1&1.

Gruß

niknuk

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[2.2] flexiblebird antwortet auf niknuk
20.03.2012 13:33
Tja, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Vor 5 Jahren wäre noch ein Wechsel zu T-Net Call Plus möglich gewesen, der nur 16,37 Euro/Monat kostet und weitgehend identisch mit einem jetzt angebotenen, aber teureren Nachfolger Call Plus Standard ist.

Daher sagte ich Gier der Telekom. Dieselbe Leistung für mehr Geld.

Bestandskunden mit T-Net Call Plus werden nicht gekündigt.

Noch nicht.

Man sollte bei einem über ein Jahrzehnt alten Tarif eben nicht davon ausgehen, dass er ewig bestehen bleibt
Ebenso wie der Kunde jederzeit kündigen kann (und zwar ohne dass die Telekom gleich "ein starkes Stück!" schreit), kann das auch die Telekom.

Nun ja, das stimmt so nicht ganz. Der Gesetzgeber sieht vor, daß alleine neue Tarife kein wichtiger Grund sind, einen Vertrag zu kündigen, so ist es bei deiner Versicherung ja auch, und wenn du klug bist, wirst du auch dort im alten Traif bleiben, weil der meist besser ist, bei der Telekom zumindest billiger (und ausreichend, nur das fehlende CLIP hat manchmal gestört). (Immerhin sind 16.06 EUR satte 32 DM, und hätte dir damals als der Vertrag abgeschlossen wurde jemand erzählt, deine Telefongrundgebühr wäre in Zukunft noch höher, hättest du ihm einen Vogel gezeigt).

Ein Anbieter ist so ähnlich wie ein öffentlicher Ort, z.B. eine Gaststätte. Er hat zwar Hausrecht, kann aber gesetzlich ohne Grund nicht einfach Leute abweisen. Das heisst ein Anbieter kann nicht ohne sinnvollen Grund kündigen. Deine Autoversicherung nimmt sich dieses Recht auch nur nach zu vielen Schadensfällen heraus. Die Telekom wird hier offenbar weil ehemaliger Staatsbetrieb nicht zu Raison gebracht.

Ich geh aber davon aus, daß sich die Telekom mit der Aktion ins eigene Fleisch schneidet, sie wird in der Summe nicht mehr verdienen.
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[2.2.1] niknuk antwortet auf flexiblebird
20.03.2012 16:27
Benutzer flexiblebird schrieb:

Daher sagte ich Gier der Telekom. Dieselbe Leistung für mehr Geld.

Nein. Gegenüber T-Net Standard bekommst du mit Call Plus erheblich mehr Leistung für einen vergleichsweise moderaten Aufpreis. Allein CLIP hat mal soweit ich mich erinnere 2 Euro pro Monat gekostet, wenn man es zu einem T-Net Alttarif dazubestellt hat. Bei Call Plus ist es bereits inklusive. Und die Gesprächsgebühren sind bei Call Plus auch deutlich niedriger als bei T-Net Standard, dazu ist auch die Taktung vorteilhafter (Minutentakt statt Einheiten).

Und noch vor ein paar Jahren gab es das alles sogar fast ohne Aufpreis. Aber so ist das eben mit guten Angeboten: man muss sie rechtzeitig wahrnehmen, sonst sind sie wieder weg, bevor man davon profitieren kann.

Ebenso wie der Kunde jederzeit kündigen kann (und zwar ohne dass die Telekom gleich "ein starkes Stück!" schreit), kann das auch die Telekom.

Nun ja, das stimmt so nicht ganz.

Doch, das stimmt zu 100%. Die Kündigungsfristen wurden vertraglich vereinbart, und zwar sowohl für den Anbieter als auch für den Kunden. Und solange die Vereinbarungen nicht sittenwidrig oder sonst irgendwie unwirksam sind (die Kündigungsfristen von T-Net Standard sind mit Sicherheit wirksam), dann können beide Vertragspartner im Rahmen der vereinbarten Frist kündigen.

Der Gesetzgeber sieht vor, daß alleine neue Tarife kein wichtiger Grund sind, einen Vertrag zu kündigen,

Eine fristgerechte Kündigung braucht überhaupt keinen Grund, weder einen wichtigen noch einen unwichtigen.

so ist es bei deiner Versicherung ja auch,

Auch eine Versicherung kann innerhalb der vereinbarten Fristen kündigen.

und wenn du klug bist, wirst du auch dort im alten Traif bleiben, weil der meist besser ist, bei der Telekom zumindest billiger (und ausreichend, nur das fehlende CLIP hat manchmal gestört).

Ich habe seinerzeit (2005) sofort auf T-Net Call Plus umstellen lassen und fortan unterm Strich weniger bezahlt. Die Grundgebühr war zwar 30 Cent höher, aber das hat man mit dem neuen Tarif anderswo wieder eingespart. Und CLIP gab's obendrein. Wenn dich das Fehlen von CLIP manchmal gestört hat, dann verstehe ich nicht, warum dir allein dieses Feature nicht schon die läppischen 30 Cent Aufpreis wert war, die das damals noch gekostet hat (und für Bestandskunden heute immer noch kostet).

Ein Anbieter ist so ähnlich wie ein öffentlicher Ort, z.B. eine Gaststätte. Er hat zwar Hausrecht, kann aber gesetzlich ohne Grund nicht einfach Leute abweisen.

Die Telekom weist ja auch niemanden ab. Um beim Gaststätten-Vergleich zu bleiben: die Telekom sagt "Schnitzel ist leider alle, aber wir können Ihnen noch ein Steak anbieten". Der Gast hat nun die Wahl: entweder nimmt er das Steak oder er lehnt es ab. Rausgeschmissen wird er nicht.

Das heisst ein Anbieter kann nicht ohne sinnvollen Grund kündigen.

Nochmal: Eine fristgerechte Kündigung braucht überhaupt keinen Grund. Fristgerecht können *beide* Vertragspartner ohne jede Begründung kündigen. Abgesehen davon kündigt die Telekom eigentlich nicht den Anschluss, sondern nur den Tarif. Da die Telekom einem Kunden aber nicht ungefragt einen neuen Tarif aufs Auge drücken kann, muss sie wohl oder übel den Anschluss abschalten, wenn sich der Kunde nicht für einen neuen Tarif entscheidet, denn ein Anschluss ohne Tarif macht keinen Sinn. Wechselt der Kunde jedoch in einen neuen Tarif, dann darf er auch seinen Anschluss behalten. Bei einer echten (Anschluss-)Kündigung wäre das nicht möglich.

Gruß

niknuk
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[2.2.1.1] Zündi antwortet auf niknuk
21.03.2012 21:59
Benutzer niknuk schrieb:

Nochmal: Eine fristgerechte Kündigung braucht überhaupt keinen Grund. Fristgerecht können *beide* Vertragspartner ohne jede Begründung kündigen. Abgesehen davon kündigt die Telekom eigentlich nicht den Anschluss, sondern nur den Tarif. Da die Telekom einem Kunden aber nicht ungefragt einen neuen Tarif aufs Auge drücken kann, muss sie wohl oder übel den Anschluss abschalten, wenn sich der Kunde nicht für einen neuen Tarif entscheidet, denn ein Anschluss ohne Tarif macht keinen Sinn. Wechselt der Kunde jedoch in einen neuen Tarif, dann darf er auch seinen Anschluss behalten. Bei einer echten (Anschluss-)Kündigung wäre das nicht möglich.

Gruß

niknuk

Haben die T-Net-Standard-Kunden denn überhaupt einen richtigen Vertrag? Denn die meisten dieser Anschlüsse stammen ja noch von der Bundespost und mit der hatte man ja keinen Vertrag, jedenfalls keinen schriftlichen. Den Anschluss komplett kündigen kann die Telekom übrigens nicht, weil sie im Rahmen der Grundversorgung verpflichtet ist, Analog-Anschlüsse mit kurzer Laufzeit bereitzuhalten. Ob die Telekom Altkunden in den Call Plus zwingen kann, ist eine andere Frage. Der Call Plus stellt allerdings für Neukunden das Grundversorgungs-Angebot dar.
Ärgerlich ist so ein Zwangswechsel in einen teureren Tarif aber in jedem Fall, denn einen wirklichen Vorteil hat man dadurch nicht. Wer bisher kein CLIP gebraucht hat, kann sicher auch in Zukunft darauf verzichten, sonst hätte man längst gewechselt. Und die Minutenpreise kann man außen vor lassen, da auch bei den Alt-Tarifen Call-by-Call möglich ist.
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[2.2.1.1.1] niknuk antwortet auf Zündi
21.03.2012 23:28
Benutzer Zündi schrieb:

Haben die T-Net-Standard-Kunden denn überhaupt einen richtigen Vertrag? Denn die meisten dieser Anschlüsse stammen ja noch von der Bundespost und mit der hatte man ja keinen Vertrag, jedenfalls keinen schriftlichen.

Natürlich hatte man auch mit der Bundespost einen Vertrag. Ohne Vertrag hätte es keine Verpflichtung für den Netzbetreiber gegeben, einen Anschluss bereitzustellen, und auch keine Verpflichtung für den Kunden, diesen Anschluss zu bezahlen.

Abgesehen davon ist T-Net Standard ein Tarif, der erst nach 1995 (also nach Bundespost-Zeiten) eingeführt wurde.

Den Anschluss komplett kündigen kann die Telekom übrigens nicht, weil sie im Rahmen der Grundversorgung verpflichtet ist, Analog-Anschlüsse mit kurzer Laufzeit bereitzuhalten.

Wie ich bereits schrieb, wird der Anschluss auch nicht gekündigt. Es wird nur der Tarif gekündigt. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, in einen aktuellen Tarif zu wechseln, der alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Der Anschluss wird nur dann abgeschaltet, wenn der Kunde nicht wechselt, denn man kann dem Kunden ja keinen Tarif aufzwingen. Und da ein Anschluss ohne Tarif sinnlos ist, wird der Anschluss abgeschaltet, wenn der Tarif ausläuft und der Kunde keinen Ersatztarif wählt.

Ob die Telekom Altkunden in den Call Plus zwingen kann, ist eine andere Frage.

Das steht überhaupt nicht in Frage. Die Telekom kündigt einen Alttarif fristgerecht, bietet aber gleichzeitig einen anderen Grundversorgungstarif mit kurzer Laufzeit an. Der wurde auch von der BNetzA höchstpersönlich genehmigt, erfüllt also alle gesetzlichen Vorgaben. Ergo kann die Telekom ihre Kunden auffordern, in diesen Tarif zu wechseln. Den Kunden steht es allerdings frei, dieser Aufforderung nachzukommen.

Ärgerlich ist so ein Zwangswechsel in einen teureren Tarif aber in jedem Fall, denn einen wirklichen Vorteil hat man dadurch nicht.

Teurer ist der Wechsel nur für diejenigen, die über ein halbes Jahrzehnt gepennt haben. Abgesehen davon kenne ich eigentlich niemanden, der CLIP und andere, bei Call Plus enthaltene Leistungsmerkmale (z. B. Anrufweiterschaltung, T-Net-Box etc.) nicht als Vorteil empfindet.

Gruß

niknuk
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[2.2.1.1.1.1] flexiblebird antwortet auf niknuk
22.03.2012 00:23
Abgesehen davon ist T-Net Standard ein Tarif, der erst nach 1995 (also nach Bundespost-Zeiten) eingeführt wurde.

Der Vertrag um den es geht ist jahrzehntealt, nur nennt ihn die Telekom offenbar derzeit so.

Ergo kann die Telekom ihre Kunden auffordern, in diesen Tarif zu wechseln.

Wie gesagt, sehr zweifelhaft, bei Versicherungen geht das auch nicht einfach so, und bei Arbeitsverträgen urteilen Arbeitsgerichte daß Änderungskündigungen ohne wichtigen Grund auch unzulässig sind.

Abgesehen davon kenne ich eigentlich niemanden, der CLIP und andere, bei Call Plus enthaltene Leistungsmerkmale (z. B. Anrufweiterschaltung, T-Net-Box etc.) nicht als Vorteil empfindet.

Fingerheb: Ich !

CLIP ist nützlich, aber makeln, anklopfen, T-Net-Box sind allesamt nur im Interesse der Telekom, nicht des Kunden.

Ein Anrufbeantworter der ständig klingelt ? Ja hat die denn der Bär gebissen ? Anrufen ohne daß man merkt daß der andere zu Hause ist und bloss deswegen nicht abnimmt weil er gerade telefoniert ? Führt doch bloss zu Ungemach, da wird unterstellt man hätte bloss nicht abgenommen weil man die Nummer sah. Ein ordentliches BESETZT ist klar besser. Natürlich will die Telekom, daß auf einem Anschluss möglichst gleich 3 Gespräche geführt werden, beim makeln klemmen sie eine Leitung ab, berechnen aber das Geld. Die ganzen "Features" sind nur im Interesse der Telekom erschaffen worden, als Benutzer muß man sie mühsam abschalten (was bei Makeln so weit ich weiß gar nicht geht, was habe ich schon an verzweifelten Leuten erlebt, die kurzen Wackelkontakt in der Leitung hatten und sich wunderten "die Verbindung wird gehalten"). Solche Technik ist eine Frechheit, und das mutet die Telekom auch 80-jährigen zu.
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[2.2.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf flexiblebird
22.03.2012 09:08
Benutzer flexiblebird schrieb:
Abgesehen davon ist T-Net Standard ein Tarif, der erst nach 1995 (also nach Bundespost-Zeiten) eingeführt wurde.

Der Vertrag um den es geht ist jahrzehntealt, nur nennt ihn die Telekom offenbar derzeit so.

Egal. Es ist ein Vertrag, und was darin vereinbart wurde, gilt (es sei denn, es ist gesetzwidrig, aber das ist bei T-Net-Verträgen nicht der Fall). Und wenn darin vereinbart wurde, dass sowohl Anbieter als auch Kunde binnen 6 Werktagen kündigen können, dann dürfen sowohl Anbieter als auch Kunde binnen 6 Werktagen kündigen. So einfach ist das.

Ergo kann die Telekom ihre Kunden auffordern, in diesen Tarif zu wechseln.

Wie gesagt, sehr zweifelhaft, bei Versicherungen geht das auch nicht einfach so, und bei Arbeitsverträgen urteilen Arbeitsgerichte daß Änderungskündigungen ohne wichtigen Grund auch unzulässig sind.

Auch bei diesen Verträgen gilt zunächst das, was drinsteht, es sei denn, es ist gesetzwidrig. Aber was bei Versicherungs- und Arbeitsverträgen gesetzwidrig ist, muss es bei Telekommunikationsverträgen noch lange nicht sein.

Abgesehen davon kenne ich eigentlich niemanden, der CLIP und andere, bei Call Plus enthaltene Leistungsmerkmale (z. B. Anrufweiterschaltung, T-Net-Box etc.) nicht als Vorteil empfindet.

Fingerheb: Ich !

CLIP ist nützlich, aber makeln, anklopfen, T-Net-Box sind allesamt nur im Interesse der Telekom, nicht des Kunden.

Das siehst du vielleicht so. Ich persönlich finde es durchaus nützlich, wenn während eines Gesprächs ein weiterer Anruf eingeht und mir der nicht durch die Lappen geht, sondern ich ihn annehmen kann, obwohl ich gerade mit jemand anderem spreche. Und wer dieses Feature nicht braucht, schaltet es einfach ab.

Ein Anrufbeantworter der ständig klingelt ?

Wieso klingelt der Anrufbeantworter ständig? Das tut er wenn überhaupt nur, wenn ein Anruf eingegangen ist. Und den möchte man ja vielleicht abhören, denn ansonsten bräuchte man ja keinen Anrufbeantworter. Das Klingeln kann man übrigens abschalten, man kann sogar den ganzen Anrufbeantworter deaktivieren. Man kann an einem Telekom-Anschluss *alle* Leistungsmerkmale deaktivieren, die man nicht braucht, und nur die eingeschaltet lassen, die man nutzt.

Ein ordentliches BESETZT ist klar besser.

Kein Problem. Dann stellt man den Anschluss eben so ein, dass der Anrufer ein ordentliches BESETZT zu hören bekommt, wenn der Anschluss besetzt ist.

Natürlich will die Telekom, daß auf einem Anschluss möglichst gleich 3 Gespräche geführt werden, beim makeln klemmen sie eine Leitung ab, berechnen aber das Geld.

Ggf. berechnet der Call-by-Call-Anbieter das Geld. Call-by-Call-Verbindungen lassen sich auch makeln. Und wenn du jeden Cent, den du an Verbindungskosten zahlst, auch nutzen willst, dann makelst du nicht, sondern aktivierst eine 3er Konferenz. Dann können alle 3 miteinander sprechen.

Abgesehen davon übersiehst du, dass das Makeln dir auch Kosten spart. Einen Anrufer, der dich nicht erreicht, weil du gerade selbst telefonierst, musst du u. U. zurückrufen. Nimmst du den Anruf dagegen an, kostet dich das Gespräch nichts.

Deine Argumente erscheinen mir etwas weit hergeholt. Mich dünkt, du ärgerst dich jetzt über deine eigenen Versäumnisse und versuchst, die Schuld dafür der Telekom in die Schuhe zu schieben.

Solche Technik ist eine Frechheit, und das mutet die Telekom auch 80-jährigen zu.

Sämtliche 80-jährigen in meinem Verwandten- und Bekanntenkreis nutzen einen "modernen" Telefontarif mit CLIP, Makeln und z. T. auch der T-Net-Box (wer sie nicht braucht, hat sie abgeschaltet). Darüberhinaus gilt nach wie vor: die Telekom-Hotline ist kostenlos. Wer Probleme mit der Bedienung seines Anschlusses hat, ruft einfach die 0800 330 1000 an und lässt sich seinen Anschluss vom Support konfigurieren.

Gruß

niknuk
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[2.2.1.1.1.1.1.1] flexiblebird antwortet auf niknuk
22.03.2012 11:22
Deine Antwort klingt nun wie von einem Telekom-Mitarbeiter, die
Probleme nicht sehen wollen, aber meinen, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen.

Ob grosse Firmen Kundenverträge einfach so kündigen dürfen, weil sie z.B. gerne auf Verträge mit mehr Reibach umstellen möchten, ist keineswegs so klar wie du es hier gerne beschreibst, da urteilen manche Richter anders. Ich habe versucht es dir an 2 Beispielen klar zu machen, aber du willst sie nicht sehen. Blind wie die Telekom.

Auch habe ich dir REAL STATTGEFUNDENE Kundenprobleme geschildert die du einfach ignorieren willst, das erinnert auch stark an Telekom Kundenfreundlichkeit. Belassen wir es dabei, daß die Telekom ihre Art natürlich als genial ansieht. So kennen das auch alle Kunden. Es hat schon seinen Grund, warum denen öfter mal der Kragen platzt.
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[2.2.1.1.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf flexiblebird
22.03.2012 12:10
Benutzer flexiblebird schrieb:

Deine Antwort klingt nun wie von einem Telekom-Mitarbeiter, die Probleme nicht sehen wollen, aber meinen, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen.

Lies meine anderen Beiträge, dann weißt du, dass ich kein Telekom-Mitarbeiter bin und die Telekom von mir auch immer mal wieder ihr Fett wegbekommt. Das allerdings nur dann, wenn sie's wirklich verdient hat, und nicht dann, wenn sie etwas tut, was jeder vernünftig rechnende Geschäftsmann ab und zu tun sollte: nämlich die Angebotspalette ausmisten. Erst recht schimpfe ich nicht auf die Telekom, wenn jemand versucht, ihr die Schuld an den Folgen eigener Trägheit in die Schuhe zu schieben.

Übrigens habe ich selbst schon seit Jahren keinen Telekom-Anschluss mehr, sondern einen Alice-Anschluss (wäre ich wirklich Telekom-Mitarbeiter, wäre ich vermutlich der einzige mit einem Anschluss der Konkurrenz). Aber auch bei Alice habe ich neue, vorteilhaftere Tarife immer sofort gebucht, nachdem sie für Bestandskunden verfügbar waren. Mit dem Ergebnis, dass ich immer aktuelle Konditionen hatte und mir die Abschaffung irgendwelcher Uralttarife gepflegt am Allerwertesten vorbeiging.

Ob grosse Firmen Kundenverträge einfach so kündigen dürfen, weil sie z.B. gerne auf Verträge mit mehr Reibach umstellen möchten, ist keineswegs so klar wie du es hier gerne beschreibst, da urteilen manche Richter anders.

Im Fall der fristgerechten Kündigung von Telekom-Uralttarifen ist mir kein Urteil bekannt, in dem der Telekom die Kündigung untersagt wurde. Es gab zwar mal ein Urteil im Zusammenhang mit der Kündigung von Uralttarifen, aber dabei ging es um etwas völlig anderes. Da hat ein Preselection-Anbieter (Tele2) geklagt, dass die Telekom in ihren Kündigungsschreiben nur die eigenen Angebote angepriesen und dabei nicht deutlich genug auf die Möglichkeit hingewiesen hat, auch Preselection weiter zu nutzen. In der Folge musste die Telekom das Kündigungsschreiben umformulieren. Die eigentliche Kündigung wurde ihr aber weiterhin gestattet.

Ich habe versucht es dir an 2 Beispielen klar zu machen, aber du willst sie nicht sehen. Blind wie die Telekom.

Hättest du als Beispiel die Kündigung eines Telefonanschlusses angeführt, hätte ich das durchaus zur Kenntnis genommen. Aber Versicherungs- und Arbeitsverträge zum Vergleich heranzuziehen (also ausgerechnet Vertragsarten, für die besondere gesetzliche Vorgaben gelten), hat doch ziemlich was von Äpfel und Birnen. Ich staune, dass du nicht auch noch mit Wohnungsmietverträgen kommst, denn bei denen ist eine Kündigung durch den Vermieter noch schwieriger. Aber wenn du so auf Äpfel-/Birnen-Vergleiche stehst, dann hier auch noch einer von mir: wenn der heißgeliebte Opel Kadett des 80jährigen Opas plötzlich nicht mehr durch den TÜV kommt und verschrottet werden muss, dann bleibt dem guten Mann auch nichts anderes übrig, als sich nach einem moderneren Auto umzusehen und sich ggf. an dessen veränderte Bedienung zu gewöhnen. Er darf dagegen nicht erwarten, beim Opel-Händler um die Ecke einfach einen neuen Kadett ordern zu können, denn die werden schlicht nicht mehr gebaut. Und die meisten 80jährigen, die ich kenne, würden das vermutlich auch auf die Reihe bekommen (falls sie überhaupt noch weiter Auto fahren wollen).

Gruß

niknuk
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[2.2.1.1.1.1.1.1.1.1] myselfme antwortet auf niknuk
22.03.2012 13:22

sondern einen Alice-Anschluss (wäre ich wirklich Telekom-Mitarbeiter, wäre ich vermutlich der einzige mit einem Anschluss der Konkurrenz).

Nö, niknuk. Ich halte es sogar für extrem doof einen Internet- und Telefonvertrag bei seinem AG zu haben.Noch leichter kann man seinen Kollegen und Chefs nichts über den eigenen, privaten Lebenswandel mitteilen. Und- sorry - mit wem ich tel und surfe geht beide nun mal überhaupt nix an. Auchnicht für 2 Groschen 50 Ersparnis im Monat...
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[2.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] niknuk antwortet auf myselfme
22.03.2012 14:25

einmal geändert am 22.03.2012 16:48
Benutzer myselfme schrieb:

Ich halte es sogar für extrem doof einen Internet- und Telefonvertrag bei seinem AG zu haben.

Na dann ist ja gut, dass ich auch kein Alice-Mitarbeiter bin ;-)

Ich kenne aber einige Telekom-Mitarbeiter, die schon wegen des Mitarbeiter-Rabatts einen Anschluss von ihrem Arbeitgeber haben.

Und- sorry - mit wem ich tel und surfe geht beide nun mal überhaupt nix an. Auchnicht für 2 Groschen 50 Ersparnis im Monat...

Wobei erst einmal zu beweisen wäre, ob der AG tatsächlich intensiver in den Verbindungsdaten rumschnüffelt, als es für die reine Abrechnung notwendig wäre. Aber gerade die Telekom hat sich in dieser Hinsicht in der Vergangenheit nicht mit Ruhm bekleckert, da hast du recht.

Gruß

niknuk
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[3] Janmichael antwortet auf flexiblebird
21.03.2012 22:58
Benutzer flexiblebird schrieb:
....................
Zukunft in den T-Net Call Plus für 18,95€ oder einen anderen T-Net Tarif (die man natürlich nie wählen sollte weil Call-By-Call verloren geht) wechseln wollen.

Call-By-Call ist bei allen Telekom Festnetz Tarifen möglich !!!!!!